Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 1 (2.1.1903)
- Date
- 1903-01-02
- Page
- Seite 2 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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2 abschlüssen pro 1901,1902 verdient der der Schulverwaltung, über welchen Syndikus Dr. Minden referirt, ein größeres Interesse. Infolge des bekannten Beschlusses, das Schulgeld in den Religionsschulen auf drei Mark herabzusetzen, und auch von mehreren Geschwistern, welche die gleiche Neligionsschule besuchen, nur die ersten beiden Schulgeld zahlen zu lassen, hat in den Neligionsschulen eine Herabminderuug der Eingänge an Schulgeld stattgesnnden, welche zum Theil sehr erheblich sind. Die Einnahmen sind von 1900/1901 bis 1901 1902 Zurückgegangen: bei der ersten Neligionsschule von 2400 Mark aus 1700 Mark, bei der zweiten von 5000 Mark aus :>200 Mark, bei der dritten von 2400 Mark auf 1900 Mark, bei der vierten von 1500 auf 900 Mark, bei der sünsten von 800 Mark aus 700 Mark. Die sechste und siebente Neligionsschule bestehen noch nicht so lange, um hier Vergleichsziffern geben zu können. In der zweiten und dritten Neligionsschule ist die Frequeuz zurückgegangen, in der vierten gestiegen. Einen Minderverbranch gegen den Etatsvoranschlag ergaben die Knabenschule mit 3287,35 Mark, die Mädcheuschule mit 1900,50 Mark, die erste Neligionsschule mit 1117,26 Mark, die zweite mit 1504,99, die vierte mit 1137,52, die sechste mit 2882 Mark, die Präparandenaustalt mit 260,79 Mark; einen Mehrverbrauch die dritte Neligionsschule mit 89,17 Mark, die fünfte mit 805,15 Mark, die siebente mit 1342,40 Mark, das Talmud-Thora-Jnstitut mit 59 Mark und die Neligionsschule in Weißensee mit 125,75 Mark. Die beantragte Dechargirung wird der Schulverwaltung bewilligt. — Debattelos wird alsdann die Erhöhung der Gehälter der Assistenzärzte am Krankenhause der jüdischen Gemeinde genehmigt, und zwar im ersten Jahre von 600 auf 750 Mark, im zweiten Jahre von 900 Mark auf 1000 Mark. — Die Gemeindebibliothek hat eine Miuderausgabe von 1978,21 Mark zu verzeichnen. Die Stiftung des Herrn Moritz Neu selb im Betrage von 500 Mark ist dem Fonds der Bibliothekskommission zugeschlagen worden. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß diese Buchung unrichtig ist und beantragt deshalb die Aussetzung der Decharge. Es erhebt sich hierüber eine gar lange Debatte, in welcher sich vom Vorstande die Herren Eisner, Martin Simon und Syndikus Lilienthal ans das Statut der Gemeiudebibliothek stützen, um ihre Buchung zu rechtfertigen. Nach den Allsführungen der Herren Lollis Sachs und Dr. Minden ist die Verwendung der Stiftung zur Anschaffung von Büchern nicht buchmäßig erwiesen. In der Abstimmung wurde die Verweigerung der Decharge abgelehnt, dagegen die Dechargirung mit der Forderung angenommen, die Buchung im Sinne des Ausschusses umzuändern. — Die Waisenkommission schließt nut einem Minderverbrauch voll 141,80 Mark ab. Zwölf Knaben und zwölf Mädchen konnten dem Berufe zugesührt werden. — Die Abrechnung der Synagoge Lützowstraße über die diesjährige Vermiethung der Synagogenplätze ergiebt eine Einnahme von 14 371 Mark. Herr Berlin regt bei dieser Vorlage an, an dem diesjährigen Pessachfeste, das mit dem christlichen Osterfest zusammenfällt, entweder einen Doppelgottesdienst in den Synagogen oder einen Sondergottesdienst in anderen Sälen und einen Jugendgottesdienst stattfinden zu lassen und endlich dafür zu sorgen, daß beim Morgen- und Abendgottesdienst Predigten gehalten werden. Prof. Blaschke widerspricht dem Jugendgottesdienst, der noch dazu in die Ferien fällt und räth dringend, alles zu vermeiden, was im Stande sei. die Kinder von dem Hauptgottesdienst zurückzuhalten. — Zum letzten Punkte der Tagesordnung erbittet der Gemeindevorstand die Ermächtigung zur Anstrengung einer Klage gegen das Erbschastssteueramt. Es handelt sich hier um eine prinzipielle Angelegenheit. Vor zwei Jahren haben drei Geschwister Jaffo der Gemeinde einen Betrag von 4000 Mark zwecks Errichtung einer Troppau-Stiftung überwiesen. Von dem jüngst verstorbenen Bruder ist letzthin ein Betrag von 3275 Mark dieser Stiftung zugefügt worden. Von diesem Betrage hat das Steueramt die Steuer von vier Prozent verlangt unter der Begründung, daß, wenn auch die Stiftung der jüdischen Gemeinde zugewendet sei, dieselbe trotzdem steuerpflichtig sei. Nach dem Steuertarif sind nun alle Zuwendungen, welche deutschen Kirchen und anderen deutschen Neligionsgesellschaften Zufließen, denen die Rechte einer juristischen Persoll zustehen, von der Steuer befreit wie auch die Zuwendungen, welche zu wohlthätigen Zwecken gegeben werden. Eine im Jahre 1885 gegebene Neichsgerichtsentscheidung spricht sich für den Standpunkt der Steuerbehörde aus, während eine neuere Entscheidung des Reichsgerichts, welche im 