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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-02-06 · Heft 6 (6.2.1903) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 6 (6.2.1903)
Date
1903-02-06
Page
Seite 2 (sequence 16)
Language
German
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2 Standpunkt als Christ >als beschämend erachtete, daß man für das Prinzip der konfessionellen Gleichheit, von dem man vor einem Menschenalter glaubte, daß es vollständig stabiliert sei, im zwanzigsten Jahrhundert in Deutschland noch zu kämpfen habe, für ein Prinzip, das zwar gesetzlich verbrieft sei, dessen Vorhandensein aber die Verwaltungsbehörden und weite Kreise der Bevölkerung vergessen machen wollen. Wenn nur eine einzige Ausnahme gemacht werde, so sei das Prinzip der staatsbürgerlichen Gleichheit im Innersten verletzt, und gewisse Dinge hätten nur dann Bedeutung, wenn sie ausnahmslos gelten. So lange nicht die Rechtsgleichheit in allen Abteilungen unseres Staatslebens, in der Armee, in der Verwaltung durchgeführt sei, so lange sei nichts gewonnen. Der Redner gab dem Verein den Wunsch aus den Weg, daß er sich nicht nur erweitere der Zahl seiner Mitglieder nach, sondern auch dahin sein Programm erweitere, daß er nicht nur für die Juden allein, sondern für alle Teile und Klassen der Bevölkerung die vollste staatsbürgerliche Rechtsgleichheit erstrebe. Es sprachen alsdann noch für die größte Ortsgruppe des Vereins Herr Theodor Pinkus aus Posen für das Komitee zur Abwehr des Antisemitismus und für den Hilfsverein der deutschen Juden Herr Dr. Hirsch Hildesheimer, als Vertreter der Großlogen vom Orden Bnai Brith der Präsident Justizrat Timendorfer, für die Berliner Zionistische Vereinigung Herr Dr. Klee; für die hiesige jüdische Studentenverbindung „Sprevia", deren Mitglieder in stattlicher Zahl sich eingefunden hatten, brachte Herr Dr. Neuberg in Form eines vorzüglich klappenden Salamanders die Wünsche für den Zentralverein zum Ausdruck. Der Vorsitzende Dr. Horwitz dankte den einzelnen Rednern für die freundlichen Wünsche und legte für den Vorstand das Gelöbnis ab. daß ihn nichts abhalten solle, sich der Ehre würdig zu erzeigen, Vertreter zu fein aller deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens. Mit dem Absingen des vom Generalsekretär Alphonse Levh gedichteten, mit großem Beifall aufgenommenen Tafelliedes „Mit Gott für Kaiser und Vaterland" und der Verlesung der zahlreich eingegangeneu Telegramme schloß der zweite Teil. Am Tage vorher hatte im Repräsentantensaal der jüdischen Gemeinde unter ziemlich zahlreicher Beteiligung hiesiger Mit" glieder und auswärtiger Delegierten eine Besprechung über verschiedene Punkte stattgefunden. 8. Berlin, 2. Februar. Ju der vorigen Woche hat sich der Ausschuß des V erba ndes der Vereine zur Förderung des Handwerks und der Bodenkultur unter den Juden Deutschlands konstituiert. Als Vertreter waren zu dieser Sitzung erschienen: vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebund Professor Philippson, vom Verein jüdischer Handwerker Herr Herz, vom Verein Ahlem Herr Nosenbaum. vom Verein Pankower Kameraden Lehrer Falkenberg, vom Verein der Handwerker und Künstler Maurermeister Adler, vom Arbeitsnachweis Herr Jlia Ber, vom Verein für Bodenkultur Dr. Tuch, ferner Konsul Simon-Hannover, Alphons Jacobson- Leipzig und Dr. Moses. Zum Vorsitzenden des Ausschusses des Verbandes, dem sich bis jetzt 82 Vereine angeschlosseu haben, wurde Dr. Moses, zum Stellvertreter Herr Herz, zum Schriftführer Dr. Tuch und zum Schatzmeister Herr Jlia Ber gewählt. Die provisorischen Statuten wurden beraten und beschlossen, alle Vereine, welche die Förderung des Handwerks und der Bodenkultur auf ihre Fahne geschrieben, zur Delegiertenversammlung auf den 15. März nach Berlin einzuladen. 22 Berlin, 1. Februar. Der schon mehrfach vertagte Prozeß gegen den Redakteur Dr. Böckler (Staatsbürger-Zeitung) und den Schriftsteller Paul Koch beschäftigte gestern wieder die II. Strafkammer des Landgerichts I unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Opitz. Von der Staatsanwaltschaft war Pros. Dr. Strack als Sachverständiger geladen, die Verteidiger hatten den Prof. Eduard König-Bonn, Pfarrer Krösell und Prof. Smend-Göttingen geladen, von denen nur der Letztgenannte erschienen war. Vom Angeklagten Koch war bezüglich der Landgerichtsräte Ziehm und Wagner ein Ablehnuugsantrag gestellt, von der beschließenden Kammer aber als unbegründet zurückgewiesen worden. Der Antrag wurde in der Sitzung bezüglich des Landgerichtsrats Ziehm von dem Angeklagten Dr. Böckler wiederholt, aber wieder abgelehnt. Beide Angeklagte wurden wegen Beschimpfung der jüdischen Religio nsgesellschaft zur Verantwortung gezogen. Die „Staatsbürger-Zeitung" hatte eine Umfrage über den Blntmord veranstaltet und in ihrer Nummer vom 22. September 1901 