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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-01-16 · Heft 3 (16.1.1903) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 3 (16.1.1903)
Date
1903-01-16
Page
Seite 2 (sequence 16)
Language
German
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2 heiulljchen Ort verlassen und sei nach Winterthur übergesiedelt. Er nannte den Gastwirt in seiner Rede ferner einen von Juden bestochenen Lump, der für billige tausend Franks Sündenlohn einen Germanen um die Ecke bringen wollte, eine Kanaille, die mit glühenden Zangen zu Tode geschunden werden müsse und dergleichen mehr. Die Rede wurde durch eine unter Verantwortlichkeit des Grafen Pückler erschienene Extraausgabe der „Staatsbürgerzeitung" weiteren Kreisen bekannt gemacht und kam auch zur Kenntnis des Herrn Etter zu Hauptweil, der in Gemeinschaft mit seinem Angestellten, H. Oberhäuptli, dem als Iudenbengel bezeichnten dritten Tischgast, die Privatklage auf Grund des 8 187 anstrengte. Rechtsanwalt Aehnelt beantragte eine nachdrückliche Bestrafung. Die Beleidigungen und Schmähungen des Angeklagten seien so grob, daß mail tatsächlich mit einem in einem andern Prozeß vernommenen Sachverständigen eigentlich der Frage näher treten müßte, ob derjenige, der so etwas aus spricht, noch den normalen Menschen zuzurechnen sei. Gras Pückler halte sich aber selbst für so gesund, daß er bekanntlich einen den gegenteiligen Standpunkt vertretenden Sachverständigen aus Pistolen gefordert habe. Irgend ein Staatsanwalt habe auch noch nicht Veranlassung genommen, die geistige Gesundheit des Grafen Pückler anzuzweifeln, und so sei dieser für das, was er sage, verantwortlich. Die beiden Privatkläger seien christliche und arische Männer. Im „Löwen" zu Hauptweil verkehren die Ortsangesessenen als Stammgäste, und der Graf habe gar keine Veranlassung gehabt, über fremde Männer, die ihm nie etwas zu Leide getan, in dieser Weise herzufallen. Die Behauptungen des Angeklagten seien durch nichts erwiesen. Wenn er wirklich glaube, er sei der Netter des deutschen Volkes, so habe er doch nicht das Recht, mit der Ehre fremder Menschen nach Belieben zu spielen. Er müsse also streng bestraft werden. Außerdem sei Herr Etter pekuniär schwer geschädigt und beanspruche eine Buße von 2000 Mark. Rechtsanwalt Dr. Hahn- Eharlottenburg bestritt die Anwendbarkeit des § 187. Graf Pückler, der durchaus geistig gesund sei. sei der Ueberzeugung, daß ein Vergiftungsversuch vorlag. Er sei ja auch nach der Suppe krank geworden. Er könne den Wahrheitsbeweis allerdings nicht führen, und man müsse berücksichtigen, daß Gras Pückler in einem scharfen Kamps stehe und man in einem solchen Kampszustande auch manchmal über die Schnur haue. Der Anspruch auf Buße schwebe vollständig in der Luft. Schließlich sei unser Strafverfahren doch nicht dazu da, um eventuell Schweizer Gastwirten auf die Beine zu helfen. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten auf Grund des 8 186 zu 450 Mark Geldstrafe, eventuell 80 Tagen Gefängniß. Der Angeklagte habe die beiden Privatkläger, denen auch die Publikationsbefugnis zugesprochen wurde, ohne Unterlage in der gröblichsten Weise beleidigt. Der Antrag auf Buße wurde abgelehnt, da er nicht substanziert sei. o. Hirschberg, 2. Januar. In diese Zeit der Intoleranz wird die folgende Zuschrift ei nes evangelischen Pastors an den „Boten aus dem Riesengebirge" die Leser dieses Blattes sicher wohlthuend berühren. Sie lautet folgendermaßen: „Am 18. Februar nächsten Jahres wird Herr Pastor Dr. lic. Schian aus Görlitz im großen Saale des „Kronprinzen" einen Vortrag halten über Nietzsches Philosophie und Religion. Die Veranstalter des Vortragsabends sind die Herren Rabbiner Dr. Biram, Stadtpfarrer Forche und Pastor Gebhardt. Warum diese drei Herren einen Vortragsabend über Nietzsche gemeinsam veranstalten, erklärt sich daraus, daß sie sich als Bundesgenossen fühlen gegenüber einer Anschauung, der zufolge sowohl der Gottesglaube als auch die christliche Sittlichkeit bezw. edle Menschlichkeit als abgetan gelten soll. Immerhin, daß der jüdische Rabbiner, der katholische Pfarrer und der evangelische Pastor gemeinsam zu einem Vortrage einladen, läßt noch etwas anderes erkennen: die echte Toleranz, welche trotz des sachlichen Kampfes um die persönliche Herzenswahrheit die Achtung vor der Person behauptet, bei allem Trennenden das Gemeinsame betont und über die Schranken des Eigenglaubens hinweg die Herzen miteinander verbindet zu gemeinsamem Wirken." Bravo! n. Oels, 9. Januar. Hier feierte am 1. d. M. der Kantor H. Baruch sein 25 jähriges Amtsjubiläum. Die Gemeindevertretung ließ es sich nicht nehmen, ihrem verdienstvollen Beamten Ehrungen zu teil werden zu lassen, welche das beste Zeichen für die Achtung und Beliebtheit des Jubilars waren. Am 