Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 19 (8.5.1903)
- Date
- 1903-05-08
- Page
- Seite 223 (sequence 9)
- Language
- German
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228 Aus Elsaß-Lothringen. n der letzten Besprechung über den in Elsaß-Lothringen im vergangenen Jahre ins Leben getretenen Rabbinerverband ist auch von Gegnern desselben die Rede, die, wenn sie demselben nicht direkt feindlich entgegentreten, doch jedenfalls keineswegs mit ihm zu sympathisieren scheinen. Dies dürste doch manchen Leser höchst befremden, besonders denjenigen, dem Land und Leute hier weniger bekannt sind. Ganz besonders muß es auffallend erscheinen, daß, wie in dem letzten Artikel hervorgehoben wurde, nicht nur die Gemeinden demselben mit Mißtrauen begegnen, sondern auch die Konsistorien, die doch die natürlichen und berufenen Förderer der rabbinischen Bestrebungen, dem Verbände gegenüber eine ablehnende Haltung einnehmen, ferner daß die Oberrabbiner ihm nicht beigetreten, denen hoffentlich die religiöse und sittliche Hebung der Gemeinden, welche dem Verbände als höchstes Ziel vorzuschweben scheint, nicht weniger am Herzen liegt, als den ihnen unterstellten Rabbinern. Da müssen doch viel tiefere und ernstere Gründe vorliegen, als die in dem erwähnten Artikel angesührten, die ein solches Verhalten erklären. Für denjenigen, der die Verhältnisse unseres Landes kennt, sind diese nicht schwer zu erraten. Zunächst dürfte wohl die Frage hier am Platze sein: Entspricht wirklich die Gründung dieses Verbandes einem in unserem Lande fühlbar gewordenen Bedürfnis? Und wie stellt er sich zu der in Elsaß-Lothringen bestehenden Kultusverfassung der Israeliten, nach welcher die Konsistorien und die in denselben das Rabbinat vertretenden Oberrabbiner die Anordnungen zu treffen haben, welche zur gedeihlichen Entwicklung der Gemeinden führen sollen? In der Art der Beantwortung dieser Frage dürfte allein die Erklärung zu suchen sein für den von manchen Gemeinden, von den Konsistorien und Oberrabbinern eingenommenen Standpunkt, und alle anderen Vermutungen dürften wohl hinfällig sein. Ein Rabbinerverband in Altdeutschland hat seine volle Berechtigung. Das Rabbinat hat zu kämpfen um seine Rechte, einerseits den Gemeinden gegenüber, die es dem Rabbiner au der nötigen Selbständigkeit fehlen lassen, andererseits dem Staate gegenüber, der ihm die Gleichberechtigung mit der Geistlichkeit der anderen Bekenntnisse bis heute vorenthält. In unserem Lande dagegen, wo vollständige Parität unter den Konfessionen herrscht, steht der Rabbiner über der Gemeinde, wird vom Staate ernannt, vom Staate abberufen, vom Staate besoldet, besitzt also die nötige Macht, die nötige Selbständigkeit, um ersprießlich nach jeder Richtung hin in seinem Nabbinatsbezirke wirken zu können. Eilt Rabbinerverband in unserem Lande, der seinen Satzungen zufolge für die Rechte des Rabbinates eintreten will, erscheint daher wenigstens von dieser Seite aus als überflüssig und nur geeignet, Verwirrung Hervorrufen. Empfanden die Rabbiner es als ein Bedürfnis, sich enger zusammenzuschließen, um einerseits an Stelle der Konsistorien und der denselben angehörenden Oberrabbiner über die zu ergreifenden Maßregeln zu beraten, die zur Hebung und Kräftigung des religiösen Sinnes in den Gemeinden führen sollen, andererseits um direkt mit der Landesregierung unter Umgehung der Konsistorien wegen der Aufbesserung der Gehälter in Verbindung zu treten, so erteilten sie hiermit den Konsistorien ein Mißtrauensvotum, wozu ihnen kein Recht zusteht. Liegen aber die Verhältnisse so, daß tatsächlich ein solches Mißtrauensvotum verdient erscheint, alsdann verlangt von ihnen die Pflicht, ihren nicht zu unterschätzenden Einfluß bei Konsistorialwahlen dahin geltend zu machen, daß solche Männer gewählt werden, die auch die nötige Bürgschaft bieten. Nun soll allerdings lind darf nicht verkannt werden, daß im Interesse unserer Gemeinden ein Zusammenwirken der Rabbiner mit Freuden zu begrüßen wäre, besonders wenn es darauf bedacht sein würde, in regem Gedankenaustausch über die Lebensfragen des Judentums sich über die Mittel und Wege zu einigen, die seine hohen Ziele zu fördern imstande sind. Doch so löblich und anerkennenswert ein solches Streben, darf es dennoch nur auf dem Boden des Verfassungsrechtes vor sich gehen. Daher dürfte es sich empfehlen, wie einst in früherer Zeit auch jetzt wieder alljährlich Rabbinerkonferenzen abzuhalten, die von den Oberrabbinern beziehungsweise dem dienstältesten Oberrabbiner berufen und geleitet werden. Aehnliches geschieht hier zu Lande auch für die protestantische Kirche, deren Geistliche alljährlich zu Pastoralkonferenzen znsammentreten. Ueber ihre Ergebnisse berichten dann die Oberrabbiner den Konsistorien. Nur dieser Weg dürste zu beschreiten sein, wenn die Rabbiner gemeinschaftlich Vorgehen wollen, um für die hohen Interessen des Judentums nach Kräften jederzeit einzutreten. ^Isatieus. Prof. Delitzsch' zweiter Vortrag Liber „Kabel und Bibel". Besprochen von Rabbiner Dr. B. Jacob in Gott in gen. m. egen diese angeblichen zum Teil biblischen Zeugnisse einer alten und nahen Beziehung zu Babylonien läßt sich indessen vielerlei einwenden! Um mit dem letzten zu beginne», so ist es in der Tat eine überraschende und unerwartete Belehrung gewesen, daß in jener Zeit <im 15. oder 14. Jahrhundert) die Sprache des diplomatischen Verkehrs anscheinend in ganz Vorderasien das Babylonische war. Denn in dieser Sprache sind nicht nur die Briefe der babylonischen Dynasten an den ägyptischen König, sondern auch die Berichte der palästinensischen Vasallen an ihn abgefaßt. Aber dies beweist nur das babylonische Uebergewicht im diplomatischen und höfischen Verkehr, der übrigens trotz der großen Entfernungen lebhafter war, als man glauben sollte, aber nicht, daß die Sprache auch von dem damals oder später in Kanaan sitzenden Volke verstanden odergar gesprochen wurde. Zufällig haben wir aus späterer Zeit in der Bibel eine Nachricht, die das Gegenteil lehrt. Als Rabsake, der Feldherr des assyrischen Königs, zur Zeit Hiskias Jerusalem belagert und das Volk zur Uebergabe auffordert, da sagen die aus der Stadt herbeigeeilten obersten Beamten Hiskias zu ihm: „Rede doch zu uns Aramäisch (d. i. die Sprache Assurs und Babels), denn nur verstehen es, aber rede nicht mit uns Jüdisch Hebräisch) vor den Ohren des Volkes, das aus der Mauer ist". (II. Kön. 18, 26.) Also nur die den diplomatischen Verkehr mit dem Auslände vermitteluden Minister verstanden assyrisch. Diese Sprache spielte also etwa dieselbe Nolle, wie in den letzten Jahrhunderten und selbst