Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 1 (2.1.1903)
- Date
- 1903-01-02
- Page
- Seite 6 (sequence 8)
- Language
- German
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6 Bildungstrieb zu sein, der die Juden von jeher beseelt und selbst in den Zeiten der ärgsten Verfolgungen nicht verlassen hat. Wenn inan liest, das; die deutschen Juden z. B. in den finsteren Zeiten des Mittelalters neben dem Studium des Talmuds, das für sie alle selbstverständlich war, auch die Lektüre der zeitgenössischen deutschen Litteratur betrieben haben, daß ihnen selbst Wolframs Parzival nicht unbekannt war, zu einer Zeit, da die Mehrzahl ihrer christlichen Landsleute die Kunst des Lesens überhaupt noch nicht betrieben, so können wir nicht umhin, solches Bestreben, sich vielseitig auszubilden, anzuerkennen. Und heute brauchen die Antisemiten nicht in Wuth zu gerathen ob der großen Anzahl von Judenkindern, die in unsere höheren Lehranstalten eingedrungen sind. Der jüdische „Geist", von dem sie fabeln, wird deshalb nicht mit eindringen. Die Mehrzahl dieser Schüler ist sich dessen schon,bewußt, was dem erwachsenen Inden leider die Erfahrung des täglichen Lebens so oft vor Augen führt. Für die Sünden des Einzelnen wird die Gesammtheit verantwortlich gemacht, für den einzelnen faulen und „unnützen" jüdischen Schüler müssen unter Umständen auch die anderen büßen. Sv gehören denn, namentlich in den oberen Klassen unserer höheren Lehranstalten, die jüdischen Schüler sehr oft zur Auslese der Schüler; dem Studium widmen sich im Allgemeinen nur recht gut beanlagte Inden. Mit Recht, die Hindernisse die sich jedem jüdischen Studenten in den Weg stellen, kann nur sehr gute Beanlagung überwinden. Aber daß gerade so viele Hindernisse zu überwinden waren, ist für recht viele der Ansporn zu eifriger Arbeit gewesen: der Fluch ist zum Segen geworden. Aber trotzdem — und damit kommen wir ans unseren Ausgangspunkt zurück — kann man einem jungen Manne wohl nicht gut rathen, sich auf einen Weg zu begeben, dessen Ziel zu erreichen ihm in den meisten Fällen überhaupt nicht gelingen wird: vor der Absicht, ins höhere Lehramt überzutreten, sei nachdrücklichst gewarnt. N. 6. Graf Julius Andrassy midTisza-GAar.') dem jüngst gegen die „Staatsbürger-Zeitung" durchgeführten Preßprozesse wurde eine früher schon im österreichischen Parlamente von antisemitischer Seite kolportirte Aeußerung wiederholt, die Graf Julius Andrassy bald nach dem Tisza-Eßlarer Prozesse gegenüber dem Prinzen Alois Liechtenstein gemacht haben soll. Diese Aeußerung lautete angeblich: „Wir durften die angeklagten Juden nicht verurtheilen, weil sonst am anderen Tage hunderttausend Juden erschlagen worden wären." Graf Julius Andrassy hatte sich bereits vier Jahre vordem Tisza-Eszlarer Prozesse gänzlich ins Privatleben zurückgezogen. Es mußte daher schon die Pluralform, in der man ihn hier, gleichsam im Namen der ungarischen Regierung, sprechen ließ, Zweifel in die Richtigkeit der wiedergegebenen Aeußerung erwecken. Verstärkt wurden diese Zweifel noch durch den befremdlichen Umstand, daß Prinz Liechtenstein volle siebzehn Jahre verstreichen ließ und erst den Tod des Grafen Andrassy abwartete, ehe er die angebliche Bemerkung des ungarischen Staatsmannes durch den Mund seines Partei- 1 Nachdruck in anderen Blättern erwünscht. freundes, des bekannten Ritualmord-Spezialisten Ernst Schneider, an die Oeffentlichkeit bringen ließ. Der Todte kann nun freilich keine Zeugenschaft mehr ablegen. Es ließ sich aber doch auf andere Weise ein Beweis dafür