Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 47 (21.11.1902)
- Date
- 1902-11-21
- Page
- Seite 556 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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SS« Aus der Berliner Gemeinde. . . - 8. Berlin, 16. November. (A^ie heutige nur mäßig besuchte Nepräs.entanten-Versamm- lung Hatte in ihrer öffentlichen sowohl wie in ihrer geheimen Sitzung eine lange Tagesordnung zu erledigen, die jedoch in verkürzen Zeit^von etwa zwei Stunden zur Durchberathung gelaugte. Erfreulicherweise sind wiederden hiesigen Gemeindeinstitutionen mehrere Stiftungen zugeflossen, welche sämmtlich debattelos angenommen wurden. Besonders reich ist die letzterrichtete dritte Altersversorgungsanstalt bedacht worden, welche von Frau Johanna Levy geb. Salomon 12000 Mark, von Herrn Max Meyer und Frau Lina Meyer 6000 Mark und voll Herrn Handelsrichter Salomon Mosse ebenfalls 6000 Mark erhielt. Ein Legat von 12 000 Mark wandte Herr Handelsrichter Mosse dem Hospital zu, während Herr Julius Laudecker dem Krankenhaus eine Stiftung von 1000 Mark zugehen ließ. Ein Legat von 1800 Mark errichtete Verlagsbuchhändler M. Bahn zum Zwecke der El Haltung der Gräber seiner Eltern. Professor Baginsky ließ sich hierbei bestätigen, daß der Stifter getauft sei und konstatirte, daß alsdann die einmalige Aufwendung ohne Zweifel nur erfolgt sei, um sich den Pflichten gegen die Eltern zu entziehen. — Einen größeren Raum in der Berathung nahm die Interpellation des Herrn Professor Blasch kein Sachen des jü dischen Nel iglonsunterricht s an den höheren Lehranstalten ein. Die Interpellation betrifft folgende zwei Fragen : 1. ob der Gemeindevorftand veranlassen wird, daß der jüdische Religionsunterricht an allen höheren Lehranstalten, an denen er bereits besteht, bis in die höchsten Klassen ertheilt wird, und 2. ob der Geuleindevorstand veranlassen wird, daß der jüdische Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten, an denen er bisher nicht ertheilt worden ist, eingestthrt wird. Diese Fragen sind, wie der Interpellant ausjührte, auf Grund von Beschlüssen gefaßt worden, die länger als drei Jahre zurückliegen. Zur Zeit wurde eine gemischte Kommission eingesetzt, die in ihren Berathungen zur Annahme von sieben auch vom Gemeindevorstand genehmigten Thesen gelaugte, darunter speziell zu den beiden als grundlegend zu erachtenden Thesen, daß der jüdische Religionsunterricht an allen Lehranstalten, und zwar bis in die höheren Klassen hinauf, ertheilt werden soll. Der Interpellant ist der Ansicht, die wohl Alle theilen werden, daß der jüdische Religionsunterricht genau so wie der evangelische und katholische Religionsunterricht zum Schulplaue gehören muß. Im Laufe der drei Jahre ist nun an einigen Anstalten eine Erweiterung des Unterrichts selten oder überhaupt nicht zur Durchführung gelangt, wohl aber ist der Unterricht in den höheren Klassen einiger Anstalten wieder gestrichen worden, weil die Theilnehmerzahl der Schüler nicht als genügend erachtet wurde. Dies geschah auf Grund einer Verfügung, daß die Schüler nur bis zum vollendeten 14.Lebensjahr den Nachweis zu führen haben, daß sie jüdischen Religionsunterricht genießen, sonst aber an dem Unterricht der Schule theilnehmen müssen. Daraus ergiebt sich natürlich der arge Mißstand, daß die Schüler, wenn sie nicht mehr die Verpflichtung des Nachweises haben, überhaupt nicht gehalten zu sein glauben, jüdischen Religionsunterricht zu nehmen, und es ist klar, wie ungemein schädigend der Einfluß dieses Erlasses auf den Leiter der Anstalt wie auf die Schüler derselben wirken muß, welche auf dem Gebiete des Religionsunterrichts nicht so selbstständig arbeiten können wie auf arideren wissenschaftlichen Gebieten. Außerdem verträgt sich jedoch der Erlaß nicht mit der Dienstanweisung der Leiter der höheren Lehranstalten, dafür Sorge zu tragen, daß alle jüdischen Zöglinge eine religiöse Erziehung genießen. Alle Schritte der Kommission, diesen Erlaß, aus Grund dessen natürlich zahlreiche Dispensationen vom jüdischen Religionsunterricht in der Schule erfolgten und genehmigt werden mußten, rückgängig zu machen, sind bisher ergebnislos verlaufen. Die auf diese Interpellation gegebene Antwort, welche in Vertretung des zeitigen Vorstandes der Schulkommission. Herrn Justizrath Lachmann, Herr Gemeindesyndikus Lilienthal ertheilte, dürfte bei unseren Gemeinde- Mitgliedern lebhafte Befriedigung Hervorrufen, zeigt sie doch, daß der Gemeindevorstand unablässig bemüht ist, diese so brennende und für den Bestand des Judenthums so lebenswichtige Frage einer glücklichen Lösung entgegenzuführen. Die erste Frage der Interpellation ist hiernach vom Gemeindevorstand mit einem glatten Ja beantwortet worden; es ist ferner ein Beschluß gefaßt worden, Maßnahmen zu treffen, daß