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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-11-28 · Heft 48 (28.11.1902) · p. Seite 567

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 48 (28.11.1902)
Date
1902-11-28
Page
Seite 567 (sequence 5)
Language
German
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567 „Berlin, de» 14. Oktober 1902. In Ihrer geschätzten Zeitung vom 3. d. M. brachten Sie unter der Stichmarke „Vom Frankfurter Rabbinertag" einen Bericht über die Beschlüsse der Versammlung, von denen Sie, angeblich nach jüdischen Blätter», acht Punkte mittheilen. Unter Berufung aus § 19 P.G. ersuche ich Sie hierdurch ergebenst um die Aufnahme der thatsächlichen Berichtigung im „Deutschen Volksblatt", wonach kein einziger der oben erwähnten acht Punkte aus dem „Frankfurter Rabbinertag" behandelt wurde, mithin alle vom „Deutschen Volksblatt" anfgezählten Beschlüsse vollkommen erfunden sind. Hochachtungsvoll und ergebenst Der Vorsitzende des Rabbinerverbandes in Deutschland: Dr. S. M ahbaum, Rabbiner der jüdischen Gemeinde." Das „Deutsche Volksblatt" suchte sich nun gegen den Vorwurf der Unwahrheit dadurch zu decke», das; es behauptete, der betreffende Bericht sei wörtlich der letzten Nummer des „Israelit", Centralorgan für das orthodoxe Judeuthum, entnommen gewesen. Daraufhin mußte sich das Blatt am 30. Oktober zum Abdrucke folgender neuerlichen Berichtigung bequemen: „Berlin, den 26. Oktober 1902. In der Berichtigung, die Sie in Ihrer Zeitung vom 18. d. M. in Betreff Ihrer früheren Notiz „Vom Frankfurter Nabbinertag" bringen, behaupten Sie, die von Ihnen daselbst aufgezählte» Beschlüsse nicht, wie ich gemeint, „erfunden", sondern dein „Israelit", dein Centralorgan für das orthodoxe Judenthum, entlehnt zu haben. Auch diese Behauptung entspricht nicht der Wahrheit. Der „Israelit" hat in seiner Beilage zu Nr. 78 in einem „Nabbinerversammlungen einst und jetzt" überschriebeneu Artikel die Beschlüsse einer Frauksurter Versammlung vom Jahre 1603 aufgezählt, welche Ihr Berichterstatter der diesjährigen Nabbinerversammluug zugeschrieben hat. Auf Grund des K 19 österr. P. G. ersuche ich Sie ergebenst um Aufnahme vorstehender Richtigstellung. Hochachtungsvoll und ergebenst der geschäftssühreude Vorstand des N. V. i. D. Dr. S. Mahbaum, Rabbiner der jüdischen Gemeinde." * Der „St. James Gazette" zufolge sind wegen der Ausschließung des rumänischen Gesandten vom Lordmayors- Bankett diplomatische Verhandlungen zwischen Rumänien und England im Gange. Die rumänische Negierung bestreitet, daß sie den Berliner Vertrag verletzt habe, und sie bestreitet sogar, daß die Juden von ihr hart behandelt werden. Wenn man es nicht in dem englischen Blatte schwarz auf weiß lesen würde, so könnte man auf den Glauben kommen, daß sich hierein Spaßvogel einen schlechten Scherz mit der rumänischen Regierung gemacht habe, England wird übrigens die Antwort nicht schuldig bleiben. * Ein kleines Beispiel mag dies aber alsbald erhärten. Die rumänischen Handelskammern haben die Weisung erhalten, die Eintragung der Handwerker in die aufgelegten Listen der verschiedenen Gewerbe zu veranlassen, um die im Gesetze vorgesehenen Korporationen der Handwerker ins Leben zu rufen. Der Artikel 44 dieses Gesetzes verlangt aber, daß die Zahl der Handwerker, welche zur Gründung einer Korporation erforderlich sind, wenigstens 50 betrage, welche im Besitze der bürgerlichen und politischen Rechte sein müssen. Dadurch sind sowohl die jüdischen als auch die Handwerker der anderen Nationen von der Gründung ausgeschlossen. Nach Mittheilung