Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 44 (31.10.1902)
- Date
- 1902-10-31
- Page
- Seite 528 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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528 eine gemeinsame Veranstaltung.) Wer fahren will, soll am Sabbath fahren, und wer nicht fahren will, der soll nicht fahren, aber keine Majorität von Rabbinerversammlungen oder anderen Menschen hat zu beschließen, ob Jemand am Sonnabend fahren, oder nicht fahren soll. Auch die Talmndisten, deren Erschwerungen Dr. Jelski durch die Nabbinerversammlungen beseitigen will, haben keine Majoritätsbeschlüsse gefaßt, sondern nur durch die Kraft ihrer Argumente gewirkt. Ebenso behutsam wie mit der Rücksicht aus das falsche Licht, in das wir uns bei Glaubens- und Nichtglaubensgenossen stellen könnten, sollte man mit der Rücksicht auf die modernen Verhältnisse und Anschauungen sein. Gewiß finden sich im Talmud viele unserem Empfinden nach unbegründete, auch seltsame Vorschriften, wobei ich indessen häufig das Gefühl habe, daß manche Lächerlichkeit auf das Mißverständniß späterer Zeiten zurückzuführen ist. wie beispielsweise die Pessach-Hagadah. wenn man sie ernst nimmt, vielfach grotesk erscheint, als Plauderei, als Spiel des Geistes aber in eine ganz andere Beleuchtung rückt. Die Untersuchung Hillels über das Ei mag in diese Kategorie gehören; es mag ein tieferes Motiv haben, das wir nicht kennen. Ebenso mag die Begründung des Verbots, am Sabbath zu fahren, ursprünglich ein Scherz gewesen sein, denn das Verbot ist eine so zwingende Folge aus der Vorschrift: „auf daß ruhe dein Knecht und dein Vieh" — daß es einer Begründung gar nicht bedurfte. Wie man mir mittheilt, wird das Verbot am Sabbath zu fahren im Jernsal. Talmud Pea V, 2 durch Berufung auf die Sabbathruhe, 11. Mos. 20, 10, begründet. Die Stelle, welche Dr. Jelski im Auge habe, bezieht sich auf den Jomtow, nicht den Sabbath, den siebenten Tag. an dem Gott geruht habe. Es lohnt aber garnicht der Mühe, im Einzelnen Sätze zu bekämpfen, welche modernen Anschauungen und Verhältnissen nicht entsprechen. Geht man nicht mit dem Gefühl der Pietät, sondern mit modernen Anschauungen an die Prüfung der Religionen, so bleibt überhaupt nichts übrig. Hochachtungsvoll Dr. H. M. C. * Sehr geehrter Herr Redakteur! s ist ein weit verbreiteter Jrrthum, von dem sich selbst wissenschaftlich gebildete jüdische Theologen nicht frei gemacht haben, und der in der Zuschrift des Herrn Dr. Jelski in Nummer 44 dieses Blattes wiederkehrt, daß der eigentliche Grund für das Verbot des Fahrens am Sabbath der sei: „damit man nicht (unterwegs) einen Zweig abpflücke." Abgesehen davon, daß die im Talmud angeführten Gründe dieses seit den ältesten Zeiten anerkannten Verbots — schon zur Zeit Jose ben Joösers, 300 Jahre vor Abfassung der Mischna, galt das Reiten am Sabbath als besonders odiose, typische Entweihung des Ruhetages — uur, wie in so vielen ähnlichen Fällen, Versuche sind, das nach dem Volksbewutztsein zweifellos Unstatthafte aus irgend eine Weise in das theoretische System der Verbote einznsügen, ist bezüglich der eitirten Redewendung 8^2*) Folgendes zu beachten. Der Geist des Hebräischen und speziell die Sprache der Thora sucht Abstraktionen zu vermeiden und bedient sich mit besonderer Vorliebe eines konkreten Begriffes oder eines veranschaulichten wenn auch an sich belanglosen einzelnen Vorgangs, um dadurch einen großen Kreis von Möglichkeiten anzudeuten. Unter dem Einflüsse der klassischen Rhetorik und der philosophischen Bildung ziehen wir es heute vor, Definitionen zu geben; aber Beispiele sind sicher volksthümlicher. sie sind sichtbare Bilder und prägen sich dem Gedächtniß des einfachsten Menschen ein — der Weise mag sie dann deuten und durch die Idee verallgemeinern. Wenn die Thora sagen will: „Die Fürsorge für das Eigenthum seines Nächsten gehört mit zu den Pflichten der Menschenliebe," oder „eine häßliche Handlung ist an sich verpönt, auch ohne Rücksicht auf den Schaden oder auf die sträflichen Folgen" gebietet sie: „Du sollst nicht den Esel oder den Ochsen deines Bruders fallen sehen und dich abwenden; du mußt ihm helfen, sie aufzurichten." und: „Du sollst einen! Tauben nickt fluchen, vor einen Blinden keine Falle legen." Ebenso ist die ganz sicher nicht erst von den Rabbinern erfundene^onderung der Milch mtd Fleischspeisen durch einen einzigen konkreten Fall ausgedrückt: „Du sollst ein Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen." Vergleiche den Satz N11.12 21512.1 121V 8°78. Wer nun mit dem Talmud