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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-11-21 · Heft 47 (21.11.1902) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 47 (21.11.1902)
Date
1902-11-21
Page
Seite 3 (sequence 17)
Language
German
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3 Vereinfür ärztliche Nachthilfe aufgebaut hätte, und dieser Verein hat das Dichterwort erfüllt: „Edel sei der Mensch, hilfreich und gut." Das Fest bewies eine geradezu begeisterte Harmonie der aus Alt-Berlin züsammengeströmten Mitglieder und Bürger und Alle mit dem Bewußtsein, daß noch in Alt-Berlin das alte Berlin in historischer Individualität charaktervoll und zur Förderung des idealen Sinnes vorhanden ist. — Angermünde, 17. November. Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt die von uns seinerzeit gemeldete Entscheidung des Bezirksausschusses, betr. des Schächtens in den öffentlichen Schlachthäusern, bestätigt. Der Magistrat zu Angermünde hatte bekanntlich in der Betriebsordnung für das Schlachthaus das Schächten verboten, und demgemäß hatte der Schlachthansinspektor am 3. Juni v. I. das Schächten zweier Kälber untersagt. Der Bezirksausschuß wies die gegen dieses Verbot erhobene Klage mit der Begründung ad, daß der Inspektor in Ausführung seiner. Dienstvorschriften sich weder einer Übertretung noch eines Vergehens im Amte schuldig gemacht habe, daß aber im Uebrigen die Klage auch sachlich unbegründet sei, „denn infolge der den Gemeinden gesetzlich Anstehenden kommunalen Autonomie seien diese befugt, die in ihren Schlachthäusern anznwendende Schlachtmethoden zu bestimmen und die Anwendung des Schächtfchnittes zu verbieten Es fragt sich, ob es bei dieser Entscheidung bleiben kann. x. Liffa i. P., 10. November. Am 30. v. M. verstarb hier im vollendeten 90. Lebensjahre der emeritirte Kantor Gedalje Breslauer, der viele Jahre als Kultusbeamter der hüsigen Gemeinde ehrenvoll gewirkt hatte und wegen seiner Frömmigkeit im besten Ansehen stand. Das zahlreiche Geleite bei der Beerdigung, auch aus der Nachbarstadt Rawitsch. in welcher sein Sohn, Jnstizrath Breslauer, als Gemeindevorsteher wirkt, zeigte, welcher Verehrung sich der Verstorbene erfreute. Seine Andenken wird in Ehren bleiben. --- Breslau, 16. November. Ein jüdisches Mädchen von neun zehn Jahren hatte seine Eltern verloren und mußte sich dadurch ernähren, daß es eine Stelle in einem Geschäft annahm. Als der Vormund derselben erfuhr, daß das Mädchen auch Sonnabends im Geschäft thätig sein müsse, forderte er sein Mündel auf, sich eine andere Stelle zu suchen, wo an Sonnabenden nicht gearbeitet werde. Das Mädchen wünschte aber die Stelle beiznbehalten und bat das Vormundschaftsgeiicht. die Anordnung desVormunds außerKrast setzen zu wollen. Nachdem das Vormrndschastsgericht und das Landgericht zu Ungunsten des Mädchens erkannt hatten, entschied das Kammergericht im Sinne der Waise und führte^aus, nach ß 113 des Bürgerlichen Gesetzbuchs habe das Vormundschaftsgericht die vom Mündel verweigerte Erlaub,,iß, eine Stellung anzunehmen, zu ersetzen, wenn es im Interesse des Mündels liege. Allerdings schreibe die jüdische Religion vor, am Sabbath nicht zu arbeiten. Diese Vorschrift werde jedoch von vielen Juden nicht mehr befolgt. Jemand könne ein frommer Jude sein, obschon er an, Sonnabend arbeite, wenn er nicht gerade zur orthodoxen Richtung gehöre. Die Inden erachten einen Glaubensgenossen, welcher Sonnabends arbeite, nicht für einen unmoralischen Menschen. Ein Kind von 14 Jahren sei schon berechtigt, sein eigenes Glaubensbekenntniß zu wählen. EinMädchen von 19 Jahren scheine erst recht befugt, sich dafür zu entscheiden, ob es einer strengeren oder freieren Anschauung in seiner Religion den Ritualvorschristen huldigen wolle. Nicht einmal der eigene Vater hätte ein Recht, einer Tochter von 19 Jahren Vorschriften über die Religion zu machen. s. Kaltowitz, 17. November. Infolge einer bereits im vorigen Jahre aus der Mitte der hiesigen Konkordialoge gegebenen Anregung, es möchte eine Ferienkolonie ins Leben gerufen werden, wurde für diesen Zweck ein Komitee gebildet, welches sofort in Aktion getreten ist. Man nahm aber davon Abstand, für dieses Jahr mit der Angelegenheit an die weitere Oeffentlichkeit heranzutreten; es wurde beschlossen, einstweilen mit dieser Einrichtung im Kreise der Lo^knangehörigen zu bleiben. Die Aufgabe, für die Kolonie ein geeignetes Unterkommen zu suchen, war keine leichte; nach vielen Bemühungen gelang es endlich, in Rochus bei Neisse für die Kolonie ein Unterkommen zu finden, welches allen billigen Anforderungen zu genügen versprach. Das Unternehmen fand viel mehr Auklcmg, als vermuthet worden war. Das Komitee hatte angenommen, daß höchstens 8 bis 10 Kinder zur Anmeldung kommen werden. Es sind aber über 30 Kinder angemeldet worden. Dank