Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 50 (12.12.1902)
- Date
- 1902-12-12
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3228473-3228524--59301-3295808- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
SS. z^rgang. »Ir.k»,. o^emrindrbote. «-r,m. I- 'Neikags zur „Allgemeinen Zeitung öes ZuLentyums Dezember 1W2 tl Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. Berlin, 7. Dezember. I»» der heutigen Reprä sentan tende r sammln ng wurde im geschäftlichen Theil von der Bestätigung des Herrn Louis Sachs als Vorsitzender des Krankenhausvorstandes Kenntniß gegeben; als Kommissare des Gemeindevorstandes für das Krankenhaus sind die Herren Netter und Julius Jacoby gewählt worden. Ein Legat des Herrn Max Roeder zum Zwecke der Grabeserhaltung wird angenommen, ebenso übernimmt die Gemeinde die Pflege der Bened i ct'scheu Gräber für den Miethsertrag zweier Synagogenplätze, der ihr testamentarisch überwiesen worden ist. — Die Errichtung einer Betriebskrankenkasse, welche seitens der Repräsentanten für alle Angestellte der jüdischen Gemeinde in Form einer Petition in Anregung gebracht war. ist vom Gemeindevorstand abgelehnt worden. Die Abweisung gründet sich auf ein Gutachten des Herrn Iustizraths Dr. Lachmanu, dem als Vorsitzenden einer Berufsgenossenschaft gerade in dieser Materie reiche Erfahrungen zur Seite stehen. In dem juristischen Gutachten wird, wie der Referent Dr. Minden angiebt. ausgeführt, daß die jüdische Gemeindeverwaltung kein Betrieb im Sinne des Krankenkassengesetzes sei, daß es gesetzlich unzulässig sei, eine gemeinsame Betriebskrankenkasse für verschiedene Betriebe zu errichten, und daß somit die Anzahl der Personell, die zu dieser Kasse gehören sollten, zu dürftig werden würde. Auster manchen anderen Unzuträglichkeiten sei es auch nicht angängig, Beamte allzustellen, welche zum Eintritt in die Kasse gezwungen würden, oder gar angestellte Beamte zu entlassen, falls sie sich der Anordnung des Beitritts nicht fügen sollten. Aus diesen zumeist im Gesetz begründeten Gesichtspunkten beantragt der Referent, den Bescheid des Gemeindevorstandes zur Kenntnist zu nehmen und über die Vorlage zur Tagesordnung überzugehen. Doch mit dem Wunsche, daß eine religiöse Gemeinde lieber etwas zu viel thun sollte, als gerade dasjenige, was das Gesetz vorschreibt, um die Allgestellten in Krankheitsfällen zu sichern, bittet der Referent um Mittheilung, ob über die Zahl der versicherungspflichtigen Personen eine Enquete stattgesunden hat, und behält sich vor. eille gemischte Deputation über diese Frage zu beantrageil. Herr Louis Sachs hat inzwischen diesen Antrag vorbereitet und wünscht, in die Deputation vier Repräsentanten und zwei Mitglieder des Vorstandes zu entsenden. Herr Sachs hält die Berathung der Materie um so mehr für erforderlich, als ein ministerielles Schreiben erst neuerdings eine Ausarbeitung verlangt hat, welche die Frage erörtern soll, ob die Einbeziehung des an allen Krankenhäusern thätigen Personals in eine staatliche Kranken- und Unfallversicherung wünschenswerth sei. Justizrath Lachmanu erwiederte. daß nach dem Ergebniß der umfangreichen Enquete bei der jüdischen Gemeinde als solcher nur 49 Personen nicht versichert seien. Der frühere Antrag müsse aus jeden Fall als gesetzlich unzulässig abgelehnt werden. Stadtrath Dr. Weigert zitirt dagegen das Beispiel der Stadt Berlin, die vor einigen Jahren eine Betriebskrankenkasse erhalten hätte, in welche die Arbeiter der verschiedenen städtischen Betriebe und die Büreaubeamten ausgenommen worden seien. Auch er hält die Zahl der in Betracht kommenden Personen für zu klein und diese schrumpft noch mehr zusammen, falls die vom Minister geplante Kasse zu Stande kommt. Alsdann wird der Antrag Sachs auf Einsetzung einer gemischten Deputation einstimmig angenommen, welche in Berathung treten soll, aus welche Weise die Versicherung der in der Gemeinde eingestellten Personen gegen Krankheit und Unfall bewirkt werden kann. — Punkt 5, die Vorlage betreffend das Stundenhonorar der an den Gemeinde-Religionsschulen thätigen Lehrkräfte, wird auf Grund des Beschlusses abgesetzt, daß die Ausschüsse I und III in gemeinschaftlicher Berathung die Frage einer nochmaligen Prüfung unterziehen sollen. Ein Antrag des