Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 31 (31.7.1903)
- Date
- 1903-07-31
- Page
- Seite 363 (sequence 5)
- Language
- German
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Der geheimnisvolle Mord von Dubassary, welcher von den antisemitischen Blättern Rußlands, dem „Bessarabetz" und der „Nowoje Wremja", zu ihren judenfeindlichen Zwecken mißbraucht wurde und den unmittelbaren Anlaß zu den Metzeleien von Kischinew gab, hat, wie schon kurz erwähnt, eine für die Freunde des Ritualmordsportes sehr ungünstige Aufklärung gefunden. Der „Odeßkij Listok", die „Nowosti" und andere Blätter bringen über diese Aufklärung folgenden Bericht: „Bekanntlich wurde gegen Ende des Monats Februar in Du-!,assarh, einem kleinen Städtchen im Gouvernement Cherson, im Garten eines gewissen Scholubow der Leichnam eines 14 jährigen Knaben, namens Michael Rybatschenko, gefunden. Der Körper war vlutleer und wies viele von einem spitzen Messer herrührendeWunden auf. Es war kurz vor dem jüdischen Passahfeste, und darum verbreitete sich in Dubassary und im benachbarten Bessarabien das Gerücht, die Juden hätten den Christenknaben zu Ritualzwecken ermordet. Den Gerichten und den Behörden gab der Fall viel zu schaffen. Der Oberprokuror des Odessaer Appellationsgerichtes A. I. Pollan, der Prokuror des Odessaer Bezirksgerichtes N. M. Lewtschenko und der Chersoner Gouverneur Wirklicher Geheimer Staatsrat W. A. Lewaschew, aber auch Die Polizei der Residenzstadt Petersburg interessierten sich angelegentlichst für das Verbrechen und schickten einige ihrer gewiegtesten Vertreter nach Dubassary. Doch der in tiefes Dunkel gehüllte Mord war nicht leicht aufzuklären. Der Gouverneur hatte den Gehilfen des Ehefs der Detektivabteilung, W. K. Matwejew. nach Dubassary geschickt. Matwejew ließ sich dort als Berufsloser nieder. Des indischen Jargons vollkommen mächtig, knüpfte er mit den dortigen Juden Bekanntschaften an, aber auch zu der bäuerlichen Bevölkerung trat er in nähere Beziehung, und für .ine Zeitlang vermietete er sich sogar als Arbeiter auf einer Tabakplantage. Bald brachte er in Erfahrung, daß der Großvater des Ermordeten, Kanon Rybatschenko, zum großen Leidwesen seines Schwiegersohnes Michael Timoschtschuk den Knaben mittelst eines notariellen Testamentes zum Erben des größeren Teiles seines Vermögens eingesetzt hatte. Dieser Timoschtschuk erschien dem Matwejew vor allein des Mordes verdächtig. Nachdem er die zur Bekräftigung seines Verdachtes erforderlichen Beweise gesammelt hatte, wozu er zwei Monate brauchte, begab er sich nach Odessa, um mit dem Oberorokuror und dem Prokuror über die ferneren Schritte zu beratschlagen. Am 10. d. M. traf er wieder in Dubassary ein und schritt zur Verhaftung des Michael Timoschtschuk und des der Mittäterschaft verdächtigen Anton Tischtschenko, eines Gartenwächters. Nach kurzem Leugnen gestand nun Tischtschenko, daß er am 21. Februar d. I. auf dem großen Bazar in Dubassary, wo er eben Grütze und Oel kaufen wollte, mit Timoschtschuk zusammentraf. Dieser lud ihn ans ein Glas Mein ein, und sie begaben sich nach dem Schank des Jankel Fischmann. Beim Leeren der achten Flasche raunte ihm Timoschtschuk still ins Ohr, er möge ihm bei der Ermordung des Knaben Helsen, wofür er ihm 50 Rubel zahlen wolle. Es kam aber zu keiner Abmachung. Am folgenden Tage suchte ihn Timoschtschuk wieder auf. Nachdem sie sechs Flaschen Wein ausgetrunken hatten, wurden sie einig und gingen auseinander. Nach einer Stunde kehrte Timoschtschuk mit dem Knaben zurück, stieß ihn in den Keller, sprang ihm nach und schlug ihn mit einem Stocke tot. Beide Männer entkleideten den Leichnam, und Timoschtschuk brachte ihm mit einen: Federmesser mehrere Wunden bei. Bis zum Abend des 25. Februar ließen sie den Leichnam im Keller liegen und trugen ihn dann nach dem Garten Scholubows. Die antisemitischen