in Berlin und den Vororten an allen Lehranstalten jüdischer Religionsunterricht eingerichtet wird, sofern mindestens L0 jüdische Schüler die Anstalt besuchen. Itm bie Frage deS ÄeligionSuttterrichts einheitlich zur Durchführung zu bringen, ist vom Gemeindevorstand ein Fragebogen ausgeärbeitet worden, durch dessen Beantwortung sestgestettt werden, soll, in welchen Klassen aller Lehranstalten sich jüdische Schüler befinden, die Anzahl derselben, ob Religionsunterricht gegeben, und ob er im Nahmen des allgemeinen Unterrichts ertheilt wird. In der Voraussetzung, daß nur die Beantwortung des Fragebogens durch die Leiter der Schulen eine Grundlage zur ordnungsgemäßen Erledigung der Angelegenheit abgeben kann, hat sich der Gemeindevorstand an die städtische^Schuldeputation und das Provinzialschulkollegium mit der Bitte gewandt, ob sie geneigt wären, den Fragebogen an die Schulen zu versenden und die Leiter zur Beantwortung desselben zu veranlassen. Die städtische Schuldeputation hat schon ihre Bereitwilligkeit dazu erklärt und um Einsendung von 330 Fragebogen ersucht; vou dem Provinzialschulkollegium steht die Antwort noch aus, doch auch diese wird hoffentlich bejahend ausfallen. Der Gemeindevorstand wird auf Grund des zu beschaffenden Materials die Aushebung des vom Interpellanten citierten Erlasses zu erwirken oder in anderer Weise das vorgesteckte Ziel zu erreichen suchen. Gleichzeitig aber hat er schon jetzt an die städtische Schuldeputation die Bitte gerichtet, für die Einstellung der zur Fortführung des Religionsunterrichts erforderlichen Mittel Sorge zu tragen, um nicht aus Mangel an Mitteln die Angelegenheit scheitern zu lassen. Der Gemeindevorstand war bisher nur auf private Nachrichten angewiesen und konnte deshalb nur bei den Anstalten vorstellig werden, an denen eine genügende Zahl von Schülern vorhanden war. um den Unterricht einzurichten. So betvas ein Fall das Leibniz-Gymnasium, das von 50 jüdischen Schülern besucht wird. Ein Antrag an die städtische Schuldeputation um Einrichtung des Religionsunterrichts wurde mit der Begründung abgelehnt, daß die Anzahl der Schüler zu gering sei. In einer Unterredung des Gemeindesyndikus mit dem zuständigen Dezernenten des Magistrats wurde die Ablehnung aus schultechnischen Gründen aufrecht erhalten, da die für erforderlich gehaltenen vier Klassen nicht eingerichtet werden könnten; es wurde dem Gemeindevorstand anheimgestellt, einen kombinirten Religionsunterricht benachbarter Schulen durchzuführen. Der Gemeindevorstand erachtete seinerseits für die 50 Schüler 2—3 Klassen als ausreichend und hat sich mit einem neuen Anträge an den Magistrat gewendet, am Leibniz- Gymnasium den Religionsunterricht einzurichten oder aber im Falle nochmaliger Ablehnung einen kombinirten Unterricht für die jüdischen Schüler des Leibniz-Gymnasiums und des benachbarten Luisenstädtischen Gymnasiums zu veranstalten. Der Antrag ist noch rechtzeitig gestellt worden, um die hierfür erforderlichen Mittel in den Etat eiuzusügen. Zwei andere Fälle sind augenblicklich noch in Behandlung; der eine betrifft die Einrichtung des Religionsunterrichts im Anschluß an eine höhere Knaben- und Mädchenschule in Halensee, der andere im Anschluß an das Bismarck-Gymnasium und die Viktoria Luisenschule in Wilmersdorf. Ein Antrag au? Besprechung der Interpellation findet genügende Unterstützung. Herr Isidor Sachs beantragte, dem Fragebogen die Frage nach einem Ausschluß über das Lehrmateral auzufügen, doch wurde dieser Antrag aus den Einspruch des Herrn Louis Sachs, welcher die Verquickung dieser Frage mit den übrigen nicht als zweckentsprechend ansah, alsbald zurückgezogen. — Punkt 9 der Tagesordnung, betr. die Mittheilung des Gemeindevorstandes in Sachen der Errichtung einer Betriebskraukenkasse^ wurde von der Tagesordnung abgesetzt, ebenso der Rechnungsabschluß des jüdischen Krankenhauses, da im vorberathenden Ausschuß die Decharge noch nicht beschlossen worden ist. Debattelos werden zum Ankauf einer Thorarolle 200 Mark, für den Neubau der Gemeindemädchenschule 310 000 Mark bewilligt. — Alsdann erstattete Herr Isidor Sachs den Rechnungsabschluß der Armenkommission. Da der Bericht, der ein glänzendes Bild der weitverzweigten und mühseligen Thätigkeit der Kommission giebt, allgemeines Interesse verdient, werden wir auf denselben an der Hand der offiziellen Daten in der nächsten Nummer ausführlich zurückkommeu. Namens des Ausschusses und der Nepräsentantenversammlung sprach der Referent dem verdienstvollen Vorsitzenden der Armenkommission, Herrn Martin Simon, lebhaften Dank aus und bat, dieses Dankesvotum zu Protokoll zu nehmen. Gleichzeitig gab er dem Wunsche des Ausschusses Ausdruck, alljährlich einen Bericht den Gemeindemitgliedern über die großen Leistungen der Armenkommisston zugehen zu lassen.