Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 25 (19.6.1903)
- Date
- 1903-06-19
- Page
- Seite 290 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3228527-3228553--59874-3296421- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
290 so gut wie anderswo empfunden und ausgesprochen. Wie steht es nun aber um die Sache in anderen Gemeinden? In Kassel hat das Landrabbinat kategorisch erklärt: „Die Beisetzung von Aschenresten (Urnen) verbrannter Leichen ist nicht zuzulassen. Der Landrabbiner sowie die Beerdigungsgesellschaften lehnen jede Funktion und Mitwirkung bei der Feuerbestattung ab. In Bayer» schweben zwischen den Rabbinern Verhandlungen über die Frage. Ein Resultat liegt noch nicht vor. Jedoch erklärt der Synagogenausschnß in Kaiserslautern im Einverständnis mit dem dortigen Bezirksrabbiner sich uüt einer religiösen Feier vor der Leichenverbrenuung und der Beisetzung der Urne einverstanden. Im Großherzogtum Hessen liegt folgende Vereinbarung der Rabbiner vor: „Wird die religiöse Mitwirkung des Rabbiners bei der Trauerfeier gewünscht, so wird dieser der an ihn ergangenen Aufforderung Folge leisten, jedoch müssen nachstehende Forderungen erfüllt werden: 1. Bei der Leiche wird die, in der nach jüdischem Ritus vorgeschriebenen Weise, Waschung und Einkleidung vorgenoinmen. 2. Die religiöse Feier hat vor der Verbrennung zu erfolgen, der Rabbiner beteiligt sich an der Ueberführung zur Bahn. Im Großherzogtum Baden hat der Beschluß des Shnagvgenamts zu Mannheim, wonach der dortige Stadtrabbiner, der damit einverstanden ist, nicht nur dem Leichenzuge vom Sterbehause nach dem Krematorium zu folgen, sondern daselbst die sonst auf dem Friedhofe gesprochenen Gebete zu verrichten und auf Verlangen zn predigen, die Genehmigung des Oberrats gefunden. Seit dem 1. Februar ist in Mannheim der Leichenhallenzwang eingeführt worden, es findet seitdem die Ueberführung von der Halle aus nach dem nahen Krematorium statt, die religiöse Feier findet somit vor der Verbrennung statt. Bei Beginn und während der Versenkung spielt ein dem Publikum unsichtbares Harmonium paffende Melodien. Ain folgenden Tage wird die Urne ohne jede Ceremonie und ohne Beteiligung der Beerdignngsbrüderschaft, die vor der Verbrennung den hergebrachten Ritus an der Leiche vorgenommen hat, in ein gewöhnliches Grab versenkt. Die Friedhvfsordnung zu Chemnitz bestimmt in Z 18 unter Nr. 5: „Die Beisetzung von Urnen, enthaltend Aschenreste verbrannter Leichen, ist gestattet. Die Beisetzung geschieht in derselben Weise, wie die anderer Leichen, auch dürfen die Urnengräber kein besonderes Merkmal tragen." In Berlin geht auf Wunsch der Leidtragenden eine religiöse Feier im Trauerhause der Leichenverbrennung voraus. Die Urne wird in einem mit Hobel- oder Sägespänen ausgestatteten Sarge, in einem von den übrigen nicht unterschiedenen Grabe ohne Feierlichkeit bestattet. In Breslau sind bisher zwei Urnen auf dem Friedhof ohne religiöse Feier bestattet worden, das erstemal in einem Sarge, das anderemal ohne einen solchen. In Hamburg ist durch Beschluß des Gemeindevvrstandes und des Repräsentantenkoüegiums vom Jahre 1897 ein besonderer Platz für die Beisetzung von Aschenresten, die in einem Sarge zu erfolgen hat, auf dem Friedhof in Ohlsdorf bestimmt. Die Grabinschrift darf nicht auf die Verbrennung der Leiche Hinweisen. Der Oberrabbiner und die alte Beerdigungsgesellschaft versagen ihre Mitwirkung, der Prediger des Israelitischen Tempelbundes beteiligt sich an einer Trauerfeier im Sterbehause. Im Krematorium findet keine Feier statt. In Posen hätte das Vergraben der Asche abgesondert von den Gräbern stattzufinden, dieselbe