Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-07-10 · Heft 28 (10.7.1903) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 28 (10.7.1903)
Date
1903-07-10
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3228527-3228556--59948-3296498
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

07. Jahrgang. No. 28. Berlin, 10. J uli 1903 Der Gemeindebate. Vciliige zur „Ailgrmetne» Leitung deK IudenlumK^ L.orrrlponlirnrrn und Mschrichtrn. Deutschland. 6. Berlin, 2. Juli. Die neueste Ausgabe des Statistischen Handbuches für den preußischen Staat bringt interessante Ziffern über den Stand der Mischehen zwischen Juden und Christen bei der Volkszählung im Jahre 1900. Danach bestanden Mischehen überhaupt davon ohne Kinder 1885 1890 1895 1900 1895 1900 evang». ^er Mann, jüdische Frau : 763 956 1147 1326 398 464 katholischer « H ii 166 215 251 335 81 119 sonstiger „ „ „ 82 86 132 149 44 49 jüdkscher „ evang. „ 916 1255 1452 1855 519 708 u „ kath. 130 210 253 335 94 141 „ „ sonstige ,, 54 40 52 52 20 19 2111 2762 3287 4052 1156 1500 Die Mischehen weisen also innerhalb 15 Jahren fast eine Verdoppelung aus! Mehr als ein Drittel derselben ist aber kinderlos. Die Frage nach dem konfessionellen Verhältnis der Kinder aus den jüdischchristlichen Mischehen beantwortet die folgende Tabelle. Kinder aus jüdisch-christlichen Mischehen, davon sind als Juden eingetragen: 1885 1890 1895 1900 1885 1890 1895 1900 Vater evang., Mutterjüdisch .1199 1427 1874 1899 181 212 295 315 Vater kathol., Mutter jüdisch.269 316 406 505 101 99 141 115 Vater sonstig, Mutterjüdisch . 136 121 207 230 52 39 83 99 Vater jüdisch, Mutter evangelisch .... 1252 1789 2242 2620 31« 515 571 682 Vater jüdisch, Mutter katholisch. 166 272 385 457 62 97 120 145 Vater jüdisch, Mutter sonstig. 94 66 88 74 58 55 55 45 3116 3991 5202 5783 772 1017 1265 1401 Wir sehen den Anteil der jüdischen Religion an dem Bekenntnis der Kinder sich ständig verringern. Statt daß, wie es eigentlich sein müßte, an den 5783 Kindern aus jüdisch-christlichen Mischehen 2892 zum Judentum gehören, sind es nur noch 1401, nicht ganz die Halste. Es betrug der Anteil des Judentums: 1885 25, 1890 25, 1895 24 und 1900 24 Prozent der Gesammtziffer. Interessant ist die Uebersicht über den Kinderreichtum bei den jüdisch-christlichen Mischehen, die sich aus obigen Tabellen ergibt. Die Ziffern aus den Jahren 1895 und 1900 zeigen, daß 35 resp. 37 Prozent dieser Ehen überhaupt kinderlos sind. Aus 100 Mischehen zwischen Juden und Christen kamen: 1885 148, 1890 144, 1895 159 und 1900 143 Kinder. Da im Durchschnitt des deutschen Reiches auf jede Ehe 450 Kinder kommen, so leuchtet ein, wie gering der Kindersegen der Mischehen ist. Wir Juden verlieren bei den Mischehen an: meisten! ----- Berlin, 5. Juli. Am 2. d. M. starb hiernach längerem Leiden der Geheime Sanitälsrat Dr. Ludwig David im 68. Lebensjahre. Dr. David übte seit 1860 hier die ärztliche Praxis aus. Er war während des größten Teiles seines ärztlichen Wirkens im Zentrum der Stadt angesessen. Im deutsch-französischen Kriege erwarb Dr. David das eiserne Kreuz. 1888 wurde er durch den Titel als Sanitälsrat ausgezeichnet. Vor kurzem hatte er den Titel als Geheimer Sanitätsrat erhalten. Dr. David nahm von jeher regen Anteil an den Bestrebungen des ärztlichen Standes. Er wurde von seinen Standesgenossen vielfach zu Ehrenstellen in den ärztlichen Vereinen berufen. Insbesondere kam seine Arbeit dem Geschäftsausschusse der ärztlichen Standesvereine zu gute. Lange Zeit war Dr. David Mitglied der Aerztekammer für Brandenburg-Berlin. Gern stellte der Verstorbene seine Kraft auch in den Dienst der Stadtgemeinde. Unter anderem war er im Kuratorium für Privatschulen und bei der Steuereinschätzung tätig. Die Be" erdigung fand heute tu Weißeusee statt. Ehre seinem Artdenken! --- Königsberg U Pr., 23. Juni. Im Prozeß Stöcker (siehe Nummer 25) wurden Stöcker, Tutzauer und Ewald unter Aussetzung ihrer Vereidigung vernommen und nach