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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-07-10 · Heft 28 (10.7.1903) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 28 (10.7.1903)
Date
1903-07-10
Page
Seite 2 (sequence 16)
Language
German
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erblickt. Stöcker sei „hundertmal" Meineidspfaffe genannt worden. Was den Fall Ewald anlangt, so hat das Gericht als erwiesen angesehen, daß Stöcker im Prozesse gegen Berndt objektiv Unwahres unter seinem Eide bekundet hat, es hat aber dem Zeugen Stöcker geglaubt, daß er bona lide gehandelt hat, daß er in jenem Augenblick sich der Bekanntschaft mit Ewald nicht erinnerte. In der Versammlung in der „Alten Linde" habe Stöcker zwar den Ewald begrüßt und mit Namen angeredet, doch lasse diese Begrüßung durchaus nicht niit Bestimmtheit aus eine persönliche Bekanntschaft von früher her schließen, sondern Stöcker habe vielleicht im Saale nach Ewald gefragt, dieser sei ihm gezeigt worden und so habe ihn der Zeuge Stöcker mit Namen angeredet. Es liege sonach weder ein wissentlicher Meineid noch auch ein fahrlässiger Falscheid auf Seilen Stöckers vor. Was den zweiten Fall, die Stöckersche Erklärung im Abgeordnetenhause anlangt, so habe Stöcker heute erklärt, daß er nicht nur schlimme Gründer, sondern auch gute im Auge gehabt. Der Gerichtshof habe keinen Anlaß gehabt, ihm das nicht zu glauben. Das Gericht habe dem Zeugen auch darin geglaubt, daß er mit dem „Hexentanz" nur den Taumel meinte, in dem sich zur Gründerzeit weite Kreise befanden. — Dresden, 2. Juli. Zur Bildung isra el itisch e r Religionsgemeinden bedarf es nach einer neuerlichen Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts keines Gesetzes, sondern nur der Genehmigung des Kultusministeriums. Solche Religionsgesellschasten gehören zwar nicht zu den aufgenommenen, wohl aber zu den anerkannten Religionsgemeinden. Die Finanzgewalt, d. h. das Recht auf Besteuerung ihrer Mitglieder und auf administrative Zwangsbeitreibung der Mitgliederbeiträge können sie aber nur durch das Gesetz erlangen. Die ministeriell genehmigten Statuten einer israelitischen Gemeinde bilden keinen die Finanzgewalt begründenden besonderen Rechtstitel. Deshalb können die Mitgliederbeiträge auch nicht im Wege der Verwaltungsvollstreckung eingezogen werden. Das letztere ist bekanntlich in Preußen der Fall und hierin also ein wesentlicher Rechtsunterschied der sächsischen von den preußischen und den meisten deutschen Gemeinden. GD Leipzig, 1. Juli. Das Reichsgericht hat am 30. Juni, wie gemeldet worden ist, die Revision des Grafen Pückler- K l. Tschirne gegen das Erkenntnis des Berliner Landgerichts t, durch welches der Gras wegen Aufreizung zu Gewalttätigkeiten und Beleidigung des Sanitätsrats Dr. Neumann-Glogau zu insgesamt 1000 Mark Geldstrafe verurteilt worden war, verworfen. Hingegen wurde auf die Revision des Nebenklägers das Urteil aufgehoben, soweit Graf Pückler von der Anklage der Beleidigung der Glogauer Juden durch die Behauptung, sie hätten einen Giftmordversuch gegen ihn veranlaßt, sreigesprochen worden war. Der Geh. Sanitätsrat Dr. Neuinann hatte bekanntlich vor dem Landgerichte Glogau die geistige Gesundheit des Allgeklagten angezweifelt und später die Forderung des Angeklagten auf Pistolen abgelehnt. Pückler hatte dann der „Staatsb. Ztg." eine Erklärung eingesandt, in lvelcher es hieß, Neumann könne wohl beleidigen, habe aber nicht den Mut, seine Meinung zu vertreten; er sei ein ... In dieser Veröffentlichung wurde eine Beleidigung des Dr. Neumaun erblickt. Freisprechung Pücklers sowie der Mitangeklagten Bruhns, Schimmelpseng und Kirchner ist erfolgt, weil in einer dritten Rede des Grasen, die in der „Staatsb. Ztg." erschien und in 100 000 Exemplaren verbreitet wurde, eine Beleidigung der jüdischen Nebenkläger — Justizrat Friedmann und Genossen in Glogau — nicht zu erblicken und nur von einem Kampf mit geistigen Waffen die Rede sei. Die Nebenkläger hatten lediglich deshalb Strafantrag gestellt, weil Pückler in dieser Rede behauptet hatte, die llähere Veranlassung zu dem gegen ihn (seiner Meinung nach) in der Schweiz verübten Gi stmo rd versu ch sei von den Glogauer Juden ausgegangen. Das Gericht war der Meinung, daß dieser Teil der Rede nicht unter Anklage gestellt sei; die in diesen Worten liegende Beleidigung könne deshalb nicht zum Gegenstände der Verurteilung gemacht werden. Auch gebe der Angeklagte, so heißt es weiter im Urteile, glaubhaft an, daß er die angesehenen Nebenkläger nicht habe treffen wollen, sie auch gar nicht kenne. Die vom Angeklagten Grafen Pückler gegen seine Verurteilung eingelegte Revision wurde von Rechtsanwalt Simons aus Berlin vertreten- Gegen die Freisprechung des Grafen richtete sich die Revision der Nebenkläger. Diese verwies darauf, daß als Straftat die ganze Rede anzusehen sei. Irrtümlich