Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 46 (14.11.1902)
- Date
- 1902-11-14
- Page
- Seite 545 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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545 Vor allem erweckt der Artikel den Anschein, als seien die Bezirksrabbinate lediglich zn dem Zweck ins Dasein gerufenum mißliebig gewordene Knltusbeamte vor den Uebergriffen der „Gemeindegewaltigen" zu schützen. Diese Absicht kann dein D. I. G. B. keineswegs zu Grunde gelegen haben. Man sollte doch meinen, das; derartige Einrichtungen ein ganz anderes Ziel verfolgen, und zwar einzig und allein die Erhaltung lind Förderung des religiös-sittlichen Lebens unter den Israeliten! Ist nun durch die Einrichtung der Bezirksrabbinate da, wo solche schon nahezu ein Jahrhundert bestehen, dieses Ziel erreicht worden? Ein Blick auf die religiösen Verhältnisse iil Süddeutschland wird jedem Hellsehendeil bei der Beantwortung dieser Frage ein berechtigtes Kopfschütteln abuöthigeii. Wohl hat der Verfasser im Vorübergehen von Segnungen besagter Einrichtung gesprochen; aber er hat Dinge zu finden geglaubt, die uns beim Lesen derselben geradezu seltsam erscheinen. Ich frage: Wo sind es heutzutage die Bezirksrabbinate, welche sich bemühen, jüdische Volksschulen ins Leben zu rufen oder solche zu erhalten? Wo werden durch ihre Bemühungen Besoldungsverbesserungen der Lehrer durchgeführt, und wo findet der Lehrer in irgend einem Bezirksrabbinate den starken Rückhalt gegen die absolutistischen Neigungen der „gemeindegewaltigen Parnassim"? Ich will dem noch hinzufügen: Wo hat man in Bayern schon angesichts der mißlichen Anstellungsverhältnisse vernommen, daß ein Bezirksrabbinat sich der ihm unterstellten Lehrer angenommen und für sie bei der Behörde eine Lanze gebrochen? Sind die Letzteren nicht vielmehr alle Zeit vor die Nothwendigkeit des „Uelp zwuiseit" gestellt gewesen? Ich spreche hier mit Absicht von dem Rabbinat und nicht von der Person des Inhabers, und will nicht ungerecht sein, sondern das anerkennen, was im Laufe der Jahre auch bei uns Gutes geschehen ist. Der Grund hiervon lag aber niemals in dem Institute, sondern lediglich in der Person des Rabbiners. Wir müssen anerkennen, daß es bei uns Männer auf dem Posten eines Bezirksrabbinats gegeben hat und noch giebt, die gewiß großes Interesse für Schule und Gemeinde an den Tag gelegt und sich redlich gemüht haben, das religiös-sittliche Leben in den Gemeinden ihrer Bezirke zu fördern. Wer aber den heutigen Stand dieses religiösen Lebens in Süddeutschland, hauptsächlich in unserer Pfalz betrachtet, der wird doch zugestehen, daß es leider nicht leicht in unserem deutschen Vaterlande eine Provinz giebt, die in dieser Beziehung dem Nullpunkte näher steht als die unserige. Dürfen wir aber die geistigen Führer unserer Gemeinden dafür verantwortlich machen? Weit entfernt. Wir können aber auch andererseits nicht alles Gute, was im Laufe der Zeit geschehen, aufs Konto der Einrichtung von Bezirksrabbinaten schreiben. In früheren Zeiten war es der unbewußte Glaube und die Gewohnheit der religiösen llebung, durch welche die Gemeindemitglieder in treuer Anhänglichkeit an die angestammte Religion verharrten. Diese Unmittelbarkeit des Glaubens, die unbewußte Uebung der religiösen Vorschriften, die gleichsam zur Natur geworden war, haben im Lause der Zeit aufgehört, und damit ist zugleich auch der religiöse Sinn in erschreckender Weise selbst dort geschwunden, wo