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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-02-20 · Heft 8 (20.2.1903) · p. Seite 88

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 8 (20.2.1903)
Date
1903-02-20
Page
Seite 88 (sequence 6)
Language
German
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88 Wanderprediger. Aber es scheint, daß man in Amerika rascher als bei uns zu einem befriedigenden Resultat gelangen wird. Die ganze Verhandlung verlief in sehr würdiger Weise, und der einstimmig gebilligte Beschluß, der zuletzt gefaßt wurde, daß das Konzil das Hebrew in seinem Namen in -lsvvisst umwandeln solle, ist ein erfreulicher Beweis dafür, daß man in Amerika sich immer mehr auf den positiv-historischen Boden des Judentums stellt. Aus -er Berliner Gemeinde. H. Berlin, 15. Februar. Konservativen werden aufsässig, der Zündstoff der schon seit langer Zeit verstohlen glimmte, ist plötzlich zur Hellen Flamme emporgelodert, und auf der ganzen Linie wird gegen die bösen Liberalen zum Sturm geblasen — dies das Fazit der heutigen Re pr äs entanten-V ersamml ung. Die Sitzung begann ganz sriedlich. Der Vorsitzende gab der Versammlung davon Kenntnis, daß Redakteur M. A. Klausner gegen die letzivollzogenen Wahlen zum Gemeindevorstand Protest eingelegt hat. Das Schriftstück soll erst vervielfältigt werden, den Mitgliedern zugehen und alsdann Gegenstand der Beratung werden. — Eine Zuwendung der Frau Geheimrat Alwine Lachmann in Höhe von 5000 Mark an die Armenkommission zur Begründung einer Alwine Lachmann-Stistung wurde mit der Maßgabe genehmigt, daß die Zinsen für Bedürftige Verwendung finden sollen. — Das Doppelgrab der Jonas Seeligschen Eheleute wird in Gemeindepflege übernommen mit Rücksicht daraus, daß Verwandte der Verstorbenen nicht mehr existieren und die Verstorbenen der jüdischen Gemeinde nicht unerhebliche Zuwendungen zu wohltätigen Zwecken vermacht haben. — Schon mit dem Alltrag Minden setzte eine lebhaftere Diskussion ein, mit dem Anträge, in gemischter Deputation mit dem Vorstande darüber zu beraten, in welcher Weise zu verfahren sei, wenn Mitglieder von Verwaltungskommissionen vom Vorstande und voll den Repräsentanten gemeinschaftlich zu wählen sind. Diese Vorlage ist eine Konsequenz der in der letzten geheimen Sitzung beschlossenen Ablehnung der vom Gemeindevorstand beantragten Wahl zweier Mitglieder des Vorstandes der Altersversorgungsanstalt, bei deren Beratung es nach den Ausführungen zweier Redner zu recht „unerquicklichen Szenen" bereits gekommen sein muß. Aus dem Referat zum heutigen Anträge ist ersichtlich. daß die Wahl der Mitglieder in den Vorstand der Altersversorgungsanstalt von der Tagesordnung bis zur Beendigung der Beratung der einzusetzenden gemischten Deputation abgesetzt worden ist, und aus der heutigen Diskussion geht ferner hervor, daß Herr Louis Sachs, falls der Gemeindevorstand keine befriedigende Erklärung abgeben könnte, die Aufsichtsbehörde um eine authentische Auslegung der betreffenden statutarischen Vorschriften in dieser Frage der Wahlen angehen wollte. Herr Louis Sachs vertritt den Standpunkt, daß zwar dem Gemeindevorstand das Recht verbleiben müsse, Mitglieder für Verwaltungskommissionen vorzuschlagen, daß jedoch auch der Nepräsentanten-Versammlung nicht das Recht genommen werden dürfe, selbständig zu wählen. Der Referent Rechtsanwalt Cohn sieht in dem Anträge Minden keine Statutenänderung, sondern nur eine Auslegung des Statuts. Er hält die Repräsentanten wohl für berechtigt, vorgeschlagene Kandidaten abzulehnen oder andere zu wählen, aber nicht für verpflichtet, neue Vorschläge zu machen. Herr Manheimer möchte das System, das sich zum Segen der Gemeinde seit Jahrzehnten bewahrt hat, beibehalten wissen und warnt vor einer Aenderung, da unter solchen Parteistreitigkeiten — denn es handelt sich in dieser ganzen Frage nur um die Herausschaffung der liberalen Kommissionsmitglieder — die Wohltätigkeitsinstitutionen nur Schaden leiden. Syndikus Dr. Minden hält eine Einigung über diesen Punkt für durchaus erforderlich. Nach seiner Auffassung ist es nirgends statutarisch festgelegt, daß der Gemeindevorstand das alleinige Recht haben soll. Kandidaten vorzuschlagen, zweifelhaft ist es ihm jedoch, ob es zweckmäßig ist, die Initiative für diese Wahlen in die Nepräsentantenversammlung zu verlegen. Herr Oppenheim will auch eine scharfe Abgrenzung zwischen den Rechten des Gemeindevorstandes und der Repräsentanten, hält die Frage nicht für so bedeutsam, um die Aufsichtsbehörde um