Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 24 (12.6.1903)
- Date
- 1903-06-12
- Page
- Seite 2 (sequence 16)
- Language
- German
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Vermögen des Heims, das im vorigen Jahre 47 500 Mark betrug — das Heim ist dem Verein von dem Sächsischen Ehepaare bekanntlich schuldenfrei geschenkt worden — ist jetzt aus 56 800 Mark gestiegen. Im laufenden Jahre sind erfreulicherweise von Frau Franziska Ginsberg 2000 Mark, von den Töchtern der Frau Kla ra David aus Anlaß des 70jährigen Geburtstages ihrer Mutter ebenfalls 2000 Mark überwiesen worden. Der Verein ist in der glücklichen Lage, mit vollen! Vertrauen und mit der berechtigten Hoffnung in die Zukunft zu blicken, daß die glänzende Idee dieser Gründung immer mehr Boden gewinne und stetig gröberer Sympathie sich erfreuen werde. Die übrigen Punkte der Tagesordnung fanden schnelle Erledigung. Dem Vorstande wurde bezüglich der Jahresrechnung Entlastung erteilt, die ausscheideuden Mitglieder wurden in geheimer Abstimmung sämtlich wiedergewählt. Für die Revisoren Herren Oskar Rathenau und Gustav Sachs wurde Akklamationswahl angenommen, an Stelle des verstorbenen Herrn Grünwald wurde als dritter Revisor Herr Handelsrichter Heinrich Buchholz neu gewählt. Im Namen der Mitglieder dankte Oberlehrer Dr. Schäfer in kurzen, herzlichen Worten dem Vorstande für die erfolgreiche Tätigkeit und sprach den Wunsch aus, daß der Vorstand in seiner bisherigen Zusammensetzung noch viele Jahre im Interesse und zum Segen des Vereins wirken möge. Ein Nundgang durch das Heim schloß sich au, in dessen wohnlichen Räumen die Anwesenden noch bis zum Abend verweilten und mit kräftigem Appetit den ihnen freundlichst gereichten Imbiß einnahmen. ---- Königsberg, 8. Juni. Vor der ersten Strafkammer des hiesigen Landgerichts begann am 6. d. M. die in politischen Kreisen mit großer Spannung erwartete gerichtliche Verhandlung des Beleidigung s p r o z e s s e s des Reichs- und Landtagsabgeordneten, Hofpredigers a. D. S t öcker gegen den verantwortlichen Redakteur des „Ostpreußischen Landboten", Stadtverordneten Gustav N os k e. Die Vorgeschichte dieses Prozesses liegt weit zurück, und ihren eigentlichen Ausgangspunkt hat sie in dem bekannten Stöcker-Becker-Prozeß, der sich 1885 vor dem Landgericht I Berlin abspielte. Damals war die Wahrheitsliebe des Klägers von der Gegenseite stark angezweifelt, und dafür das Zeugnis eines Sozialdemokraten Ewald herangezogen worden, von dem Hofprediger Stöcker unter seinem Eide bekundet haben soll, er kenne diesen Mann nicht, während er oft mit ihm in politischen Versammlungen zusammengestoßen sein soll. Die ganze Angelegenheit ist damals nicht recht aufgeklärt worden, weil der als Zeuge benannte Arbeiter Ewald inzwischen auf Grund des Sozialistengesetzes ausgewiesen worden war. Die Sozialdemokratie hat aber den Fall seit dieser Zeit zu ununterbrochenen Angriffen gegen Stöcker benutzt, und dieser Kampf nahm noch schärfere Formen an, als Stöcker im letzten Reichstage seinerseits den Abgeordneten Bebel mehrmals im Falle Normann-Schumann des Meineids bezichtigte, bezw. die Behauptung aussteüte, daß die Berliner Oberstaatsanwaltschaft sich veranlaßt gesehen habe, auf Grund einer Anzeige Normann-Schumanns gegen Bebel wegen Meineids vorzugeheu. Als Ausfluß der Erregung über diese Beschuldigung erschien am 15. Dezember v. I. in dem „Ostpreußischen Landboten" ein Artikel unter der Spitzmarke „Frecher Schwindel" gegen Stöcker. Dieser Artikel veranlatzte den Abgeordneten Stöcker zur Klageerhebung wegen verleumderischer Beleidigung. Den Bemühungen des Verteidigers des Angeklagten, des sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten Rechtsanwalt Dr. Haase-Königsberg i. Pr., ist es nun gelungen, den Aufenthalt des Hauptzeugen im Stöcker-Becker- Prozeß, des Arbeiters Ewald, zu ermitteln, und dieser war daher zu der Verhandlung geladen. Ferner hat die Verteidigung die Herbeischaffung der Akten des 1885 er Prozesses beantragt, da sie die Absicht hat, auf Grund der damaligen Vorgänge die Behauptung des Angeklagten. daß Hosprediger Stöcker sich in dem damaligen Verfahren eines Meineids schuldig gemacht, zu beweisen. Schließlich ist auch die Anhörung eines Abgeordneten der sozialdemokratischen Reichstagssraktion darüber beantragt worden, daß dem Abgeordneten Stöcker im Reichstage zu wiederholten Malen offen der Vorwurf des Meineids gemacht worden sei. Die Vertretung Stöckers har Rechtsanwalt Meyer-Tilsit übernommen. Bericht in nächster Nummer. Thor«, 4. Juni. Am 21. v. M. fand in der Aula des Gemeindehauses der sechste Gemeindetag des Verbandes Westpreußischer Synagogengemeinden statt. Es waren ca. 43 Mitglieder erschienen. Rechtsanwalt Behrendt-Danzig begrüßte als Vorsitzender