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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-02-27 · Heft 9 (27.2.1903) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 9 (27.2.1903)
Date
1903-02-27
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
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67. Jahrgang, tlr- 0. DkV 27. F-Kmr lsos 'Werkage zur „Mtgemeinen Zeitung des IuöentHunrs". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. 8. Berlin, 19. Februar. Der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hielt heute im Saale der Gesellschaft der Freunde seine ordentliche Mitgliederversammlung ab, die überaus zahlreich besucht war. An erster Stelle der Tagesordnung stand ein Vortrag des Herrn Zustizrats Dr. Heinrich Meyer Cohn, welcher sich über die „Rassenfrage" verbreitete. In geistreicher Weise führte der Redner alle auf naturwissenschaftlichem Gebiete liegenden Gründe vor. welche gegen die Rassentheorie sprechen, die als eine Schöpfung der Philologie zu gelten hat. An der Hand zahlreicher Beispiele sucht er darzutun, daß durch die Sprache, Einrichtungen und Gebräuche nicht aus eine Rassenverschiedenheit geschlossen werden kann, daß auch die auf zoologischem und botanischem Gebiete erzielten Ergebnisse nicht zu Gunsten der Rassentheorie § verwertet werden können. In seinen Untersuchungen kommt der Redner zum Schluß, daß das Vorhandensein einer bestimmten Rasse als nicht bewiesen anzusehen ist, womit jedoch nicht gesagt sein soll, daß die Juden nichts anderes als eine Religionsgemeinschaft bilden; sie haben als eine nationale Gemeinschaft zu gelten, die im allgemeinen bestimmte Ideen und Anschauungen hat. Aber der lobenswerte Wunsch, den Namen Jude als Ehrenname zu tragen, darf nicht dazu führen, uns zu wissenschaftlichen Ergebnissen in Widerspruch zu setzen. Von den Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung wird es abhängen, ob man eine Rasse anerkennen will, nicht von dem Gefühl und dem Urteil des einzelnen, und die Wissenschaft wird die Frage, ob die Juden eine Rasse bilden, erst dann eingehender untersuchen können, wenn sie sich über die Vorfrage klar geworden ist, was überhaupt unter einer Menschenrasse zu verstehen ist. Lebhafter, wiederholter Beifall folgte den interessanten Darlegungen des Redners. Alsdann erstattete, wie üblich, der Vorsitzende des Vereins Rechtsanwalt Dr. Horwitz den Jahresbericht. Er gedenkt zunächst der im abgeschlossenen Jahr zahlreich verstorbenen Vereinsmitglieder und weiht auch Andersgläubigen, wie Ernst Wichert, Rudolf Virchow, Emile Zola und vor allem Heinrich Rickert, welche gleiche Bestrebungen wie der Verein verfochten haben, ein ehrendes Gedächtnis. Die Zahl der korporativ angeschlossenen Verbände ist von 86 aus 100 gestiegen, die Zahl der Einzelmitglieder hat seit dem letzten Herbst um 1850 zugenommen und beträgt jetzt 13000. Bedauerlicherweise ist Berlin gemäß der Zahl seiner Gemeindemitglieder noch immer sehr schwach vertreten. Der Vorstand, in welchen der Schriftsteller Dr. John Lehmann kooptiert worden ist, hat 12 Sitzungen abgehalten, außerdem haben 20 Kommissionssitzungen stattgesunden. Die Zahl der schriftlichen Eingänge hat sich gegen die Vorjahre um 670 vermehrt. Ju keineswegs gleich günstigem Maße sind die Finanzen des Vereins gestiegen, welche in Anbetracht der größeren Ausgaben des Vereins mehr denn je erhöhter Zuwendungen dringend bedürfen. Einen nur kurzen Ueberblick giebt der Vorsitzende über die Nechtsschntzkommisston, welche in einer großen Reihe von Fällen hat wirksam sein müssen, und über deren Tätigkeit später ein Sonderbericht erstattet werden wird. Besonders verweist Dr. Horwitz auf die vom Verein angestrebte Regelung der Paßverhältnisse in Rußland. Der Verein hat sich in dieser Frage mit einer Eingabe an sämtliche deutsche Handelskammern gewendet, doch werden unmittelbare Erfolge kaum zu erhoffen sein. Erst wenn die gesamte deutsche Kaufmannschaft ihre Rechte wahrnehmen wird, so steht zu hoffen, daß der dem Deutschen Reiche angetane Schimpf, daß einern Teile seiner Mitbürger die anderen eingeräumten Rechte versagt werden, nicht mehr andauern wird. Vom Verein ist ferner eine Vervollständigung der Kriminalität der Juden veranlaßt worden. Nach dem Revisionsbericht wurde der Kassenverwaltung Decharge erteilt. Zum Punkte Vorstandswahlen wurde Akklamation beantragt und angenommen. — Die Diskussion, welche