Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 29 (17.6.1903)
- Date
- 1903-06-17
- Page
- Seite 338 (sequence 4)
- Language
- German
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338 Aber wenn auch das nicht geschieht, Herr v. Plehwe im Gegenteil das von ihm selbst angegebene Ziel, die Austreibung der Juden, erreichen würde, wäre das für Rußland äußerst gefährlich. Denn wir hegen, da die Juden notorisch die wirtschaftlich tüchtigsten und rührigsten Elemente des trägen und in der Kultur noch sehr nachhinkenden Landes sind, nicht den geringsten Zweifel, daß Rußland ohne die Juden finanziell und selbst politisch das Schicksal Spaniens teilen würde, nur daß es in dem zusammengewürfelten und von fast nur unzufriedenen Völkern bewohnten Riesenreiche nicht so langer Zeit bedürfeil würde, wie es in dem bei Austreibung der Juden überaus mächtigen, reichen und einheitlichen Spanien bedurft hatte. Rußland vergißt gar zu leicht, daß es noch immer nur auf tönernen Füßeil ruht. Herr v. Plehwe kann die Juden quälen und zur Auswanderung zwingen, er kann aber auch ein großes Reich zerstören. Denn man könilte sich hier und da am Ende auf die tönernen Füße Rußlands erinnern und dafür sorgen, daß im Norden oder Süden oder in der Mitte oder im fernen Osten einer oder der andere dieser Füße wankt und der Koloß eine geraume Zeit zum Heile der Welt unschädlich daliegt. Die Vereinigten Staaten handeln nicht nur ihrer eigenen Mission und dem lebhaften Wunsche der amerikanischen Nation entsprechend, sonder» auch gerade im Interesse Rußlands, wenn sie nicht ablassen, in Rußland auf menschenwürdige Behandlung der Juden zu dringen und, falls zuilächst in Petersburg nicht darauf geachtet werden sollte, ihre ernstliche Verstiinmuilg nicht verhehlen. Die Woche. Berlin, 15. Juli. in Erlaß des Kultusministers und des Innern an die k. Regierungen gibt uns die Zuversicht, daß die Regelung des jüdischen Religionsunterrichts beschlossene Sache ist. Der Erlaß lautet: Es ist uns erwünscht, einen Ueberblick darüber zu gewinnen, in welcher Weise in denjenigen Synagogengemeinden, die nicht zum Bezirke einer als öffentliche Schule anerkannten jüdischen Elementarschule gehören, den gesetzlichen Bestimmungen Genüge geleistet wird, nach denen eine jede Synagogengemeinde verbunden ist, solche Einrichtungen zu treffen, daß es keinem jüdischen Kinde während des schulpflichtigen Alters an dem erforderlichen Religionsunterrichte fehle. Die. königliche Regierung wird veranlaßt, hierüber Ermittelungen anzustellen. Dabei sind auch die Anstellungsbedingungen der mit dem Religionsunterricht beauftragten Lehrer näher zu erörtern. Ganz besonders aber ist die Frage eingehend zu prüfen, ob etwa eine ungenügende Dotierung der Religionslehrerstellen auch einen ungenügenden Religionsunterricht zur Folge hat.' Ferner ist zu erwägen, ob nicht die Synagogengemeinden nach Lage ihrer Verhältnisse anzuhalten sein werden, ausreichende Mittel zu dem Zwecke zur Verfügung zu stellen. Das Ergebnis der Ermittelungen ist in einer nach dem beigefügten Formular anzusertigenden Uebersicht zusammenzustellen, deren^Einreichung wir binnen sechs Wochen entgegensehen. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- Der Minister des und Medizinal-Angelegenheiten Innern I. A. I. A. gez. von Bremen. gez. von Klitzing. In dem Formular werden etwa zwanzig Fragen aufgestellt. Die wichtigsten sind die folgenden: Hat der Religionslehrer zur Ausübung seines Amtes vom Staate die Erlaubnis erhalten, wenn nicht, welche Vorbildung hat derselbe? Ist der Religionslehrer lebenslänglich oder auf Kündigung angestellt, bezw. welche Kündigungsfrist ist festgestellt? Ist die Besoldung des Religionslehrers eine feste, oder steigt dieelbe in gewissen Zeitabschnitten, bejahendenfalls wie? Ist die Gemeinde verpflichtet, dem R.