Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 6 (6.2.1903)
- Date
- 1903-02-06
- Page
- Seite 3 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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3 Was der Artikel vom Reform- und Nichtreformjudentum sage, sei sehr unwissenschaftlich; hier handele es sich darum, daß das gegenwärtige Judentum mit solchen Dingen nichts zu tun habe, sondern von solchen Satzungen frei sei. Ein Blutaberglaube, der die ganze Welt ergriffen habe, sei natürlich auch dem Judentum nicht fremd, aber nicht ciuu Juden. Das offizielle Judentum als solches lehre ganz anderes. Es sei eine der allerschwierigsten Aufgaben, das jüdische Recht als solches festzustellen. Wenn man wissen wolle, was jüdisches Recht sei, so müsse man sich an die Erklärungen derer halten, die das Judentum jetzt vertreten. Seitens sämmtlicher Rabbiner in Deutschland. und Oesterreich sei unter Anrufung Gottes bezeugt worden, daß für die Juden die Gesetze des zivilisierten Staates absolut maßgebend seien, daß sie nur für ihre eigenen rein religiösen Zwecke ihr besonderes Recht haben, aber in Konformierung beständig mit dem Staatsrecht. Es sei kein Zweifel, daß cs innerhalb des Judentums festes Gesetz sei, daß sie sich an dieselben Vorschriften von Sitte, Moral und Nächstenliebe binden, wie sie allgemein gelten. Es gelte für das Judentum als Gesetz das Gebot der allgemeinen Menschenliebe und das unbedingte Verbot des Mordes. Der Sachverständige wendet sich gegen zwei in dem Artikel angezogene Stellen aus dem Sepher Halikkutim von Chajjim Vidal und aus dem Sohar in Rohlingscher Uebersetzung und verweist darauf, daß der berühmte Orientalist Prof. Nöldecke und Prof. Aug. Wünsche in Dresden unter Hrem Eid die Ue b ers etzu n g von Rohling für unrichtig erklärt haben. Die Ausführungen des Sachverständigen werden von den Verteidigern unter Eingehen aus viele Einzelheiten bekämpft, vom Sachverständigen aber aufrecht erhalten. Auf die Vernehmung des Sachverständigen Prof. Smend wird verzichtet, nachdem derselbe erklärt hat, daß er ohne sorgfältige Vorbereitung seinerseits ein Gutachten nicht abgeben könne. Nach Schluß der Beweisaufnahme, die 7 Nhr abends erfolgte, führte Staatsanwaltsrat Schmidt aus, daß in dem Artikel eine Beschimpfung des Judentums als Religionsgesellschaft zu finden sei. Streitig könnte es sein, ob es strafbar sei, wenn ein Gelehrter in einem wissenschaftlich aufgebauteu Werk behauptet, daß das heutige Judentum in seinen Satzungen den Nitualmord habe. Das sei nicht strafbar, da die Freiheit der Wissenschaft bestehen bleiben müsse. Hier handle es sich aber nicht um eine wissenschaftliche Arbeit, sondern um ein lediglich zu Agitations- und Hetzzwecken aus Phrasen, Sätzen und Zitaten zusammeuge fli ckt es Zeitungsprodukt. Die Staatsanwaltschaft habe sich nicht auf das Gutachten des Prof. Strack berufen, denn nach ihrer Meinung sei die Abenteuerlichkeit des wahnwitzige« Gedankens des Ritualmordes als gerichts bekannt zu betrachten. Zum Ueberfluß habe Professor Strack auch heute wieder begutachtet, daß das heutige Judentum von solchen Satzungen nichts wisse; es sei ja auch ganz unmöglich und nur eine H allucinati on, daß eine seit 1840 politisch anerkannte Religionsgemeinschaft derartige Satzungen habe. Der Staatsanwalt beantragt zum Schluß gegen Dr. Böckler zusätzlich drei Monate, gegen den Angeklagten Koch sechs Monate Gefängniß. Derartige über das zulässige Maß hinausg eheud en Angriffe gegen eine Religionsgemeinschaft, wodurch weite Kreise beunruhigt werden, müssen besonders streng bestraft werden. Der Gerichtshof beschloß, die Sache gegen den Angeklagten Böckler zu vertagen, um zum nächsten Termine den Chefredakteur Dr. Bachler von der Staatsbürger-Zeitung und den Berichterstatter Dahsel zu laden. Im übrigen wurde in dem beanstandeten Artikel eine Beleidigung der jüdischen Religionsgesellschast gesunden und der Angeklagte Koch zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt. L2 Berlin, 3. Februar. Nach langen Leiden ist am 31. v. M. der Schriftsteller Dr. Martin Berendt hier im 53. Lebensjahre gestorben. Berendt hat sich durch mehrere philosophische Schriften bekannt gemacht, vor allem durch das mit I. Friedländer gemeinsam geschriebene Buch „Spinozas Erkenntnislehre in ihrer Beziehung zur modernen Naturwissenschaft und Philosophie". Die Verfasser setzten sich damit das Ziel, die engen Beziehungen zwischen philosophischer und naturwissenschaftlicher Erkenntnis an einem einzelnen Philosophen darzulegen. Gleichfalls mit Friedländer veröffentlichte Berendt ein Buch über den „Pessimismus im Lichte der höheren