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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-11-07 · Heft 45 (7.11.1902) · p. Seite 531

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 45 (7.11.1902)
Date
1902-11-07
Page
Seite 531 (sequence 5)
Language
German
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521 stein u. Co. erschienenes Druck!)est „Majestätsbeleidigungen, Randglossen zu der von Sr. Majestät Kaiser Wilhelm am 4. September 1902 im StZndehause zu Posen gehaltenen Ansprache" wegen Beleidigung von Beamten beschlagnahmt worden sei. gemäß § 185 und 186 St- G.-B., insbesondere des Oberpräsideuten von Posen, von Bitter. In dem Druckheft wird unter anderem darauf hingewiesen, daß die drei höchsten Beamten in der Provinz Posen, Oberpräsident von Bitter, Polizeipräsident von Hellmann und Oberbürgermeister Witting, jüdischer Abkunft seien. Von Herrn Witting und vom Polizeipräsidenten von Hellmann ist dies ja bekannt, daß aber auch der Oberpräsident von Bitter jüdischer Abkunft ist, dürste für weite Kreise und für Herrn v. Bitter selbst neu und überraschend sein." 4 Die Hoffnung Derer, die geglaubt hatten, der Antisemitismus in Oesterreich sei im Rückgang begriffen und ziehe nicht mehr, hat sich nicht erfüllt: der Antisemitismus hat vielmehr bei den Landtagswahlen in Oberösterreich und in Niederösterreich zwei glänzende Siege errungen. In Oberösterreich hat er zwar die Zahl seiner Mandate nicht wesentlich vermehrt, aber die Zahl seiner Stimmen ist überall stark gewachsen, und in Niederösterreich hat er die Zahl seiner Mandate von 14 auf 20 gebracht; im Bezirk Baden steht er in Stichwahl. Da es nur 21 Sitze giebt, so hat der Antisemitismus Aussicht, alle zu besetzen. Die diesmaligen Wahlen unterscheiden sich nach der „N. Fr. Pr." von den Wahlen des Jahres 1896 dadurch, daß sie ausschließlich die „Reinkultur der Luegerei" ergeben haben, „ohne Kompromiß, ohne fremde Beimischung, tiefschwarz, ohne die geringste Schattirung". Was nicht unbedingt zur Fahne Luegers schwor, ist ausgemerzt worden; Schaukelpolitiker, die sich für eine andere Mehrheit reservirten, haben ebenfalls keine Gnade gefunden. Auch der strenge und unabhängige Kritiker Schöffel, der biedere Ehrenbürger zahlloser Gemeinden, dessen Sitz für felsenfest gehalten wurde, ist hinweggeschwemmt worden. Woher kommt nun dieser glänzende Sieg, nachdem doch Lueger selbst schon seine Niederlage in Rechnung gezogen hatte? Die „N. Fr. Pr." meint, die Lösung des Räthsels bestehe wahrscheinlich darin, daß die Landgemeinden von der Gunst oder Ungunst der herrschenden Partei abhängig sind und die meisten Wähler von der Furcht vor der Rache der unterliegenden Partei sich bestimmen ließen. Selbstverständlich wurde das System der Einschüchterung und Drohung rückhaltlos gehandhabt, und ebenso selbstverständlich ist, daß die gesammte Geistlichkeit mit ihrem ganzen wirksamen Apparat für die Antisemiten eintrat. Das „Vaterland" feiert denn auch das Wahlergebniß als einen großen Sieg seiner Leute und spricht die Hoffnung aus, die übrigen Länder werden dem „leuchtenden" Beispiel" der Landgemeinden Ober- und Niederösterreichs folgen. Die Herrschaft der „Christlichsozialen" im mederösterreichischen Landtage ist also wieder auf Jahre hinaus befestigt. 4- Die in den nächsten Tagen in Petersburg zusammentretende russische Radbiuerkonferenz wird sich namentlich mit dem von der Regierung kürzlich veröffentlichten und von uns bereits skizzirten Gesetzentwurf über die Ehe, insoweit derselbe die Juden betrifft, befassen. Leider wird den einberusenen Rabbinern nur der Abschnitt über die Abschaffung der Chalizah sowie die Bestimmungen über die Trennung der eheverlassenen Frauen zur Begutachtung vorgelegt werden, die übrigen, in die Reinheit der jüdischen Familien tief einschneidenden anderweitigen Bestimmungen über die Trennung jüdischer Ehen gedenkt die Regierung selbstherrlich, und öhnö erst die Betheiligten zu befragen, zu erledigen. Das Wichtigste in dem ganzen Gesetzentwurf sind die 88 163 und 190. 