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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-05-01 · Heft 18 (1.5.1903) · p. Seite 210

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 18 (1.5.1903)
Date
1903-05-01
Page
Seite 210 (sequence 8)
Language
German
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210 Ausgeschiedenen stattfinden mutz. Andernfalls würde ja gerade der Möglichkeit, daß nur Stellvertreter und keine Vorstandsmitglieder vor" Händen sind, Raum gegeben sein. Die Ansicht, daß in dem vorgedachten Falle die Neuwahl eines Vorstandsmitgliedes stattfindet, obwohl noch eine genügende Anzahl von Stellvertretern vorhanden ist, widerspricht aber der Vorschrift des § 32 Satz 3 selbst und sie ermöglicht es immerhin noch, daß statt der zulässigen drei wenigstens bis sechs Stellvertreter fungieren. Ganz unhaltbar erscheint uns die Ansicht, daß ein außerhalb des bestehenden Turnus für einen einberufenen Stellvertreter gewählter neuer Stellvertreter nur auf Bedarf gewählt sein soll, daß er also seines Amtes verlustig geht, wenn der einberufene Stellvertreter wieder inaktiv wird. Weder das Gesetz noch das Statut kennt eine Wahl aus die Zeit des Bedarfs. Vielmehr bestimmt das Statut in K 31 ausdrücklich, daß auch die Stellvertreter ans 6 Jahre gewählt werden. Hieran hat auch die Aufsichtsbehörde stets festgehalten. Ans der sechsjährigen Amtsperiode der Stellvertreter folgt aber, daß Ergänzungswahlen für ausgeschiedene oder einberufene Stellvertreter nur auf den Nest der sechsjährigen Amtsperiode vorgenommen werden können, da hier der Neugewählte nur das Mandat des Ausgeschiedenen fortsetzt. Es kommt ferner hinzu, daß. wenn der Ersotzstellvertreter nur auf die Zeit des Bedarfs gewählt wird, wenn er beim Rücktritt des eil-, berufenen Stellvertreters seines Amtes wieder verlustig geht, wenn beim Eintritt eines neuen Bedarfs ein neuer Stellvertreter gewählt werden muß, der gleichfalls bald wieder ansfcheidet und so fort, daß mit diesem fortwährenden Wechsel der Person eine Unflätigkeit und Unruhe in die Verwaltung kommt, bei der eine geordnete Führung der Geschäfte nicht möglich ist. Vor allem muß aber darauf hingewiesen werden, daß die Zulässigkeit der Verfügung des Herrn Polizeipräsidenten vom 16. d. M. den erheblichsten Zweifeln unterliegt. Das Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25. April 1902 (Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Band 41 S. 1 ff.) den Grundsatz ausgestellt, daß die Aufsichtsbehörde nicht berechtigt ist, eine einmal ausgesprochene Bestätigung zurückzuziehen, und zwar auch dann nicht, wenn sie später erkennt, daß Gründe für die Versagung der Bestätigung vorhanden gewesen sein würden, und wenn diese Gründe in Ungesetzlichkeiten und in Unregelmäßigkeiten bei der Wahl bestehen. Falls gemäß dieser Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts die Verfügung des Herrn Polizeipräsidenten unzulässig ist. so würde auch die Vornahme einer Neuwahl auf Grund dieser Verfügung nicht zulässig sein. Nicht die frühere, sondern die jetzt neu vorzunehmende Wahl würde ungültig sein. Trotz der Neuwahl würde die am 6. Januar d. I. rechtskräftig bestätigte Wahl bestehen bleiben. Welche Folgen sich hieraus ergeben würden, ist nicht abzusehen. Es erscheint nicht ausgeschlossen, daß die Frage der Zulässigkeit der Verfügung des Herrn Polizeipräsidenten und die Gültigkeit der früheren und der etwa jetzt neu vorzunehmenden Wahl bei irgend einer Gelegenheit zur Entscheidung der Gerichte gelangt und daß durch eine Unwirksamkeitscrklärung der Neuwahl die gesamte Geschäftsführung des neu zu wählenden Vorstandes in Frage gestellt wird. Bei dieser Sachlage ist der Gemeindevorstand der Meinung, daß es die Ansgabe der Gemeindebehörden sein maß, so schnell als irgend möglich, klare und jeden Zweifel ausschließende Zustände zu schaffen. Die Herbeiführung einer Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren ist nach Lage der Gesetzgebung nicht möglich. Eine weitere Verfolgung der Angelegenheit bei den Aufsichtsbehörden ist. abgesehen von der Zweifelhaftigkeit des Erfolges, zeitraubend; sie würde alle angeregten Fragen noch längere Zeit in der Schwebe lassen. Es kann aber als kein wünschenswerter Zustand bezeichnet werden, daß eine erhebliche Zeit hindurch ein Gemeindevorstand im Amte ist, dessen Mandat angezweifelt werden kann. