Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-06-17 · Heft 29 (17.6.1903) · p. Seite 348

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 29 (17.6.1903)
Date
1903-06-17
Page
Seite 348 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3228527-3228557--59968-3296525
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

348 Langsam erhob sie den Blick ihrer großen blauen AuKn und hemmte ihren Schritt. § „Mariamne, Blume meines Lebens!" kam es flehend von des Königs Lippen. „Vergib meine Heftigkeit, wende nicht den Blick, sieh mich an mit Deinen unschuldigen Kinderaugen, die keiner Lüge fähig sind . . . Siehst Du, mein geliebtes Weib!" rief er aufjauchzend vor wonniger Lust, „Deine Seele ist rein, wie Dein kristallklares, in der Farbe des Himmels leuchtendes Auge! Du bist schuldlos, rein; der Sonne gleich, an deren Strahlen wir uns erquicken, darfst Du Dein strahlendes Antlitz erheben. Verblendeter! Der auch nur einen Augenblick den wahnwitzigen Gedanken fassen konnte: Du, Du, die Reine, wärest eine Ehebrecherin und dem Tode verfallen . . .." Und mit brennendem Verlangen suchten seine Blicke in ihrem holden Antlitz zu lesen. Mit einer Geberde unverhohlenen Abscheus schleuderte sie feinen umschlingenden Arm von sich und sich aufrichtend zu stolzer Höhe begegnete sie furchtlos seinen glühelld von Liebe und Leidenschaft lodernden Augen. „Ich bin eine Ehebrecherin... Und ich verdiene den Tod!" Ein heiserer, dem Brüllen eines Raubtieres gleichender Schrei entrang sich den Lippen des Königs. „Verworfene!" keuchte er sinnlos vor toller Erregung, „Dirne eines Knechtes! Hinweg! Entweihe mein königliches Auge nicht durch Deinen verbrecherischen Anblick! Du, die in den Armen des Herodes geruht und dennoch die Buhlerin eines Knechtes werden konntest! O der Schmach, der unausrettbaren Schmach für mein gesalbtes Haupt! Blut, Blut!" zischte er, „nur mit Blut kann diese unerhörte Schmach von meinem königlichen Haupte genommen werden! In euerem sündigen Blute sollt ihr die Schande eurer sündigen ehebrecherischen Tat ersticken. Blutig soll die Schmach, einem Könige angetan, gerächt werden!" Und mit einem wilden Fluche stürzte er, aller königlichen Würde bar, wie ein Rasender in den Palast. (Forts, folgt., Sxrechsaal. Sehr geehrter Herr Redakteur! ie vom Verband der Synagogen-Vereine von Berlin und den Vororten eingereichte Resolution hat einigen Mitgliedern des Nepräsentantenkollegiums in ihrer Sitzung vom 28. v. M. Veranlassung gegeben, die Schale ihres Zornes in vollstem Maße über die kleinen Gemeinden auszuschütten. Ueber Punkt 1 der Resolution, die Subventionen betreffend, ging Herr Professor Geiger ohne weiteres hinweg. Punkt 3, die Einrichtung traditioneller Jugendgottesdienste betreffend, existiert für ihn überhaupt nicht. Punkt 2. in welchem das Ersuchen an die Gemeindeverwaltung gestellt wird, diejenigen Bücher aus dem Schulgebrauch und den Bibliotheken der jüdischen Gemeinde zu entfernen, deren anderskonfessioneller Inhalt geeignet ist. das jüdische Bewußtsein der Kinder zu verwirren, dieser Punkt 2 bezeichnet, nach dem Bericht der „Allgemeinen Zeitung des Judentums", der Herr Professor Geiger als eine ungeheure Verblendung und Unverschämtheit. Das ist mir und wahrscheinlich den meisten Lesern dieser Zeitung unverständlich. Es kann selbstverständlich nicht die Absicht oder die Aufgabe des Shnagogenverbandes sein, die Gemeindebibliotheken und Schulbücher nach derartigen Büchern zu durchstöbern. Wenn aber den auf traditionellem Boden stehenden Eltern durch Znsall ein Buch der jüdischen Religionsschule in die Hände kommt, welches teilweise den in Punkt 2 der Resolution bezeichneten Inhalt hat, dann ist doch wohl die Annahme berechtigt, daß bei Auswahl der Bücher nicht mit genügender Sorgfalt verfahren wird. Vielleicht sieht sich Herr Professor Geiger das mit Nr. 29 bezeichnete „Buch für Mädchen" etwas genauer durch. Wie viele solcher Bücher noch vorhanden sein mögen, kann selbstverständlich nur eine in der Resolution erbetene Prüfung seststellen. Bei