Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 4 (23.1.1903)
- Date
- 1903-01-23
- Page
- Seite 40 (sequence 6)
- Language
- German
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40 Sie wurden sogar bereits von einem Wiener Telegraphenbureau in alle Weiten getragen. Und dabei hat der eigentliche Karneval noch gar nicht begonnen. In Frankreich hat der nichtswürdige Versuch, die Afsaire Humbert und den Exkapitän Dreyfus in eine gewisse Verbindung zu bringen, noch immer nicht aufgehört. Joseph Rsinach hat in dieser Woche einen Brief an den Untersuchungsrichter der Madame Humbert, Leydet, gerichtet, um die Aussage des Oberster! du Paty de Clam zu widerlegen, welcher im Dienste der nationalistischen Agitation angegeben hatte, es sei dem Einflüsse der Madame Humbert zuzuschreiben, daß eine chiffrierte Depesche des italienischen Militärattaches Panizzardi, welche einen Beweis gegen Dreyfus enthalten habe, bei der Dechiffrierung im Ministerium des Aeußern als entlastend für Dreyfus hingestellt worden sei. Neinach zitiert den Bericht des Kassationshofes, aus welchem hervorgeht, daß im Generalstab von den Urhebern des Justizmordes des Jahres 1894 drei Uebertragungen der Depesche Panizzardi gefälscht wurden. Er sagt: „Der blödsinnige Versuch, die Afsaire Humbert mit der Affaire Dreyfus zu vermengen, aus Frau Humbert ein Werkzeug des Syndikats zu machen, weil sie dem Schwiegervater des Dreyfus, Hadamard, Geld schuldete, ist gewiß nicht das letzte Manöver der Männer, welche einen Unschuldigen verurteilen ließen und Frankreich mehrere Jahre lang ausregten, um einen Verräter zu retten. Es genügt ihnen nicht, der Justiz entronnen zu sein; sie wollen auch noch dem Urteile der Geschichte entwischen." Soweit Reinach. Die Sache hätte eine gewisse Wichtigkeit, wenn der Untersuchungsrichter selbst Neigung gehabt hätte, die Affairen Humbert und Dreyfus zu vereinigen und zur Verifizirung der Aussage des Obersten du Paty de Clanr, des famosen Untersuchungsrichters im Mllitärverfahren gegen Dreyfus, die Generäle Panizzardi und Schwartzkoppen in Rom und Berlin vernehmen zu lassen. Dann hätte sich leicht das t'ait nouveau ergeben, welches die vollständige formelle Rehabilitirung des bisher nur begnadigten Exkapitäns herbeiführen mußte. Leider ist aber Paty du Clam abgewiesen worden. Aus der erneuten Aktion der Nationalisten zeigt sich abermals, daß mehr als Zola und Picquart die Fälscher der Neunziger- Jahre selbst zur Aufdeckung der Wahrheit beigetrageu haben. Zwei neue Verordnungen der russischen Regierung sollen den Juden zu Gemüte führen, daß sie nicht ihrer Religion sondern ihrer Abstammung wegen in Rußland verfolgt werden. Die erste Verordnung rührt vom Minister des Innern her und verbietet den Agenten der verschiedenen englischen Misstonsgesellschafteu, einen russischen Juden ohne Genehmigung der Regierung zum Christentume zu bekehren. Wenn ein Jude, um dem auf ihm lastenden Druck der Maigesetze zu entgehen, schon dem Judentum schnöde den Rücken kehren und in den Schoß des Christentums flüchten will, so möge er doch in die in Rußland herrschende allein seligmachende rechtgläubige Staatskirche eintreten. Eine zweite von dem Senat herrührende Verordnung erklärt, daß ein Jude, der sich etwa einfallen läßt, zum Muhammedanismus überzutreten, damit noch durchaus nicht aushört, Jude zu sein, und er aller Nachteile der.Maigesetze nach wie vor teilhaftig bleibt. Aus der Berliner Gemeinde. 