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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-04-10 · Heft 15 (10.4.1903) · p. Seite 173

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 15 (10.4.1903)
Date
1903-04-10
Page
Seite 173 (sequence 7)
Language
German
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173 und lernen dann im „Cheder" beim Kantor hebräisch lesen und schreiben; im besten Fall wird auch biblische Geschichte und Katechismus mechanisch auswendig gelernt, Gegenstände, die der Kantor meist selbst nicht beherrscht. Mitunter geschieht das nicht einmal, sondern das Kind lernt bei seinem Vater „oren", d. i. beten, oder richtiger die Gebete lesen. Was soll nun der obligatorische Unterrich nützen, wenn keine geeigneten Lehrkräfte vorhanden sind? Die Notwendigkeit einer besseren Vorbildung der Kantoren ist längst erkannt und anerkannt, dies zeigt schon das Bestreben der Konsistorien, Schüler nach Burgpreppach zu schicken. Leider hat der Landesausschuß die zu diesem Zwecke verlangte Subvention abgelehnt. Setzt nun der Rabbinerverband die Einführung des obligatorischeil Fortbildnngsunterrichtes der Kantoren durch, so würde nicht nur er zu Ehren kommen, sondern die Kantoren selbst würden eine viel geachtetere Stellung einnehmen, als es bisher der Fall ist, wo das Kartenspiel wenigstens bei denen, die keinen Nebenberuf haben, nahezu die einzige Abwechslung in ihrem einförmigen Dasein bildet. Ueber die weiteren Punkte der Tagesordnung wollen wir heute hinweggehen. Auf jeden Fall zeigt sich schon aus diesem ersten Bericht, daß die Bestrebungen des Verbandes kein Mißtrauen, sondern die vollste Beachtung seitens unserer elsässischen Glaubensgenossen verdienen. Der Verband mußte ins Leben gerufen werden, weil es eine unabweisbare Aufgabe und die heiligste Pflicht der Rabbiner ist, mit vereinten Kräften der jüdischen Bevölkerung unseres Landes die Religion zu erhalten. Gin spanischer Aehdiakon. Von Dr. M. Kayserling. I. /(ZZ^on Heinrich de Trastamara war mit Hilfe der von ihm herbeigerufenen „großen Compagnie', welche, der Schrecken Frankreichs, unter Führung Bertrand de Guesclins in Spanien fürchterlich hauste, nach einem mehrjährigen Bürgerkriege Herr Kastiliens geworden und durch Brudermord auf den Thron gelangt: dem unglücklichen Könige D. Pedro hatte er bei Montiel den Todesstoß versetzt. Das Land war verwüstet, die Städte waren entvölkert, überall herrschte die schrecklichste Hungersnot. Am meisten hatten in den Bürgerkriegen die Juden, die treuen Verbündeten D. Pedros, des rechtmäßigen Königs, zu leiden; besonders chwerlwurde die wenige Jahre früher noch große und reiche Gemeinde Toledo betroffen. Sei es, um an den Juden für den hartnäckigen Widerstand, welchen sie in ihrer Treue gegen D. Pedro ihm und Bertrand de Guesclin entgegengesetzt hatten, Rache zu nehmen, sei es, um sich Geld zu verschaffen, damit er den drückenden Verpflichtungen gegen die „große Compagnie" Nachkommen konnte: drei Monate nach seinem Itegierungsantritt, den 8. Juni 1369, legte D. Heinrich der üdischen Gemeinde Toledos eine außerordentliche Steuer von 20 OVO Golddoublonen auf. Um diese exorbitante Summe von nahezu einer Million Dineros zu erlangen, erteilte er seinem Oberschatzmeister D. Gomez Garcia den Befehl, alles bewegliche and unbewegliche Gut der Inden Toledos öffentlich versteigern, sie selbst aber, Männer und Frauen, gefangen nehmen, ihnen weder