Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 44 (31.10.1902)
- Date
- 1902-10-31
- Page
- Seite 519 (sequence 5)
- Language
- German
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519 Männer wie Gierke und Jäger doch auch heute noch, wo die Bewegung in den Kreisen, an die sie sich gewendet, etwas nachgelassen hat, von großer Bedeutung und Tragweite. 4 Während bisher das russische Gesetz das Familienleben der Juden geschont und die Schließung wie die Trennung der jüdischen Ehen vollständig den Rabbinern überlassen hat, will jetzt die russische Regierung auch die jüdischen Ehen r e g le »> e n t i re n. Eine Reihe neuer bürgerlicher Gesetze sind jetzt im Entwürfe veröffentlicht worden, und unter diesen befinden sich zahlreiche Gesesetzparagraphen, durch welche auch die Ehen unter den Anhängern aller in Rußland vertretenen Konfessionen geregelt werden. Bei der Reglementirung der jüdischen Ehen sind freilich die Vorschriften des Talmuds und seiner Erklärer bis auf den Schulchan Aruch hinab im allgemeinen berücksichtigt worden. Einige Erschwerungen und Erweiterungen des Kreises der verbotenen Ehen sowie des Eheverbots unter Verwandten über die Vorschriften der Bibel hinaus ließen sich schon ertragen. Weit schwerer zu ertragen sind dagegen die Erleichterungen, welche die russische Regierung entgegen den Vorschriften von Bibel und Talmud sich in Bezug ans Schließung und Trennung gewisser jüdischer Ehen erlaubt hat. So schafft das Gesetz die Chalizah ab und gestattet einem Kohen eine geschiedene Frau zu heirathen. Wollte ein Rabbiner fortan sich weigern, die Wittwe eines kinderlos verstorbenen Juden ohne Chalizah zu trauen, oder wollte er etwa keinen Kohen mit einer geschiedenen Frau trauen, so könnte das die Trauung begehrende Paar den renitenten Rabbiner anzeigen, worauf dieser schwer bestraft werden würde. Noch weit schlimmer ist es mit den verlassenen Frauen, die laut Vorschrift des neuen Gesetzes nach Ablauf einer bestimmten Anzahl Jahre ohne Scheidung eine neue Ehe eingehen dürfen. Die Zahl solcher verlassenen Frauen (Agunohs) sind bei der seit zwei Dezennien anhaltenden lebhaften Emigration unter den russischen Juden nicht gering, und es werden gewiß viele solche Frauen von der Erlaubniß der Behörden Gebrauch machen. Endlich hat die russische Regierung im Widerspruch mit dem jüdischen Gesetze auch die Ehe - scheidungen erleichtert, indem sie unter Umständen die Ehe auch auf Antrag einer Seite zu trennen gestattet und von einer vom jüdischen Gesetze unter allen Umständen für erforderlich gehaltenen beiderseitigen Zustimmung absehen will. Freilich ist dieses alles einstweilen nur noch ein Gesetzesvorschlag, der noch manche Abänderung erfahren dürfte, bevor er Gesetzeskraft erlangen wird. Namentlich sollen die die Inden betreffenden Fragen erst der Ende dieses Monats in Petersburg zusammentretenden Rabbinerkonferenz zur Begutachtung vorgelegt werden. Aber abgesehen davon, daß ein großer Theil dieser „Rabbiner" blos Kronrabbiner sind, von denen manche nicht einmal hebräisch lesen können, und daß ferner zu dieser Konferenz einige Laien einberufen werden sollen, wird die „Konferenz" nur aus ganzen sieben Personen bestehen. Es ist das eher ein Kollegium von wenig sachverständigen Gutachtern als eine Konferenz. Jedenfalls wird diese Konferenz wenig Aehnlichkeit mit irgend einem Sanhedrion neueren oder ältereil Datums haben und weder der russischen Regierung noch weniger aber der russischen Judenheit imponiren. Ueber einen getauften Juden, der sich als Schwindler entpuppt hat, bringt die „Kreuzzeitnng" einige erbauliche Mittheilungen, die weiterverbreitet