Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 1 (2.1.1903)
- Date
- 1903-01-02
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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67. Jahrgang- Nr- 1 Berlin. ^"«r 1903 Weikage zur „Akkgemeinen Zeitung öes Zuöenthums". Korresponderlzen und Nachrichten. Deutschland. 8. Berlin, 28. Dezember. Die heutige, gut besuchte Repräsentantenversammlung hatte noch zum Schluß des ^bürgerlichen Jahres eine ziemlich reichliche Tagesordnung zu erledigen. Zum geschäftlichen Theil gelangte ein Dankschreiben des früheren Registrators Süßmann zur Verlesung, dem ein jährliches Ruhegehalt von 4000 Mark bewilligt worden ist. Debattelose Annahme erfuhren das Legat des Herrn Moritz Rosenthal im Betrage von 2000 Mark zum Zwecke der Grabeserhaltung und das zu dem gleichen Zwecke errichtete Legat der Frau Julie Jakobsohn geb. Jtzlgsohn im Betrage von 1000 Mark. Eine längere Diskussion rief die Vorlage betreffend das Stunden Honorar der an den Gemeindereligi onsschulen thätigen Lehrkräfte hervor. Der Referent, Herr Isidor Sachs, gab zunächst die geschichtlichen Daten dieser Vorlage und wies darauf hin, daß vom Schul- und Talmud- Thora-Vorstand es als unbillig bezeichnet worden ist, daß die jüngeren Lehrkräfte genau so in der Honorirnng der Stunden — es kamen etwa 135 Mark auf die Jahresstunde — gestellt seien als die bereits seit Jahren angesteüten Lehrer. Rach verschiedenen Sitzungen der all lioe eingesetzten gemischten Deputation und des Ausschusses ist der Gemeindevorstand zur Aufstellung einer Gehaltsskala gekommen, der von den Ausschüssen eine andere Skala entgegengesetzt worden ist. Nach der Skala des Gemeindevorstandes soll das Anfangsgehalt mit 100 Mark pro Jahresstunde beginnen, im dritten Jahre bereits auf 120 Mark, im fünften Jahre auf 125 Mark, im siebenten Jahre auf 130 Mark, im neunten Jahre auf 135 Mark steigen. Im elften Jahre soll alsdann das Höchstgehalt von 140 Mark eintreten. Nach dem Vorschläge der Ausschüsse beträgt das Anfangsgehalt ebenfalls 100 Mark und steigt in 5 Stufen von je 3 Jahren und einer Stufe von 5 Jahren nach 20 Jahren bis zum Höchstgehalt von 150 Mark. Hiernach soll erst im dritten Jahre die Erhöhung auf 120 Mark, im siebenten Jahre auf 130 Mark, im zehnten Jahre auf 135 Mark, im dreizehnten Jahre auf 140 Mark stattfinden; vom sechzehnten bis zum zwanzigsten Dienstjahre soll die Jahresstunde aus 145 Mark und vom einundzwanzigsten bis zum fünsundzwanzigsten Dienstjahre auf 150 Mark normirt werden. Es würde nach der Skala des Gemeindevorstandes ein Lehrer für die Jahresstunde insgesammt nach 15 Dienstjahren 1920 Mark, nach 20 Jahren 2620 Mark und nach 25 Jahren 3320 Mark erhalten, nach der Skala der Ausschüsse beziehungsweise 1875 Mark, 2600 Mark und 3350 Mark. Das Grundgehalt der Lehrerinnen soll 90Mark betragen, nach 2 Jahren auf 102 Mark, nach 4 Jahren auf 108 Mark, nach 6 Jahren aus 114 Mark, nach 8 Jahren auf 120 Mark steigen und nach 10 Jahren das Höchstgehalt von 125 Mark pro Jahresstunde eintreten. In einem Memorandum, das die wissenschaftliche Vereinigung jüdischerSchulmänner eingereicht hat, ist die Gehaltsfkala des Gemeindevorstandes verworfen worden,da dieNeuregelung des Gehalts eineVerschlechterung gegen früher bedeute, daß die Besoldung der Lehrer in einem Mißverhältniß stehe zu dem Gehalte der Rabbiner und Kantoren. Dieser Einwand wird vom Referenten als hinfällig bezeichnet, da die Lehrer bei uns vielfach im Nebenamte beschäftigt werden. Landgerichtsrath Löwe legt in Abwesenheit des zuständigen De ernenten den gegentheiligen Standpunkt des Eemeindevorstandes dar. Der Vorstand habe sich dem Gesichtspunkt nicht verschließen können, daß der Lehrer, welcher längere Jahre im Amte ist, nicht ebensoviel Gehalt erhallen dürfe als der eben ins Amt eintretende. Er sei der Meinung gewesen, nicht unter einem Grundgehalt von 100 Mark Pro Jahresstunde anzufangen, was einer Remuneration von 2,50 Mark pro Stunde entspreche; ferner glaubte er, nicht zu lange warten zu dürfen, um das Gehalt steigen zu lassen. Die Gemeinde könne jedoch nicht wegen der augenblicklichen Finanzlage über ein Maximalgehalt von 140 Mark hinausgehen und eine dauernde Belastung auf sich nehmen, die sich zur