Blätter, welche von dem „Ritualmord in Dubassary" wahre Schauergeschichten 311 erzählen wußten, nehmen von der neuesten Wendung der Dinge gar keine Notiz. * Die russische Telegraphen-Agentur hat sich, offenbar aus „Patriotismus", beeilt, der ganzen Welt, auch dem Auslande, die Meldung zu übermitteln, daß die Juden, welche Kischinew in der schreckensvollen Zeit verließen, um durch Niederlassung in den Dörfern der Umgebung sich in Sicherheit zu bringen, nunmehr aufgefordert wurden, nach Kischinew zurückzukehren, da jetzt für ihr Leben und Eigentum keine wie immer geartete Gefahr vorliege. Diese Meldung bedarf aber der Korrektur. Der „Welt" liegt der Wortlaut der betreffenden Verfügmrg vor, aus dem man den wahren Charakter der Maßnahmen deutlich erkennt. Diese vom Kischinewer Bezirkshauptmann Shkow gezeichnete Verfügung lautet wörtlich: „Nach den Kischinewer Unruhen vom 19. und 20. April und infolge der beunruhigenden Gerüchte von der bevorstehenden Wiederholung der Unruhen während der Pfingstfeiertage haben viele jüdische Familien Kischinew verlassen und sich gegen die Bestimmungen vom 3. Mai 1882 in den Dörfern des Bezirkes niedergelassen. Besonders viele Juden haben sich in den Dörfern Pschutschnevy und Bolduroschti angesiedelt. Angesichts dessen und zur Verhütung unliebsamer Erscheinungen. welche die Ansiedlung von Juden unter der bäuerlichen Bevölkerung herbeiführen können, schreibe ich den Bezirkshauptlellten vor, sofort die Wohnrechte der Juden in den Dörfern zu kontrollieren und repressive und energische Maßnahmen zur Ausweisung jener Inden zu ergreifen, welche das Wohnrecht im Dorfe nicht besitzen. Sollte diese meine Verfügung nicht pünktlich durchgeführt werden, so werde ich die Schuldigen daran dem Herrn Gouverneur anzeigen . . ." Wie anders also lautet diese Verfügung im Vergleich zu der Meldung der russischen Telegraphen-Agentur! * Wenn man die Verlogenheit der offiziösen russischen Presse kennen lernen will, muß mall nur die Berichte und Telegramme derselben über Kischinew mit den Correspondenzen llnparteiischer Männer vergleichen. Ulls wird in dieser Beziehung geschrieben: Der in Kischinew in 644 demolierten Läden angerichtete Schaden wurde in einer Eingabe an den Finanzminister bekanntlich auf rund 812 000 Rubel beziffert. Bezeichnend ist, daß der Kischinewer Pöbel in erster Reihe solche Läden bevorzugt hat. in denen etwas für den Magen zu fillden war. In 51 Bäckereien wurde für 44500 Rllbel Brot, in 32 Läden wurden für 30 000 Rubel Fleisch, Fische, Obst, Gemüse rc. geraubt. 264 Materialwarenhandlungen haben einen Verlust voll 224 000 und 110 Weingeschäfte einen solchen von 127 000 Rubel zu beklagelr gehabt. Im Ganzell hat der hungrige Pöbel in 495 Läden seine Magenbedürstliffe befriedigt und dabei für 300 000 Rubel Lebeusmittel vernichtet und für 127 000 Rubel Schnaps vertilgt. Im weitern Verlauf wurdeu 136 Kleiderläden, Hutgeschäfte, Schuh- und Galanteriewarenhandlungen erbrochen und zusammen um 364000 Rubel geschädigt. So wurden in 16 Kleiderläden für 97 000, in 9 Hutgeschästen für 27 000 Rubel Waren gestohlen. In 28 Schuhgeschäften haben sich die Barfüßler für 85 000 Rubel Stiefel geholt und in 66 Galanteriewarenhandlungen haben die plündernden Frauen sich für 138 000 Rubel Putz u:rd Tand geraubt. Sehr groß ist der indirekte Verlust infolge der nunmehr eingetretenen gänzlichen Geschästsstockung. In 9 großen Detailgeschäften betrugen die Bruttoeinnahmen im März 1903 rund 75 000 gegen 89 000 im Jahre 1902. Sie sank im April desselben Jahres von 100 000 auf 55 000 und im Mai von 129 000 auf 78 000. In den beiden Monaten April und Mai 1902 gelangen Wechsel zum Protest im Betrage von 66 000 Rubel, während im gleichen Zeiträume des Jahres 1903 infolge der Krawalle die protestierten Wechsel sich auf mehr als das Doppelte, nämlich 149 000 Rubel belaufen haben.