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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-08-21 · Heft 34 (21.8.1903) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 34 (21.8.1903)
Date
1903-08-21
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
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67. Jahrgang. No. 34. Berlin, 21. August 1903. Der Gemeindetzote. Beilage zur „Allgemeinen Leitung deF Judentums" iftorrrfponiirnzpn und Aachrichten. Deutschland. ----- Berlin, 18. August. Wie wir seinerzeit berichteten, hat das Reichsgericht am 30. Juni 1903 das Urteil der Strafkammer des Landgerichts I Berlin vom 25. November 1902, insoweit dieses die Strafanträge gegen den Grafen Pückler wegen Beleidigung der Glogauer jüdischen Bekenntnisses durch den Vorwurf des Giftmordversuches zurückwies, aus die Revision der Nebenkläger Justizrat Friedmann und Genossen aufgehoben und die Sache in diesem Umfang zur anderweiten Verhandlung an ein anderes Gericht, nämlich an das Landgericht II Berlin verwiesen. Die die materielle Seite des Falles betreffenden Gründe des Reichsgerichts sind für die bisher mannigfach beantwortete Frage der Beleidigung durch eine Kollektivbezeichnung bemerkenswert; sie folgen daher hier, nach dem „Niederschl. Anz.", wörtlich: Aus Grund der Würdigung des Gesamtergebnisses der Hauptverhandlung, insbesondere im frinblict auf den Umstand, daß zu den Glogauer Juden hochachtbare Männer gehören, die Graf Pückler nicht durch seinen Vorwurf getroffen wissen wollte, und da ihm nach seiner glaubhaften Angabe kein einziger der Antragsteller bekannt ist, er auch keinen von diesen hat treffen lvollen, ist festgestellt, daß in der Kundgebung (das ist über die Veranlassung des Giftmordversuchs) gegenüber dieser kollektiven Personenmehrheit eine Beleidigung der einzelnen Mitglieder der Einwohner Glogaus jüdischen Glaubens, insbesondere irgend eines der Antragsteller oder Nebenkläger, nicht zu finden sei. Allein der Umstand, daß Graf Pückler mit seinem Vorwurf weder hochachtbare Glogauer Juden noch einen der Antragsteller hat treffen wollen, schließt sein Bewußtsein nicht aus, daß er nach der für die Zuhörer und Leser gebotenen Auslegung mit der Bezeichnung der ihm verdächtigen Personennrehrheit notwendig gegen alle nicht als Ausnahme kenntlich gemachten Glogauer Juden, also auch die Beschwerdeführer, den Verdacht der Anstiftung zum versuchten Giftmord erhebe. Dann aber war der für den Tatbestand einer Beleidigung erforderliche Vorsatz vorhanden. Hiernach ist die Aufhebung des Urteils, und zwar gegenüber den vier Angeklagten, in dem ausgesprochenen Umfang geboten. Wenn der Graf Pückler vor dem Landgericht angegeben hat, bemerkt mit Recht das „Berliner Tageblatt", daß ihm kein einziger der Nebenkläger bekannt sei, so ist dies nicht gut zu glallben. Denn er hat selbst des öfteren vor beut Amtsgerichtsrat Fränkel hier Grundbucherklärnngen abgegeben. Und der Jnstizrat Friedmann hier hat seit Jahren wiederholt gegen ihn Klagen für Wirtschaftsbeamte angestellt. Wir können also einer neuen interessanten Pückler-Verhandlung vor dem Landgericht II Berlin entgegensetzen. Berlin, 16. August. Wie s. Z. mitgeteilt wurde, hat der Hanptmann der 10. Kompagnie des 2. Schlesischen Grenadierregiments Nr. 11 die Einstellung eines Zweijährig-Freiwilligen wegen seines jüdischen Glaubens beanstandet. Uns liegt jetzt der Wortlaut der Antwort vor. die das Kriegsministerinm aus eine erhobene Beschwerde erteilt hat. Der Bescheid lautet: Auf die Eingabe, vom 19. Mai d. I. wird dem Zentralverein ergebenst erwidert, daß das Verfahren der 10. Kompagnie Grenadierregiments König Friedrich III. (2. Schlesischen) No. 11 bezüglich Abweisung des Handlungskommis Ludwig Hans Hauptmann als Freiwilliger durchaus nicht gebilligt werden kann. Das Generalkommando VI. Armeekorps hat das Erforderliche veranlaßt. Eine von hier ausgehende allgemeine Verfügung ist nicht erforderlich. Allerhöchst mit der Vertretung des Kriegsministers beauftragt gez.: v. Einem. — An den Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hier. P. L. Berlin, 16. August. Von geschätzter Seite geht uns die folgende Anregung zu: Wie die Zeitungen berichten, hat sich in Charlottenburg unter Beihilfe des Magistrates ein Komitee gebildet, zwecks Eröffnung von öffentlichen Schreibstuben für Stellenlose. In der Begründung heißt es, daß stellenlosen