die „segensreiche" Einrichtung der Bezirks» rabbinate schon lange Jahre besteht. Ich will zugestehen, daß die Neueinrichtung Vvn Bezirksrabbinaten da, wo solche nicht vorhanden, einige Vortheile für die Ausgestaltung des religiösen Lebens in den Gemeinden bringt, vorausgesetzt, daß der echte Mann auf dem Posten steht. Ich will auch nicht zu Denen gehören, die die ganze Einrichtung „über den Haufen werfen wollen". Aber ich kann ihnen keinen so großen Werth beilegen wie der Verfasser des Artikels, zumal derselbe besonders mit dem Hauptpunkte seiner Ausführungen nach meiner Ansicht vollständig auf dem Holzweg ist. Die Verhältnisse in den Bezirken, in denen die vielgepriesene Einrichtung sich seit langen Jahren vorsindet, scheint er schlecht zu kennen, sonst könnte er mit der Behauptung nicht hervortreten: „Die Gemeindegewaltigen" verlieren in der; Bezirksrabbinaten einen großen Theil ihrer Herrschaft. Ihre Thätigkeit beschränkt sich auf das sogenannte „zeigen" bei der Thoravorlesung, auf die Vertheiluug von ^lijaus und Nirwana, ihre unumschränkte Herrschaft über die armen, staatlich nicht angestellten und ungeprüften Religionslehrer, Kantoren und Schächter, vornehmer „Kultusbeamte" genannt, ist mit der Einrichtung der Bezirksrabbinate endgiltig gebrochen!" Wenn dem so wäre, ich wüßte nicht zu sagen, ob ich die Machtfülle eines Rabbiners der eines Gemeindevorstehers so ohne Weiteres vorzöge. Denn es giebt ja doch auch gerechte uud einsichtige Gemeindevorsteher, unter deren Herrschaft es sich recht gut leben läßt, ebenso wie es unduldsame Rabbiner giebt, die auf alles eher bedacht sind, als auf das, was ihres Amtes ist. Es wird hier immer auf Personen und Umstände ankommen, und es giebt sicherlich ebenso viele Fälle von Meinungsverschiedenheiten zwischen Rabbinern und Kultusbeamten wie zwischen letzteren und den Vorstehern. I/etat e'est moi — sagt heute noch in Süddeutschland der Gemeindevorstand, und er ist es in Wirklichkeit, er ganz allein. Nicht der Bezirksrabbiner ist der Vorgesetzte des Kultusbeamten, sondern der Gemeindevorstand; nicht das Bezirksrabbinat ist die höhere Instanz, wenn Streitigkeiten auszusechten sind, sondern Bezirksamt und Regierung, und beide letztgenanten werden im besten Falle auf die Expertise des zuständigen Rabbiners einigen Werth legen. Wäre jener ersehnte Jdealzustand bei uns vorhanden, ein Streit zwischen Vorstand und Kultusbeamten, ein Mißbrauch der Herrschaft zu Ungunsten deS Letzteren wäre doch vollständig ausgeschlossen! Wie sieht aber demgegenüber die Wirklichkeit aus? Auch hier giebt es Beispiele genug von Uebergriffen seitens der Vorsteher, von Feindseligkeiten jeglicher Art, — trotz Bezirksrabbinaten. Die jüngste Vergangenheit zeigt uns wieder einen krassen Fall aus dem Pfälzischen Centrum. Werden solche Zustände je aufhören? So lange es Vorgesetzte und Untergebene giebt, und das wird wohl noch recht lange der Fall sein, ebenso lange giebt es „Gewaltige", denn sie alle sind — Menschen. Bevor uns daher nicht bessere Munition als die empfohlene zu Gebote steht, ist der ernste Schlachtenruf zum Kampfe gegen die „Gemeindegewaltigen" unnütz. Arbeiten wir jetzt lieber an einer Gesammtorganisation unserer Gemeinden und Synagogen, erstreben wir eine Verfassung der Kultusgemeinden nach dem alten, bewährten französischen Muster! Hier haben wir ein weites Feld der Arbeit, auf dem sich Vorsteher, Rabbiner und Lehrer in voller Eintracht bewegen und arbeiten können.