Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 27 (3.7.1903)
- Date
- 1903-07-03
- Page
- Seite 317 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3224737-3228527-3228555--59919-3296468- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
817 e. 3. Juni, ersammhhaltigen, nig mehr die Subkbatte ein hrer Vorenehmigt. spital ein iberweisen Zport versetzt. Der em Friedksicht auf r die An- Weißensee turgischer stammen nd meist Geiger roffen sei. Gemeindeu protovoraus- Zemeinder werden Martin dauernde mx. Der Art der von Mit-! Sitzung risenhaus i vertagt, ^eligionsltzeichnete irf Sub- )at nach lemeittdeende der hen Teile on hinffen, nm Zerband tberufene en tagte, emeinde lmmlung n an die nt dieser mg wird gebrauch ssioneller rwirren; vertagen; 4. die Lite, die daß sie -nehmen, dem die Sitzung ag abgetan der in der ffolution hrungen sondern ig ihnen dessen bereits erwähnten Versammlung teilgenommen, so scheine es ihm nicht nur Recht, sondern auch Pflicht zu sein, die Stellung der Repräsentanten klarzulegen. Den ersten Punkt der Resolution übergehe er, weil er ihn nicht verstehe und nicht wisse, aus welchen Gründen die Ueber- Weisung an die Subventionskommission erfolgt sei. Gegen zwei andere Punkte halte er es als Mitglied der Schulkommission und zugleich als Schulinspizient für Pflicht, Einspruch zu erheben. In einer Schule, die er mehrfach inspiziert habe, sei ihm von dem unterrichtenden Lehrer auf spezielle Anfrage erklärt worden, daß nichts dagegen ein-;uwenden sei, wenn der Schulinspizient die Kopfbedeckung bei dem Unterricht abnehme, an welchem die Knaben bedeckten Hauptes teilnehmen müssen. Er (Redner) würde, sobald der Gemeindevorstand mte generelle Verfügung hierüber treffen würde, sofort sein Amt als Inspizient niederlegen, weil er sich einer solchen Bestimmung nicht Ligen würde. Diese Amtsniederlegung könne zwar der Versammlung gleichgültig sein, doch sei die Sache auch eine allgemeine. Die Gemeindeverwaltung unterstütze die Religionsvereine, die vielleicht )Um Teil eine Berechtigung haben, zum Teil aber nur deshalb, weil ine Reihe von Leuten Vorsteher spielen wollen. Von den Religionsschulen, welche diese Vereine unterhalten, habe die Gemeinde nicht sonderliche Vorteile. Eine ungeheure Verblendung und Unverschämtheit (mehrfache Oho-Rufe) scheine ihm Punkt 2 der Resolution zu sein. Die Religionsvereine kennen ne Schulen der Hauptgemeinde sehr wenig und hätten deshalb kein Recht, diesen Schulen, welche seit 60 Jahren beständen, derartige Vorwürfe zu machen. Damit sei ein Vorwurf gegen die Leiter der Schulen geschleudert, welcher vollkommen unberechtigt sei. Er begreife wirklich nicht, daß die Repräsentanten nicht einmütig gegen eilten solchen Bechluß Protest einlegen. Er würde sich freuen, wenn die Versammlung erklären würde, das sei ein Eingriff in die Angelegenheiten der Verwaltung. den wir uns nicht gefallen lassen! Aus diesem Grunde stimme r gegen die Bewilligung der Subvention. Geheimrat Blumen thal st erstaunt über die Ausführungen des Vorredners, welche wohl kaum n die Versammlung hineingehört hätten. Er verweist darauf, daß Re Synagogenvereine für die Unterbringung von über 5000 Synawgenbesuchern Sorge tragen, daß sie einer großen Zahl voll Kindern?en notwendigen Religionsunterricht zukommen lassen. Er erwähnt peziell einen Bericht über den Religionsverein Steglitz, in welchem ch der Inspizient Oberlehrer Dr. Schäfer sehr anerkennend über die eistungen des Vereins ausgesprochen hätte. Er bedauert