Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 34 (21.8.1903)
- Date
- 1903-08-21
- Page
- Seite 399 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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M. ihren Bericht fertiggestellt, worauf dieser in der Schlußsitzung vom 10. d. M. von sämtlichen Kommissionsmitgliedern unterzeichnet wurde. Der Bericht wurde dann der Regierung zur Begutachtung vorgelegt und dem Parlament noch vor Schluß der Session überreicht. Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt, nachdem das Parlament offiziell Kenntniß von ihm genommen hat. Aber schon jetzt erfährt man die Hauptsache. Die Kommission empfiehlt, daß die Einwanderung gewisser Klassen von Fremden unter staatliche Ueberwachung gestellt werde. Ein Einivandernngsamt soll errichtet werden, um den Zutritt von Personen mit schlechtem Leumund, die dem Staate lästig werden könnten, sowie von solchen, die an ekelerregenden und ansteckenden Krmckheiten leiden, zu verhindern. Die Kommission stellt fest, daß die letzte Zunahme der Eimvanderung hauptsächlich dem Zufluß russischer und polnischer Juden zuzuschreiben sei und empfiehlt besonders die Ueberwachung der aus dem östlichen Europa kommenden Eintvanderer. Die Schiffseigentümer sollen gehalten sein, Einwanderer gegebenenfalls nach dem Einschiffungshafen zurückzubringen. Alle Einwanderer sollen, wenn sie irgeitd eines Vergehens schuldig erkannt sind, eingeschrieben iverden. Der Richter soll befugt sein, einen Einwanderer zum Verlassen des Landes anzuhalten, und wenn dieser nicht gehorcht, soll er als Landstreicher bestraft werden. Die Ausweisung wird gegett alle jene Fremden verfügt, die tvegen Vergehens und Verbrechens verurteilt werden; ausgetviesen iverden alle diejenigen, die binnen zwei Jahren als verbrecherische Existenzen, Prostituierte, Zuhälter oder überhaupt anrüchige Existettzen nachgewiesen werden, ausgewiesen wird attch jeder Fremde, der binnen zwei Jahren der öffentlichen Wohltätigkeit zur Last fällt, außer infolge Erkrankttng. Diese Maßregelit sind ohne Zweifel sehr strettg. Es fragt sich setzt nur, ob das Parlament ihnen nach objektiver Prüfung der Verhältnisse Gesetzeskraft verleihen wird. * Der britische Generalkonsul in Odessa sandte einen Bericht über die Greuel in Kischinew und Maßregeln zur Unterdrückung derselben: ein. Die Publikation dieser Mitteilungen erfolgte als Weißbuch und hat überall einen schlechten Eindruck hervorgebracht. Schuld an den Ausschreitungen wird hauptsächlich der Untätigkeit der Behörden zugeschrieben; denn die Soldaten durften die Mordtaten passiv, ja wohlwollend anschauen. Die britischen Blätter ohne Parteiunterschied ziehen den Schluß, daß eine Komplizität der hohen Regierungsorgane unabweislich sei. Wir haben einen anderen Ausgang der objektiven Kritik nicht erwartet. * In jedem Jahre wandern etwa 50 000 Juden aus Rußland nach Amerika aus. In diesem Jahre ist die Auswanderungsbewegung besonders stark, wozu vor allem das Blutbad von Kischinew beigetragen hat. Das Petersburger Zentralkomitee der jüdischen Kolonisationsgesellschaft „Jca" hat nun beschlossen, die Auswanderungsbewegung mit Hilfe von besonderen Kolonisationsbureaus und Auswanderungsagenten zu leiten, um die Emigranten vor der Ausbeutung durch Privatgesellschaften, die besonders in Russisch-Polen und in Südrußlaud tätig find, möglichst zu schützen. Das Petersburger Komitee wird demnächst in Warschau und Lodz Hauptagenturen errichten; sodann sollen noch in mehreren Grenzorten Agenturen errichtet werden. Die Mittel für die Errichtung und den Unterhalt dieser Aemter entnimmt die genannte Gesellschaft