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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-11-21 · Heft 47 (21.11.1902) · p. Seite 557

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 47 (21.11.1902)
Date
1902-11-21
Page
Seite 557 (sequence 7)
Language
German
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Herr Martin Simon bat dringend, daß Dankesvotum nicht zu protokolliren und damit einen Präzedenzfall zu schaffen. Unter dem Beifall der Versammlung führte er auS. daß er nur seine Schuldigkeit in dem Amte, das ihm unterstellt sei, gethan habe. Von der alljährlichen Versendung des Berichtes ersuchte er ebenfalls abzustehen, da die Veröffentlichungen des jährlich erstatteten Rechnungsabschlusses durch die Presse völlig ausreichend seien. Wir fügen hier den Wunsch bei, am Tage der Erstattung des Rechenschaftsberichtes den Vertretern der Presse einen Abzug der Zahlen zur Verfügung zu stellen. Es sind die vier erforderlichen Abzüge nur eine geringe Arbeitsbelastung für das Gemeindebüreau, und nur hierdurch kann einer unrichtigen Wiedergabe der Zahlen, die bei einer schnellen Verlesung innerhalb der Sitzung unvermeidlich ist, wirksam vorgebeugt werden. — Der Rechnungsabschluß des 2. Waisenhauses schließt mit einem Minderverbrauch von 73.52 Mk. ab. Fünf Zöglinge kamen zur Entlassung, in der gleichen Zahl fand eine Wiederaufnahme statt. Die Kommission zur Beschaffung des Koscherfleisches hatte pro 1901—1902 einen Minderverbrauch von 1781,55 Mark zu verzeichnen. — In die Bibliothekskommission wurde Herr Prof. Dr. Salomon Kali sch er gewählt, in den Vorstand des Krankenhauses wurden aus der Versammlung wie bisher die Herren Manheimer und Louis Sachs deputirt. Der bisherige Vorstand des Krankenhauses, bestehend aus den Herren Naumann Alexander, Rinkel, Max Metzenberg, Stadtrath Kali sch, Hugo Heilmann und Selmar Solmitz, wurde wiedergewählt, und die beantragte Ergänzung des Vorstandes durch die Herren Prof. Dr. Landau und Prof. Dr. Baginsky zum Beschluß erhoben. Hiermit schloß die öffentliche Sitzung. * » * Der „Verband für jüdische Wohlthätigkeitspflege" veranstaltete am 13. d. M. seine erste Delegirtenversammlung in diesem Wintersemester. Wie stets in den letzten Versammlungen waren auch zu der heutigen die Vertreter der angefchlosseuen Vereine in großer Zahl erschienen, und in der That ist auch der Besuch dieser Versammlungen, in denen eine Fülle von Anregungen geboten wird, wie auch armentechnische Fragen zur eingehenden Erörterung gelangen, ein überaus lohnender. Der Vorsitzende des Verbandes, Herr Jnstizrath Breslauer, begrüßte die Erschienenen und widmete herzliche Worte des Gedenkens dem verstorbenen Mitglied des geschästsführenden Ausschusses, Herrn Julius Grünwald, zu dessen Ehren sich die Anwesenden von ihren Plätzen erhoben. Alsdann nahm Herr Dr. L. Feil che nfeld zu seinem Vortrage: „Vorschläge zur Organisation der Armenpflege in Krankheitsfällen" das Wort. Von der Voraussetzung ausgehend, daß die Kranken aus der großen Masse der Armen und Bedürftigen gesondert werden müssen, da sie nur Bedürftige seien, die durch Krankheit in dasjenige Stadium fallen, ans dem ein Emporkommen meist nnniöglich sei, legte er in sehr ausführlicher und interessanter Weise den Plan einer Organisation der Armenpflege in Krankheitsfällen dar. Der Redner fordert einen Centralpflegeverein, der jedoch nicht etwa eine neue Organisation bilden soll, sondern eine Abtheilung des Verbandes, in welche alle augeschlossenen Vereine Delegirte, darunter natürlich auch Aerzte, zu entsenden haben. Die Mitglieder dieser Abtheilung haben die einlausenden Gesuche zu prüfen und schnellstens zu erledigen; Geldunterstützungen sind durch Vermittelung der zuständigen Vereine zu veranlassen. Am wichtigsten ist natürlich die Hauspflege. In einem Centralbüreau hat die Liste der Patienten wie das Verzüchniß derjenigen Damen, die sich zur wirtschaftlichen Hauspflege gemeldet haben, auszuliegen; selbstverständlich müssen auch einige geschulte Krankenpflegerinnen gegen Bezahlung angestellt sein. Die Stellung der Diagnose ist stets durch einen Arzt zu veranlassen, und hier soll nach einem bereits in Berlin bestehenden Muster die Einrichtung so getroffen werden, daß dis Aerzte der Poliklinik des jüdischen Krankenhauses gegen Entschädigung die Untersuchung des Falles und die Anordnung der ärztlichen Maßnahmen übernehmen. Die Einrichtung von Kursen über Krankenpflege nach Art der Kurse des Rothen Kreuzes ist in leichter Weise zu bewerkstelligen. Zur Hilfe bei den ansteckenden Krankheiten dürfen nur die geschulten Pflegerinnen entsandt werden. Betreffs der Beköstigung soll entweder eine besondere Krankerrküche eingerichtet oder eine Vereinbarung mit einer der bestehenden Volksküchen getroffen werden. In einem Depot müssen