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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-02-27 · Heft 9 (27.2.1903) · p. Seite 103

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 9 (27.2.1903)
Date
1903-02-27
Page
Seite 103 (sequence 9)
Language
German
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103 Air staatsbürgerliche Gleichberechtigung und die jüdischen Aerzte. Von Dr. med. Joseph Lewy. als 30 Jahre sind seit der gesetzlichen Festlegung! des Grundsatzes, daß die staatsbürgerlichen Rechte durch das Religionsbekenntnis in keiner Weise beeinflußt werden sollen, dahingegangen, und immer noch ist trotz dieser Zusage der Verfassung den deutschen Staatsbürgern jüdischen Glaubens eine Reihe von Beschränkungen auferlegt. Fast hat man sich an die beschämende Tatsache gewöhnt, daß hierzulande kein Jude aktiver Offizier werden kann, während beispielsweise in Italien einer unserer Glaubensgenossen zur Zeit das verantwvrtnngsreiche Amt des Kriegsininisters bekleidet. Mit der Zulassung der Juden zur inilitärärztlichen Laufbahn steht es nicht viel anders, und wenn der große Mangel an Militärärzten die Verwaltung nicht dazu zwänge, ans der Not eine Tugend zu machen, würde sicherlich auch die Zahl der jüdischen Sanitätsoffiziere des Beurlaubtenstandes weit hinter der jetzigen Ziffer Zurückbleiben. Neuerdings mehren sich nun auch die Fälle, in denen Zivilärzte jüdischen Glaubens lediglich ihres Bekenntnisses wegen in ihren staatsbürgerlichen Rechten beschränkt werden. Die antisemitische Bewegung der beiden letzten Dezennien hat es zustande gebracht, daß sich die Verhältnisse auf diesem Gebiete von Grund auf geändert haben. Früher konnte man in den medizinischen Fachblättern keinerlei Bekanntmachungen privater oder amtlicher Natur leseu, in denen bei Vertretergesuchen, Ausschreibungen von Assistenzarztstellen oder Besetzung anderer Aemter von denBewerbern die Beibringung eines Taufscheines verlangt wurde. Es war selbstverständlich, weil es das Interesse der Kranken erforderte, daß man in erster Linie nach der wissenschaftlichen Befähigung, der ärztlichen Tüchtigkeit und den persönlichen Charaktereigenschaften des Bewerbers frug, ohne Rücksicht darauf, welcher der staatlicherseits anerkannten Religionsgemeinschaften der Betreffende angehörte. Hat doch auch das religiöse Bekenntnis bei dem jetzigen Stande der medizinischen Forschung mit der Ausübung der Heilkunde nicht das. Mindeste zu schaffen! Heute aber muß in vielen Fällen ein Vertreter oder Assistenzart einen bestimmten Glauben haben oder vielmehr er darf eine»» gewissen Glauben, nämlich den jüdischen, nicht haben, wenn er als fähig und würdig erachtet werden soll. Wenn ein Privatarzt ausdrücklich einen christlichen Vertreter wünscht, so läßt sich dagegen vom Rechtsstandpunkte aus keine Einwendung erheben. Ja, es braucht nicht einmal ein Beweis dafür zu sein, daß antisemitische Gesinnung das Motiv sür dieses Vorgehen bildet. Oft genug mögen die Verhältnisse stärker sein, als die bessere Einsicht des Einzelnen, und das Milieu eine „Rücksichtnahme auf die Stimmung der Bevölkerung" notwendig machen. Wenn selbst der preußische Herr Justizminister bei einer anderen Gelegenheit seine Maßnahmen mit dieser „Rücksichtnahme" verteidigen zu dürfen glaubte, so wird man einem Privatmanns gewiß das Recht zugestehen müsse,,' seine Angelegenheiten nach einer ihn, zweckmäßig erscheinenden Weise zu regeln. Anders aber liegt die Sache, wenn es sich um amtliche, unter Staatsaufsicht stehende Stellen handelt. Man kann heutzutage fast keine Nummer medizinischer Fachzeitschriften inehr zur Hand nehmen, ohne