Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 4 (23.1.1903)
- Date
- 1903-01-23
- Page
- Seite 41 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Rückgabe des Entwurfs sowie der Aeußerung über denselben sehen wir möglichst bald entgegen und geben einstweilen den mit dem Schreiben vom 3. d. M. uns vorgelegten Entwurf zurück. Gez. Lucanus. Es sei, wie der Referent hinzusügt. nur dankend anzuerkennen, daß das Schulkollegium sich bei Aufstellung des Lehrplanes der Unterstützung des Gemeindevorstandes vergewissert habe und der Gemeindebehörde das Recht gewähre, beim jüdischen Religionsunterrichte in der öffentlichen Volksschule mitzusprechen. Die Ansichten in der Schulinspektion müßten sich jetzt geändert haben, dü früher die Notwendigkeit des hebräischen Unterrichts anerkannt worden sei. Schwere Bedenken müsse man jedoch tragen, daraus die Folgerung zu ziehen, daß der Unterricht in der Gemeindeschule nicht ausreichend sein solle. Nach Ansicht des Schulkollegiums solle eine Vertiefung und Ergänzung des jüdischen Religionsunterrichts notwendig sein; er (Referent) sei der Meinung, daß bis zum 14. Lebensjahr eine solche Vertiefung selbst dann nicht eintrete, wenn die Schüler außerdem die Neligionsschnle besuchen. Was not tue, sei ein sorgfältig organisierter Fortbildungsunterricht in der Religion. Zur religiösen Ausbildung unserer Schüler gehöre jedoch jedenfalls die Vorbereitung zur Teilnahme an dem Gottesdienste und, da dieser zum größten Teile in hebräischer Sprache stattfinde, so könnte man diesen Unterricht in der Volksschule unmöglich missen. Der Lehrplan müßte alsdann der Reorganisation der Gemeindeschulen, wie sie nunmehr für acht Jahre vom nächsten Oktober ab eingesührt werden solle, Rechnung tragen. Ein Irrtum des Schulkollegiums sei es zweifellos, daß ein großer Teil der jüdischen Gemeindemitglieder das Hebräische für überflüssig halte. Die vorgeschlagenen Sonderkurse im Hebräischen seien im Prinzip zu verwerfen, da sie die Schüler ebenso belasten wie der Besuch der jüdischen Religionsschule; zudem scheine es unsicher, ob die Volksschüler veranlaßt werden können, an diesen Kursen Teil zu nehmen. Ein bedeutender Gewinn wäre es und eine sehr der Erwägung werte Frage, falls diejenigen Schüler, welche an einer öffentlichen Schule jüdischen Religionsunterricht genössen, in der Neligionsschnle befreit sein würden von dem Unterricht in der biblischen und nachbiblrschen Geschichte. Dem katholischen Religionsunterricht sind gerade in letzter Zeit mehrfach Zugeständnisse bezüglich der Aufnahme lateinischer Gebete in den Unterricht gemacht worden. Der Gemeindevvrstand müsse, wie der Referent unter lebhaftem Beifall schließt, diese Frage noch einmal in der Kommission zur Sprache bringen. Es werde doch wohl möglich sein, dem Provinzial - Schulkollegium klarzulegen, daß das Hebräische bis zn einem gewissen Maße unbedingt notwendig und im Rahmen des Lehrplans für die Volksschule auch möglich sei. Die Debatte wurde hiernach aus kurze Zeit durch die Amtseinführung der turnusmäßig ausgeschiedenen wiedergewählten Aeltesten (der Herren Jacoby, Simon, Eis n er, Landgerichtsrat Pleßner und Sanitätsrat Dr. Stern) und des neugewählten Aeltesten-Stellverrreters Herrn Oliven. Die Einführung fand in der üblichen Weise tatt. Der Vorsitzende der Repräsentanten Herr Loewenberg hielt eine kurze Ansprache, an deren Schluffe er die Gewählten durch Handschlag verpflichtete, und Herr Jacoby erwiderte im Namen der Gewählten in einer ebenfalls kurzen Rede. In der fortgesetzten Debatte Gezeichnete Geheimrath Blumenthal das erstattete Referat als ein w eingehendes und wertvolles, daß er den Wunsch nach einer schriftlichen Niederlegung desselben aussprach. Der Dezernent des Gemeindewrstandes Justizrat Lach mann hielt ebenfalls die Ausführungen des Referenten für sehr dankenswert, erbat aber eine Willensäußerung der Versammlung, um über die Art des Vorgehens einig zu sein. Er rblickt in der Entscheidung eine schroffe Ablehnung der Aufnahme des Hebräischen in den Volksschulunterricht und wies darauf hin, daß der mr Begutachtung dem Gemeindevorstand überreichte Entwurf des Lehrplans von den Lehrern des siebenten Schulkreises ausgearbeitet sei und zunächst in diesem Schulkreise zur Einführung gelangen solle. Die jetzt vorliegende Entscheidung gebe die Antwort auf den in der gemischten Deputation ausgearbeiteten und von dem Gemeindevorstande eingereichten Lehrplan. Der Vorstand habe bereits schriftlich und mündlich darauf hingewiesen, daß das Hebräische nicht im Lehrplan zu entbehren sei. Eine Wiederholung habe eigentlich keinen Zweck, da das Schulkollegium formell im Rechte sei und das