des „Curierul Financiar" sind die Schuhmacher und Schneider unter den Handwerkern in Jassy am stärksten vertreten. Unter diesen giebt es aber nur wenige Rumänen. In Jassy, einer Stadt von 80 000 Einwohnern, wo ungefähr 5000 bis 6000 Handwerker ansässig sind, die sich hauptsächlich aus Juden und anderen Fremden rckrntiren, beträgt die Zahl der zur Bildung von Handwerkerkorporationen Berechtigten nur 150 bis 180 ans allen ü» 8 t anfgezählten 73 verschiedenen Gewerben. Diese Thatsache charakterisirt miss Deutlichste die wahre Absicht dieses Gesetzes. Tausende von fleißigen Handwerkern werden einerganz kleinen Anzahl privilegirter, ihnen feindlich gesinnter Konkurrenten ausgeliesert. Man sieht hieraus, wie das ganze Gesetz nur auf eine ganz kleine Minderheit zugeschnitten ist und den Zweck hat, die Tausende fremdländischer Arbeiter zu verdrängen und brvdlos zu machen. Aufs Glänzendste ist ferner der ungerechte Vorwurf widerlegt, daß die Juden sich dem Handwerke nicht widmen. Von den 5000 Handwerkern Jassys sind nahezu Inden. Ein ähnliches Verhältniß jüdischer- und nichtjüdischer Arbeiter und Handwerker besteht in Galatz, Bukarest und anderen Städten Rumäniens. Usn der Ostgrenze. Von M. Friedeberg. (c)-^1^enn mau an Treitschke's Schmähworte voir der „uner- ^2) schvpflichen polnischen Wiege" und den „hosenverkaufenden Jünglingen", die von dort über die Grenze kommen und dann Kommerzieuräthe und Professoren werden, zurückdenkt, so kann man nur mit Freuden eine Besserung des Tons in der gesanuuteu deutschen Presse, wenigstens in den dieses Gebiet berührenden Fragen, anerkennen. Auch die Professor Wagnersche Fabel von der jüdischen Masseneinwanderung über die Ostgrenze ist verstummt. Ein uns vorliegendes neueres Buch, das die deutsch-russischen Grenzstädte von „Jüdisch-Rußland" — wie Dr. Rülf zu sagen pflegte — und ihren bedeutenden Holzhandel behandelt („Handel mit russischen Hölzern" von Felix Ortel, kaiserlicher Bankvorstand in Tilsit), befleißigt sich der größten Objektivität und giebt der Wahrheit gemäß zu, daß nicht nnr fast der ganze Holzhandel an unserer Ostgrenze ans jüdischer Betriebsamkeit beruht, sondern daß auch ein großer Theil der Handwerker dort Inden sind. Zunächst etwas über den Holzhandel. Allein die russische Holzzufuhr nach Danzig betrug im Jahre 1890 545000 Festnieter im ungefähren Werth von 15 Millionen Mark. Dann kommen Königsberg, Tilsit, Memel: 1893 13 Millionen Mark. Auf Seite 43 seiner leseuswertheu Arbeit sagt Direktor Ortel: „Die Kauflente, welche sich in Rußland mit dein Holzhandel befassen, sind meistens Juden. Auch einzelne Zweige der Holzindustrie, z. B. das Zuschneiden der Dachschindeln, ja das ganze Gewerbe der Dachdecker für die ländlichen Holzhäuser befindet sich in jüdischen Händen. Es hat dieses seinen Grund darin, daß den Juden in Rußland der Handel mit verschiedenen Artikeln untersagt ist. Und was ist nun natürlicher, als daß sich ein Theil der kapitalkräftigen und intelligenten Leute auf den Holzhandel wirft, welcher sehr lohnend ist und durch das weite Absatzgebiet im Julande wie im Auslande der Spekulation nach verschiedenen Richtungen hin Raum giebt. Mit dem Erwerb der Waldkomplexe ist häufig der Erwerb von Grund und Boden unzertrennbar. In Rußland darf der Jude auch ländlichen Grund und Boden nicht erwerben oder besitzen. (In Polen ist ihm jeglicher Besitz freigegeben.) Um den Erwerb von Waldflächen durchführen zu können, vereinigt er sich zu diesem Zweck mit Russen oder Pole», meistens Leute von Adel oder Kaufleuten

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