darin amtliche Ausschreibungen von Assistenzarztstellen sür öffentliche Krankenhäuser oder An-! stalten zu finden, die den Zusatz tragen, daß die Einsendung des Taufscheines für die Bewerbung Bedingung ist. Nicht immer geht man so offen zu Werke, daß man Aerzte christlicher Konfession verlangt; zuweilen beschränkt man sich darauf, nur die Angabe der Konfession zu fordern. Wenn der Endeffekt in beiden Fällen zumeist wohl auch der gleiche sein dürfte, daß Aerzte jüdischen Glaubens eben ihres Bekenntnisses wegen von vornherein bei der Besetzung der Stellen ausgeschlossen werden, so schlägt die verbrämte Ankündigung doch wenigstens nicht dem Rechtsgefühl so ins Gesicht, wie die unverblümte conditio sine qua non des Taufscheines. Kommunale wie staatliche Krankenhäuser werden von allen Steuerzahlern ohne Unterschied des Glaubens unterhalten, und nichts rechtfertigt — so sollte man glauben — die Ausnahmestellung. die man den jüdischen Aerzten aufzwingt, indem »,an sie, gegen Gesetz und Verfassung, ihres Glaubens wegen von der Bewerbung ausschließt. Daß die deutschen Aerzte jüdischen Glaubens sich als minderwertig erwiesen hätten, wird auch der schroffste Antisemit, der es mit der Wahrheit nicht genau nimmt, wenn es sich um Juden handelt, nicht zu behaupten wagen; denn die Geschichte der Vergangenheit und Gegenwart straft ihn Lügen. Beweise dafür beizubringen, hieße in,der Tat Eulen nach Athen tragen. Wo eine vorurteilslose Verwaltung in der Glaubens» eigenschaft des Bewerbers kein Hindernis für die Anstellung eines persönlich bewährten und würdigen Arztes sieht, und auch jüdische Aerzte, wie in Berlin, für leitende Stellen ausersehen werden, da dreht das hiesige Antisemitenblatt den Spieß um und eifert, wie in seiner Nummer vom 11. Februar cr. aus Anlaß der Anstellung eines jüdischen Arztes als Leiter eines städtischen Krankenhauses, gegen die Juden und das zu ihren Gunsten wirkende „System, das die Deutschen in die zweite und dritte Stelle zurückdrängt und für Deutschland die große Gefahr bringt, daß wir nach und nach in einen Judenstaat geraten, d. h. in einen Staat, in dem die leitenden Stellen durch Juden besetzt sind und die Deutschen zu Sklaven des Judentums herabgedrückt werden." kiisum tvneatis amiei! „Wohin soll das führend" ruft das Hauptorgan der Antisemiten pathetisch aus. „Gibt es keine christlichen Aerzte mehr, die sich sür jene Stellen ausgezeichnet qualifizierten? Wenn das so weiter geht, so werden wir demnächst nur Juden als Aerzte in höheren Stellen haben, und die christlichen^Aerzte sind als minderwertig in die zweite Kategorie zurückgedrängt. — Wann endlich wird der deutsche Michel die Schlafmütze vom Gesicht ziehen und sich von den Phrasen von Humanität und Menschlichkeit (sie!) befreien, die nur dazu erfunden sind, den Deutschen in die Ecke zu drücken und dem Juden die Vorherrschaft in Deutschland zu sichern!" Dieses Bekenntnis einer schönen Seele verdient festgenagelt zu werden; die Leser dieser Zeitschrift wird es freilich kaum überraschen. Im übrigen darf sich das besorgte Antisemitenblatt beruhigen. Noch liegt die Sache umgekehrt. Im Bewußtsein, daß es sich bei den geschilderten Vorkommnissen um eine durch nichts zu rechtfertigende Hinansetzung der jüdischen Aerzte handelt, die zugleich eine flagrante Verletzung der verfassungsmäßig gewährleisteten staatsbürgerlichen Rechte bedeutet, hat der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in den letztvergangenen Jahren häufiger Gelegenheit genommen, mit den ihm zu Gebote stehenden Mitteln gegen jenes Unrecht Verwahrung einzulegen.

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