Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 19 (8.5.1903)
- Date
- 1903-05-08
- Page
- Seite 226 (sequence 12)
- Language
- German
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226 Eine Urverwandtschaft und eine gemeinsame Urheimat aller semitischen Völker ist unbestritten und unbestreitbar. Strittig ist nur, welches der ursprüngliche Sitz gewesen sein mag. Neuerdings nimmt man als Ausgangspunkt Südarabien an. Es ist nun selbstverständlich, daß die einzelnen Glieder der semitischen Bölkerfamilie gewisse Charakterzüge und Vorstellungen gemein haben müssen. Wenn wir daher in späterer Zeit, wo sie sich längst getrennt haben und weit voneinander wohnen, bei den verschiedenen Stämmen das gleiche Gedankengut finden, dann ist nichts gegen die Erklärung einzuwenden, daß es eine gemeinsame Mitgabe aus dem urelterlichen Hause ist. Es ist hierzu nicht unumgänglich nötig, daß es bei allen Stämmen nachgewiesen werde. Denn viele von ihnen können die Erinnerung daran gänzlich verloren haben, während andere das ursprüngliche Gut bis zur Unkenntlichkeit ümgestaltet oder verunstaltet und nur wenige es verhältnismäßig treu bewahrt haben. In Beziehung auf die den Israeliten und Babyloniern gemeinsamen Vorstellungen von einer Schöpfung und Sündflut kann eine solche Annahme zum mindesten nicht widerlegt werden, auch nicht, daß die biblischen Erzählungen die reinere und ursprünglichere Form darstellen. In andern Punkten scheint mir dies sogar gewiß zu sein, insbesondere bei den gemeinsamen Rechtsanschauungen. Wir haben oben bereits das GesetzbuchHammurabis und die überraschende Aehnlichkeit mit Gesetzen des Pentateuchs, insbesondere in dem Abschnitt Mischpatim Ex. 21 ff. erwähnt. Eine genaue Vergleichung der beiden Gesetzessammlungen ergibt tiun das hochwichtige Resultat, daß die biblische unbedingt älter sein muß. Denn während das Gesetzbuch Hammuräbis sich deutlich als eine Sammlung gelegentlicher Verordnungen ohne Zusammenhang und als Anwendung alter Rechtsbegriffe auf die besonderen Verhältnisse Babyloniens darstellt, läßt sich durch eine genaue Exegese und Interpretation des „Bundesbuches" Nachweisen, daß alle seine Sätze den strengsten Zusammenhang haben, daß es ein einheitliches Werk aus einem Gusse ist und die ursprünglichen gemeinsemitischen Lebensverhältnisse wiederspiegelt. Aus dem Codex Hammurabi konnte keinesfalls der Abschnitt Mischpatim entstehen, sondern die Sache kann sich kaum anders als folgendermaßen verhalten. Es gab eine allen oder doch den meisten Semiten gemeinsame Summe von Rechtsanschauungen und Rechtssätzen in feststehender Formulierung und Ordnung. Die getreueste Ueberlieferung davon liegt in dem zweiten Buch Moses vor. Nur ist sie hier zur Höhe des sinaitischen GotteS- und Sittlichkeitsbegriffes erhoben, indem die Ideen der Gottesherrschast, der Gleichheit, Gerechtigkeit und Liebe zu herrschenden gemacht und nach dem Erlebnis der Befreiung aus Aegypten, insbesondere das Recht der Rechtlosen, des Knechtes, des Fremdlings, der Witwe und Waise mit Nachdruck festgestellt, ja in den Vordergrund gerückt wird. Nachdem am Sinai die israelitische Religion begründet ist, wird auf diesen Grund das alte semitische Recht aufgebaut. Mischpatim ist seine Durchdringung mit den neuen israelitischreligiösen Gedanken. In den, Gesetzbuch Hammurabis erscheinen die altsemitischen Rechtsgedanken bereits abgeschwächt, die Verhältnisse, die vorausgesetzt und geordnet werden, sind längst nicht mehr die eines Primitiven Zustandes, sondern die einer hochentwickelten und komplizierten Kulten, und religiös und ethisch steht Hammurabi entschieden unter Mose. Das babylonische Rechtsbnch enthält keinen einzigen religiösen Gedanken und die Nicht schnür ist vielfach das dynastische und kapitalistische Interesse Wenn nun das Gesetz Moses das alte semitische Recht treuer bewahrt hat, dann wird man zu der Folgerung gedrängt daß die Israeliten auch räumlich der alten Heimat und ihrer Verhältnissen näher geblieben sein müssen, also nicht Babylonier die Heimat der Semiten gewesen sein kann. Dazu würde e vortrefflich paffen, wenn Hammurabi und seine Dynastie, wi angenommen wird, Araber oder gar Kanaanäer wären. Leider kann hier aus das Verhältnis der beiden Gesetz bücher nicht näher eingegangen werden, obgleich wir uns eir vorzüglicheres Vergleichsobjekt für die religiöse und sittlich Superiorität der Bibel gar nicht wünschen konnten, aber einig weitere Folgerungen mögen nicht unterdrückt werden. Di radikale Kritik hat bekanntlich geleugnet, daß auch nur ein Zeile im Pentateuch von Mose sei oder sein könne. Mose, der Gesetzgeber, sei eine Mythe, das Bundesbuch stammt früheste»-: ans dem neunten Jahrhundert. Diese Theorie erhält dürr! den Codex Hammurabi den Todesstoß. Denn dieses Gesel stammt aus dem d reiundzwanzigsten Jahrhundert und stellt bereits eine jüngere Phase dar! Glänzender konnte Motz nicht gerechtfertigt werden. Die Sache steht jetzt umgekehrt so daß ein beträchtlicher Teil des Pentateuch nicht nur nicht jünger sondern (wenn Mose etwa im 15. Jahrhundert lebte) u» viele Jahrhunderte älter als Mose ist! Damit so!, keineswegs schlankweg behauptet werden, der Pentateuch müstz in seiner Totalität von Mose niedergeschrieben sein. Da literarische Problem bleibt nach wie vor sehr schwierig, abe die Möglichkeit einer mosaischen Tradition kann nicht meh angezweifelt werden. Ja, jetzt wird man wohl nicht meh ausgelacht werden, wenn man sogar an Traditionen aus der Zeit der Erzväter zu denken wagt. Auch die biblische Erzählung von dem Verweilen Mose bei Gott auf dem Sinai und der Empfang der steinerne, Tafeln wird uns jetzt durch den steinernen Codex Hammurabi und die bildliche Darstellung, wie dieser König vor dem Got: Shamash steht und das Gesetz erhält, als uralte semitisch Vorstellung klar. Das Resultat unserer Erwägungen ist, daß die Gemeinsam leiten nicht durch eine Entlehnung der Bibel aus Babel, sonder:, am wahrscheinlichsten durch die Annahme einer gemeinsame, Ueberlieferung zu erklären sind, welche die Bibel reiner er halten hat als Babel. Versunkene Wellen. Historische Erzählung aus Judäas Königszeit. Von Carola Buchheim. (§»H^^as bringst Du für Kunde? — Dein Antlitz iveist nicht Gutes, sprich, was hast Du mir zu melden?" M 0 hastiger Rede stürmte Alexandra auf den soeben ein tretenden Philo, ihren vertrautesten Anhänger und ärztlichen Berater ein „Was gibt's? Künde es mir! Sahst Du meine, Sohn Aristobul?"