sich bis gegen 1 Uhr nachts hinzog. brachte einige nicht ganz unberechtigte Einwäude gegen die Ausführungen des Vortragenden zur Frage der Nassentheorie, sie gestaltete sich im weiteren Verlauf dank dem Eingreifen der Zionisten, die sich in großen Scharen eingefunden hatten, zu einer sehr erregten und recht unerquicklichen. Einer ihrer Redner, ein junger Jurist, versuchte an der Hand seines Manuskripts darzulegen, daß die Wege des Vereins nicht die richtigen seien, verurteilte die Tätigkeit der Nechtsschuhkommission.bezeichnete es als Gesinnungslosigkeit, daß die Liberalen welche den 8 166 des Strafgesetzbuches früher heftig bekämpft hätten, nunmehr denselben sich so häufig zu Nutzen machen, und gab die naive Empfehlung, alles Heil von einem Appell an den Reichstag zu erwarten. In kräftiger Abwehr und mit erfreulicher Deutlichkeit wurden von den Herren Dr. Hildesheimer, Justizrat Dr. Fuchs und anderen Rednern die gegen die Tätigkeit des Vereins erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen und das energische Vorgehen der Rechtsschutzkommission als eine segensreiche Tat bezeichnet. Berlin, 23. Februar. Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund hat das nachfolgende Rundschreiben zur Frage der Feuerbe sta t tung an sämtliche Rabbinergemeiuden Deutschlands verschickt: „Löblicher Vorstand! Von einer größeren jüdischen Gemeinde Deutschlands ist uns die Frage nahe gelegt worden, wie sich die löblichen Gemeindebehörden bezüglich die ehrwürdigen Nabbinate zu der Angelegenheit der Feuerbestattung stellen. Der Gegenstand ist von so großer prinzipieller Wichtigkeit, und auch tatsächlich mehren die Fälle der Feuerbestattung sich derart, daß eine grundsätzliche Entscheidung sich als wünschenswert, ja als notwendig herausstellt. Wir gestatten uns deshalb, einen löblichen Vorstand zu bitten: er möge uns baldmöglichst über seine, beziehungsweise des dortigen Nabbinats Stellung zu der Frage der Feuerbestattung Auskunst erteilen. Lassen Sie eine religiöse Feier bei der Feuerbestattung zu? Findet die religiöse Feier vor oder nach der Verbrennung der Leiche statt? Wie und in welcher Form findet die Beisetzung der Urne auf Ihrem Friedhose statt'? Wir werden das Ergebnis unserer Rundfrage veröffentlichen und damit hoffentlich zur Klärung der bedeutsamen Allgelegenheit einen wichtigen Beitrag zu liefern imstande sein." — Berlin, 22. Februar. Eine Versügnng des Handels- Ministers ordnet an. daß jüdische Fortbildungsschüler an jüdischen Feiertagen aus Verlangen ihrer Eltern, Vormünder oder Lehrherren dem Schulunterricht fern bleiben dürfen. Tie Veranlassung zu dieser Verfügung gab die Bestrafung eines jüdischen Fortbildungsschülers in Preußisch-Friedland, der an einem jüdischen Feiertage den Unterricht versäumte. Der Ceutralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens nahm sich des Falles an und verfolgte ihn bis zur höchsten Instanz, welche jedoch gleich den Vor-! instanzeu die über den Schüler verhängte Strafe bestätigte. Nun wandte sich der Verein mit einer Beschwerde an den Handelsminister und wies auf den Widerspruch hin, der darin läge, daß jüdische Fortbildungsschüler wegen Schulversäumniß an jüdischen Feiertagen bestraft würden, während ihre Glaubensgenossen an allgemeinen öffentlichen Schulen ohne weiteres an jüdischen Feiertagen zu Hanse bleiben dürften. Der Minister erklärte die Beschwerde für gerechtfertigt und erließ die erwähnte Anordnung. — Berlin, 22. Februar. Wegen Beleidigung von Antisemiten stand gestern der Redakteur der „Israelitischen Wochenschrift" M.A. Klausner vor der vierten Strafkammer des Landgerichts!. Den Vorsitz der Verhandlung führte Landgerichtsrat Direktor Oppermann, die Anklage vertrat Staatsanwaltsrat Schmidt. Als Nebenkläger war der Geschäftsführer der Deutschen Neformpartei, Dr. W. Giese, vertreten, sowie Rechtsanwalt Dr. Müller-Bremen, Rittergutsbesitzer Dr. Haenschel, Dr. Stille, Pfarrer Krösell-Kloxin, Kunstmaler Bindewald. Es handelt sich um zwei verschiedene Anklagen, die miteinander verbunden worden sind. Ju der ersten Anklage waren zwei Artikel in Nr. 30 und 35 der „Israelitischen Wochenschrift" inkriminiert. Die Leser erinnern sich noch der Verhandlung des Schöffengerichts, auf Grund deren der Angeklagte zu sechs Wochen Gefängnis seinerzeit verurteilt wurde. BeideTeile appellierten hierauf,

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