Weltauffassung". Der Kenntnis Spinozas gilt noch Berendts Schrift „Rationelle Erkenntnis Spinozas". Neben der Philosophie war es noch die Volkswirtschaftslehre und Literatur, der Berendts Arbeit galt. Er beteiligte sich auf diesen! Gebiete vornehmlich in den Tagesblättern. Auch die „Allgemeine Zeitung des Judentums" verdankt Berendt manchen schätzenswerten Beitrag. Ehre seinem Andenken! b. Breslau, 30. Januar. Das jüdisch-theologische Seminar beging in herkömmlicher Weise zum 49. Male am 27. d. M. die Gedächtnisfeier für den Stifter Kommerzienrat!) Jonas Fränkel. Die Festrede hielt Dozent Dr. M. Braun über „Die Entwickelung der Breslauer israelitischen Kraukenverpflegung und Beerdigungsbrüderschaft unter weitgehendster Berücksichtigung der Geschichte der jüdischen Gemeinde bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts." Der Jahresbericht wird eingeleitet durch eine gediegene wissenschaftliche Arbeit des Dozenten Dr. S. Horowitz über den „Mikrokosmos des Josef ibn Saddik". Das Seminar, welches in diesem Jahre der Leitung des Dozenten Dr. Braun untersteht, zählt 41 Hörer. Von den ehemaligen und gegenwärtigen Zöglingen des Seminars sind im verflossenen Jahre folgende Herren in Aemter berufen worden: Dr. C. Josefsohn, Rabbiner in Lauenburg i. P. zum Religionslehrer in Posen, Dr. Jsm. Freund zum Assistenten des Bureaudirektors der jüdischen Gemeinde in Berlin, Dr. Grzhmisch, Religionslehrer in Schneidemühl zum Religionslehrer und stellvertretenden Prediger in Magdeburg, Dr. Lewkowitz zum Religionslehrer in Schneidemühl, Dr. Kälter zum Prediger in Potsdam, Dr. Elbogeu, Dozent am ^oliexio ralwnneo in Florenz, au die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums in Berlin, Dr. Grünthal, Prediger und Religiouslehrer in Chemnitz, zum Rabbiner in Lauenburg, Dr. Posner, Religionslehrer und Rabbiner in Karlsruhe, zum Rabbiner in Kottbus. Die Seminarbibliothek umfaßt nach dem letzten Abschluß 16 411 Druckwerke in 22 051 Bänden und 212 Handschriften in 248 Bänden. Im verflossenen Jahre wurden die Herren Dr. Jul. Grünthal und Dr. Sgf. Grzhmisch entlassen. Von den Preisaufgaben ist die Lehmannsche „historische Topographie der Judenstadt zu Köln a. Rhein" von neuem gestellt worden; den Preis erhielt 6anü. plnl. Kober. Auch die Dr. David Rosinsche Preisaufgabe „Rekonstruktion des Kommentars Ibn Esras zu den ersten Propheten" hat einen Bearbeiter gefunden, Dr. Ludwig Levh. Der Verein Liwjath-Chen zur Unterstützung unbemittelter Hörer hat wie bisher tatkräftige Unterstützung hier und auswärts gesunden, vornehmlich durch die Rabbiner Dr. Münz-Meiwitz, Baßfreund-Trier, Koch- Gothenburg und die Logen. Zum Schluß wendet sich das Lehrerkollegium wie alljährlich mit der Bitte an die aus dem Seminar entlassenen Hörer, dem Verein ihre Teilnahme zu bewahren. H. Kassel, 1. Februar. In den festlich geschmückten Hanusch- Sälen fand heute die Feier des 100jährigen Bestehens der hiesigen Wohltütigkeitsgesellschast ., H uma ni tas " statt, der die Vertreter der Staats- und Stadtbehörden beiwohnten. Nach der Festrede des Herrn Laudrabbiners Dr. Prager ergriff Se. Exzellenz der Herr Oberpräsident das Wort. Es waren goldene Worte, die er gesprochen. In der nächsten Nummer werden wir unseren Lesern die Rede bringen und über die erhebende Feier berichten. Stuttgart, 25. Januar. Aus dem Bericht des Vereins zur Unterstützung von Witwen und Waisen armer israelitischer Lehrer und Vorsänger Württembergs für das laufende Jahr entnehmen wir, daß auch in diesem Jahre sich dessen Bestrebungen zum Wohle der Witwen und Waisen israelitischer Lehrer und Vorsänger des Landes der Teilnahme des Königs und der huldvollen Unterstützung der Königin erfreuen durften. Auch sonst gedenkt der Vorstand in ausrichtiger Anerkennung der Förderung seiner Zwecke seitens der außerordentlichen Mitglieder, der Spenden, die ihm bei ernsten und freudigen Anlässen zugewendet wurden, sowie der israelitischen Gemeinden des Landes für die übergebenen Spenden und festen Beiträge. Wie sehr dies notwendig, erhellt daraus, dgß in dem Berichtsjahre 2640 Mark verteilt werden mußten, um 14 Witwen zu unterstützen und sonstige satzungsgemäße Aufgaben zu erfüllen. Die gut besuchte ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins tagte am 20. Mai v. I. in Stuttgart. Die Einnahmen des Vereins betrugen 5420,16 Mark, die Ausgaben 3230.35 Mark, das Vermögen belief sich auf 55 589.81 Mark. Oesterreich - Ungarn. LI Wien, 2. Februar. An den Vorstand des „Allgemeinen Oesterreichisch-Jsraelitischen Bundes", hat der Lord inahör von London das folgende interessante Schreiben gerichtet: Geehrte Herren!