dem ihr von Baron Hirsch hinterlassenen Kapital, welches noch durch private Spenden für diesen Zweck ansehnlich vermehrt werden muß. * Zu den in den russischen Zeitungen angestellten Vergleichen zwischen der Lynch-Justiz in Amerika und den Greueltaten in Kischinew, schreibt die „Havane Post" vom 4. v. M. folgendes: „Das Massakre in Kischinew entstieg dem Rassen- und Religionshasse, und die Opfer waren sowohl Frauen und Kinder als auch Männer, Greise und Hilflose, als auch solche, die stark und widerstandsfähig waren, jene aber, die in den Vereinigten Staaten gelyncht zu werden pflegen, sind Opfer des Pöbelgesetzes, denen Verbrechen nachgewiesen werden konnten, wie das jenes Negers, der in Delaware verbrannt wurde. Das Lynchen wird von den gesetzachtenden Männern auf das schärfste verurteilt, und die Teilnahme ohne weiteres mit dem Tode bestraft; darum aber können die russischen Mörder in Kischinew, die fast straffrei allsgehen, noch lange nicht zu den Amerikanern sprechen: „Gerade wie Du!" Im übrigen sind solche Mörder, die die Straßen von Kischinew mit Menschenblut besudelt, wohl die geeignetesten ObjeRe, um in Amerika gelyncht zu werden; darum schicket sie zu uns, und wir werden bemüht sein, dem beleidigten Menschentum Geuugtuung zu verschaffen." Weiter lesen wir in derselben Zeitung: Anläßlich der Schandverbrechen in Kischinew hielt Dr. Robert S. McArthur in der Calvary-Baptistenkirche eine Predigt, wo er unteranderem noch folgendes sagte: „Es ist eine unleugbare Tatsache, daß der russische Gesandte in Newyork ein Geheimtribunal eingesetzt, um die Religion der amerikanischen Bürger herauszufinden, die ihn um sein Visum ihrer Auslaudspässe ersucheu, und wenn er entbecft, daß es Juden find, dann entehrt er die amerikanischen Regierungsdokumente ihres Bürgerrechts, und legt auch nicht den geringsten Wert auf einen Patz, von dem amerikanischen Minister des Aeußeru ausgestellt, sobald er in der Hand eines Juden sich befindet. Wenn beispielsweise morgen eine Versammlung der weltberühmten Musiker in Rußland stattfinden sollte, so könnten wohl Beethoven und Wagner einziehen, doch bei Leibe nicht Meyerbeer und Mendelssohn. Wäre es eine Versammlung der Staatsmänner, so könnten nur Bismarck und Gladstone auf freien Zutritt rechnen, nicht aber Disraeli und Ottolenghi. Würde es sich um eine philanthropische Versammlung handeln, so würde man nur Peabody Einlaß gewähren, nicht aber Moses Montefiore. Bei einer Zusammenkunft der Finanzgrößen kämen nur Morgan, Rockfeller und Carnegie in Betracht, nicht aber Rothschild, Seligmann und Schiff. Bei einer Versammlung amerikanischer Staatsmänner würde diese zweifelhafte Ehre nur Roosevelt und Odell zu teil werden, nicht aber Simon in Oregon und dem edlen Oscar S. Strauß, der uns so würdig als Gesandter bei der Türkei vertreten hat. Ja, würden die Apostel Petrus, Jakobus und Johannes nach Rußland kommen, ungeachtet ihrer Ehrenstellung in der Gotteskirche und im Himmelreich, man würde alle drei ohne weiteres ausweisen, weil sie Juden waren. Ja, ich gehe noch einen Schritt weiter, wenn Jesus selbst hinkäme, man würde ihm keinen Einlaß gewähren; russische Grenzbeamte würden nach seinem Paß und seiner Rassenzugehörigkeit fragen, und bei seiner Antwort ohne viel Federlesens ihn zurückweisen und die Türe dem vor der Nase zuschlagen, den sie angeblich als Sohn Gottes verehren! Wahrlich, Rußland wird sich schwer zu verantworten haben an der Pforte der Civilisation, des Christentums, der Menschlichkeit und der Göttlichkeit, und es wird dort nur dem Hohn begegnen, den es selbst bisher über Humanität und Liberalismus ausgeschüttet hat!"