lebhaft, wie ie Leiter der Religionsvereine vom Vorredner behandelt worden seien. Rit Fug und Recht hätten die Vereine gegen die beabsichtigte Festtzung der Subventionen Protest eingelegt, weil alsdann die kleineren Vereine, welche nicht aus sehr steuerkräftigen Mitgliedern sich zuammensetzen, vollständig mit der Subvention ausfallen und zu Grunde ehen würden, während die Reformgemeinde einett Zuschuß von 0000 Mark erhalte. Betreffs des zweiten Punktes der Resolution sei er Vorsitzende des Verbands interpelliert worden, die Bücher noch amhast zu machen, um die es sich handle. Der vierte Punkt sei anz selbstverständlich und es lväre begreiflich, wentt Professor Geiger ach Erlaß einer generellen Verfügung sein Amt als Schulinspektor überlegen würde. Herr Immanuel Sachs findet es eigentümlich' aß der Pädagoge Geiger es nicht als unpädagogisch erachtet, daß er '.ch betreffs der Bedeckung des Hauptes mit dem Lehrer und den Schülern in Widerspruch setze. Herr Aron Hirsch schließt sich ieser Ansicht an; auch er würde es ganz unerhört finden, wenn der Inspizient ohne Kopfbedeckung dem Unterrichte beiwohnen würde, an ein die Schüler bedeckten Hauptes teilnehmen müssen. Herr Louis 6achs ist der Meinung, daß die beantragten 1000 Mark als Subention bewilligt werdett müssen. Er hat das Gefühl, daß die Ausührungen in der Debatte nur einen Vorwurf gegen die Gemeindeerwaltung enthalten. Die Verwaltung müsse daraus die Verpflichtung ttnehmen, die kleinen Vereine, welche gar keine Bedeutung hätten nd keine besondere Zierde für die Gemeinde bilden, aus der Welt zu chaffen und zwar dadurch, daß sie selbst neue Synagogen baue und neue Schulen errichte. Welche Zwecke die Konservativen mit der Erhaltung dieser Vereine verfolgen, sei bekannt und brauche in der Verammlung nicht öffentlich ausgesprochen zu werden. Er bedauert schließlich, daß die Angelegenheit in der Sitzung zur Sprache gekommen sei. RachdemProfessor Geiger sich dagegen verwahrt hatte, daß er nicht -on allen Vereinen und allen Religionsschulen gesprochen, greift Ge- 'leimrat Blumen thal die von Herrn Sachs erwähnten „anderen Zwecke" der Religionsvereine auf und bezeichnet die Bemerkung als eine durch nichts fundierte Unterstellung. Vorläufig seien die Vereine noch eine Notwendigkeit und die Gemeinde brauche mindestens zehn Jahre, um die bisher von den Vereinen geleisteten Pflichten aus sich selbst zu übernehmen. Auch Professor Bag insky bemüht sich, an der Hand der Statuten des Vereins Adaß Jeschurun darzutnn, daß andere Zwecke als Kultus und Religionsunterricht für diesen nicht vorhanden seien. In allen Vereinigungen, auch in der Repräsentanz und im Gemeindevorstand. könnte einmal ein Mitglied sein, das persönliche Zwecke verfolge; das werde aber sehr bald zu hindern sein. Der zweite Punkt der Resolution betreffs der Entfernung der Bücher sei ihm nicht sehr genehm, doch werde mau sorgsame Umschau nach derartigen Büchern halten müssen. Im letzten Punkte hält auch er die Forderung der Resolution für berechtigt. Professor Blaschke bestreitet, daß Herr Lewinski betreffs der Namhaftmachung etwaiger Bücher interpelliert worden sei. Er findet es befremdlich, daß die Synagogenvereine seit Vfa Jahren in anderer Weise als früher austreten und ihre Angriffe gegen den Gemeiltdevorstand richten, ohlte jemals eine bestimmte Beschwerde über die Uebelstände. die hier gerügt würdett, an zuständiger Stelle eittzureichen. Eine Beschwerde über das Verhalten der Schulinspizienten sei bisher nicht