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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-12-19 · Heft 51 (19.12.1902) · p. Seite 606

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 51 (19.12.1902)
Date
1902-12-19
Page
Seite 606 (sequence 8)
Language
German
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606 ondere der Beamten, unter solchen Umständen rechtfertigte, gelangte nicht zum Abdruck. In der Entgegnung waren jene Aeußerungen des antisemitischen Kandidaten in der öffentlichen Versammlung, welcher die konservativen Führer selber beiwohnten, sowie das Verhalten der Antisemiten bei der Reichstagswahl mitgetheilt - daher die Verweigerung der Aufnahme. Ein liberales weitverbreitetes Blatt, das mst Hilfe von Posener Juden ins Leben gerufen wurde, strich aus dem Berichte über jene Versammlung die Stelle, worin gemeldet wurde, wie ein Jude jenem Antisemiten entgegentrat, während es der: Anwurf des Antisemiten mittheilte. Das Organ des Ostmarkenvereins verweigerte gleichfalls die Aufnahme des Artikels, es gab aber den Artikel weiter an eine andere konservative vornehme Berliner Zeitung, welche den Artikel ohne die Mittheilungen über das politische Verhalten der Antisemiten bei den Reichstagswahlen zum Abdruck brachte. Jedes Wort fehlt uns aber über das Verhalten des amtlichen Kreisblattes, das einem Juden gehört und von einem Juden redigirt wird und sich über jene Szene bei der in Rede stehenden Versammlung vollständig ausschweigt. Da die Antisemiten gerade irr diesem Kreise die gefährlichsten Gegner der Konservativen waren und noch sind, hätte das amtliche konservative Kreisblatt doch nur im Sinne seiner Auftraggeber gehandelt, wenn es einen vollständigen Bericht gebracht hätte, dabei hätte es außerdem noch dem Judenthum einen großen Dienst geleistet. Auch das zweite am Orte der Versammlung erscheinende Lokalblatt, das einem Christen gehört, brachte nichts über jene Auseinandersetzung des Juden mit dem Antisemiten! — Eine einzige jüdische Zeitung, welcher ein Bericht über diese Versammlung zuging, brachte ihn zum Abdruck. Müssen da nicht Diejenigen, welche ihre Pflicht im Dienste des Judenthums thun und sich mit den Antisemiten in aufregende Debatten einlassen, mit der Zeit zu dem Grundsätze „1m886r faire, inisser stier" kommen, wenn ihre eigenen Glaubensgenossen aus ganz persönlichen Gründen sie im Stich lassen? Müssen die deutschen Juden nicht endlich dre Vergeblichkeit ihrer loyalen Gesinnung und ihres loyalen Verhaltens einsehen, wenn sowohl konservative als auch liberale Blätter sie allein den Kampf ausfechten lassen? — Die Kämpfer werden müde, Gott besseres! X. Aus den Niederlanden. hier zu Lande ziemlich konsequent durchgeführte Trennung von Staat und Kirche schließt selbstredend nicht aus, daß der Staat für Kultuszweck« Geld bereitstellt. Sind die Zuschüsse auch nicht verblüffend hoch, so wird wenigstens Gerechtigkeit geübt und der Charakter der Parität gewahrt. Was die jüdische Glaubensgemeinschaft betrifft, so hat sie in der Centralkommission für die allgemeinen Angelegenheiten der Niederl. Israel. Kirchengenossenschaft ihr höchstes administratives und zugleich dasjenige Organ, welches der Staatsregierung in Snbsidienfragen begutachtend zur Seite steht. Gemeinhin bewegt sich die Thätigkeit dieser Behörde einschließlich derjenigen ihres ständigen Ausschusses in den ruhigsten und friedlichsten Bahnen; nur vereinzelt ereignet sich etwas, das die Gemüther in Wallung