Zeit gar nicht übersehen lasse. Das letzte Jahr habe, was seit vielen Jahren nicht in der Gemeinde vorgekommen sei, keine Steigerung des Steuerertrages erbracht. Der Zuzug aus kleineren Gemeinden wirke nicht steigernd auf die Einnahmen, sondern eher auf die Ausgaben. Es sei ferner zu erwägen gewesen, daß in den staatlichen Schulen selbst für wissenschaftliche Lehrer nur eine Remuneration von 2,50 Mark pro Stunde gewährt würde, und daß in staatlichen wie städtischen Anstalten der Religionsunterricht nur mit einem Maximalgehalt von 135 Mark honorirt werde. Ueberwiegend ständen tue Lehrer nach dein Vorschläge des Gemeindevorstandes besser als nach dem Plane der Ausschüsse. Im dritten Jahre sei die Differenz 20 Mark zu Gunsten der Lehrer, nach fünf und sechs Jahren 5 Mark, selbst nach zehn Jahren noch 5 Mark. Erst im 16. Dienstjahre trete eine Besserstellung der Lehrer um 5 Mark nach den Ausschußanträgen ein. Unter den 39 angestellten Lehrern würden nur sieben Lehrer, welche über 16 Dienstjahre hätten, Vortheile von der Ausschußskala haben, die übrigen 32 Lehrer würden sich darnach schlechter stehen. Die neueintretenden Lehrer würden sich demnach auch 16 Jahre schlechter nach der Skala der Ausschüsse als nach der des Gemeindevorstands stehen. Der Referent räth den Repräsentanten, den Vorschlag der Ausschüsse nicht anzunehmen, da bei Annahme zu befürchten stände, daß aus der ganzen Angelegenheit nichts werde. Die Gemeindeverwaltung könne die Mehrbelastung, die sich auf 40000 Mark stellen würde, unmöglich tragen, und es müßte alsdann der jetzt bestehende Zustand aufrecht erhalten werden. Professor Blaschke kann sich den Ausführungen des Vorredners nicht anschließen. Von dem früheren Gehalt von 135 Mark würden jetzt 35 Mark abgezogen und nur 5 Mark hinzugelegt. Jeder müsse zugeben, daß die Finanzlage eine Sparsamkeit erheische, aber keiner werde damit einverstanden sei. daß die Sparsamkeit einen Ausgleich in der Verkürzung der Lehrergehälter finden solle. Wenn der rechnerische Vergleich ausschlaggebend sein solle, so möge der Vorschlag des Gemeindevorstandes richtiger sein als der des Ausschusses, unerfindlich sei es aber, daß in absehbarer Zeit eine so große Differenz, wie sie angegeben sei, eintreten könne. Das größte Gewicht sei auf das ethische Moment zu legen, das gerade bei den Religionslehrern in Betracht gezogen werden müsse. Der Einheitssatz voll 5 Mark zur Erhöhung der Gehälter sei kein angemessener. und den Lehrerinnen, die sogar schlechter gestellt seien, werde eine Erhöhung um 6 Mark gewährt. Mit dieser Erhöhung hinge eng die Schätzung der Arbeitsleistung der Lehrer zusammen; die Allgemeinheit werde sich stets darnach richten, wie von maßgebender Stelle die Arbeit des Beamten eingeschätzt werde. Der Werth der Schule werde nicht erhöht, wenn die Lehrergehälter in dieser Weise geordnet würden. Professor Blaschke bittet, den sachlich gerechtfertigten Antrag der Ausschüsse anzunehmen. Er sei Persönlich nicht dagegen, zum Termin für den Beginn der neuen Skala den 1. April 1902 zu wählen oder auch gemäß dem Vorschläge des Schul- und Talmud-Thora-Vorstandes den 1. April 1901. Ein Lehrermangel werde sich nicht fühlbar machen, wenn die Lehrer so gestellt würden, daß sie mit Freude an die Arbeit gehen. Landgerichtsrath Löwe ererwiedert, daß der Gemeindevorstand in dem Wohlwollen für die Lehrer von den Repräsentanten kaum übertroffen werden könne. Der Vorschlag des Gemeindevorstandes weiche nur darin ab, daß er die jüngeren Kräfte schnell im Gehalt steigen lassen wolle im Gegensatz zu dem Anträge der Ausschüsse, welcher die Lehrer in den Jahren günstiger stelle, die sie vielleicht gar nicht erleben. Das ethische Moment werde in dem Ausschußantrag nicht höher bewerthet als in dem Anträge des Gemeindevorstandes, da auch der Ausschußantrag Gehaltserhöhungen von 5 Mark vorsehe. Inzwischen ist ein Schlußantrag eingegangen, für den Geheimrath Blumenthal, welcher die Materie für spruchreif hält, eintritt. Herr Louis Sachs befürwortet die Vertagung der Vorlage, um dem Dezernenten Gelegenheit zu genaueren Aufklärungen zu geben. In der Abstimmung wird der Schlußantrag abgelehnt, dagegen fast einstimmig der Vertagung zugestimmt. — Unter den heutigen Rechnuugs-