81. Dezember v. I., dem letzten Chanukahtage. war die Synagoge mit Guirlanden geschmückt, über dem Betpulte hing ein Kranz mit der Ziffer 25 aus Blumen. Am Jubeltage selbst erschien in der Wohnung des Jubilars eine Abordnung der Gemeindevertretung. Herr Rechtsanwalt Waldstein hob in seiner Ansprache die Verdienste des Gefeierten hervor und überreichte eine ansehnliche Geldsumme. Bewegt dankte Herr Baruch. Mag es diesem vergönnt sein, noch viele Jahre seines Amtes walten zu können. n. Bochum, 2. Januar. Die Synagogengemeinde feierte am Samstag die 25jährige Amtstätigkeit des Herrn Hermann Schüler als Vorsteher der Gemeinde. Die Feier wurde morgens durch einen Festgottesdienst eingeleitet. Um 12 Uhr versammelten sich der Vorstand, die Repräsentanten, die Beamten und viele Mitglieder der Gemeinde im Hause des Jubilars, um die Glückwünsche der verschiedenen Korporationen zu übermitteln. Herr Archenhold überreichte namens des Vorstandes ein kostbares Silbergeschenk, Herr Liebenfeld im Namen der Repräsentanten eine Staffelei mit dem Gruppenbilde aller Verwaltungsmitglieder; dann verlas derselbe Herr die Adressen des Verbandes der Synagogengemeindeu Westfalens sowie des deutschisraelitischen Gemeindebundes. Herr Schüler dankte sichtlich ergriffen und stiftete der Synagogengemeinde zur Erinnerung an diesen Tag die Summe von 2000 Mark, deren Zinsen alljährlich zu besonderen wohltätigen Zwecken verwandt werden sotten. Um 4 Uhr fand im Stadttheater ein Festessen statt, das durch ein Konzert der städtischen Kapelle sowie Ansprachen ernsten und heiteren Inhalts gefeiert wurde. Herr Rabbiner Dr. David brachte den Kaisertoast aus, Herr Hühnlein hielt die Festrede. Herr Rechtsanwalt Dr. Schönewald toastete auf die Damen und Herr Lehrer Ostermann auf die Familie, speziell die Mutter des Jubilars. Herr Schüler antwortete in längerer bewegter Rede. Er sprach über die Entwickelung der Gemeinde in den verflossenen 25 Jahren, gedachte in dankbarer Erinnerung der Verdienste seiner früheren verstorbenen Mitarbeiter, pries die bestehenden Bildungs- und Wohltätigkeitseinrichtungen der Gemeinde und dankte allen, welche zur Verherrlichung des Festes beigetragen. Abends hatte sich die ganze Gemeinde im Stadttheater eingefunden. Zwei flott gespielte Theaterstückchen und besonders die von Herrn Balletmeister Winkler einstudierten Tänze und Reigen von zwanzig jungen Damen entzückten alle Anwesenden. Ein Festball bildete den Schluß der hübschen Feier, die noch lange Zeit bei allen Teilnehmern in bester Erinnerung stehen wird. 6. Duisburg, 2. Januvr. Am 25. v. M. feierte die hiesige (Jievvrali Lemilus 6ka8so6!in ihr 25jähriges Stiftungsfest, das unter einer starken Beteiligung einen glänzenden Verlauf nahm. Die Feier wurde eingeleitet durch einen Prolog, der, von jüdischem Geiste erfüllt, äußerst wirkungsvoll vorgetragen wurde. Darauf betrat Herr Lehrer Nußbaum das Podium und wies auf die guten Bestrebungen und die große Wirksamkeit des Vereins hin. Hieran schloß sich ein Gesang junger Damen, der allgemeinen Beifall erntete. Noch weitere Reden und Vorträge ernsten und heiteren Inhalts hielten die Festteilnehmer bis zum frühen Morgen beisammen. Unter anderem erschienen verschiedene junge Mädchen mit großen, in weiß-blau gehaltenen Mützen und Taschen, die mit Magen David versehen waren, unter den Klängen eines eigens zu diesem Feste komponierten Chanukahmarsches im Saal und verkauften Karten mit Gemälden jüdischer Maler. Das Fest, dem nachmittags eine Kinderchanukahfeier voranging, war durch und durch dazu angetan, den jüdischen Geist und edles Bewußtsein in der hiesigen Gemeinde zu heben. s. Köln, im Januar. Der Bericht über das Israelitische Lehrlingsheim Köln (Abtheilung Köln des Vereins zur Förderung der Handwerke und technischen Berufsarten unter den Juden in Düsseldorf) teilt mit. daß die ordentliche Mitgliederversammlung am 13. April 1902 unter guter Beteiligung im Lehrlingsheim stattfand Leider entsprachen auch hier die vorhandenen Mittel der Zahl der Aufnahmegesuche bei weitem nicht. Es hat sich zwar im Berichtjahr bei 44 Zöglingen die Zahl der im Lehrlingsheim Wohnenden aus 32 vermehrt gegen 27 im Vorjahre. Es war dies aber nur möglich durch Antastung des kleinen Kapitalvermögens. Aber trotz dieser liberalen Finanzg ebahrung kann der Vorstand nicht entfernt allen einlaufenden Aufnahmegesuchen willfahren. Diese Tatsache ist tief bedauerlich, ja beschämend. Es hat fast den Anschein, als ob die Erkenntnis von dem Wert der vorbeugenden sozialen Hilfstätigkeit noch nicht weit und tief genug bei uns verbreitet ist, und daß die dieser Aufgabe sich widmenden Anstalten nicht dieselben Sympathien und Hilfe finden wie die Wohl thätigkeitsinstitutionen, die gegenwärtiger Not steuern wollen, die

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