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie die Stellvertreter sind daher der Meinung, daß, wenn nicht seitens der geehrten Versammlung ein anderer Weg gefunden wird, die einzige Möglichkeit zuklaren und zweifelsfreien Zuständen zu gelangen, darin besteht, daß sie sämtlich ihre Aemter niederlegen. Es würde hierdurch ermöglicht werden, den Vorstand ohne Verrückung des bestehenden Turnus neu zu konstituieren, indem für die Ende vorigen Jahres ausgeschiedenen drei Vorsteher und zwei Stellvertreter gemäß K 31 des Statuts und der Verfügung des Herrn Polizeipräsidenten drei Vorsteher und zwei Stellvertreter für die Amtsperiode bis 31. Dezember 1908, und für die jetzt durch die Amtsniederlegung auss^sidenden vier Vorsteher und ein Stellvertreter gemäß Z 32 des Stal s für den Nest der Amtsperiode der Ausgeschiedenen, also bis 31. Dezember 1905, vier Vorsteher und ein Stellvertreter gewählt werden. Auf diese Weise würde unseres Erachtens jedes Bedenken beseitigt und ein unanfechtbarer Rechtszustand hergestellt werden. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde. Nach Mitteilung des Vorsitzenden haben sämtliche Vorsteher und Vorsteher-Stellvertreter ihre Aemter niedergelegt, so daß für alle eine Neuwahl vorgenommen werden muß. Bei Anwesenheit der statutarisch vorgeschriebenen Zahl von 14 Mitgliedern wurde alsdann in ge trennten Wahlhandlungen durch Stimmzettel abgestimmt. Es wurden gewählt zu Vorstehern bis zum 31. Dezember 1908 mit allen 14 Stimmen die Herren: Julius Jacoby, Martin Simon und Heinrich Eisner, mit der Amtsperiode bis zum 31. Dezember 190 die Herren Justizrat Dr. Lachmann, Carl Leopold Netter, Selmar Solmitz und Sanitätsrat Dr. Julius Stern, ebensallc mit allen Stimmen; zu Stellvertretern bis zum 31. Dezember 190' Landgerichtsrat Löwe mit 14 Stimmen, bis zum 31. Dezember 190^ die Herren Landgerichtsrat Pleßner mit 13 Stimmen und Juliu- Oliven mit 12 Stimmen. Alle bisherigen Vertreter sind sonn wiedergewählt worden. Der Vorsitzende schaltet an dieser Stelle ge schäftlich ein, daß sich der Gemeindevorstand mit der Erhöhung der Subvention cm den Religionsverein in Friedrichsfelde um 300 Marl einverstanden erklärt hat, ebenso mit der Aenderung der Geschäfts ordnung für die Gemeindebibliothek und dem von der Nepräsentan beschlossenen Zusatz zur Vorlage betreffend das Stundenhonorar der Neligionsschullehrer. — Ein Legat der Rentier Kaiserlichen Eheleute in Höhe von 15 000 Mark zur Errichtung einer Friedmann und Mathilde Kaiser geb. Tomski-Stiftung wird debattelos angenommen Das Legat ist zu Gunsten der Altersversorgungsanstalt errichte: und jetzt fällig geworden. — Die Abrechnung über die fest gottesdienstlichen Veranstaltungen im Jahre 1902 ergibt, das für die in verschiedenen Bezirken eingerichteten zehn Betsäle 38 290,97 Mark ausgegeben worden sind, während im Etat nu 37 000 Mark vorgesehen waren. Der Jugendgottesdienst ha 10 360 Mark Kosten verursacht. Nach einer Anregung des Hern Professor Blaschke, noch einen Jugendgottesdienst zwischen Zentrui- und Norden, etwa in dem Teil zwischen Prenzlauer Allee und Rosen taler Tor einzurichten und nach der Zusage des Herrn Martin Simon daß der Kommission dieser Antrag überwiesen werden solle, wird di Differenz gegen den Vorallschlag nachbewilligt und der Untren Blaschke in Form einer Resolution angenommen. — Nach kurze Debatte erklärt sich die Versammlung mit der vom Vorstand be antragten Herabsetzung der Preise für Männerplätze in der Synagog Lindenstraße von 60 auf 50 Mark einverstanden. Die Neubildung de< Schul- und Talmud-Thora-Vorstandes ries alsdann jene lange DebaN hervor, deren Qualität wir bereits eingangs unseres Berichtes gc kennzeichnet haben. Dem Schul- und Talmud-Thora-Vorstand gehören jetzt an Sanität rat Dr. Stern als Gemeiudeältester, Dr. Mahbaum als Rabbiner Geheimrat Blumenthal und Syndikus Dr. Minden als Nepräsen tauten und als Gemeindemitglieder die Herren Geheimrat Abrahaii Prof. Geiger. Heinrich Philipp Gold sch midt, Prof. Kali sch e und Oberlehrer Schaefer. Die Stelle des sechsten Gemeindemit gliedes ist durch das Ausscheiden des Herrn Prof. Elias vakant, und de Schulvorstand hat nun hauptsächlich nut Rücksicht auf ein jung erlassenes Ministerialreskript den städtischen Lehrer Herrn Hauff i Vorschlag gebracht. Der Ausschuß empfiehlt die Wiederwahl de bisherigen Mitglieder des Schulvorstandes; der Wahl des Herr: Hauff ist er nicht beigetreteu, weil dieser ein „Radikaler" ist und mel konservative Mitglieder als bisher im Kollegium Sitz und Stimn haben sollen, und hat Rabbiner Dr. Weisse gewählt. Wiederhol bemüht sich Syndikus Minden, die Versammlung darauf hinzuweise, daß unter den vier verschiedenen Kategorien, aus denen sich d l Schulvorstand zusammensetze, eine Vakanz nur in der Zahl d> Gemeindemitglieder vorhanden sei, daß die Uepräsentanten es in d r Hand hätten, in einer besonderen Resolution die Zuwahl noch ein ' zweiten Rabbiners anzuregen, wiederholt wies Vorsteher Jacobl auf den bisherigen Modus hin, daß stets die Verwaltungskommissic > nur die Kandidaten nach reiflicher Ueberlegung und genauesten Informationen in Vorschlag bringe, in längeren Ausführungen leg e auch der Vorsitzende des Schulvorstandes Sanitätsrat Stern da

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