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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-08-14 · Heft 33 (14.8.1903) · p. Seite 396

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 33 (14.8.1903)
Date
1903-08-14
Page
Seite 396 (sequence 14)
Language
German
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396 betrunken war, gab er nicht an, trotzdem der Angeklagte ihn unter herzzerreißendem Flehen, unter Beschwörungen, Weinen und Klagen bat, sich darauf zu erinnern. Dagegen behauptete er fest, daß Wostinek „ineine 500 Taler" gesagt hatte. Dadurch war die Möglichkeit, daß er Geld leihen wollte, ausgeschlossen. Geliehenes znrückfordern ivollte er. Armer Wostinek! Daß er, ein notorischer Trunkenbold, in zerrütteten Verhältnissen war, Glaserfeld dagegen ein begüterter Mann, >vurde gar nicht in Betracht gezogen. „Dadurch werden eben die Juden reich, daß sie Geld borgen, damit Geschäfte machen imd ivenn sie's zurückzahleu sollen, den Gläubiger beschwindeln oder gar — „erschlagen" war die Volkesstimme. Und der Kaplan sagte weihevoll: „Gottesstimme". Warum er, der im Hause Glaserfelds nur Gutes und Freundliches erfahren hatte, sich zu seiner Aussage, zu seinen Anschuldigungen hatte veranlaßt gesehen? Niemand wußte es. War es der Ausbruch eines allgemeinen Judenhasses? Aber er hatte doch so viele Jahre freundschaftlich bei den Leuten verkehrt, die er heute so schwer belastete? Vielleicht gab cs eine, die Ansknnst zu geben vermocht hätte. Malcheu! Warum war sie ihm seit Monaten scheu ausgeivichen? Warum erbitterte sich der Kaplan besonders darüber, daß der Angeklagte geprahlt habe mit der Verheiratung seiner Tochter? Wer sollte allen diesen Rätseln nachspüren im Augenblicke der höchsten Not? Das junge Mädchen war nach seiner Aussage ohnmächtig aus dem Saal getragen worden und in eine schwere Krankheit verfallen ... es gab keine Zeugen gegen den Kaplan. Es gab nur einen Angeklagten, und der wurde uach neunstündiger Verhandlung zu fünfzehn Jahren Zuchthaus verurteilt, angeklagt des Todtschlages an dem Besitzer Wostinek. . . Zertrümmert war das bescheidene, stille Glück einer Familie. Alle Versuche, eine Revision herbeizuführen, eine erneute Aufnahme des Verfahrens, wareil vergeblich. Wostinek war erschlagen im Keller des Juden Glaserfeld aufgefunden worden. Dieser also mußte der Täter sei», trotzdem er seine Unschuld beteuerte und die Sache so darstellte, wie sie sich wirklich zugetragen hatte . . . Fünfzehn Jahre Zuchthaus! Als er heranskam, ein kranker, gebrochener alter Mann, waren seine Söhne ausgewandert, um der Schande, die ihrem Namen anhaftetc, zu entgehen, seine Frau war gestorben und Malchen lebte bei einer Tante, geistig gestört, in unheilbarer Melancholie . . . Der Jude mußte es gewesen sein! . . . »Ja, ja, mein lieber Freund: Der Jude wird verbrannt, damals so ivie heute" . . . Er sah mich lange an und sagte endlich: „Was kommt jenen dabei raus?" Das fragte auch ich mich. (Forts, folgt.) Sprechssril. Hochgeehrter Herr Redakteur! lt dem Berichte Ihres geschätzten Blattes ans Gießen, enthaltend die Erklärung des hiesigen Oberbürgermeisters, Herrn Mecnm, in den Gießener Zeitungen: „Der neue Friedhof und seine Weihe" mns; ich berichtigend bemerken: Bei allen Verhandlungen mit der Stadtvertretung seitens des Vorstandes und des Rabbiners der Neligionsgemeinde ist die Bedingung gestellt worden, daß für jüdische Gräbergesonderte Felder bestimmt werden. In biefeni Punkte hat niemals eine Verschiedenheit zwischen den beiden Religionsgemeinschaften und ihren Rabbinern bestanden, zumal uns dieses Recht von Allfang an eillgeräunlt lvordell ist, bevor noch „infolge ei lies Versehens die Friedhofskapelle mit demKrenzeszeichen versetz en"wordellwar. Von zuständiger Seite ist also die von Herrn Oberbürgermeister Mecnm allgeführte Versicherung niemals abgegeben worden, vielmehr handelt es sich nur um eine persönliche Meinung eines der jüdischen Stadtver' ordlletell,die dieser,wie ich bestimnlt weiß, auch nur hypothetisch geäußert hat, lvelln nämlich die jüdischen Gräber nicht der Wiederbelegung entzogen werden müßten, dann beställde kein Hindernis, jüdische Leichen