der Opferwilligkeit der Logenmitglieder konnte ohne Etatüberschreitung anstatt 8 bis 10 Kindern, wie in Aussicht genommen war, 30 Kindern der Vortheil des Landaufenthalts zugewendet werden. Es waren im Ganzen in Rochus 18 Knaben mrd 12 Mädchen während vier Wochen untergebracht. Dieselben waren vorzüglich verpflegt und haben sich ohne Ausnahme sehr gut erholt. Die günstige Lage der Villa inmitten eines großen Parkes und weiterer prächtiger Anlagen hat es d->n Kindern ermöglicht, sich bei günstigem Wetter tagsüber ununterbrochen im Freien aufzuhalten. Eine bequeme und billige Badegelegenheit ist von den Kindern viel in Anspruch genommen worden. Für die ärztliche Beaufsichtigung war ein Arzt genommen, welcher die Kinder in Zwischenräumen von ein bis zwei Tagen zu untersuchen hatte. Außer einigen leichten, rasch vorübergegangenen Unpäßlichkeiten sind aber Erkrankungen erfreulicherweise nicht vorgekommen. Von einigen kleinen Mängeln abgesehen, welche bei einem solchen Unternehmen in erster Zeit nicht ganz zu verhüten sind, darf die hiesige Loge auf ihre erste Ferienkolonie wohl mit Befriedigung zurückblicken. Es. war ein gutes Werk insofern, als vielen Kindern die Wohlthat einer Sommerfrische vermittelt^ wurde, auf die sie sonst hätten verzichten müssen. U. Hamburg, 11.November. Die Einweihnngsfeier der beiden neuerbauten Pavillons im Kranlenhause der Deutsch-Israelitischen Gemeindefand gestern Mittag statt. Die gesammten Mittel, sowohl für den äußeren Bau als auch sür die innere Einrichtung, wurden bekanntlich von den Herren Julius Lewisohn in London, Adolph Lewisohn und dem im vorigen Jahre verstorbenen Herrn Leonhard Lewisohn seligen Andenkens in Newyork zum Andenken an ihre in Hamburg verstorbenen Ettern gespendet. Die beiden Pavillons sind deshalb durch eine Marmortafel als „Sam. und Julie Lewisohn-Stiftung" bezeichnet. Zur gestrigen Feier, welche einen nur intimen Charakter trug, waren in den festlich geschmückten Räumen des Krankenhauses der Gemeindepräses Levin Leon und die übrigen Gemeindevorsteher sowie eine kleine Anzahl geladener Gäste erschienen, außerdem wohnten die sämmtlichen Vorstandsmitglieder mit ihren Damen, die Herren Oberärzte und die dienstfreien Beamten des Instituts der Feier bei. als Vertreter der Herren Spender war auch Dr. med. Richard Lewisohn, London, erschienen. Der Vorsitzende der Krankenhausverwaltung, Herr Gemeindevorsteher M. Beith, begrüßte die Erschienenen und sprach im Namen der Verwaltung den edlen Spendern nochmals den Dank sür ihre hochherzige Schenkung aus. Herr Beith überreichte hieraus Herrn Dr. Levisohn einige kostbar gebundene Mappen sür die Familien der Herren Spender. Die Mappen enthalten die vorzüglich ausgeführten Photogarphien der neuerbauten Pavillons. Herr Dr. R. Lewisohn dankte in einigen kurzen Worten sür die seiner Familie dargebrachte Ehrung. Unter Führung der Herren Oberärzte Dr. Korach und Dr. Alsberg fand hierauf eine eingehende Besichtigung der neuen Räume statt. Die gesummte Einrichtung, welche in ihrer ganzen Ausführung den weitgehendsten Ansprüchen der modernen Hygiene entspricht, fand ungetheilte Anerkennung. Der Bau ist unter Leitung und nach den Plänen des Negierungsbamneisters Friedheim in der verhältnißmäßig kurzen Zeit von 1^4 Jahren ausgesührt worden und besteht 1. aus dem eingeschossigen Jnsektionspavillon und 2. aus dem zweigeschössigen Pavillon für chirurgische, aseptische und nicht infektiöse innere Kranke. Im Mittelpaviüon befindet sich der Kindersaal, durch seine theilweise im Jugendstil gehaltene Einrichtung, den bildnerischen Wandschmuck und die aufgestellten Kinderspieltische macht dieser Saal einen besonders freundlichen und anheimelnden Eindruck. Erwähnenswerth sind noch die Operationssäle, das Röntgenzimmer u. s. w. Durch diesen so nothwendig gewesenen Erweiterungsbau kann das Israelitische Krankenhaus sich getrost den übrigen weitberühmten Heilanstalten unserer Stadt an die Seite stellen. Nach den Bestimmungen seines Stifters, des verewigten Herrn Salomon Heine, finden im Israelitischen Krankenhause Kranke ohne Unterschied der Konfession Aufnahme. — Die Gesellschaft für jüdische Volkskunde hielt vorgestern Abend ihre sechste ordentliche Generalversammlung ab. Nach Erledigung der Decharge an den bisherigen Vorstand wurden Neuwahlen vorgenommen, welche aus die Herren D. Benezra, M. Deutschländer, L. Friedenheim, I. Friedländer, Dr. M. Grunwald, W. Keller, S. Leibowitz, Rud. Levy. Dr. P. Rieger, I. Ritter, I. Tarlau und Dr. Teplitz fielen. Aus dem Bericht über das abgeschlossene Vereinsjahr ist hervorzuheben, daß die Gesellschaft mit der Aufnahme denkwürdiger Monumente jüdischer Volkstypen rc. erfolgreich begonnen hat. Die einzelnen Exemplare werden den Mitgliedern dieses Zweigunternehmens zu ganz

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