sei auch die Annahme des Gerichts, daß die Nebenkläger nicht zur Stellung des Strafantrages berechtigt sein sollen. Der Angeklagte habe nur von Glogauer Juden gesprochen, folglich könne sich jeder getroffen fühlen. Der Verteidiger Pücklers machte hiergegen geltend, daß die Giftmordgeschichte nur einleitend benntzt worden sei und deshalb nicht unter Anklage gestellt wurde. — Der Reichsanwalt gab an, daß der § 193 verkannt sei. da nicht untersucht sei. welche Interessen Pückler durch die Veröffentlichung betr. den Dr. Reumann wahrnehmen wollte. Es komme aber darauf nicht an, da das Gericht einwandfrei sestgestellt habe, daß der Angeklagte mit jener Notiz berechtigte Interessen überhaupt nicht wahrnehmen wollte. Begründet sei jedoch die Revision der Nebenkläger. Die Rede: „Das deutsche Volk am Rande des Grabes" könne nur als ein Ganzes aufgefaßt werden. Es gehe nicht an, aus einer ununterbrochen gehaltenen Rede einzelne Sätze herauszunehmen. Das Landgericht nehme an. daß durch die Kollektivbeleidigung der Glogauer Juden nicht die einzelnen betroffen werden. Das Reichsgericht aber nehme das Gegenteil an, da die Ehre ein persönliches Attribut sei. Daß die Beleidigten dem Angeklagten persönlich bekannt waren, sei nicht notwendig. Das Gericht habe nicht geprüft, ob der Angeklagte die Möglichkeit, daß die Nebenkläger sich getroffen fühlen konnten, vorausgesehen habe. 6. Dortmund, 28. Juni. Im „Römer" zu Bochum fand heute nachmittag die Delegiertenversammlung desVerbandes der rheinisch-westfälischen Literaturvereine statt. Vertreten waren die Vereine: Bochum, Dortmund, Elberfeld. Essen, Gelsenkirchen- Wattenscheid und Hörde. Nach der üblichen Begrüßung rc. berichtete Rabbiner Dr. Samuel-Essen zunächst sehr eingehend über den am 21. Mai d. I. in Berlin stattgehabten Zentralverbandstag und besprach in sachlicher Weise die Gegenstände, die dort die Verhandlungen in der Vor- und Nachmittagssitzung gebildet hatten. Die Erwähnung des Antrages Elberfeld, wonach die Zentralleitung ersucht wurde, dafür zu sorgen, daß die Rednerliste nicht ausschließlich Namen von ^bbinern, sondern auch solche anderer Gelehrten aufweise, gab dem r.» wesenden Vorsitzenden des Elberfelder Vereins, Herrn Strauß, willkommene Veranlassung zu der Erklärung, daß jener Antrag, der vor drei Jahren gestellt und jetzt längst vergessen war, nicht etwa einer Animosität gegen den Rabbinerstand entsprungen sei, vielmehr sind die Herren Rabbiner, die vielfach Religionsunterricht zu erteilen haben, meist nur während der Ferien, in der Zwischenzeit aber Redner oft nur in geringer Zahl zur Verfügung. Inzwischen hat sich dieser Uebelstand gebessert und der Antrag von damals ist gegenstandslos geworden. Vermutlich feierte der Antrag nur infolge der außergewöhnlichen Gewissenhaftigkeit des Leiters des Zentralverbandes seine Auferstehung, der ihn glaubte auf die Tagesordnung setzen zu müssen, weil er formell nicht zurückgezogen war. Danach erstattete Herr H ähnl e in-Bochum ein Korreferat über die Berliner Verhandlungen, das mit den Ausführungen des Herrn Dr. Samuel im wesentlichen übereinstimmte. Am Schluß seiner Ausführungen kam Herr Hühnlein auf die Leistungen des Zentralverbandes zu sprechen und verlas im Anschluß daran ein von Herrn Dr. Karpeles-Berlin eingegangenes Schreiben, wonach sämtliche Anwesende der Ansicht Ausdruck verliehen, dem Zentralverbande, der neben anderen auch eine ideale Bedeutung have, auch ferner treu zu bleiben. Unser Verbands- Vorsitzender Herr Hühnlein erklärte danach, mit aller Energie darauf halten zu wollen, daß nun aber auch die angeschlossenen Vereine Pünktlicher und gewissenhafter wie seither ihre Verpflichtungen den» Zentralverbande in Berlin gegenüber erfüllen. Andererseits begegnete man sich tu dem Wunsche, die Zentralleitung in Berlin wolle ihren Einfluß dahin geltend machen, daß zuweilen wenigstens bedeutende Männer, hervorragende Redner, gegen mäßiges Honorar Tournees in unserem Verbände unternähmen. Man verschloß sich zwar durchaus nicht der in Berlin geäußerten Ansicht, daß jeder Arbeiter feines Lohnes wert sei, und daß geistige Arbeit im allgemeinen noch viel zu niedrig bewertet werde, war aber doch auch der Meinung, daß es sich in den Literaturvereinen um die Lösung einer wichtigen Kulturausgabe handele, die für das Gesamtjudentum von eminenter Bedeutung sei. Schließlich wurde auch noch — und mit Recht — hervorgehobeu. daß nicht jeder Vertrag eine neue Arbeit sei, daß vielmehr dasselbe Thema so und so oft wiederholt werde; würden nun auch nur mäßige Honorare gezahlt werden, so vereinigten sich diese schließlich doch zu einer Summe, die einigermaßen als Aequivalent für die Mühe der Ausarbeitung rc. angesehen werden dürfe; es sei die von einigen Herren auf der Berliner Versammlung vertretene Ansicht, welche die von uns

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