8. Berlin, 18. Januar. Die heutige Repräsentanten-Versammlung tagte in fast dreistündiger Sitzung. Da es die erste Sitzung im neuen Jahre war. so fand, wie üblich, die Neuwahl der Vorsitzenden und der Schriftführer statt. In geheimer Abstimmung wurden gewählt Herr Gustav Loewenberg zum ersten Vorsitzenden mit 9 unter 15 Stimmen (6 Stimmen fielen aus Herrn Louis Sachs), Kommerzienrat Friedländer zum ersten Stellvertreter mit 8 unter 12 Stimmen (4 Stimmen fielen auf Geheimrat Blumenthal), Geheimrat Blu menthal zum zweiten Stellvertreter mit 11 Stimmen, Rechtsanwalt Cohn zum ersten Schriftführer mit 12 unter 13 Stimmen. Herr Isidor Sachs zum zweiten Schriftführer mit 13 Stimmen Die Versammlung hat nun doch der liberalen Minorität den Sitz des zweiten Vorsitzenden eingeräumt; die Entscheidung des Gewählten, der seit langer Zeit den Sitzungen krankheitshalber ferngeblieben ist, steht noch aus. — An den dritten und wichtigsten Punkt der Tagesordnung schloß sich eine lange, anregende Debatte, deren Ausdehnung wohl berechtigt war, da es sich um nichts weniger handelt als um die vom Provinzial-Schulkollegium verfügte Ablehnung der Aufnahme des Hebräischen in den Lehrplan für den jüdischen Religionsunterricht in der Volksschule. Der für Schulsachen gewählte Referent Professor Blaschke gibt in sehr klarer Uebersicht den wesentlichen Inhalt des Schreibens vom 22. Dezember 1902, das wir hier seinem Wortlaut gemäß folgen lassen: „Königliches Provinzial-Schulkollegium. Den uns überreichten Entwurf eines Lehrplanes für den jüdischen Religionsunterricht an Gemeindeschulen haben wir zunächst der Schuldeputation zur Aeußerung zugehen lassen. Gegen die in dem Entwürfe vorgesehene Aufnahme des Hebräischen in den Religionsunterricht der Gemeindeschulen sind von der gesamten städtischen Behörde grundsätzliche Bedenken geltend gemacht. In Würdigung dieser Bedenken können auch wir uns der Erwägung nicht verschließen, daß die Einführung des Unterrichts im Hebräischen über die Ziele, die der Volksschule gesteckt sind, hinausgreifen würde. Wir verkennen dabei nicht, daß die Entscheidung der Frage, ob und inwieweit der bezeichnete Unterricht als ein wesentlicher Teil des jüdischen Religionsunterrichts anzusehen ist, nicht von uns, sondern von dem Vorstände der jüdischen Gemeinde zu treffen sein wird. Aber selbst wenn wir uns auf den Boden der dortseits in der Frage vertretenen Auffassung stellen, müssen wir daran festhalten, daß es nicht Aufgabe des Volksunterrichts seill kann, durch Aufnahme des hebräischen Unterrichts Ziele zu verfolgen, die, so berechtigt und wertvoll sie an sich sein mögen, sich nicht mehr in den der Volksschule gezogenen Grenzen bewegen. Aus diesem Grunde wird es Sache der jüdischen Kultusgemeinde sein müssen, für den Unterricht im Hebräischen, soweit sie ihn für erforderlich hält, durch Errichtung besonderer Kurse Sorge zu tragen. Daß der Besuch dieser Kurse von Seite derer, die an ihnen Teil nehmen sollen, als eine schwere Belastung empfunden werden würde, glauben wir nicht befürchten zu sollen, da schon jetzt ein erheblicher Teil der jüdischen Kinder neben dem jüdischen Religionsunterricht der Gemeindeschule besonderen jüdischen Religionsunterricht erhält. Das würde sich auch in Zukunft nicht ändern; denn die Leistungen, die im Religionsunterrichte der Volksschule auf dem Gebiete des Hebräischen zu erzielen wären, würden in jedem Falle so bescheiden sein, daß sich das Bedürfnis nach einer weiteren Ergänzung und Vertiefung Herausstellen würde. Es wird daher die religiöse Bildung der Kinder wirksamer gefördert werden, wenn die Arbeit der Schule durch Fortfall des Hebräischen zu Gunsten einer vertieften Behandlung der übrigen Neligionsstoffe entlastet und zugleich für die Kinder, die das Hebräische erlernen sollen, ein besonderer, nur diesem Zwecke dienender Unterricht eingerichtet wird. Eine solche Einrichtung wird sich um so mehr empfehlen, als in den jüdischen Kreisen selbst vielfach auf den Unterricht im Hebräischen kein Gewicht gelegt wird. Bei dieser Sachlage müssen wir Bedenken tragen, dem Anträge des Vorstandes betreffend Aufnahme des Hebräischen in den Religionsunterricht der Gemeindeschulen zu entsprechen. Indem wir daher archeimstellen, durch Umgestaltung und Unterstützung der jüdischen Religionsschulen das von einem Teile der jüdischen Bevölkerung anerkannte Bedürfnis einer Unterweisung im Hebräischen zu befriedigen, legen wir im übrrgen entschiedenes Gewicht darauf, bei der Fest-