mitten nutet: den christlichen zu bestatten. Uebrigens hat dieser Herr sich auch belehren lassen, daß seine Meinung irrig gewesen sei. Betreffs der Friedhofshalle bestaild allerdings die Absicht, sie vollständig konfessionslos zu gestalten, in diesem Falle läge für mich kein Grund vor, auf die Benutzung zu verzichten, — wenn ich nicht Kohen wäre. Mit beut srühern Oberbürgermeister, jetzigem hessischell Finanzminister, Herrn Gnauth, habe ich sogar darüber verhandelt, welche Einrichtung mir die Mitbenutzung ermöglicht hätte, und hätte die Ausführung bei der Größe des Gebäudes nicht allzuviele Schwierigkeitell verursacht, dailn lväre sicherlich allch diesem Umstallde Rechnullg getragen lvorden. Gegenwärtig liegen die Pläne für den Bau einer entsprechendeit Halle für die Jsraeliteil, sowohl die Religionsgemeinde als auch die Religionsgesellschaft auf Kostell der Stadt vor, bei denen ein so großer besonderer Anball vorgesehen ist, daß darin nicht nur die Kailzel, sondern auch die Kohanim mlter den Gemeilldemitgliedern Platz finden könneil. Bedauerlicherweise haben sich bei unserer Friedhofsallgelegenheit Einflüsse geltend gemacht von verschiedenen Seiten, die mit viel weniger Recht noch als die voul Herrn Oberbürgermeister angeführte, als die zuställdige bezeichllet werden dürften. Dadurch sind für die wirkliche zuställdige Seite die Verhandlllngen unnötigerweise erschwert und ist mailches Saatkoril der Zlvietracht ausgestreut worden, das glücklicherweise hier keinen günstigen Nährboden fiitben konnte, trotz der Spaltung der Gelneinde. Hochachtungsvoll Gießen. 2. August 1903. Dr. Sander. Grobherzoglicher Provinzialrabbiner. * Geehrter Herr Redakteur! ezugnehmeud ans deil im Sprechsaal der Nummer 26 der „Allgem. Zeitung des Judentums" geällßerten Wunsch des löblichen Vorstandes zu Landsberg O.-S., gestatte ich mir folgendes zu bemerken: Es war von jeher Sitte und Brauch in Israel, im Gebetritual beit Manen der um ihrer Glaubenstreue willen entweder gefallenen oder hinschlachteten Opfer ein treues Gedenken zu wahren! (Siehe Mass. 11.2, 43—46). Das in Rede stehende D'Dmff 28'Gebet befindet sich in keinem der sephardischen Gebetordnungen, nicht in der des Maimonides -und nicht in der des Abudraham und des Kolbo! Verfaßt wurde es aller Wahrscheinlichkeit nach zllr Zeit der Kreuzzüge. In jenen finsteren ilnd gräuelvollen Zeiten wurden ungezählte Tausende unserer unglücklichen Glaubensbrüder von Bestien in Menschengestalt erbarmungslos hingemetzelt und erhielten nicht einmal eine Grabstätte, geschweige denn ein Denkmal, so daß sie für elvige Zeiten der Vergessenheit anheimfielen. Daher wurde das Gebet eingeführt, damit den unglücklichen Opfern ein wenigstens allgemeines Gedächtnis gesichert bleibe. Zu diesem Zwecke genügte allerdings schon der Tenor des Gebetes bis zu den Worten 2^117 'p'Tä Dl? hin. Allein wes das Herz voll ist, des geht der Mund über! Kein Wunder daher, daß die tiefe unbeschreibliche Trauer ob der von vertierten Mordgesellen an.unseren unschuldigen Glaubellsgenossen verübten Schreckenstaten die Veranlassung gab, ulimittelbar zu dem Gebet für die Dahingeschiedenen die Gebetworte 21 nDpJ irwb uwa Dlpn hinzuzusügen. Späterhin, als die Zeiten wieder gefahrvoll für uns Juden waren, wurden um des lieben Friedens willen die Worte: 1,^2 hinweggelassen. Nachdem aber endlich einmal die Judenmassakres gänzlich von der Bildfläche verschwunden waren, begnügte man sich an vielen Orten mit der ursprünglichen Fassung des BWHP1 DX Gebetes, insofern es die Bitte für das Seelenheil der Verstorbenen betraf und ließ das erwähnte Zusatzgebet gänzlich fort! Ob unsere gegenwärtige, für uns Juden so tieftraurige Zeit, angesichts jener Schreckenssceuen in Kischinew und der zahllosen nach jüdischem Blute lechzenden massenmordsüchtigen Hetzapostel allerorten dazu allgetan ist, die zweite Hälfte des 28'Gebetes zu streichen, überlasse ich dem Solidaritäts- und Pietätsgefühl der jüdischen Gemeinden. Jllowra zlaw, 29. Juni 1903. Dr. H. Tietz. Druck und Verlag von Rudolf Mosfe in Berlin, verantwortlich für die Redaktion: Max Bauch Witz in Berlin.

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