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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-12-19 · Heft 51 (19.12.1902) · p. Seite 604

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 51 (19.12.1902)
Date
1902-12-19
Page
Seite 604 (sequence 6)
Language
German
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604 eute, 26 eheverlassene Frauen, 49 weibliche und 19 männliche Unverehelichte. Der Nationalität nach waren es 344 Deutsche, 22 Oesterreicher, 30 Nüssen, ein Engländer, ein Holländer. Außerdem vertheilte die Armenkommission zur Beschaffung von Mazzoth 7368,65 M., zur Speisung von hier inhaftirten Personen während der Pessachzeit 1068,75 Mark und für zweiundzwanzig Soldaten der hiesigen Garnison am Pessach 397 Mark. Zu den Leistungen der Armenkommission kommen ferner hinzu die Bewilligungen für Badereisen und Landaufenthalt an bedürftige Kranke. Ein nicht geringes Maaß von Arbeit erfordern die Abmachungen mit den Kurhospitälern wegen freier Aufnahme bedürftiger Patienten, die Bewilligung von Freikuren, die Verhandlungen mit den Badeorten wegen Erlaß der Kurtaxe. Ortsangehörigen Glaubensgenossen wurden in der israelitischen Volksküche und in der Kochschule auf Kosten der Armenkommission, die hierfür den Betrag von 3080,90 Mark aufzuwenden hatte, 13 441 Mahlzeiten verabreicht. Einen großen Aufwand von Thätigkeit erfordern endlich die regen Beziehungen, welche zwischen der Armenkommission und anderen Institutionen, welche sich dergleichen sozialen Ausgabe widmen, unterhalten werden. So wird aufs Eifrigste der Verkehr mit der städtischen Armenkommission und Stiftungskommission gepflegt, und zwar nicht nur im Interesse der Petenten selbst, sondern auch, um eine Entlastung des Armenwesens der jüdischen Gemeinde herbeizusühren. In 6246 Fällen ist von der Centralstelle des Verbandes für jüdische Wohlthätigkeitspflege, welche in den Räumen der Armenkommission installirt ist, schriftliche Auskunft über Petenten eingeholt worden, wie auch andererseits in annähernd so großer Zahl von den Beschlüssen der Armenkommission, soweit nicht Geheimhaltung geboten worden war, an die Centralstelle Mittheilung gemacht worden ist. Eine wesentliche Entlastung des Armenwesens führt auch noch der von der Bnai Brith Loge begründete Verein für Arbeitsnachweis herbei, dem alle arbeitsfähigen Bittsteller, welche bei der Armenkommission um Unterstützung einkommeu, überwiesen werden, lind von dem sie nach Möglichkeit in Passenden Stellungen aushilfsweise oder dauernd untergebracht werden. Bei einem Gemeindezuschuß von 84 919 Mark beliefen sich die Gesammteinnahmen der Armenkommission aus 201 073,54 Mark, denen an Ausgaben 200 992,54 Mark gegenüberstanden; der Fonds für verschämte Arme hatte an Einnahmen 57 907,69 Mark zu verzeichnen, während er an Ausgaben 50 759,58 Mark zu bestreiten hatte. Das Vermögen der Armenkommission stellt die Summe von 567 403,95 Mark, dasjenige des Fonds für verschämte Arme 340 984,65 Mark dar; in beide Summen ist der eiserne Fond mit eingerechnet. Dies die Zahlen und Daten der Armenkommission, aus denen nunmehr entnommen werden kann, welch immenses Maß von Arbeit hier geleistet worden ist, dessen im Berichtsjahre erfolgte Steigerung der wirtschaftlichen Depression zuzuschreiben ist, die so schwer auf Handel und Gewerbe lastet. Die Mitglieder der Kommission haben sich durch ihre mühselige Thätigkeit den Anspruch auf den wärmsten Dank aller Gemeindemitglieder erworben, vor allem aber der Vorsitzende der Kommission, Herr Martin Simon, dem ja in seiner Eigenschaft als Vorsitzender naturgemäß der größte Theil der Arbeit zufällt. Wenn immerhin auch Herr Simon in seiner Bescheidenheit in der öffentlichen Sitzung unter der Motivirung, daß er nur seine Schuldigkeit gethan habe, das Dankesvotum ablehnte, dessen Aufnahme jus Protokoll Herr Direktor Sachs beantragte, so sei ihm doch noch an dieser Stelle — und wir glauben hierin der Zustimmung aller Glaubensgenossen sicher zu sein — der lebhafteste Dank der Gemeindemitglieder für seine rastlose und unermüdliche Thätigkeit ausgesprochen. Dieser Dank kann nicht lebhaft genug sein, wenn man erwägt, daß es eine ehrenamtliche Thätigkeit ist, die Herr Simon in regstem Eifer, in strenger Sachlichkeit und mit herzlichster Antheilnahme an dem Geschicke aller würdigen Petenten ausübt. Im Umfange naturgemäß beschränkter, aber in der zu bearbeitenden Materie bisweilen viel schwieriger gestaltete sich die Thätigkeit der Fürso rgeko mmission, welche durch das am 1. April 1901 in Kraft getretene Gesetz über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger eine nicht unerhebliche Erweiterung erfahren hat. Um die Zuständigkeit der Kommission für alle Fälle zu begründen, welche dem Fürsorgeerziehungsgesetz unterliegen, ist durch Gemeindebeschluß vom 3. Juli d. I. der § 1 Ziffer 3 der Satzungen: „Die Aufgabe der Fürsorgekommission ist die Fürsorge für verwahrloste sowie aus der Zwangserziehung entlassene jugendliche Personen" abgeändert worden in „für verwahrloste sowie von der Verwahrlosung bedrohte jugendliche Personen". Infolge dieser Erweiterung hatte sich denn auch die Kommission im Berichtsjahre mit 17 statt im Vorjahre mit 5 verwahrlosten jugendlichen Personen zu befassen. Die Kommission bestand im Berichtjahre aus 20 Mitgliedern und 4 Pflegerinnen; es wurden 10 Sitzungen abgehalten, welche durchschnittlich von 25 Mitgliedern besucht waren. Die Thätigkeit der Kommission erstreckte sich auf 201 Parteien, und zwar waren, beim Schluß des vorigen Etatsjahres 67 Fälle unerledigt, zu denen 134 neue Fälle hinzukamen. Von diesen wurden im Berichtjahre 104 erledigt, so daß in das neue Jahr 97 Fälle hinübergeuornmen wurden. Von den Mitgliedern und Pflegerinnen wurden zusammen 114 Pflegschaften geführt. Unter den 134 neuen Fällen handelte es sich in 112 Fällen um die Fürsorge für entlassene Straf- und Untersuchungsgefangene und deren Familien, in 4 nur um die Fürsorge für die Familien Jnhaftirter. in 17 Fällen um die Fürsorge für verwahrloste oder von der Verwahrlosung bedrohte jugendliche Personen und in einem Falle um die Fürsorge für eine nicht jugendliche Prostitnirte. Unter den 17 jugendlichen Personen befanden sich 4 Prostitnirte. Unter den 134 Parteien waren ihrem Berufe nach u. a. 6 selbstständige Kaufleute. 43 Kaufleute in Stellung. 3 Kaufmannslehrlinge, 4 Handelsleute, 8 Arbeiter, 4 Schneider, je 2 Bäcker, Techniker. Schlosser. Tapezierer, Töpfer, Gürtler, Kürschner, Glaser. 3 Hausdiener. 5 Kellner, 1 Lehrer, 17 jugendliche Personen ohne Beruf, 4 Frauen ohne Berus. Es waren 17 Personen unter 20 und 5 über 50 Jahre alt, die jüngste war 14 Jahre, die älteste 62 Jahre alt. Die verwahrlosten Kinder waren im Alter von 8 bis 17, die Prostituirte war 33 Jahre alt. Unter den 134 Pfleglingen waren 115 Männer und 19 Frauen; 95 waren Deutsche, 39 Ausländer <26 Oesterreicher, 11 Russen, 2 Amerikaner). Unter den 112 entlassenen Gefangenen waren 101 Straf- und 11 Untersuchungsgefangene. Von den Uutersuchungsgefangenen wurden 9 freigesprochen und 2 außer Verfolgung gesetzt. Von Interesse für die Kriminalstatistik sind die Vergehen, wegen deren die Strafhaft verhängt worden war. Es waren bestraft wegen Diebstahls 25, Unterschlagung 12, Hehlerei 6, Betruges 14, Urkundenfälschung 8, Verbrechens wider die Sittlichkeit 2, Körperverletzung 3, Arbeitsscheu 5, und je 1 wegen Beihilfe zum betrügerischen Bankerott, Glückspiels, Erregung öffentlichen Aergernisses, Hausfriedensbruchs, fahrlässigen Falscheids, gewerbepolizeilicher Kontravention, Uebertretung des Ausweises, Führung falschen Namens. Von den Untersuchungsgefaugenen waren angeklagt wegen Arbeitsscheu 7, Hehlerei 1. Betruges 2 und Diebstahls 1. Vorbestraft waren 54 Personen oderrund 48 Prozent; 29 oder rund 25 Prozent waren schon früher in Pflege der Kommission gewesen, von diesen 3 zweimal und 2 dreimal. Von den vier Familien Jnhaftirter, welche der Kommission überwiesen wurden, sind drei mit Geld unterstützt worden, und zwar im Betrage von 20 bis 90 Mark. In einem Falle wird die Frau von der Familie ihres Mannes und von einem Bruder unterstützt, so daß sie und ihr Kind keine Noth leiden. Durch die Schuld des Mannes ist die Frau aber in Prozesse verwickelt worden, weshalb die Kommission eines ihrer Mitglieder beauftragt hat, der Frau als Rechtsbeirath zur Seite zu stehen. Von den der Kommission überwiesenen Straf- und Untersnchungsgefangenen waren am Ende des Berichtjahres noch nicht entlassen sechs, es hatten sich sechs nicht gemeldet, während drei Personen die Fürsorge abgelehnt haben. Von den verbleibenden 97 Personen wurden nach außerhalb zu ihren Angehörigen oder an auswärtige Arbeitsstellen befördert 24. nur Schlafstellen, Speisemarken, Kleidung, Handwerkzeug, Geldunterstützung erhielten 44, nur eine Geldunterstützung erhielten vier, außer anderweitiger Unterstützung erhielten Beschäftigung durch die Kommission 12. durch eigene Bemühung 13 Personen. Schlafstellen wurden auf 1 bis 51 Tage, durchschnittlich aus 12 Tage gewährt. Von den 17 Fällen 'der^Fürsorge für verwahrloste oder von der Verwahrlosung bedrohte jugendliche Personen handelte es sich in 14 Fällen um staatliche Fürsorgeerziehung, in sechs Fällen schwebt das Verfahren über die Unterbringung zur Fürsorge noch, in acht Fällen wurde die Unterbringung beschlossen, und zwar bei sechs Mädchen und zwei Knaben. Die Ueberweisung zur Fürsorgeerziehung erfolgte bei sieben Minderjährigen wegen eigener Verwahrlosung, bei einer wegen des Verhaltens der Mutter und der dadurch bedingten Gefährdung des Kindes.2,Uttter den sechs Mädchen waren vier Prostituirte. von deren drei in städtischen

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