Punkt 4 der Resolution, die Kopfbedeckung beim Uebersetzen jüdischer Gebete betreffend, ist bei Herrn Professor Geiger zweifellos der Pädagoge mit dem Liberalen in arge Kollision geraten, wobei letzterer anscheinend die Oberhand behalten hat. Denn der Pädagoge Geiger wird es, wenn er objektiv bleiben will, unerhört finden, daß der Schulinspizient bei den Schülern sich in direkten Gegensatz mit den Anordnungen des Lehrers setzt. Herr Professor Geiger hat es sich nicht nehmen lassen, das alte Märchen aufzufrischen, daß ein Teil der flehten Gemeinden nur deswegen existiert, weil einige ehrgeizige Männer gern ein bißchen Vorsteher spielen wollen. Obgleich dies keine große Schande wäre, so bestreite ich mit aller Entschiedenheit bte Wahrheit dieser Angabe und bitte mir auch nur eine einzige solche, dem Synagogenverbande angehörige Gemeinde zu nennen. Niemand wäre froher als die Vorsteher der Privat - Gemeinden, wenn deren Existenz entbehrlich wäre. Dieses Thema ist ittdes viel zu weitschichtig, als daß hier darauf eingegangen werden kann. Erwähnen will ich nun, daß eine derartige Behauptung nicht ausgesprochen worden wäre, wenn der betr. Herr nur ein ganz klein wenig diese Verhältnisse gekannt hätte. Das Amt des Vorstehers einer Privatgemeinde ist mühevoller und kostspieliger, als man sich denken kann, — und den Mältnern. die sich diesen Mühen unterziehen, sollte man danken und sie nicht beschimpfen. Ebenso sollte matt dem Synagogenverband dafür danken, daß er durch seine Zusammenkünfte und Diskussionen den Jndifferentismus in der Gemeinde mit gutem Erfolge beseitigen hilft. Denn nur im Interesse der Erstarkung des Gemeindelebens will der Verband wirken, dabei nientanden angreifen oder gar sich eine Oberkontrolle anmaßen. Von diesem Programm wird der Synagogenverband trotz aller Angriffe sich nicht abbringen lassen und, wenn es sein muß, auch öffentlich dafür eintreten. In derselben Nummer der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" befindet sich auch ein Bericht über die Generalversammlung des liberalen Vereins. Nach diesem Bericht soll der Vorsitzende des genannten Vereins die Behauptung aufgestellt haben, daß es der jetzigen konservativen Majorität des Repräsentantenkollegiums nicht darum zu tun sei, hohe Zwecke zu erreichen, sondern daß sie ihre Majorität benutze, um ihre Schlepper bei der letzten Wahl in Gemeindeämter unterzubringen. Vorher werden als diese Schlepper die kleinen Gemeinden bezeichnet. Wie sich die Majorität des Repräsentantenkollegiums gegen diese Anzapfung verhalten wird, weiß ich nicht. Dagegen möchte ich beit Herrn Vorsitzenden darauf aufmerksam machen, daß er gättzlich falsch berichtet ist oder Gespenster gesehen hat. Mit Ausnahme des Unterzeichneten, der als Mitglied der Kommission für Subventiottierullg der kleinen Gemeinden gewählt wurde, wozu er durch seine Kenntnis der Verhältnisse wohl nicht ungeeignet erscheint, hat sich kein Mitglied eines dem Synagogenverbande angehörigen Synagogenvereins um ein Amt beworben, noch ist er in solches hineingewählt worden. Die Behauptung ist in dieser Beziehung völlig aus der Luft gegriffen. Wenn der Synagogenverband eine derartige beleidigende Insinuation ausgesprochen hätte, dann hätte ich hören mögen, was die Herren Repräsentanten Professor Geiger und Blaschke, denen doch die Verhältnisse bekannt sein dürften, hierzu gesagt hätten. Berlin, 12. Juli. A. Lewinski. Herr Redakteur! ch ersuche Sie, in Ihrer nächsten Ausgabe der Zeitung folgende Berichtigung zu bringen: Es ist nicht wahr, daß ich mich für die Wahl des Pastors Krösett irgendwie ins Zeug gelegt habe. Ich habe weder den Pastor Krösell bei der ersten Wahl noch bei der Stichtvahl gewählt. Während ich bei der ersten Wahl dem liberalen Kandidaten meine Stimme gegeben, habe ich bei der Stichwahl überhanpt nicht gewählt. Dasselbe kann ich auch vom Rt. Meyer hier sagen. Ergebenst Stargard i. P., 10. Juli. Justizrat Moses. Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin, verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.