8 163 trennt auf Wunsch eines der beiden Ehegatten eine Ehe, wenn 1. einer der beiden Ehegatten spurlos verschollen (Agunoh), 2. wenn er zur Verbannung nach Sibirien verurtheilt worden ist, 3. wenn einer der Ehegatten dem anderen nach dem Leben trachtet oder dasselbe sonst in Gefahr bringt. 8 190 gestattet die Trennung der Ehe aus einseitigen Wunsch eines Ehegatten, wenn 1. die Ehe 10 Jahre nach stattgehabter Verheirathung kinderlos geblieben ist, 2. wenn einer der Ehegatten an einer ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit leidet, 3. wenn er drei Jahre lang an einer unheilbaren Geisteskrankheit leidet, 4. wenn einer der Ehegatten den anderen Theil schwer beschimpft hat und 5. wenn einer der Ehegatten den anderen zur Begehung eines Verbrechens oder einer Unkeuschheit zwingen will. Viele diese Gründe zur Trennung einer Ehe kennt das jüdische Gesetz nicht, welches überhaupt zur Trennung einer Ehe bekanntlich unter allen Umständen die beiderseitige Zustimmung der Betheiligten verlangt. 4- Eine merkwürdige Nachricht erhalten wir aus Amerika aus einer Quelle, an deren Zuverlässigkeit wir nicht zweifeln können. Aus Newyork wird uns geschrieben: „Bei dem letzten hier ans Rumänien eingetroffenen Trupp von Einwanderern, unter denen wieder, wie stets, zahlreiche Glaubensgenossen waren, befanden sich auch einige jüdische Familien mit russischen Pässen. Den Herren vom hiesigen rumänisch-jüdischen Unterstützungsverein fiel dies ans, denn die neue» Ankömmlinge kamen offenbar gleichfalls aus Rumänien, und bei der Befragung stellte sich heraus, daß sie in Wahrheit aus dem Königreich an der unteren Donau stammten, daß sie aber ihre Pässe von russischen Agenten in der Moldau erhalten hatten. Sie erzählten, daß noch andere jüdische Familien in der Moldau, namentlich aus dem Lande und in den kleineren Städten, solche russischen Pässe ausgefolgt erhielten und damit in den russischen Unterthanenverband getreten seien. Wie verzweifelt müssen die Unglücklichen lein, wenn sie den, Leben als „Fremde ohne Protektion" das Unterthanenverhältniß zu Rußland vorziehen! Man ist hier von diesem Vorkomumiß frappirt, weil dasselbe zugleich auf dunkle Politische Machinationen Rußlands hinzudeuten scheint." Soweit die von wohlunterrichteter Seite uns zngegangene Mittheilung. Unsere rumänischen Glaubensgenossen können nicht nachdrücklich genug davor gewarnt werden, diesbezüglichen Einflüsterungen russischer Agenten Gehör zu geben. Bei allem Jammer ihrer trostlosen Lage müssen sie ihrem Heimathlande die Treue bewahren. Was aber das liebe Rumänien selbst betrifft, so ist es wieder einmal interessant, die Doppelzüngigkeit seiner großen Politiker enthüllt zu sehen. Einen recht werthvollen Beleg dafür haben die Altkonservativen geliefert. Nachdem erst kürzlich die „Roumanie" eine Reihe judenfreundlicher Artikel veröffentlicht hat, ist nun von Jean Lahovary, dem Minister des Acußern im altkonservativen Kabinet Cantacuzino. eine Broschüre veröffentlicht worden, die unter unbedingter Ablehnung einer israelitischen Massennaturatisaiion eine möglichst ausgiebige Unterstützung der israelitischen Auswanderung und ruhiges Gedulden der im Lande bleibenden Israeliten als den besten Weg zur Lösung der rumänischen Judenfrage bezeichnet!

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