eingegangen. Die jüdische Gemeinde in Berlin könne mit ihren Schulen und ihren öffentlichen Anstalten an die breiteste Oeffentlichkeit gehen. Man könne verlangen, daß Mißstände sofort mitgeteilt würden und nicht plötzlich Klage geführt würde, daß der oder jener Uebelstand seit 30 Jahren vorhanden sei. Geheimrat Blu m e nth al erwidert, daß die Vereine es bisher nicht gewagt hätten, aufzutreten; sie hätten aber jetzt eingesehen, wo hin die „unglaubliche Lodderei" im Kultus und Religionsunterricht führe, nämlich zur Taufe und zum Antisemitismus. Gegen die letztere Bemerkung wie überhaupt gegen die Resolution wendet sich Herr M a r t i tt Simon in kräftigen Worten. Betreffs der Kopfbedeckung sei zwar der Genteindevorstand der Meinung gewesen, dies dem Taktgefühl des Schulinspizienten überlassen zu müssen; der Vorstand habe allerdings in der Tat geglaubt, daß der Inspizient denselben Standpunkt teilen müsse, wie der Lehrer und die Schüler. Es sei zweifelhaft, ob der Gemeindevorstand berechtigt sei, generelle Anweisung hierin den Inspizienten zu erteilen. Der Vorstand finde es jedoch unerhört, daß betreffs der Bücher Beschuldigungen erhoben würden, die nicht näher substanziiert seien. Er halte es für unmöglich, daß derartige Bücher im Gebrauch seien in den Schulen, welche doch nur dazu da seien, um das jüdische Selbstbewußtsein der Kinder zu stärken. Es wäre die Pflicht der Vereine gewesett, derartige Bücher sofort tiamhaft zu machen, und niemand hätte sich gesträubt, diese Bücher sofort zu etttferneu. Derartige allgemeine Redewettduttgett, toie die Resoltttion biete, fömtteu in der Oeffentlichkeit sehr viel Schaden ftifteu und Verwirrung entrichten, tvo sie nicht erwünscht sei. Der Vorstattd betveise die Sympathie für die Religionsvereiite. deren Existenzberechtigtlng voll ttiib ganz anerkannt würde. Der Etat für Subventionieruttg sei in diesem Jahre bedeutend überschritten worden. Matt dürfe aber die Begehrlichkeit dieser Vereitte nicht durch die Behauptung ausstacheln, daß die Vereine es gewesett seien, welche die Lodderei aus dem Gemeindeleben herausgebracht hätten. Wentt die Repräsentatttett als gleichberechtigte Faktoren sich das gefallen ließett, so köttne der Genteindevorstand diesett Vorwurf tticht auf sich sitzen lassen. Es sei keilte Lodderei vorhanden getvesett, sottdern nur' andere Attschanungen, ttach betten man dreißig Jahre hittdurch die Verwaltttttg geführt hätte. Atr sehr vielem sei schott die besserttde Hand attgelegt tvorden, aber am allerwenigsten sei man berechtigt, die Religiottsvereitte als die Helden der Gemeinde hittzustellett. Herr I m nt an tt e l Sachs teilt mit, daß in einer Sitztutg des Talmud Thora-Vorstattdes ein Gedicht vorgelesen worden sei, das antijüdischen Charakter hätte. Er hält es jedoch tticht für berechtigt, einen derartigen Vorwurf zu generalisierett. Justizrat Dr. Lach nt a tt tt bestätigt die Mitteilung uttd gtbt an, daß diese „Seeschlange" vott Gedicht in dem in der Mädchettschule gebrättchlichen deutschett Lesebuch sich befiitd.e. Das Gedicht sei als ttttpassettd bezeichnet worden. Trotz wiederholter Aufforderung habe bisher ein anderes Lesebuch nicht zur Benutzuttg entpsohlen werdett können. Nachdettt noch Professor Bla sJH k e festgenagelt, daß aus den „Büchern", bereu Entfernung die Resolution verlange, ein Gedicht in einem Buche geworden sei, wird die Debatte geschlossen. Die Subvention vott 1000 Mark wird mit einer dissentierenden Stimme (Professor Geiger) bewilligt. — Der Rechnungsä