Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 47 (21.11.1902)
- Date
- 1902-11-21
- Page
- Seite 2 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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2 Glauben und Aberglauben der Menschheit" verlesen, in der er aus Seite 111 den österreichischen Professor und Kanonikus August Rohling öffentlich des Meineides und grober Fälschung angeklagt habe. Die Ankündigung des Professor Rohling, daß er doch wohl mal nach Berlin kommen müsse, sei ihm sehr erwünscht gewesen, und er habe sich bereit erklärt, ihm das Reisegeld hin und zurück zur Verfügung zu stellen. Die Beschuldigung, daß er meineidig sei, gründe sich darauf, daß Professor Rohling ein eidliches Gutachten in der Jndenfrage abgegeben habe, das so merkwürdig sei. daß man nnr annehmen könne, er habe bei Abfassung des Gutachtens grob verbrecherisch gehandelt oder es unter der Einwirkung der Parteiverblendung abgegeben. Wo die Grenze zwischen beiden Alternativen liege, sei schwer Zusagen. Er müsse den Vorwurf erheben, daß Rohling in die Texte Dinge hiueininterpretirt habe, die, wenn sie nicht auf verbrecherischen Willen hindeureten, nur durch pathologische Vorgänge erklärt werden könnten. Er halte danach den Eid für objektiv falsch und erinnere auch an folgende Thalsache: der Rabbiner Bloch habe s. Z. den Vor» Wurf des Meineides gegen Rohling erhoben, dieser habe die Klage gegen Bloch erhoben. Bloch habe den Vorwurf mehrfach erhoben, als aber der Termin angesetzt war. habe Professor Rohling die Klage im letzteil Augenblick zurückgezogen. Rohling sei früher Professor in Münster gewesen und später Kanonikus in Prag geworden, besonders geschützt vom Kardinal-Erzbischof Fürst Schwarzenberg. Auf Befragen des Rechtsanwalts Simons führte Professor Strack einige Stellen aus dem Gutachten Rohlings an, die er als bewußte Fälschungen betrachten müsse. Gäbe es auch nur eine Sekte im Iudenthum, die sich zum Ritnalmord bekenne, dann wäre er der Erste, der da sagen würde, daß die Christen verpflichtet wären, die Juden mit Stumpf und Stiel auszurotten. Er behaupte aber, daß die Juden selbst eine solche Sekte ansrotten würden. Er behaupte ferner: es gebe keine Geheimlehre in der jüdischen Religion, keine einzige Stelle in der jüdischen Litteratur. die ein Christ, der Sachkenntniß besitze, nicht finden könnte. Schlimmsten Falls würden Judenfeinde dabei aushelsen. Professor Rohling habe auch s. Z. behauptet, in einer Schrift des Rabbi Mendel in Galizien werde der Ritualmord direkt gelehrt. Er habe Professor Rohling gebeten, das Buch einsehen zu dürfen, es wurde darauf geantwortet, daß das Werk zu kostbar sei. Er habe dann angeregt, daß er das Buch unter sicheren Kautelen einsehen dürfe, darauf sei aber keine Antwort erfolgt. Er habe daraus nach Galizien geschrieben und die Antwort erhalten, daß ein solches Buch überhaupt nicht existire. Was den Vorwurf der Lüge betreffe, der ihm in der Nummer vom 18. Mai 1900 gemacht worden, so treffe dieser einerseits nicht zu, andererseits habe er ihn keineswegs stillschweigend hingenommen. Dr. Bachler sei Chefredakteur der „Staatsbürger-Zeitung". und wenn letztere in langer Frist fort und fort verleumderische Angriffe gegen ihn richte, so könne dies doch nnr mit Billigung des Chefredakteurs geschehen. Er sei seit 1882 der Gegenstand der heftigsten Angriffe der Rasseantisemiten gewesen, weil er es als seine Pflicht als christlicher Theologe erachtete, den unzutreffenden Angriffen gegen die jüdische Religion entgegenzntreten. Die Nituatmordfrage sei ein giftiger Zahn in demKampfe der Antisemiten gegen die Juden. Er habe zu den Angriffen lange Zeit geschwiegen. Erst als man voll ihm behauptete, er tanze nach der Pfeife zahlungsfähiger Rabbiner und stamme von Juden ab, habe er Geheimrath Professor Dr. Dambach befragt, was er thun solle, und dieser habe ihm den Rath ertheilt: „Nehmen Sie die schärfsten Ausdrücke, die Sie finden können, gegen ihre Gegner in die Feder und warten Sie ab, ob Sie verklagt werden, dann erheben Sie Wiederklage." Diesem Nathe sei er gefolgt. An die Bekundungen knüpft Rechtsanwalt Simons eine Reihe von Fragen, die darthnn sotten, daß Professor Strack thatsächlich nicht berechtigt sei, seine Forschungen über den Ritualmord als durch felsenfeste, unumstößliche Ergebnisse gekrönt hinzustellen, daß er ebensowenig berechtigt gewesen sei. gegen Rohling den Vorwurf des Meineides oder der Unwissenheit zu erheben, und daß er seine wissenschaftlichen Gegner mit starken Ausdrücken abzuthun liebe. Professor Stiack nimmt hieraus den Anlaß zu längeren wissenschaftlichen Erörterungen, die daraus hinausgehen, daß Rohling mit seinem Amtseid Dinge behauptet habe, die mit den Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung über den Talmud unvereinbar seien. In diesem Sinne habe er den Vorwurf des Meineides erhoben. — Auf