45. Bande der gesammelten Entscheidungen veröffentlicht ist, bei weitem günstiger für den Nechtsstandpunkt der Gemeinde lautet. Die erbetene Ermächtigung zu dieser Klage wurde vorr der Versammlung ertheilt, womit die öffentliche Sitzung, der eine geheime folgte, schloß. — Unter den Namen der wieder- und neugewählten Gemeindevorsteher und Vorsteherstellvertreter, welche wir in unserer vorigen Nummer brachten, ist zu unserem Bedauern der Name des Herrn Martin Simon ausgelassen, welcher einstimmig wiedergewählt wurde. Wir würden nicht in die Lage kommen, diese Ergänzung nachträglich zu bringen, wenn der Gemeindevorstand dafür Sorge tragen wollte, daß von einer beamteten Stelle aus den Vertretern der Presse die Ergebnisse der Berathung wichtiger Vorlagen aus der geheimen Sitzung mitgetheilt würden. Schon vor mehreren Jahren hat Schreiber dieses ein dahingehendes Ersuchen an ein Vorstandsmitglied gerichtet, das zur Zeit leider abgelehnt worden ist. Nach der heutigen Erörterung über die Vorstandswahlen, die selbstverständlich ein weitgehendes Interesse sür alle Gemeindemitglieder haben, ist nunmehr begründete Aussicht vorhanden, daß wir unseren Lesern in Zukunft authentische Mittheilungen über wichtige Resultate aus der geheimen Sitzung geben können. Berlin, 29. Dezember. Der Hilfsverein sür die jüdischen Taubstummen in Deutschland versendet den nachfolgenden Ausruf, den wir allgemeiner Theilnahme empfehlen: Werthe Glaubensgenossen! In einer großen Reihe von Gebieten wirkt bereits die jüdische Wohlfahrtspflege und hat segensreiche Früchte gezeitigt. Nur ein Gebiet ist bisher von ihr arg vernachlässigt worden: um unsere unglücklichen taubstummen Glaubensbrüder und -schwestern hat sie sich nicht hinreichend gekümmert. Wohl existirt ein Verein „Freunde der Taubstummen <Jeffide Jlmim)", in dessen Anstalt in Neu-Weißensee die Kinder bis zur Grenze des schulpflichtigen Alters Unterricht genießen. Aber sür die schwerste Zeit, welche für sie mit dem Eintritt in das Erwerbsleben beginnt, entbehren sie noch vollständig der Hilfe. Sie finden unter der jetzigen wirtschaftlichen Depression nicht nur weit schwerer noch Arbeit als die Vollsinnigen, denen ganz andere Hilfsmittel zu Gebote stehen, sie sind auch, selbst wenn sie Beschäftigung gesunden haben, infolge ihrer unglücklichen Veranlagung vielfach in dem Verkehr mit ihren vollsinnigen Berussgenossen gehindert. Die Statistik hat ergeben, daß die Arbeitslosigkeit unter den Taubstummen den Durchschnitt weit übersteigt, sie hat weiterhin festgestellt, daß sich unter den Taubstummen mehrere Altersschwache und Erwerbsunfähige befinden, für welche die Aufnahme in eine Altersversorgungsanstalt infolge der Natur ihres Leidens und infolge der starken Inanspruchnahme dieser Anstalten ungemein erschwert ist. Wie viel wird für die andersgläubigen Taubstummen gethan! Alljährlich werden für sie Hauskollekten veranstaltet, die reichen Nutzen abwerfen, alljährlich fließen ihnen ansehnliche Spenden zu; allwöchentlich werden sie in Vorträgen über die Fortschritte unseres Wissens belehrt und in eigenen Gottesdiensten wird ihnen der Segen der Religion zu Theil. So ist es bedauerlicherweise mehrfach geschehen, daß jüdische Taubstumme ihrem Glauben untreu wurden und sich der Gemeinde anschlossen, in der sie wärmere Theilnahme zu finden glaubten. Um den genannten Mißständen zu begegnen, haben die jüdischen Taubstummen in rühmlicher Selbsthilfe einen „Verein zur Förderung der Interessen der israelitischen Taubstummen in Deutschland" gegründet, doch reichen bei einer nur geringen Zahl von außerordentlichen Mitgliedern ihre Mittel bei weitem nicht aus, um der dringenden Noth wirksam zu steuern. Ein größeres Komitee hat es deshalb unternommen, diesen armen und strebsamen Menschen zu helfen, um in erster Linie ihnen Arbeitsgelegenheit zu schaffen und geeigneten Falles eine Werkstätte zu gründen, in der sie in Gemeinschaft mit ihren gleich hart vom Schicksal zurückgesetzten Leidensgenossen ihrer Beschäftigung uachgehen können, dann aber auch ein Heim zu schaffen, wo die Erwerbsunfähigen und Altersschwachen in Ruhe und Frieden ihren Lebensabend beschließen können. An Euch, Ihr Männer und Frauen, ergeht nun die dringende Bitte, dieses edle Werk bald vollbringen zu helfen; sorget Ihr, denen ein glücklicheres Loos beschieden, nach besten Kräften dafür, unsere bedauernswerthen Glaubensbrüder und -schwestern vor Arbeitslosigkeit, vor Hunger und Elend zu schützen! Der liebevollen Theilnahme weiter Kreise wird und muß es gelingen, auch dies Werk humaner Menschenliebe aufzurichten, das ein Segeu werden soll für die Unglücklichen und eitle Ehre sür die Glaubensgemeinde, die sich ihrer angenommen hat! Gest. Beiträge einmalige oder Jahresbeiträge — bitten wir unter Benutzung der einliegenden Postanweisung an unseren Rendanten,