des Verbandes die Versammlung und sprach seinen Dank für das zahlreiche Erscheinen aus. Insbesondere hob derselbe die Anwesenheit des früheren Vorsitzenden Herrn Davidsohn-Danzig hervor, diesem zugleich den Dank der Versammlung für die dem Verbände geleisteten Dienste aussprechend. Nach Bildung des Bureaus durch die Herren Jacob-Thorn, Springer-Cnlmsee. Ahrens-Pr. Stargardt, Lipschitz-Dirschau begrüßte Herr Wolff-Thorn die Gäste im Namen der Gemeinde Thorn. Reder bemerkt, daß es Aufgabe des Verbandes sei. den Religionsunterricht nach Kräften zu fördern, und spricht insbesondere den Leitern des Verbandes und den Herren Rabbinern, denen die bisherigen Erfolge zu verdanken seien, Dank aus und hofft, daß sie auch ferner dem Verbände ihr warmes Interesse entgegen bringen werden. Der Vorsitzende stellt sodann die betrübende Tatsache fest, daß von den subventionierten Gemeinden keine Vertreter erschienen seien. Im allgemeinen hält er die Lage der Dinge noch für sehr trostlos; den Gemeinden selbst sei die Schuld zuzuschreiben, da diese den Bestrebungen des Verbandes kein Interesse entgegenbrächten. Es existieren z. Z. noch 11 Gemeinden in der Provinz, die dem Verbände nicht angehören. Die Liebesmühe, die man sich um diese Gemeinden gemacht, sind ohne Erfolg geblieben. Er befürwortet ferner die Einführung von Schulprämien, da diese das Interesse der Kinder zu wecken in hohem Maße geeignet sind. Auch die von einzelnen Herren des Ausschusses vorgenommenen Inspektionen haben sich nach Ansicht des Vorsitzenden bewährt; trotz alledem aber sei, wie oben bemerkt, noch viel unbebautes Land, das zu bearbeiten der Verein sich mit allen Kräften angelegen sein lassen müsse. Aus dem Verwaltungsberichte hebt der Vorsitzende hervor, daß es betreffs der Inspektionen nach Beschluß des Rabbinerverbandes in Danzig beim Alten belassen worden sei; es sei zu beklagen, daß viele Gemeinden nicht inspizieren lassen. Herr Davidsohn - Danzig weist auf die erfreulichen Erfolge des jetzigen Vorsitzenden hin. besonders in der Zahl der Inspektionen, die mit einem Schlage von 25 auf 46 gestiegen seien; was ihm in fünfjähriger Amtstätigkeit nicht gelungen, sei durch die Umsicht des jetzigen Vorsitzenden in einem Jahre erreicht worden. Herr Fabian-Marienwerder schlägt vor, daß die Gemeinden durch eine näher zu bestimmende Summe das in der Kasse entstehende Manko decken sollen. Herr Rechtsanwalt Behrendt hält dieses jedoch für unausführbar. Es entspinnt sich über diesen Punkt eine Debatte. Herr Dr. Rosenthal schlägt vor, jede Gemeinde durch einen Betrag von 20 Mark heranzuziehen, dem jedoch Herr Callmann-Briesen widerspricht, da nach seiner Ansicht die Gemeinden schon hoch genug besteuert wären. Herr Wolff-Thorn glaubt, daß eine solch' geringe Summe schließlich auch von der kleinsten Gemeinde gezahlt werden könne. Die Entscheidung über den Antrag wird für eine spätere Zeit aufgeschoben. Herr Dr. Freudenthal berichtet über die Inspektionen; dieselben seien zum größten Teil befriedigend ausgefallen; vor allen Dingen müsse jedoch darauf gesehen werden, daß nur seminaristisch gebildete Lehrer den Religionsunterricht erteilten. Es folgt alsdann der Kassenbericht und wird dem Rendanten Decharge erteilt. An Stelle des austretenden Herrn Landshut-Neumark wird Herr Neumann-Lautenberg in den Ausschuß gewählt, während die übrigen Ausschußmitglieder durch Zuruf wiedergewählt werden. Es folgt alsdann eine kleine Pause, in welcher sich die Herren das im Sitzungszimmer servierte Frühstück wohlschmecken lassen. Nach Wiedereröffnung der Sitzung wird die Beratung fortgesetzt. Vorsitzender verliest den Antrag der Synagogengemeinde Lautenberg, nach welchem in der dortigen Gemeinde jährlich 3 bis 4 Predigten unentgeltlich zu halten seien. Der Antrag wird abgelehut. Der Vorschlag des Herrn Rabbiner Dr. Guttmann-Culm, daß während der Ferien mindestens ein Rabbiner abwechselnd im Bezirk anwesend sei, um nötigenfalls Rabbinatsfunktionen auszuüben, fand den Beifall der Versammlung; jedoch soll dieser Gegenstand den! Rabbinerverbande zur weiteren Erörterung überwiesen werden. Rechtsanwalt Behrendt-Danzig beginnt sodann mit seinem Referate: Was kann zur Hebung der kleinen Gemeinden geschehen? Zur Lösung dieser Frage hat Referent zwei Punkte ins Auge gefaßt: Einen einheitlich geordneten Gottesdienst, ebenso einen zeitgemäßen Religionsunterricht. Der Gottesdienst soll ein Gemüt und Herz erhebender werden. Dies Ziel ist nur zu erreichen, wenn dafür gesorgt wird, daß auf Verständnis der alten ehrwürdigen Gebote hingezielt wird. An Stelle der starren Formen, von denen sich so manche Gemeinden nicht trennen können, muß der befruchtende Geist treten. Was den gedeihlichen Religionsunterricht betrifft, bemerkt Redner, daß die Anstellung