direktes Befragen des Rechtsanwaltes Simons verneint der Zeuge die Zugehörigkeit zu dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus. Geh. Rath v. Gneist und Abgeordneter Rickert hätten ihn seinerzeit zum Beitritt aufgefordert; er habe einen solchen Verein aber nicht für zweckmäßig erachtet. Ebenso verneint er, daß er diesem Verein Material liefere. Staatsanwaltsrath Schmidt beantragte die Verurteilung des Angeklagten. Dieser habe gegen einen Mann, der doch nur als Sachverständiger vor Gericht seine Pflicht erfüllt habe, in antisemitischer Volksversammlung schwere Angriffe gerichtet und ihn inunerhörter Weise geschmäht, indem er ihn als Ignoranten bezeichnete und ihn als einen Mann mit der Unwissenheit eines Schulknaben an den Pranger stellte. Die Auslassungen des Angeklagten seien der Parteileidenschast entsprungen und hätten den Zweck gehabt, den Klassenhaß zu sch Liren. Er habe dem Sachverständigen Professor Dr. Strack auch indirekt den Vorwurf des Meineids gemacht. Es lägen zwei Beleidigungen im Sinne der §§ 185 und 186 vor. und deshalb beantrage er eine Zusatzstrafe von drei Monaten Gefängniß. Rechtsanwalt Simons suchte in längerer Vertheidignngsrede darznlegen, daß der Angeklagte, wenn ihn das Gericht nicht freisprechen wolle, doch nur eine Geldstrafe verdiene. Der Gerichtshof hielt den Angeklagten der Beleidigung in zwei Fällen auch im Sinne des § 186 für überführt. Es sei zwar nicht anzunehmen, daß er dem Prof. Strack den Vorwurf des Meineides habe machen wollen, dagegen habe er ihn doch als einen Mann hin. gestellt, der den Vorwurf der Lüge ruhig auf sich habe sitzen lassen Das sei aber durchaus nicht der Fall. Professor Strack habe ganz, sachgemäße Schritte gethan, die nur durch eine Verkettung von Umständen fehlgingen. Professor Strack bedürfe allerdings sowohl in seiner Eigenschaft als namhafter Gelehrter als auch als gerichtlicher Sachverständiger des gerichtlichen Schutzes. Andererseits sei er aber im Kampfe mit seinen Gegnern in der Wahl seiner Mittel durchaus nicht wählerisch, liebe kräftige Ansdrücke und müsse es sich gefallen lassen, wenn es aus dem Lager der Gegner in kräftiger Tonart znrückklingt. Aus diesem Grunde habe der Gerichtshof nur auf 300 Mark Geldbuße eventuell 30 Tage Gefängniß und Publikationsbefugniß für den Beleidigten erkannt. L. Berlin, 14. November. „Der Verein für ärztliche Nachthilfe in Alt-Berlin", das heißt in den Stadtbezirken 1 bis 5, feierte gestern unter großer Betheiligung der Mitglieder und Gäste sein 25 jähriges Jubiläum. Die Feier wurde eingeleitet durch zwei Chorlieder, gesungen von den Knaben der 21. Gemeindeschule. Die Festrede hielt der Gründer des Vereins für Nachtpflege, Dr. Jacusiel. Er sprach über die Entstehung des Vereins zu einer Zeit von 1878, wo irgend eine andere Institution der unentgeltlichen Hilfe für Minderbemittelte noch nicht vorhanden war; solche Ziele können nur aus Menschenliebe erreicht werden, und nur in dem Zeichen der Liebe zu den gesundheitlich leidenden Menschen könne die Ebenbürtigkeit Gottes erreicht werden. Stolz müsse Alt-Berlin sein, in welchem noch der alte Berliner Geist weht, und das einen Verein gegründet hat, der Segen stifte und den Zusammenhang in Alt-Berlin geschaffen habe, wodurch sich dieser Stadttheil auszeichne. Der Verein blühte bald, reiche Mittel flössen ihm aus Alt-Berlin zu, er konnte seine Aufgabe erweitern, er nahm Diakonissinnen an, er gründete Volksküchen, er vertheilte Milch für arme Kinder, und die Aerzte. die ursprünglich aus Furcht, in der Oeffentlichkeit mißverstanden zu werden, sich abstinent verhielten, haben dann in reicher Anzahl diesem Verein sich angeschlossen. Der Verein war der erste, der den Begriff der freien Arztwahl schuf, und sein bester Vorsitzender war der Stadtrath Albert Schmidt, ein'echter Alt-Berliner, einer der edelsten Männer; auf ihn folgte ein ebensolcher Mann, David Sachs. Lebhafter Beifall folgte dem Redner. Dieser sowohl als Herr Wilhelm Köln ist alsdann in einem künstlerisch ausgeführten Diplom als Ehrenmitglied des Vereins für ärztliche Nachthilse ernannt worden. Es sprach sodann als Ehrengast Professor Meyer von der Berliner Rettungsgesellschast in warmen Worten und brachte den Gruß von Exzellenz Bergmann, der nur verhindert sei zu erscheinen. Sodann sprach Rabbiner Dr. Rosenzweig als Vertreter des Rabbinats mit begeisterten Worten; er führte aus, daß hier sich das Wort bewahrheitet, welches in allen Religionen enthalten sei: „Liebe deinen Nebenmenschen wie dich selbst." Das sei die ethische Lehre, die das GöttliHe der Menschennatur repräsentire. Begrüßungsworte widmete der Stadtverordnete Justizrath Hugo Sachs Namens des Bezirksvereins Alt-Berlin dessen Vorsitzender er seit 18 Jahren bis heute sei, auf dessen Organisation, wie Dr. Jacusiel ausgesührt hatte, sich die günstige Entwickelung und die Begründung deS