Speis noch Trank gebe», überhaupt alle Zwangsmittel und Torturen in Anwendung bringen zu lassen, damit sie die ihnen auferlegte Summe aufbringcn.') Noch weit größer als die Abneigung des Königs gegen die Juden war der Haß des Volkes, der sich in den verschiedenen Cortes-Versammlungen Luft machte. Alles Unheil, das über das Land gekommen war und den Ruin desselben herbeigeführt hatte, legten sie den Juden und dem Umstande zur Last, daß die Könige die reichen Juden zu ihren Vertrauten gemacht hatten. In der Cortes-Versammlung von Burgos wurde deshalb mit Ungestüm gefordert, daß weder der König oder die Königin, noch die Jnfanten oder deren Kinder einem Juden irgend ein Amt anvertrauen; selbst eines jüdischen Arztes sollten sie sich nicht bedienen. Eine solche Forderung, meinte der König, wäre im Königreich Kastilien noch nie gestellt. Er gab zu, daß einige Juden wohl an seinem Hofe ein- und ausgingen, erklärte aber, daß ec sie weder zu seinen Räten ernennen, noch ihnen eine solche Macht einrämnen würde, daß dadurch das Land zu Schaden kommen könne. Mit »och ganz anderen Klagen und Forderungen traten die Judenfeinde in der Cortes-Versammlung von Toro aus. Sie beklagten sich darüber, daß im Palast des Königs sowohl, wie in den Häusern der Granden und Edelleute Juden noch immer hohe Aemter bekleiden und dadurch auch Einfluß auf die Räte und Vertreter der Städte üben. Sie verlangten, daß sie ferner nicht Steuerpächter oder Steuereinnehmer seien, daß sie, völlig getrennt von den Christen, ausschließlich in den Jnderias oder Judenvierteln wohnen, daß sie gleich ihren Glaubensgenossen in allen Ländern Ab- oder Erkennungszeichen tragen, daß es ihnen nicht gestattet sei, sich in reiche Gewänder zu kleiden, auf Mauleseln zu reiten und christliche Namen zu führen. Der König mußte den Forderungen der Cortes willfahren, beschränkte sich jedoch darauf, um in zwei Punkten ihnen zu Willen zu sein: Die Juden sollen fortan keine christlichen Namen führen und Abzeichen tragen; er behielt sich das Recht vor, zu bestimmen, welcher Art dieselben sein sollten. D. Heinrich konnte die Jude» nicht entbehren, er bedurfte ihrer, um Geld von ihnen zu erhalten und das zerrüttete Finanzwesen wieder zu ordnen. Trotz der häufigen Klage» der Cortes stellte er Juden als Steuereinnehmer au, er erhob sogar zu seinem Obersteuereinnehmer einen Juden aus Sevilla, D. Jusaph Pichon oder Picho, dessen staatsmännische Gewandtheit und Redlichkeit er außerordentlich schätzte. Von einigen neidischen Glaubensgenossen, und zwar von den vornehmsten verschiedener Gemeinden, welche ebenfalls am Hofe D. Heinrichs Zutritt hatten, wurde eine Anklage gegen ihn erhoben. Worin diese Anklage bestand, ob sie mit der den Juden Toledos auferlegten Steuer von 20 000 Dvnblouen in irgend einem Zusammenhänge stand, wird nirgends angegeben: genug, Pichon wurde in Sevilla gefangen genommen, vom Könige zu einer Strafe von 40 000 Doublonen verurteilt, und nachdem er dieselben innerhalb zwanzig Tagen erlegt hatte, wieder in Freiheit gesetzt. Nun klagte er seinerseits die ihm gehässigen Juden an, durch deren Anklage er der Freiheit beraubt worden war. Inzwischen schied D. Heinrich aus dem Leben, und sein Sohn Juan bestieg, nicht älter als 21 Jahre, als der Erste dieses Namens den Thron Kastiliens; in Burgos fand die Krönung statt. Am Krönungstage uaheten sich einige vor-

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