Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 11 (13.3.1903)
- Date
- 1903-03-13
- Page
- Seite 123 (sequence 5)
- Language
- German
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123 in das Ausland geschickt wurde, daß die Regierung selbst die Naturalisation der Juden unterstützt, und daß die Vorbereitungen schon beschlossen worden sind. Der König insbesondere, so viel man weiß, interessiert sich sür diese Frage und beschästigt sich mit ihr — wann nnd wie sie gelöst werden wird, darüber läßt sich jetzt noch nichts sagen." Der amerikanische Kongreß hat am 3. d. M. den Bericht der gemeinsamen Konferenz beider Häuser betreffend die Einwanderungsvorlage angenommen. Unter den beschlossenen Bestimmungen sind solche, welche die Einwanderungsinspektoren ermächtigen, fremde Länder zu besuchen. Der Nachweis eines bestimmten Bildungsgrades ist nicht in das Gesetz ausgenommen. Die Erhebung einer Kopfsteuer bis zu zwei Dollar wird eingeführt, diese Steuer ist aber von jedem ins Land kommenden Reisenden, nicht nur von Auswanderern zu erheben. Im allgemeinen scheint es, daß die Bestimmungen der neuen Einwanderungsbill für die Juden nicht gerade ungünstig sind. Einzig und allein der 8 5 des Gesetzes könnte aus sie angewendet werden. Nach diesem sind von der Landung ausgeschlossen: 5. Personen, die sich in einem solchen körperlichen Zustande befinden, daß sie offenbar unfähig sind, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, und deshalb dem Gemeinwesen dauernd zur Last fallen müssen, also „Paupers". Als „Paupers" gelten aber keineswegs alle, die über kein bares Geld verfügen, sondern nur solche, die offenbar völlig mittel- und hilflos sind, auch keine Freunde und Verwandte besitzen, die so lange für ihren Unterhalt sorgen können und sich auch dazu verpflichten, bis sie imstande sind, selbst für sich zu sorgen. Es liegt nun in der Natur der Sache, daß Fälle Vorkommen, in denen einzelne Einwanderer vielleicht zu Unrecht unter einzelne Rubriken gerechnet werden. Damit aber tunlichst derartige Mißgriffe vermieden werden, bestimmt das Gesetz, daß 1. die Rhedereien keine Personen an Bord nehmen solle», die nach den amerikanischen Gesetzen nicht landen dürfen. Jedem, der Passage nach Amerika nimmt, ist deshalb ein ausführlicher Fragebogen vorzulegen, in dem alle Hinderungsgriinde speziell berücksichtigt sind. 2. Der Fall jedes einzelnen Ankömmlings kommt vor eine B e - Hörde, die unter Zuziehung von Dolmetschern eine Spezial- > Untersuchung vornimmt. Die Deportation darf nur erfolgen, wenn diese Behörde in dem Betreffenden einen wirklich unerwünschten Einwanderer erblickt, der nach dem Gesetze nicht landen darf. 3. Gegen die Beschlüsse des Spezialuntersuchungsamtes ist Appellation zulässig. Die Ankömmlinge dürfen sich einen Anwalt engagieren, der nicht mehr als 5 Dollars sür die Vertretung liquidiere» darf, ihre Freunde und Verwandten zu Hilfe rufen, auch an die verschiedenen Gesellschaften zum Schutze der Einwanderer rekurrieren, die eigens hierzu von den verschiedenen Nationen ins Leben gerufen wurden. Man wird zugestehen müssen, daß bei diesen Kautelen ein Fall schon ziemlich kraß liegen muß, wenn einem Einwanderer von Rechts wegen die Landung untersagt wird. 4 Die Lage der Juden in Marokko hat sich durch die Niederlage des Prätendenten natürlich gebessert. Die Nachricht von dieser Niederlage