einen daraus bezüglichen Artikel des Angeklagten Paul Koch veröffentlicht, der die Grundlage der Anklage bildet. In dem Artikel wird des längeren unter Berufung auf den Talmud und die Ansicht gelehrter Talmudforscher ausgeführt, daß die Juden sich vergeblich gegen die Behauptung, daß sie Nitualmorde begehen, wehren. Die Anklagebehörde sieht in diesem Artikel eine Beschimpfung der jüdischen Religion, insbesondere erblickte sie diese in dem Vorwurf als solchem, daß der Blutritus bei den Juden religiöses Gesetz sei. Die Anklage stützt sich auch aus die schwer beschimpfenden Worte, die in dem Artikel angewandt worden, wie „Blutdurst der Asiaten", „staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft, deren Mitglieder von religionswegen zu Mördern werden müssen" rc. Angeklagter Dr. Böckler behauptet, daß der Artikel ohne sein Wissen in die „Staatsbürger-Zeitung" gekommen sei. Im übrigen handle es sich doch nur um eine rein theoretische Auseinandersetzung über die Frage, nicht aber um eine provokatorisch hingeworfene Behauptung. Angeklagter Koch bekennt sich zur Verfasserschaft und erklärt, daß er doch nur Tatsachen konstatiert habe. Er habe den Artikel, für den er auf Honorar verzichtet habe, aus eigenem Antriebe der „Staatsbürger-Zeitung" zugestellt; er sei auf Grund der Forschungen des Kanonikus Rohling-Prag geschrieben worden. Der Angeklagte suchte in einem längeren wissenschaftlichen Vortrage aus dem Pentateuch und aus der Geschichte, und dem Entwickelungsgange der jüdischen Religion nachzuweisen, daß die Versöhnung mit Gott durch Blutopfer ein Dogma der jüdischen Religion sei, daß die Juden zum Passahfest Christenblut verwenden, daß es den Juden von religionswegen gestattet sei, alle andern Religionsangehörigen aus dem Wege zu räumen, um zur irdischen Weltherrschaft zu gelangen rc. Der Vorsitzende erklärt, daß es nur darauf ankomme, ob voll der heutigen jüdischen Gemeinschaft ein solches Blutopfer als gottgefälliges Werk, als religiöses Opfer verlangt wird. Der als Zeuge vernommene Verleger Wilhelm Bruhn bestätigt dem Angeklagten Dr. Böckler, daß dieser den Mitangeklagten Koch nicht gekannt und sich seinerzeit darüber beschwert habe, daß der Artikel ohne sein Wissen in die Zeitung gekommen sei. Es soll hierauf Prof. Strack als Sachverständiger vernommen werden. Rechtsanwalt Simons erklärt, daß sein Klient diesen als Sachverständigen ablehne. Die beiden Schriften, die dieser über den Ritnalmord veröffentlicht habe, seien Tendenzschriften im wahren Sinne des Wortes zu Gunsten der Juden, denn Prof. Strack suche nachzuweisen, daß bei allen Völkern, allen Rassen und allen Nationen der Blutaberglaube bestanden habe und nicht bei den Juden. Außerdem sei der Angeklagte Böckler seinerzeit auch schon wegen Beleidigung des Prof. Strack verurteilt worden, so daß dieser nicht unbefangen erscheine. Rechtsanwalt Dr. Jüngst schließt sich dem Ablehnungsantrage an. Der Gerichtshof erklärt das Ablehnungsgesuch für unbegründet, da nach seiner Ansicht die vorgetragenenen Tatsachen nicht darauf Hinweisen, daß Prof. Strack nicht geeignet sei, ein unparteiisches sachverständiges Gutachten abzugeben. Auf Befragen über seine Qualifikation als Sachverständiger erklärt Prof. Strack, daß er Professor der Theologiesei und seinerzeit durch den Judenmissionar Dr. Biesenthal ein lebhaftes Interesse für diesen Zweig der Missionsarbeit gewonnen habe. Er habe es sich zur Aufgabe gemacht, auch seinerseits innerhalb der evangelischen Kirche für die Arbeit unter Israel zu wirken und dafür zu sorgen, daß möglichst viel Juden zum Christentum übertreten und zwar aus Ueberzeugung. Wenn er dabei den Juden die christliche Religion als eine überwertige darbringen wolle, müsse er es auch für seine Pflicht halten, die jüdische Religion gegen ungerechte Vorwürfe zu verteidigen. Er habe im Verein mit Dr. Biesenthal, Prof. Delitzsch, Vater des bekannten Assyriologen, mit Prof. Karl Siegfried viel getan, um die Kenntnis des Judentums unter den evangelischeil Geistlichen zu fördern. Das von ihm begründete Institutum^'uärneum habe nicht den Zweck, Rabbiner zu züchten, sondern den Charakter eines christlichen Seminars. Im übrigen habe er eine hebräische Grammatik herausgegeben, das alte Testament kommentiert, eine Einleitung zum alten Testament geschrieben, habe für das Hebräische das Oberlehrerexamen gemacht, sei Mitglied der wissenschaftlichen Prüfungskommission, und wer in der Provinz Brandenburg Lehrer des Hebräischen werden wolle, müsse sich von ihm prüfen lassen. Zur Sache selbst äußert sich Prof. Dr. Strack in einem ausführlichen wissenschaftlichen, auf altjüdische Literatur und neuere Streitschriften zurückgreifenden Vortrag. Seine Ausführungen gipfeln darin, daß das gegenwärtige Judentum vorn Ritnalmord schlechterdings nichts weiß.

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