Männern und Frauen, welche zu körperlich schwerer Arbeit nicht befähigt sind, während der Zeit ihrer Stellenlosigkeit, Gelegenheit gegeben werden soll, durch schriftliche Arbeiten Beschäftigung zu finden. Nach Kenntnisnahme der Leistungen, will das Komitee alsdann den betreffenden Personen Stellungen verschaffen. Es sollen in beu öffentlichen Schreibstuben, schriftliche Arbeiten jeder Art erledigt werden. Ganz besonders wird auf schriftliche Massenarbeiten, wie Adressenschreiben, Ausschreiben von Zirkularen, Erledigung von Kreuzbandsendungen rc. reflektiert. Wir zweifeln nicht daran, daß die öffentlichen Schreibstuben in Charlottenbnrg, bei richtiger Organisation ihren Zweck erfüllen werden. Wir erlauben uns nun hiermit die Anfrage, ob es nicht möglich ist, mit Beihilfe der jüdischen Gemeinde, auch in Berlin eine ähnliche Organisation zu schaffen? Unter den circa 100000 Seelen, welche die Berliner jüdische Gemeinde zählt, wird wohl auch ein zahlreiches gebildetes Proletariat vorhanden sein. R. Filehne, 10. August. Vor einiger Zeit verstarb Hierselbst das älteste Mitglied unserer Gemeinde. Herr Marcus Levin im hohen Alter von 95 Jahren. Derselbe gehörte etwa 38 Jahre dem Vorstande der jüdischen Gemeinde an, bekleidete fast ebenso lange Zeit das Ehrenamt eines Vorsitzenden und in beu letzten Jahren seines Lebens eines Ehrenvorsitzenden des hiesigen Beerdigungsvereins (Chebra Kadischa), er war ein eifriger Förderer aller hierorts bestehenden religiösen und Humanitären Institutionen, ein Mann von tiefer, aufrichtiger Frömmigkeit, aber auch von strenger Moralität und gediegenem, würdigem Charakter. Besonders ist sein großer Wohltätigkeitssinn hervorzuheben, den er nicht nur Hierselbst bei allen sich darbietenden Gelegenheiten übte, sondern auch nach außenhin bekundete, indem er nach dem heiligen Lande große Summen zur Unterstützung der jüdischen Wissenschaft und der dortigen Armen und Leidenden sandte. Er hatte sich darum auch in Stadt und Gemeinde allgemeinster Achtung zu erfreuen, wovon das große Trauergefolge bei seiner Beerdigung Zeugnis ablegte, an der sich alle Schichten der hiesigen Bevölkerung ohne Unterschied der Bekenntnisse beteiligten. Es war ein wahrhaft Gerechter, der mit dem Genannten heimgegangen ist. Sein Andenken ist darum ein gesegnetes. 8. Pakosch, 8. August. Am 3. d. M. hat hier unter allgemeiner Beteiligung die feierliche Grundsteinlegung für die neu zu erbauende Synagoge stattgefunden. Es nahmen teil an dieser seltenen Feier außer dem Synagogenvorstand, die städtischen Körperschaften, Magistratsmitglieder und Stadtverordnete, auch Gemeinde- Mitglieder aus der Nachbarstadt Jnowrazlaw, Vertreter der Presse und der evangelischen Geistlichkeit. Nachdem zunächst die Anwesenden eine Urkunde, die eine Geschichte der jüdischen Gemeinde und des Synagogenbaues enthielt, unterschrieben, hielt Gemeinderabbiner, Dr. I. Kohn aus Jnowrazlaw eine vom edlen Feuer der Begeisterung getragene formvollendete Weiherede. Hierauf folgte die Grundsteinlegung. Dann wurde die Urkunde zusammen mit je einer Nummer des „Berliner Tageblatts", des „Kujawischen Boten", des „Mogilnoer Kreisblattes", der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" in eine Büchse getan, verlötet und dann nach Vollziehung der üblichen Hammerschläge durch die Anwesenden und Gäste mit Weihesprüchen in die Erde versenkt. Den ersten Hammerschlag tat Herr Rabbiner Dr. Kohn, es folgten dann Bürgermeister Kreuz-Pakosch, Stadtrat uiib Synagogenvorsteher Kaufmann Samuelsohn, Fabrikbesitzer Dr. Leopold Levy, der evangelische Geistliche und Stadtverordnetenvorsteher Dr. Drescher-Pakosch. Um 4 Uhr nachmittags war der Weiheakt beendet. Ein Festkommers schloß die erhebende Feier. Um die Beschaffung des Synagogenlandes hat sich ganz besonders große Verdienste erworben der erste Vorsteher der Kultusgemeiude, Herr Stadtrat und Kaufmann Samuelsohn. Die israelitische Gemeinde Pakosch darf auf das wohlgelungene von ihr veranstaltete Fest mit großer Befriedigung zurückblicken. R. Jnowrazlaw, 9. August. Das Kuratorium des Wolfsohnschen Waisenhauses hat den Kultnsbeamten Schüler aus Züllichau zum Waisenhausinspektor gewählt; er wird seine Stelle am 1. Dezember antreten. Man bedauert in der jüdischen Gemeinde allgemein den Fortgang des jetzigen Inspektors Herrn Alexander, der im wahren

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