versetzt und lebhaftere Debatten hervorrnft. In den letzten Monaten nun hat ein, von welcher Seite auch betrachtet, recht unerquicklicher Vorfall Stoff dazu geliefert- Es handelt sich um Folgendes: Das Oberrabbinat Amersfoort. zu dessen Distrikt auch die Stadt Utrecht gehört, war seit Jahren verwaist. In diesem Sommer sollte endlich die Wiederbesetznng erfolgen, es schwebten nur noch Verhandlungen über die Höhe des staatlicherseits zu bewilligenden Zuschusses. Da der permanente Ausschuß der Centralkommission die Regierung jedoch von der geringen finanziellen Leistungsfähigkeit des Bezirks zu überzeugen wußte, so wurde diesem der gleiche Beitrag, wie er ihn früher zu Zeiten seines letzten Oberrabbiners bezogen hatte, zugesprochen. Damit schien alles wohl beglichen und geordnet zu sein. Aber was nur Wenige voraussehen konnten, Amersfoort wählte und installirte zum Oberrabbiner das Mitglied des Amsterdamer Rabbinats Winskop, zugleich Lehrer am dortigen jüdischen Seminar und Privatdozent an der Universität, iudeß nicht etwa so, daß der Gewählte hiernach von seinen anderen Aemtern Abstand nehmen, sondern dieselben ruhig beibehalten sollte. Also Oberrabbiner in dem einen und Inhaber verschiedener arbeit- und zeitraubender Aemter in dem anderen Sprengel! Freilich bot sich eine solche Kombination hier fast wie von selbst an; denn der Amersfoortsche Distrikt beginnt sozusagen vor den Thoren unter dem Rauch der Stadt Amsterdam, und während der vieljährigen „Sedisvakanz" hatte letzteres oft genug dem ersteren geistlich ausgeholfen. Dabei halte es sich jedoch stets nur um einen vorübergehenden, keinen dauernden Zustand gehandelt. Jedenfalls, hätte man vermuthet, daß Amersfoort auf einen eigenen, von auswärts unabhängigen Inhaber des Oberrabbinats verzichten wollte (oder mußte?), so würde die Centralkommission den Staatszuschuß gewiß nicht befürwortet haben. Sie sah sich gegenüber der Regierung in eine schiefe Lage gebracht, und es wuchs in ihren Reihen die Verstimmung sowohl gegen den Distrikt wie gegen den Mann, der sich die Wahl und die „Doppelstellung" Wohlgefallen ließ, zum Schaden der einen ebensosehr als der anderen Funktion. So wird wenigstetts gegnerischerseits behauptet, während die Angegriffenen und ihr Anhang eS allerdings auf das Bestimmteste bestreiten. Wie man auch darüber urtheile, so viel steht fest, von Uebertretung eines positiven Verbotes kann hier nicht die Rede sein; die gleichzeitige Wahrnehmung des Oberrabbinates durch den Rabbiner eines anderen Ressorts war eben nicht vorausgesehen, und eine reglementirende Bestimmung daher nicht vorhanden. Dies erkannt und statt des ursprünglich beabsichtigten schroffen Vorgehens den milderen Weg des Vergleiches gewählt zu haben, ist das Verdienst der außerordentlichen Versammlung der Centralkommissio» vom 9. November dieses Jahres. Nachdem hier die anfänglich hochgehenden Wogen der Diskussion sich etwas gelegt hatten, fand mit großer Stimmenmehrheit eine Resolution Annahme, wonach die gegenwärtige Besetzung des besagten Oberrabbinats als im Widerspruch mit dem Geist der Satzung und den gottesdienstlichen Interessen der Niederländischen Israelitischen Kirchengenossenschaft erachtet und den zunächst Betheiligten der Wunsch ausgedrückt wird, in diesen Zustand vor dem 1. April 1903 eine Aenderung zu bringen. Sollte dies wider Erwarten bis dahin nicht geschehen sein, so bleibe Weiteres Vorbehalten.

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