zu werden verdienen. Das fromme Blatt läßt sich nämlich aus Paris schreiben: „Seit einiger Zeit ist in der Pariser Presse beständig von der Odyssee eines Schwindlers Namens Rosenberg die Rede, der sich Kanonikus nennt und wirklich katholischer Geistlicher ist. Wie schon der Name errathen läßt, ist er jüdischer Abstammung. Sein Vater, geboren im Großherzogthum Baden, war trotz seiner mosaischen Religion — höchst charakteristisch! — Organist der Kathedrale von Tours und, beiläufig bemerkt, ein Verwandter des berühmte» Komponisten Anton Nubinstein. Eines Sonntags fiel unser Organist aus die Knie, erklärte, die Gnade Gottes sei über ihn gekommen, und trat, wie der „Matin" berichtet, zur katholischen Kirche über. Der begabteste seiner Söhne, Stanislaus-Jean-Marie, erhielt seine Ausbildung in einem Seminar, wo er sich durch eine seltene Beredsamkeit anszeichnete, eine Gabe, die ihn leider auch später nicht verließ. Der Abbs Rosenberg verwaltete übrigens nie ein Pfarramt, sondern er wurde, nachdem er in mehreren vornehmen Familien als Lehrer fungirt hatte, in einem Jesuiten - Collvge angestellt. Seit dem Verlassen dieser Lehranstalt gründet er zwei Waisen, anstalten, um sich mit der Arbeit seiner Pensionäre zu bereichern treibt er Weinhandel, indem er sich für den Generalvikar der Erzbischöfe von Cypern und von Thr ausgiebt, deren Weine er angeblich vertreibt. Durch Erbschleicherei setzt er sich in den Besitz eines Vermögens, das indessen seine Schuldenlast nicht aufwiegt. Er gründet schließlich auch eine Schwindelbank sowie ein Schwindelnnternehmen, bei dem es sich um die Ungiltigkeitserklärnng katholischer Ehen handelt. Kurz bevor es zu seiner Verhaftung kommt, ist er verschwunden. Er führte ein liederliches Leben und behielt bis zum letzten Augenblick die Leitung der beiden von ihn« und seiner Schwester gegründeten Waisenaustalten, bei denen Knaben und Mädchen in einer für ihre Sittlichkeit nicht gerade günstigen, recht bedenklichen Gemeinschaft lebten. Hier haben wir wieder einmal ein Beispiel dafür, daß der Uebertritt zur christlichen Religion den Jude» nur zu oft Mittel zum Zweck ist." Man kann aber noch eine andere Moral an diese Geschichte knüpfen: Auf welchem sittlichen Niveau stehen wohl die Männer, welche solche Subjekte zur Taufe bewegen und auf diese sogar Prämien setzen? 4 Die Reisen des bekannten englischen Majors Gordon durch die großen Ghettos von Rußlands Galizien und Rumänien haben bewirkt, daß dieser große, aber ehrliche Fremdenhasser bekehrt nnd aus einem hartnäckigen Gegner der in England einwandernden Juden ein warmer Freund derselben wurde. Es wiederholt sich hier die alte Geschichte von Bileam, dessen Fluch sich schließlich in Segen verwandelte. Gleich nach seiner Rückkehr nach London theilte Major Evans Gordon brieflich Herrn Sokolow, dem Herausgeber der „Hazefirah" in Warschau, seine Absicht mit, im Parlament eine Interpellation über die Stellung der englischen Negierung zur Judenfrage in Rumänien einzubringen. Am 20. d. M. hat Major Gordon sein Versprechen eingelöst und an den ersten Lord des Schatzes, Mr. Balfour, die Frage gerichtet, ob die Note der amerikanischen Regierung wegen der Behandlung der Juden in Rumänien veröffentlicht werden und ob dem Hause Gelegenheit gegeben werden wird, die Frage zu besprechen. Wegen vorgerückter Zeit mußte die Antwort schriftlich ertheilt werden. Dieselbe lautete: „Die Korrespondenz über die Note der Negierung der Vereinigten Staaten, auf die mein verehrter Freund Bezug genommen hat, ist noch nicht abgeschlossen, und bin ich daher nicht im Stande, den wichtigsten Theil der Anfrage zu beantworten."