eine Entscheidung anzurufen, und erklärt sich mit dem Anträge Minden einverstanden. Nach langer Debatte kommt es zur Einigung über einen modifizierten Antrag Minden-Cohn, eine gemischte Deputation zu beantragen, die sich mit der Art der Vorbereitung der vom Vorstande eingehenden Vorlagen beschäftigen soll. Hiernach wird der zu Punkt 6 anstehende bereits erwähnte Protest eines Mitgliedes (Herr Louis Sachs) gegen die Behandlung des Punktes 5 der vorigen Sitzung — die Wahl von Mitgliedern in den Vorstand der Altersversorgungsanstalt — zurückgezogen. Es folgen in der Tagesordnung eine Reihe von Vorlagen betreffend die Neubildung von Ve rwaltungs k ommissio n en. In der Mehrzahl der Vorlagen wird die beantragte Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder genehmigt und auch die bisherigen Repräsentanten werden wiederum in diese Kommissionen abgeordnet; so für die Fürsorgekommission, die Kommission zur Unterstützung hülfsbedürftiger durchreisender Glaubensgenossen, die Kommission für die Friedhofsangelegenheiten, die Kommission für die baulichen Angelegenheiten, den Vorstand des Krankenhauses, die Kommission für die festgottesdienstlicheu und musikalischen Veranstaltungen, die Kommission zur Beschaffung des Koscherfleisches, die Kommission zur Verwaltung des Quellbades, den Vorstand der neuen Synagoge und der Synagoge Lützowstraße, die Veranlagnngskommission, die Waisenkommission und das Kuratorium des Reichenheimschen Waisenhauses. Genehmigt wird ferner die Neuwahl von nenn Mitgliedern in die Armenkommission, der Herren Max Mecklenburg und A. Zamory in die Zentralstelle für die Wohltätigkeitsanstalten, des Herrn Siegfried Brünn in die Veranlagungskommission, des Herrn Max Mecklenburg in die Waisenkommission; die Wahl eines Mitgliedes in das Kuratorium der Ephraim-Stiftung wird ausgesetzt, da auf Grund des vorliegenden Materials der Ablauf der Amtsdauer des Herrn Adolph Mayer nicht sicher festgestellt werden kann. Die Eintönigkeit der Debatte wird bei der Wahl von Mitgliedern in die Kommission zur Subventionierung von Religionsvereinen unterbrochen. Hier ist beantragt worden, Herrn Benas Levy als Gemeindemitglied neu zu wählen, und der Ausschuß ist diesem Vorschläge nicht beigetreten. Landgerichtsrat Pleßn er tritt für diese Wahl ein, die jedoch auch in der aus Antrag Berlin vorgenommenen geheimen Abstimmung nicht genehmigt wird, was bei der Präsenz von zwölf Konservativen und sechs Liberalen nicht weiterwunderbar ist. Hiernach schlägt Herr Louis Sachs von neuem Herrn Benas Levy vor, während Herr Oppenheim Herrn Max Salinger nominiert. Syndikus Lilien thal bittet, die Frage nicht wieder als eine prinzipielle aufzurollen und die weitere Betreibung der Angelegenheit dem Vorstande zu überlassen. Der Vorstand bestreite den Repräsentanten nicht das Recht der Wahl; aber der Vorgang widerspreche den bisherigen Gepflogenheiten, nach denen bisher derartige Wahlen vorbereitet wurden. Herr Sachs wie Herr Oppenheim ziehen daraufhin ihre Anträge zurück. Zu einem lebhaften Geplänkel kam es bei der Wahl zum zweiten Waisenhaus Pankow. Hier ist die Wiederwahl der Herren Justizrat Breslauer, Heinrich Eisner, Landgerichtsrat Loewe, Max Mecklenburg, Emil Mosse und H. Witkowski beantragt. Nach dem Referat des Herrn Oppenheim hat der Ausschuß beschlossen, die Vorlage an den Gemeindevorstand mit dem Ersuchen zurückzugeben, fünf neue Mitglieder noch zn nominieren, von den wiederzuwählenden drei Mitglieder auszulosen und dafür drei Mitglieder vorzuschlagen, welche auf dem Boden des traditionellen Judentums stehen. Herr Eisner hält die Vermehrung der Zahl der Mitglieder fürinopportun und weist es zurück, daß irgendwelche Verstöße gegen das traditionelle Judentum, dessen Standpunkt in verschiedenen Zeiten ein recht wechselnder sei, unter der bisherigen Verwaltung im Waisenhause vorgekommen seien. Der Gemeindevorstand sowohl wie die Verwaltungskommissionen hielten daraus, daß nur durchaus ehrenhafte und unbescholtene Männer, die auf die Förderung des Wohles der Gemeinde bedacht seien, in das Kuratorium hineinkämen. Landgerichtsrat Löwe wehrt ebenfalls kräftig das Ansinnen des Ausschusses ab, Mitglieder in das Kuratorium gewissermaßen als „Aufseher" hineinzusetzeu, damit die bereits vorhandenen Mitglieder den Boden des traditionellen Judentums wahren. Könne man der Kommission keinen Vorwurf machen, so solle man es bei ihrer bisherigen Zusammensetzung bewenden lassen. Wer die Geschichte der Gemeinde

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