Herrn Isidor Sachs, zu dieser Kommissionsberathung einen Dirigenten der Religionsschulen und einen Vertreter der Lehrerschaft hinzuzuzieheu, wird abgelehnt. — Für die Reparatur der Luftheizung in der Synagoge Lützowstraste werden 1200 Mark bewilligt. Professor Baginsky drückt sein Erstaunen aus. daß bei einer Synagoge so jungen Datums bereits eine Reparatur der Luftheizung erforderlich sei. Herr Kommissar Netter erwiedert, daß die Synagoge bereits seit sechs Jahren bestehe, und die Garantiezeit nur ein Jahr betragen habe. Das Durchbrennen der Decken über den Feuerungskammern sei nicht auf eine fehlerhafte Anlage zurückzuführen. Herr Oppenheim will daraus den Schluß ziehen, keine Anlage mehr mit einer einjährigeil Garantie zu übernehmen, während Herr Hirsch es für unmöglich hält, mehrjährige Garantien zu erhalten. Justizrath Lachmann räth, überhaupt keine Garantie zu verlangen, da alsdann der Hersteller fünf Jahre gesetzlich für die Anlage verantwortlich sei. — Debattelos wird die Summe für 220 Meter Fundamente zur Herstellung von Erbbegräbnissen aus dem Friedhose in Weistensee bewilligt; ebenso 5000 Mark, welche der Gemeindevorstand zur Anschaffung des Inventars für den Erweiterungsbau des zweiten Waisenhauses in Pankow mit dem Wunsche bewilligt hat, dast möglichst jüdische Handwerker bei der Vergebung der Arbeiten berücksichtigt werden sollen. Alsdann folgen in der Berathung verschiedene Rechnungsabschlüsse pro 1901/1902. Wir geben zunächst diejenigen, welche ohne Diskussion dechargirt wurden. Bei der alten Synagoge hat sich ein Minderverbrauch von 1107,72 Mark ergeben; die Einnahmen betrugen 32 672,76 Mark, die Ausgaben 31 565,04 Mark. Die Mehreinnahme resultirt meist aus Trauungen. — Die neue Synagoge schließt mit einem Minderverbrauch voll 5947.28 Mark, die Synagoge Kaiserstrabe mit einem Minderverbrauch von 3526,99 Mark und die Synagoge Lützowstraste mit einem Minderverbrauch von 567,37 Mark (bei einem Gemeindezuschust von 38 540 Mark) ab. — Bei der Centralstelle sür die Wohlthätigkeitsanstalten ist ein Mehrverbrauch von 44,65 Mark bei einem Gemeindezuschust von 5500 Mark eingetreten. Die Thätigkeit der Centralstelle. die ja unseren Lesern aus unseren ausführlichen Berichten bekannt ist, wird auch vom Referenten als eine sehr ersprießliche bezeichnet. Wie stets, so schließt sich auch in diesen: Jahre eine kleine Debatte an den Rechnungsabschluß des jüdischen Krankenhauses. Der übliche Berichterstatter Professor B ag in sky führt aus, daß ein Minderverbrauch von 4389 Mark bei einem Gemeindezuschust von 61480 Mark sich ergebe»» hat. Die gewohnte Klage erhebt er über den Verbrauch von Verbandstoffen, der in diesen! Jahre einen Mehraufwand von 1081,30 Mark veranlaßt hat. Er bemängelte ferner die Erhöhung der Position Poliklinik um 902,41 Mark gegen das Vorjahr. Nach den Erläuterungen zu den Positionen des Rechnungsabschlusses hat nämlich die fortwährend steigende Zahl der Gesuche um Gewährung von Mitteln zum Gebrauch von ärztlich verordneteu Badekuren und zu Landaufenthalten die Nothwendigkeit ergeben, einen externen älteren Anstaltsarzt mit der Untersuchung dieser Patienten zu betrauen, nachdem der dirigirende Arzt die fernere Uebernahme neben seinen sonstigen, stets wachsenden Obliegenheiten abgelehnt hatte. Auf die für diese Tätigkeit bewilligte Remuneration ist in der Hauptsache die Mehrausgabe zurückzusühren. Professor Baginsky hält es sür zweckmäßig, mit dieser Funktion einen Assistenzarzt zu betrauen. Den ärztlichen Bericht bezeichnet er als außerordentlich dürftig und minderwerthig, und erachtet es auf den Einwand des Herrn Lou is Sachs, daß zur genauen Berichterstattung die Beamten nicht ausreichend seien, sür erforderlich, daß die Assistenten zu dieser Arbeit mit herangezogen werden. Auch wir halten diese Forderung für sv selbstverständlich, daß sie kann» Gegenstand der Diskussion werden sollte, und Schreiber dieses hat gerade im Baginskyschen Krankenhause mehrfach diese Berichte machen müssen. Die Beamten können wohl die Wirthschaftstabellen ansstellen, aber Sache der Assistenten und Koassistenten wird es immer sein müssen, eine genaue Statistik über die Art des Krankenmaterials zu geben. Nachdem noch Herr Manheimer ausgesührt, daß Herr Professor Israel kein