die für die Krankenpflege erforderlichen. Utensilien bereitgehalten werden. Dieses Depot kann unschwer aus dem Wege einer Brockensammlung auch dazu kommen, Wäsche, Kleidungsstücke rc. den bedürftigen Patienten zu liefern. Bei Erkrankung eines Kindes an infektiöser Krankheit ist für die sorgfältige Reinigung und strengste Desinfektion der Wohnung durch eine Pflegerill Sorge zu tragen. Zum Transport in ein Krankenhaus ist eine Verbindung mit der Centrale der Nettungsgesellschaft anzubahnen. In den Fällen nichtinfektiöser Erkrankung eines Kindes ist die Unterstützung der Mutter dringend erwünscht. Erkrankt der Vater der Familie, so wird derselbe nur dann im Hause verbleiben können, wenn er einer Krankenkasse angehört, die der Familie wenigstens eine einigermaßen auskömmliche Summe gewährt. Gehört er keiner Kasse an, so muß der Vater ins Krankenhaus gebracht und die Familie reichlich mit Geld unterstützt werden. Besondere Berücksichtigung verdienen wiederum unter den Kranken die Luvgenschwindsüchtigen und Geisteskranken wegen des häufigen Vorkommens dieser Krankheiten und wegen der zumeist gleichmäßigen Behandlung, die ihnen zu Theil werden muß. Betreffs der Geisteskranken ist zunächst die sichere Feststellung der Art der geistigen Erkrankung erforderlich. Falls die Ueberführung des Kranken in eine Anstalt erwünscht ist hat dieselbe durch einen geschulten Wärter zu erfolgen. Die Kosten der Anstaltsbehandlung sind wenigstens für die ersten 14 Tage seitens des Centralpflegevereins im Voraus zu entrichten. Gleichzeitig hat die Fürsorge für die Familie einzutreten, indem entweder der Frau ein Beruf geschaffen oder aber dieselbe in den Stand gesetzt werden muß, das Geschäft des Mannes fortzuführen. Die Aufnahme der Kinder in einem Waisenhause wird in vielen Fällen ebenfalls sofort veranlaßt werden müssen. Bei den Lungenkranken sind drei Gruppen zu unterscheiden, die eine verschiedene Behandlung erforderlich machen. Im akuten, fieberhaften Stadium hat eine Verbringung des Kranken in ein Krankenhaus für etwa 4 Wochen stattzufinden. Ist der Patient theilweise gebessert und nur noch ein letzter Rest des Leidens zu beseitigen, um die volle Arbeitsfähigkeit wieder zu erzielen, so wird sich ein etwa 3—Monatlicher Aufenthalt irr einer Lungenheilstätte empfehlen. Hier wird in bester Weise die Lungenheilstätte für jüdische Kranke eingreifen können, die in Kurzem in der Nähe von Berlin errichtet werden wird und 50 bis 60 Kranke aufzunehmen im Stande sein wird. Für die Verbringung von Kranken unter andere klimatische Verhältnisse, die in der That oft in Frage kommen kann, würde eine Aufwand erforderlich sein, der weit über die Kräfte einer Armenverwaltung hinansgeht. In die letzte Gruppe gehören endlich die ungeheilten Fälle von Lungenschwindsucht. Hier können nur gelegentlich Geldunterstützungen bewilligt werden oder aber Heimstätten für unheilbare Lungenkranke in Betracht kommen. Zu diesem Zwecke könnte im Anschluß an Lungenheilstätten die Errichtung von Pavillons für diese Gruppe von Kranken beschlossen werden. Zur Verhütung der Verbreitung dieser mörderischen Krankheit ist jedoch eine stete Beaufsichtigung der hygienischen Zustände in den Wohnungen der Lungenkranken durchaus erforderlich, deren Namen in eme Liste des Centralpflegevereins eingetragen sind. Die ärztlichen Beigeordneten des Pflegevereins haben die Anordnungen zu treffen und die Pfleger deren sorgfältige Jnnehaltung zu überwachen. Sämmtliche Patienten müssen durch den Verein Speigläser erhalten um ihren Answurf unschädlich zu machen. An der Hand des Beispiels aus Frankreich, in dem es allerdings keine gesetzliche Armenpflege, sondern eine freiwillige Thätigkeit giebt, sucht der Redner darzulegen. daß die von ihm gemachten Vorschläge völlig durchführbar sind. Mit dem Hinweis daraus, daß für jede Institution das Schematismen den Tode bedeute, wahrend blühendes Leben aus einer verständigen und kräftigen Organisation sprieße, endete der Vortragende seine interessanten Ausführungen. Der Vorsitzende des Verbandes sprach den Dank der Versammlung für den Vortrag aus und erbittet und erhält die Erlaubniß, das Referat drucken zu lassen, um den Mitgliedern des Verbandes die Möglichkeit der sorgfältigen Erwägung aller angeregten Punkte zn gewähren. 7- Im Anschluß daran gab er den üblichen Geschäftsbericht und legte die bereits aufs Glänzendste durchgeführte Organisation der Wöchnerinnenpflege dar. Die hier getroffene Spezialisirung dient dazu, einmal der privaten Wohlthätigkeit das richtige Feld anzuzeigen und die Wege zu ebnen, die sie gehen will und nicht gehen kann, wenn sie nicht gemeinschaftlich arbeitet. Dann aber wird die öffentliche Wohlthätigkeit von denjenigen Fällen entlastet, die sie nicht

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