Hebräische als fremde Sprache bezeichne. Ein zweiter Weg, sich mit einer Beschwerde über diese Entscheidung an das Ministerium zu wenden, sei nicht ratsam in Anbetracht früherer nicht sehr glücklicher Vorgänge. Professor Blaschke plädiert nochmals für seinen Vorschlag, die Materie in die gemischte Deputation zurückzuweisen; das Provinzial-Schulkollegium sei bisher stets Vernunftgründen zugängig gewesen und habe stets eine neue Beratung über die Materie eröffnet. Für die Beschwerde kann er sich vorläufig nicht entschließen, da ja derartige Beschwerden zum Gutachten an diejenige Behörde zurückzugehen pflegen, welche die Entscheidung getroffen hat. Justizrat Lachmann betont, daß der Vorschlag Blaschkes die Angelegenheit nicht weiter bringe. Dem Schulkollegium müsse jetzt geantwortet werden, daß der Gemeindevorstand den Lehrplan ohne das Hebräische annehme oder ablehne; im letzteren Falle würde die Verbindung mit dem Schulkollegium aufgehoben werden. Die Neubearbeitung eines Lehrplanes würde viele Monate in Anspruch nehmen und im besten Falle der Behörde nicht aufgedrängt werden können. Zum Schlüsse rät er allerdings auch dazu, noch einmal an das Schulkollegium zu gehen, gleichzeitig aber für den Fall der Ablehnung in irgend einer Weise Vorsorge für den Unterricht im Hebräischen zu treffen. Professor Baginsky konstatiert mit Freuden, daß beide Parteien in dieser Frage einig seien und begrüßt das Zusammenarbeiten aller jüdischen Herzen als ein schönes nnd freudvolles Ereignis. Die Entscheidung halte er, da sie gleichsam von einer parlamentarischen Behörde ausgegangen, für wandelbar, je nach der augenblicklichen Strömung, die bei der Behörde vorherrsche. Es müsse in der Antwort darauf hingewiesen werden, daß das, was der Lehrplan biete, nichts weniger als jüdischer Religionsunterricht sei und nicht das decke, was die jüdische Gemeinde zu verlangen habe. Der Redner bittet, für seinen Antrag zu stimmen, in dem ausgeführt wird, daß der jüdische Religionsunterricht ohne das Hebräische sein Ziel völlig verfehlt und der Beschluß des Provinzial-Schulkollegiums als „verhängnisvoll" bezeichnet wird. Herr Louis Sachs hält es demgegenüber für durchaus unratsam, in dieser stürmischen Weise vorzugehen. Er hält die Frage gar nicht für prinzipiell, daß die Unterweisung im Hebräischen in der Volksschule erfolgen müsse, wenngleich auch er den Wunsch für selbstverständlich hält, daß die Kinder den hebräischen Text lesen können. Er könne nicht anerkennen, daß, weil in der Volksschule der hebräische Unterricht nicht erteilt werden könne, nunmehr der Religionsunterricht ohne das Hebräische vollständig wertlos sei. Sein Antrag gehe dahin, die Frage zur Beratung zurückzuverweisen, ob in der Volksschule oder an anderer Stelle die Angelegenheit gefördert werden könne. Justizrat Lach mann bezeichnet die Annahme als irrtümlich, daß bisher in allen Volksschulen Hebräisch unterrichtet worden sei, der Gemeindevorstand habe gerade mit dem neuen Lehrplan die allgemeine Einführung des hebräischen Unterrichts durchsetzen wollen. Gelinge diese Vornahme, so würden die Religionsschulen zweifellos entvölkert werden; werde die Ablehnung aufrecht erhalten, so würden die Religionsschulen sicher größeren Zuspruch bekommen. Professor Blaschke warnt davor, dem Schulkollegium die Alternative zu stellen, entweder das Hebräische oder gar nichts. Wenn der Behörde klar gelegt würde, daß ein gewisses Maß von Hebräisch in den Lehrplan ausgenommen werden könne, ohne die Schüler zu belasten, und in absehbarer Zeit eil! neuer Lehrplan eingereicht werden würde, so sei er überzeugt, daß keine Konsequenz daraus entstehen könne, die irgendwie dem jüdischen Religionsunterrichte in der Volksschule schaden könne. In der Abstimmung fällt der Antrag Baginsky gegen drei Stimmen, dagegen wird der Antrag Sachs mit großer Mehrheit angenommen. In schneller Folge werden alsdann, zum Teil debattelos, die übrigen Punkte der Tagesordnung erledigt. Für die Reparatur von Oefen im Grundstücke Oranienburgerstr. 30 werden 232,56 Mark, für den Umbau des II. Waisenhauses unter Streichung der von den Repräsentanten geforderten Turnhalle 15 000 Mark bewilligt; die Einstellung eine- Negistraturbeamten für das Bureau der Gemeinde wird genehmigt, die Erhöhung des Zuschusses an die Waisen-Kommission um 2500 Mark gut geheißen. Dem Vereine zur Förderung der Wissenschaft des Judentumwird nach längerer Diskussion ein Beitrag von 1000 Mark bewilligt. Irr einer für die Ziele des jungen Vereins sehr begeisterten und begeisternden Rede beantragte Professor Geiger, den Beitrag auf 3000 Mark zu erhöhen, wofür auch Professor Baginsky in warmen Worten eintrat,