erbringen, daß die Behauptung, der Freispruch der angeklagten Juden sei nicht infolge des Mangels jeglicher Schuldbeweise, sondern infolge eines illegalen Einflusses der damaligen ungarischen Regierung auf das Gerichtsverfahren geschehen, absolut unbegründet ist. Der Schriftsteller Siegfried Fleischer in Wien hat sich mit Männern in Verbindung gesetzt, die entweder die Intentionen und die Haltung des 1883 im Amte gewesenen Ministeriums Koloman Tis za aus eigener Wahrnehmung genau kennen oder im Tisza-Eßlarer Gerichtsdrama an hervorragender Stelle mitwirkten. Folgendes ist das Ergebniß seiner Anfragen. Der ehemalige Minister am kaiserlichen Hoflager, Graf Julius Andrassy jun. erklärt, daß ihm von einem solchen Gespräche seines verstorbenen Vaters mit dem Prinzen Alois Liechtenstein nichts bekannt sei. Der Sohn des damaligen Ministerpräsidenten Koloman Tisza, Reichstagsabgeordneter Graf Stephan Tisza, giebt folgende Erklärung ab: Gebt, 14. Oktober 1902. Sehr geehrter Herr! Ständig auf dem Lande weilend, bin ich nicht in der Lage, mit Herrn Fleischer persönlich zusannnenzukonuneu. Bezüglich der von ihm aufgeworfenen Frage kann ich jedoch bereitwilligst mittheilen, daß ich während der ganzen Dauer des Tisza-Eßlarer Prozesses, oder doch während des größten Theiles desselben, mit meinem verewigten Vater in Geht beisammen gewesen bin, mich an zahlreiche Aeußeruugen von ihm und an sein ganzes Verhalten genau erinnere und es aus Grund dessen für ausgeschlossen halte, dab die damalige Regierung aus den Gang und aus das Resultat des Prozesses irgend welchen Einfluß hätte ausüben wollen. Meines Wissens haben sich die Verfügungen der Negierung damals darauf beschränkt, daß gegenüber gewissen Terrorisirungsversuchen die Sicherheit und Unabhängigkeit der Iudieatur gewahrt werde. So viel kann ich als Information in dieser Sache gebeil und stelle es mit Bereitwilligkeit zu Ihrer Verfügung. Mit aufrichtiger Achtung bin ich Ihr bereitwilliger Diener- Gras Stefan Tisza. m. p. Der ungarische Reichstagsabgeordnete Karl von Eötvös, der berühmte Vertheidiger im Tisza-Eßlarer Prozesse, richtet an Herrn Fleischer folgende Zeilen: „Sehr geehrter Herr! Auf Ihre Anfrage bezüglich der Aeußerung des Prinzen Alois Liechtenstein kann ich nur so viel sagen, daß ich nicht glaube, daß Graf Julius Andrassy, dieser Mann mit der großen und starken Urtheilsfähigkeit, der ebenbürtige Freund Franz Deaks, auch nur einen einzigen Augenblick die gegen die Tisza-Eßlarer Juden erhobene Blutbeschuldigung ernst genommen hätte. Offenbar hat ihn Prinz Liechtenstein mißverstanden, wenn er sich einer Aeußerung im entgegengesetzten Sinne zu erinnern glaubt. Graf Andrassy hat die vor zwanzig Jahren anläßlich des Tisza- Eßlarer Prozesses in Erscheinung getretenen sozialen Verhältnisse sehr genau gekannt; er wußte ganz gut, daß Niemand die ungarischen Gerichte im Sinne einer Freisprechung der Angeklagten beeinflußt habe. Eher könnte auf Grund gewisser Symptome das Gegentheil behauptet werden. Graf Andrassy wußte unzweifelhaft auch, daß das Gericht, wenn auch nur die geringste juristische Möglichkeit vorhanden gewesen wäre, ein verurtheilendes Erkenntniß geschöpft hätte. Das war damals die allgemeine Auffassung. Daß trotzdem alle drei Instanzen die Angeklagten freiaesprochen haben : diese Thatsache spricht nicht nur für das Rechtsgesühl der Richter, sondern auch für den vollständigen Mangel an Belastungsbeweisen. Ein so ernster und großer Staatsmann wie Graf Andrassy konnte eine diesem bachverhalte widersprechende Ansicht nicht äußern. In