Auffassung besieht in Altona. Auch in Mainz, Braunschweig, Görlitz, Königsberg, Stettin, Dresden u. a. Gemeinden ist — mit geringen Abweichungen — der Modus der Berliner Gemeinde angenommen worden. Wäre es nicht aber zweckmäßig, wenn sich die deutschen Gemeinden dieser von Tag zu Tag an Bedeutung zunehmenden Frage gegenüber endlich einmal dazu entschließen könnten, einen einheitliche»! Modus sestzustellen, der den religiösen Satzungen ebenso wie den fortgeschrittenen Anschauungen des modernen Judentums entsprechen müßte. Der liberale deutsche Rabbinerverband steht hier vor einer wichtigen Aufgabe,deren Lösung nicht länger hinausgeschoben werden darf. Sir Woche. Berlin, 17. Juni, ie Wahlen zum Reichstag sind, »venu diese Blätter in Druck gehen, vorüber, und es bleibt uns für diesmal nichts Anderes übrig, als die Tatsache zu konstatieren, daß die Zahl der sozialdemokratischen Stimmen kolossal gewachsen - dank der Uneinigkeit der übrigen Parteien — daß aber die Parteigruppierung doch kaum im neuen Reichstag ein wesentlich anderes Bild darbieten dürfte. Von den Antisemiten ist keiner in der Hauptwahl durchgekommen. Ahlwardt ist beseitigt. Dagegen kehrt Stöcker »oieder. Gießen und Pirna ist den Antisemiten abgenonnnen. In Arnswalde- Friedeberg und in Hersfeld-Rotenbnrg kommen sie in Stichivahl. 1898 hatten sie schon bei den Hauptwahlen 6 Mandate. Aufgestellt haben die deutsch-soziale Reformpartei 22 Kandidaten in 24 Kreisen, die Deiltsch-Sozialen 15 in 23, die Christlich-Sozialen 6 in 12, der deutsche Volksbund 4. Eine Besprechung dieses Wahlresultats, soweit es uns angeht, müssen wir uns bis zur nächsten Woche ersparen. £ Eine sehr interessante Mitteilung kommt jetzt ans Wien: Der ehemalige englische Botschafter am Wiener Hofe, Sir Horace Rnmbold, hat an die „Times" ein Schreiben gerichtet, in welchem er behauptet, er habe sich zur Zeit des Ritnalmordprvzesses von Polna mit Vvrivissen seiner Regierung an den damaligen Nuntius in Wien ge- »vendet, um voin Papste eine autoritative Veriverfung der Blutlüge zu erivirke». Rnmbold fügte seinem Schreiben hinzu, er zweifle nicht daran, daß der Nnntius sein Versprechen, in dieser Sache nach Rom zu schreiben, erfüllte, ohne jedoch damit den angestrebteu Ziveck zu erreichen. Von zuständiger Seite »vird nun die Richtigkeit der Aeußerungen Sir Horace Rnmbolds vollinhaltlich bestätigt. Es sei auch in der Tat von der Wiener Nuntiatur in dieser Angelegenheit an die päpstliche Kurie in Rom geschrieben worden; die Kurie habe jedoch den Anträgen des Nuntius nicht znge st im int! Uebrigens ist der Fall Polna nicht der einzige, in ivelchen» die Wiener Nuntiatur »vegen des sogenannten „Blntrituals" in Rom zu intervenieren versuchte. Gelvisse Kardinäle, die im Vatikan großen Einfluß besitzen, haben es jedoch immer »vieder zu verhindern verstanden, daß der Papst einen geivichtigen öffentlichen Schritt gegen die Verbreiter des Blutmärchcns tue. Diese Meldung ist in doppelter Hinsicht interessant. Sie enthüllt uns eine Art inoffizieller diplomatischer Tätigkeit der englischen Regierung, die sicherlich nicht den allgemeinen Gebräuchen entspricht, zweifellos aber viel sympathischer berührt als eine schnurgerade Korrektheit, die sich aller Menschlichkeit entledigt. Mit Wissen seiner Regierung kann der englische Botschafter für die Inden eines fremden Landes Schritte tun, zu denen dessen eigene Regierung sich nicht veranlaßt fühlt. Was ging der Skandal von Polna den britischen Geschäftsträger an? Großbritannien hatte keinen anderen Rechtstitel und kein anderes Interesse als die Solidarität der menschlichen Kultur, und dieser Rechtstitel hat ihm geilügt, wenn auch in