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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-04-21 · Heft 48 (21.4.1838) · p. Seite 191

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 48 (21.4.1838)
Date
1838-04-21
Page
Seite 191 (sequence 3)
Language
German
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191 dem Rabbknen aus Santomischel ist uns vollends gar nicht viel abgeholfen, denn von Santomischel zu Kalisch wird wol kein großer Unterschied sein. Ueberdies haben die Wenigen, die den letztem Vorschlag gemacht, nie ernstlich daran gedacht, als an ein absolutes Heilmittel, sondern um nur jenen Leichter loswerden, und sich nach einigen Jahren wenigstens einen zeitgemäßen Rabbinen wählen zu können, welches bei einer einmal entschiedenen Wahl des Herrn S. E. nicht möglich wäre. Aber ist's denn wirklich so weit gekommen, daß wir uns zu solchen nutzlosen Ausgleichungen, die, anstatt zu versöhnen, immerwährende Parteiung Ln die Gemeinde bringen werden, unvermeidlich gezwungen fühlen? Vermögen denn unsere begabten Vorsteher mit ihrem ehrwürdigen Anhang nichts gegen die unbedeutende Schass-Chebra? Hat doch in TarnopoL ein Mann, Herr Josef Perl, gegen mehre Gemeinden in Galizien gekämpft und — ehrenvoll gesiegt. Auch wir werden siegen und unsere gerechte Sache behaupten, werden nur diese tüchtigen Männer ihre Pflicht, nicht vergessen und den Dank der Nachwelt nicht für gering achten. Nicht die Majorität der Stimmen gibt hier den Ausschlag, sondern die Majorität der Intelligenz. Die Wahrheit stand immer in der Minorität. Wahrheit und Recht führen aber/zum Sieg, werden sie mit Ernst und Eifer und unermüdlicher Beharrlichkeit vertheidigt, wie wir es von unserem geehrten Vorstand zu hoffen berechtigt sind. Theologie. Rationalismus im Judenthume .von A. Bernstein (Rebenstein). 'Berlin,. 1838. Von Natorff und Comp. Von M. N. Der durch viele treffliche Aufsatze im Gesellschafter, Ln der Voß'schen Zeitung rc. bekannte Rebenstein hat vor Kurzem ein Schriftchen, betitelt: „Plan zu einer neuen Grundlage für die Philosophie der Geschichte, nebst einigen literarischen Studien,"" herausgegeben. Ln welchem ein Aufsatz: Rationalismus Lm Judenthume, der Aufmerksamkeit sehr empfohlen werden muß. — Gehen wir zuvörderst in denJnhalt näher ein. Er versteht uuter Rationalismus „die Lösung der Religion von der geschichtlichen Urkunde, der sie entlehnt ist", und behauptet nun, daß der Rationalismus nicht aus Irreligiosität entspringt, sondern vielmehr aus der „Ueberzeugung, daß Religion in ihren Urgedanken unwandelbar für alle Zeiten ist, und um eben jede Zeit zu diesen Urgedanken zu leiten, muß die Form wandelbar fein"'. Die Hauptaufgabe ist ihm nun, zu erweisen, vaß dieserRationalismus im Judenthume nicht neu ist, vielmehr in seinen Urfunctionen liege. „Der Quell der jüdischen Relkgion ist daS.Ä. T.z dieses aber, nicht für alle Fälle des Lebens ausreichend und ausführliche mußte, um als unwandelbar für alle Zeiten dazustehen, nothwendig sich dem Wandelbaren sich anschließen, und so mußte die Auslegung des Gesetzes (das mündliche Gesetz) entstehen, um mit der Zeit dessen Giltigkeit nicht zu verlieren."" — War somit der Rationalismus im Judenthume gegeben, so ward er durch den Grundsatz: „Erfordert es dieZeit, so darf man dem Gessetz' widersprechen," den man gebrauchte, um die mündliche Auslegung schriftlich niederlegen zu dürfen, unwiderruflich vorhanden. So sprach auch Maimonides in wahrhaftem Rationalismus aus: „Daß alle in den Büchern Mose.'enthaltene Gesetze über Opfer nichts als eine, durch die Rohheit damaliger Zeit hervorgerufene Verwirrung seien."" Mendelssohn hat nur den Geist frei gemacht, indem er behauptete, der Jude brauche gesetzlich Nichts zu glauben,— DasJudenthum hat also einen von vorn herein autorisirten Rationalismus, der mit zur Religion gehört, wogegen der Rationalismus im Christenthume sich erst seinen Anknüpfungspunkt erkämpfen muß. Die Behauptung: der Rationalismus des Judenthums sei ein christliches Element, ist daher eben so falsch, als die entgegengesetzte: das antichristliche Element des Rationalismus werde von den Juden unterstützt. — Aus diesem resultirt sich', daß eine rationalistische Verfassung die rabbinische nicht nur nicht ausschließt, im Gegentheil findet sie erst in dieser ihre Bekräftigung. Das Rabbinenthum ist: „die Kraft, das Gesetz nach Zeitverhältnissen zu modisiciren, die ewig mit der Zeit fortschreitende Ausbildung der Religion."" „Wollten wir das Rabbinenthum zerstören, so bliebe uns nur das mosaische Judenthum unabänderlich feststehend, warlich: eine Religion, die in ihren Lehren rein, in ihren Ausübungen und Gesetzen aber der Cultur nicht minder hinderlich, als das Rabbinenthum sein wird.""-So unser Verfasser. In diesem ganzen Raisonnement hat der geehrte Abfasser Einen Umstand übersehen, der ihm gewiß bekannt ist, und der, wie es uns bedünkt, dasselbe sehr schwankend macht, nemlich: daß das Rabbinenthum durchaus die Auslegung des Gesetzes, oder das mündliche Gesetz, ebenfalls für göttlichen Ursprungs vermittelst Mosis annimmt— •o^ojd mm bzp ntra — so daß demnächst das Rabbinenthum in seiner Grundlage nicht die Kraft, das Gesetz nach Zeitverhältnissen zu modisiciren ist, sondern vielmehr die Erhaltung' drs Gesetzes trotz der Zeitverhältnisse, indem es selbst nur die Fortsetzung der rnvv (Ueberlieferung) ist. Und wenn auch hie und ^da einzelne Zugeständnisse gemacht worden', — wo der Verf. hätte als ecla-.

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