einigermaßen vertrgut ist, weiß, daß seine Ausdrucksweise an derselben Regel festhält, was nebenbei auch die Kontinuität des Geistes unserer Tradition bestätigt. Zum erwähnten Siebt es mehrere Analogien, so z. B.: Kethuboth 5a: Es soll am Ausgang des Sabbath kein Hochzeitsfest stattfinden, filP 12 — es könnte am Sabbath, im Drange der Vorbereitungen zum Hochzeitsmahl, ein Huhn geschlachtet werden: ein herausgegriffenes Beispiel für den ganzen Komplex der sich ausdrängenden Verrichtungen, für die Profanirung des Sabbaths durch Bestimmung desselben als Vorbereitungstag für ein bei dessen Ausgang zu feierndes Fest. Kidduschin 5a: Die Verlobte eines Priesters darf nach biblischer Vorschrift von der ihrem Bräutigam zustehenden Theruma essen, es ist aber von den Rabbinern verboten worden. Warum? ^1 1'28 51'22 212 .1^ 1)12' 82V »Es könnte ihr vielleicht ein Becher Wein im elterlichen Hause eingeschenkt werden, aus dem sie auch den Brüdern und Schwestern zu trinken geben würde," — ein konkretes Beispiel für den allgemeinen Gedanken, daß die Verlobte durch ihren Aufenthalt im elterlichen Hause die Theruma, in welcher Form immer, außerhalb der gesetzlichen Bestimmung verwenden könnte. Ebenso ist das „Abschneiden des Zweiges" nur eine typische Möglichkeit aus der Zeit, wo vorzugsweise das Reiten im Dienste des Verkehrs stand; wir würden heute statt dessen von der Möglichkeit eines „Schmierens der Maschine" oder einer „Manipulation mit dem Motor" reden, aber auch auf diese Einzelverrichtungen kommt es gar nicht an, sondern offenbar nur darauf, daß das Unterlassen jeder Arbeit auch nothwendig mit einer Unterlassung jeder wochentagsmäßigen, dem Erwerb dienenden Verkehrsbeschleunigung sowie mit einer gewissen positiven Ruhe (H12V) innerhalb eines möglichst begrenzten Ortes verbunden sein muß. Jede Anwendung der gewöhnlichen Transportmittel würde nicht nur zu dieser oder jener religionsgesetzlichen Uebertretung führen, wofür der „abzuschneidende Zweig" ein zufällig besonders suggestives Symbol ist, sondern auch den Kern des Gebotes der Sabbathruhe (2. B. M. 16, 29) treffen. Dieser instinktiven Scheu vor einer dem Erlverbsleben par exeelleues dienenden Handlung am Sabbath ist es wohl zu verdanken, daß, obwohl schon 1869 in einer Zeit religiöser Gährung der Präsident der Wiener Kultusgemeinde Joseph Ritter von Wertheimer auf der Leipziger Synode das Gestatten des Fahrens verlangt hat und ein gelehrter Freund ihm mit einem ganzen Arsenal wissenschaftlicher Beweise über die Geringfügigkeit des Verbotes zur Seite stand, sich noch heute kein einziges Vorstandsmitglied in Wien finden wird, welches einen ähnlichen Antrag ernstlich wagen würde. Das Argument von Sturm und Wetter ist natürlich irrelevant. Wo auch nur der Schatten einer religiösen Idee in Betracht kommt, darf man nicht nach dem Thermometer fragen. Im Uebrigen wird jeder religiös Gesinnte, selbst wenn er nicht orthodox ist. den Ausführungen des Herrn Dr. H. M. C. über die Unerläßlichkeit der formellen Gebote in vollem Maße zustimmen, und für mich ist es räthselhaft, wie man bei einer rabbinischen Weltanschanung.derenTräger Hil lel ist, von einer Zwiespältigkeit und einem Widerspruch reden kann. Nachdem wir einmal wissen, daß dieser edle Mann über seine Religion wohl nachzudenken und ihren Inhalt in eine reine und hohe Lehre zusammenzufassen Gelegenheit hatte, und nachdem jedes unlautere, äußere Motiv für sein absolutes Festhalten selbst an den minutiösesten halachischen Vorschriften und Deutungen gänzlich ausgeschlossen ist, bleibt doch wohl nichts übrig, als die T h at - fache hinzunehmen, daß sich für ihn das traditionelle talmndische Judenthum mit seinem ganzen Inhalt sehr wohl mit der erhabensten Ethik zu einer harmonischen Einheit zusammeufügte. Viel deutlicher noch ist die innere Einheit der rabbinischen Weltanschauung durch eine Persönlichkeit bewiesen, welche uns bei weiten: näher steht, und von der nicht einzelne Sätze, sondern umfassende, wohlgeordnete Kompendien, groß angelegte Werke, Abhandlungen und Briefe, Dokumente eines ganzen Lebens erhalten sind: durch Maimonides, dessen erhabene Sittenlehre und an Feinheit unerreichbare Auffassung der höchsten Ideen des Judenthums mit der striktesten Heilighaltung und bedingungslosen Anempfehlung des gesummten, zu seiner Zeit bereits viel umfangreicheren Nitualgesetzes innerlich so verwebt sind, daß sie von einander kaum geschieden werden können. Wien, 12. Oktober. Dr. Armand Kaminka. Druck und Verlag von Rudolf Masse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.