ihrer Vernehmung vereidigt. Stöcker bestritt, daß er versucht habe, Sozialdemokraten für seine Partei zu gewinnen; er gab aber die Möglichkeit zu, daß ein Mann namens Krauß von ihm beauftragt war, Ewald zu besuchen und ihn für seine Partei zu gewinnen. Der Staatsanwalt hielt den Wahrheitsbeweis für vollständig mißlungen und beantragte drei Monat Gefängnis. Der Gerichtshof verurteilte den Redakteur Noske zu drei Monaten Gefängnis. Der Gerichtshof nahm an. daß Stöcker in den: Prozeß Ewald objektiv etlvas Unwahres gesagt habe, es sei aber in keiner Weise erwiesen, daß er wissentlich oder fahrlässig einen Meineid geleistet habe. Mit Rücksicht auf die Schwere der Beleidigung sei wie geschehen anerkannt worden. Von Interesse ist in der ganzen Verhandlung eigentlich nur die Zeugenaussage Elv alds und die Begründung des Urteiles. Nach den Berichten der Königsberger Blätter bekundete Gastwirt Hermann Ewald, der zuerst vernommen wurde, folgendes: In dem Beleidignngsprozesse Ewald contra Berndt, der im Juni oder Juli 1884 vor dem Berliner- Schöffengericht zur Verhandlung kam, sei Hofprediger Stöcker als Zeuge vernommen worden. Es handelte sich um den Vorwurf des Berndl, daß sich die Stadtverordneten Tntzauer. Ewald und Görki für ihre Vorträge bezahlen ließen. In der Verhandlung habe Stöckerunter seinem Eide erklärt, er sehe heute Ewald zum erstenmal. Zeuge behauptete demgegenüber, diese Bekundung Slöckers sei unwahrgewesen. Schon einige Jahre vorher habe Stöcker einen Abgesandten zu ihm geschickt, um ihn zum Abfall von der Sozialdemokratie zu bewegen. Dann im Jahre 1883 in einer Versammlung in der Tonhalle habe er von Stöcker, der den Vorsitz führte, das Wort erhalten mit der Bemerkung: Das Wort hat der bekannte Vergolder Ewald. Da er mehrfach unterbrochen wurde, habe Stöcker geläutet und zu ihm gesagt: Lassen Sie nur, ich werde Ihnen Ruhe verschaffen! Als er — Zeuge — sich dann als Sozialdemokrat bekannte, habe Stöcker- Ewalds Hut, der auf dem Tische neben ihm lag, herunlergeworfen. Er — Ewald — habe den Hut ausgenommen und gesagt: Ich danke Ihnen, Herr Hofprediger, das ist sehr freundlich von Ihnen! — Das zweite Mal in demselben Jahre sei er noch einmal mit Stöcker zusammengewesen: zu einer sozialdemokratischen Versammlung im Gesellschaftshanse (der „Alten Linde") am Kottbuser Tor sei Stöcker eingeladen gewesen und auch hingekommen. Soviel er geseheu habe, sei Stöcker direkt, ohne jemand zu fragen, auf das Podium und auf ihn — Ewald — zugekommen, habe ihm die Hand gegeben und gesagt: „Guten Abend, Herr Ewald, wie geht es Ihnen?" sich dann neben ihm gesetzt und sich „etwas mit ihm erzählt." Auch noch ein drittes Mal in demselben Jahre will Ewald mit Stöcker in einer Vertrauensmännerversammlung zusammengeweseu sein, in diesem Falle weiß er aber nicht, ob Stöcker ihn gesehen habe. Als er dann gehört, wie Stöcker eidlich die Bekanntschaft mit ihm abgestritten, sei er „ganz perplex" gewesen. Auf Befragen des Staatsanwalts ließ sich Ewald noch des näheren aus über die Unterhaltung an jenem Abend in der „Alten Linde", die sich um politische Dinge gedreht habe. Warum er nicht in jener kritischen Versammlung sofort Stöcker auf den Widerspruch gestellt habe, dafür gab er als Grund an, daß er doch als Kläger nicht gegen einen Zeugen in dieser Weise auftreten konnte. In jener Versammlung in der „Alten Linde" sei übrigens Stöcker nach Ewald als Redner aufgetreteu und habe dabei unter Namensnennung die Erklärung abgegeben, daß er mit Ewald keinerlei Beziehungen habe. Auch daraus sei zu folgern, daß Stöcker ihn — den Zeugen gekannt haben müsse. — In der mündlichen Begründung des Urteils führte der Vorsitzende etwa folgendes aus: Das Gericht ist zu einer Verurteilung auf Grund des § 185 und des § 186 gekommen. Es stand fest, daß der Angeklagte sich des beleidigenden Charakters der Notiz bewußt war. Der Tatbestand des § 186 wurde insbesondere in der Aenßerung

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.