hat in den Judenvierteln von Fez und Taza allgemeinen Jubel erregt. Wenn Bu-Hamara seinen Plan zur Ausführung gebracht hätte, so wäre die jüdische Gemeinde von Fez den gleichen finsteren Zeiten entgegen gegangen, wie sich dieselben im Mittelalter zugetragen haben. Jedermann weiß dort, daß Bu-Hamara, um sich. die Zuneigung aller Mohammedaner und seiner Soldaten zu erwerben, ihnen die Juden und das Mellah als Beute preisgegeben hätte. „Es ist nur ein dunkler Punkt auf diesem schönen Bilde," so schreibt man aus Fez der „A. I. U.", nämlich, „daß Bu- Homara nicht gefangen worden ist. Es ist ihm gelungen, zu entfliehen, indem er seine ganze Habe in den Händen seiner Feinde gelassen hat. Augenblicklich ist man auf seiner Verfolgung. Wird man ihn gefangen nehmen? Wird man ihn lebend hierher bringen? Werden wir diesen Menschen von Angesicht schauen können, welcher den Sultan Abd-El-Aziz zittern machte und vielleicht einen europäischen Krieg hätte Hervorrufen können?" Das Zentralkomitee der Alliance hat den Israeliten von Fez 2000 Francs, sowie denen von Taza 500 Francs zukommen lassen, damit diese Summen unter die ärmsten Familien während der dort herrschenden Not verteilt werden. Indes kommt doch, wie wir dem letzten Alliancebericht entnehmen, die Gefahr für die Israeliten nicht allein von Bu- Hamara, sondern auch durch die Araber aus Fez. Die Araber von Medina und Fez-Djedid, wo das Mellah gelegen ist, sind begreiflicherweise sehr aufgeregt; ihnen sind alle jetzigen bösen Anfeindungen gegen die Juden zuzuschreiben. Es sind die Juden, so sagen sie, die durch ihren Hand el und ihre Schulen die Europäer nach Marokko gezogen haben. Justizrat Sregmund Weyer. Berlin, 9. März. (An!Unsere Gemeinde hat einen ihrer hervorragendsten Führer, das Judentum einen seiner treuesten Söhne, das Vaterland einen seinen besten Bürger verloren. Am 8. d. M. in den Vormittagsstunden ist Justizrat Meyer nach langem Leiden im 73. Lebensjahre verschieden. Ein weiser Spruch des Talmuds ermahnt, dein Lebenden nur einen gemessenen Teil des verdienten Lobes ins Gesicht zu sagen, sein volles Lob aber erst nach dem Heimgange zu verkünden. Und so können wir heute niit voller Unbefangenheit an der Bahre dieses Mannes aussprechen, was er uns gewesen und was er in seinem arbeitsreichen Leben geleistet hat. Der sivhe Glaube, daß eine Gemeinschaft von so unzerstörbarer Lebenskraft in jederZeit die Charaktere hervorzubringen vermöge, die ihr nach dem Zuge der Zeit sür ihre Fortentwickelung gerade notwendig sind, hat innerhalb des Judentums immer fortgewirkt. Dennoch können wir uns bei dem Tode eines solchen Mannes, der auf zwei so weit auseinderliegenden Gebieten Vortreffliches geschaffen, des Gedankens nicht erwehren, daß sein Verlust ein unersetzlicher sei. Dieser Gedanke wird sicher vielen das Herz bewegen, die den langjährigen Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde Donnerstag zur letzten Ruhestätte begleiten werden. Aber er darf uns nicht entmutigen, noch abhalten, in seinem Sinne sortzuwirken und an seinem Schaffen in trüber Zeit uns aufzurichten. Siegmund Meyer wurde am 22. November 1830 in Berlin geboren. Die Familie, der er entstammt, gehört zu den ältesten der Gemeinde, ja des Landes. Die Seidenfabrik von Jacob Abraham Meyer L Comp, wird schon in den Berliner Annalen von 1749 in ehrenvoller Weise erwähnt. Schon damals hat