-L. im Falle der Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt zu gewähren, bejahendenfalls welches? Haben dessen Wittwe und Waisen Anspruch auf Versorgung seitens der Synagogengemeinde? Sind Mängel in Beziehung auf die Erteilung des R.-U. vorhanden, welche auf ungenügende Dotierung der Lehrerstelle zurückzuführen sind, und welche? Ist die Synagogengemeinde in der Lage, ausreichende Mittel für die Erteilung des Religionsunterrichts zur Verfügung zu stellen? Man darf hoffen, daß bei dieser Enquete, namentlich nach Beantwortung der letzteren Frage, endlich eirnnal etwas Positives herauskomrnen wird. Und diese Aussicht ist für uns sehr erfreulich. Die Juden, die für die Wahl von Antisemiten zu stimiuen aufgefordert haben, werden allgemein ixt der Presse verurteilt. Zur Ehre der 5—600 jüdischen Wähler des Wahlkreises Schlochau-Flatoiv sei aber bemerkt, daß eine Befolgung des ersten Teils dieser Parole nirgends konstatiert worden ist, soweit inan bei der geheimen Wahl überhaupt Rückschlüsse von den Ziffern der Hauptivahl auf die Stichwahl ziehen kann. Aus dem Echo, das diese Parole im antisemitischen Lager wie allenthalben bei ihren jüdischen Glaubesgenossen gefunden hat, werden die drei Herren wohl aber hoffentlich für später eine heilsanxe Lehre gezogen haben. Dagegen werden die Mitteilungen über die Wahl in Phritz-Saatzig von zuverlässiger Seite dementiert. Bekanntlich hatte die „Krexxzzeitung" zuerst die in der letzten Nummer erwähnte Behauptung, daß zwei jüdische Rechtsanwälte in Stargard sich für die Wahl Krösells ins Zeug gelegt hätten, mitgeteilt. Bon beteiligter Seite erhalten wir nun aber eine Zuschrift, aus der hervorgeht, daß dies durchaus nicht der Fall gewesen ist. Wir bedauern, diesmal einer anderix, sonst gut unterrichteten Quelle gefolgt zu sein. Jxn Wahlkreise Pyritz- Saatzig ist von keiner Seite ein direktes Eintreten für Krösell empfohlen oder gar xcach dieser Richtxxng Provaganda gemacht worden. $ Daß Schreckbild der Petition steht noch innner zwischen Amerika und Rußland. Inzwischen hat Präsident Roosevclt sich entschlossen, dem Wunsche des Ordens B'nax B'rith zu tvillfahren und dessen Petition an den Zaren auf dem üblichen diplomatischen Wege zur Kenntnis der russischen Regierung zu bringen. Aus einem Schreiben des Staatssekretärs Hatz an Leo N. Levi von Newyork, Präsident des Ordens B'nai Brith und Simon Wolf voxx Washington, als Vertreter der vereinigten jüdischen Gerneinden, ist dies ersichtlich. Der Wortlaut des Schreibens ist folgender: „Werthe Herren! Der Präsident hat beschlossen, die Petition, deren Entxvurs Sie ihm am 15. d. M. überreichten, an die russische Regierung zu übermitteln. Die Frage, die er auss Ernsteste zu erwägen hatte, war, ob ein solches Vorgehen Ihren verfolgten und mißhandelten Glaubensgenossen in Rußland zum Vorteil gereichen würde. In dieser Frage ist der Präsident zu dem Entschluß gelangt, sich Ihrer Ansicht und der Ansicht der zahlreichen und intelligenten amerikanischen Bürger jüdischen Glaubens, die Sie repräsentieren, anzuschließen. Er ersxxcht darum, daß Sie ihm die Petition in gehöriger Form möglichst bald zuschicken. Sie loerden natürlich einsehen, daß der Präsident Ihnen nicht zu sageix vermag, welche Aufnahme Ihre Petition bei der russischen Regierung finden wird." JmUebrxgen xvird jetzt konstatiert, daß der Vorgang durchaus keinNovxxm ist. Wegen.derBehandlung, diedenJnden in Rußland zuteil geworden, inachterx die Vereinigten Staaten der russischen Regierxxng schon »viederholt Vorstellungen. Als Arthur Präsidexxt war, im Jahre 1882, hatte der amerikanische Gesandte in Petersburg eine Note des Staatssekretärs Freilinghixysen