Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 43 (22.10.1902)
- Date
- 1902-10-22
- Page
- Seite 512 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3228473-3228517--59149-3295649- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
512 Fabrik vorgeschvssen hatte, vorläufig auf weitere sechs Jahre zu dem bisherigen Zinsfuß geliehen. Während der König also diesem jüdischen Unternehmer gegenüber sich nach wie vor huldreich und gnädig zeigt, schlägt er doch gegen das Gros der Juden, zweifellos veranlaßt durch den Rath antisemitischer Ohrenbläser, vor allem wohl Gotzkowskys, eine immer schärfere Tonart an. So heißt es in einer Kabinetsordre vom 18. Juli 1750 an Jvh. Rudolf Fasch, dirigirenden Geheimen Finanzrath beim fünften Departement: „Da es die tägliche Erfahrung zeiget, daß das Hausiren der Juden zu Berlin dergestalt überhand genommen, daß ohnerachtet aller bisher dawider ergangenen Edikte doch nichts gewöhnlicher ist. als die Juden mit seidenen und anderen Maaren von einem Hause in das andere lausen zu sehen, wodurch es dann auch geschehen ist. daß die Judenschaft allda den ganzen Handel mit seidenen Maaren, zum großen Präjudiz der christlichen Kauflente, fast allein an sich gezogen hat: so befehle Ich, daß Ihr zufvrderst mit einander überlegen und ein Concert treffen sollt, was vor Mittel zn employiren, um den so schädlichen Hausiren derer Inden zu Berlin Einhalt zu thu», desgleichen was vor ein Temperament zu treffen, damit die Judenschaft denen christlichen Kanfleuten den Handel mit seidenen Maaren nicht so sehr entziehen, endlich auf was Art die Inden am fnglichsten zn obligiren, unfern Fabrikanten ihre fabrizirten Seidenwaaren abzunehmen, um mit denen fremden, deren Eutröe annoch gestattet wird, zn debitiren." In der Folge wendet sich Gvtzkowsly in wiederholten Denkschriften an Füsch, dem er die gedrückte Lage der Seidenfabrikanten in beweglichen Worten schildert. Schuld an den traurigen Zuständen seien besonders die Inden, welche ausländische Maaren in großen Mengen importirten, und welche den hiesigen Unternehmern Preise böten, die diese zu acceptiren nicht in der Lage seien. Es müßte daher eine Einrichtung getroffen werden, durch welche die Juden gezwungen würden, mindestens ein Viertel dessen, was sie bisher aus dem Anslande bezogen hätten, von den inländischen Fabrikanten zn entnehmen. Auch die Einfuhrverbote für Sammet nützten nichts; man solle daher lieber diese Maare mit einem hohen Einfuhrzoll belasten. In diesem Sinne berichtet denn auch Fäsch an den König, und dieser erläßt eine Kabinetsordre, in der allerdings nicht nur den Juden, sondern überhaupt allen mit Seide handelnden Kaufleuten zur Pflicht gemacht wird ein Sechstel ihres, Bedarfs von den heimischen Fabriken zn entnehmen. Auch ein erhöhter Einfuhrzoll wird genehmigt, und den Erzeugern von Seidenwaaren die Exportbonifikation von 4 auf 8 Prozent erhöht. Dann heißt es weiter in dem Aktenstück: „Da bisher insonderheit bei der Jndenschaft der Mißbrauch eingerissen, daß selbige unter den Namen, als unterhielten sie selbst einige Seidenstühle, worauf sie jedoch nur einige Serge de Svie sabriciren lassen, große Quantitäten fremder Etoffes in auswärtigen Commissionen hereingebracht haben, so soll solches gedachter Judenschaft nicht weiter gestattet, sondern solche wegen ihrer zum Handel benöthigten seidenen Maaren hauptsächlich an die hiesige große Fabriken zur Abnahme verwiesen werden." Eine ähnliche Verfügung ergeht auch an den Bürgermeister Vvß in Potsdam, dem ausgegeben wird, genau zu kontroliren, ob die Juden ausländische Maaren einschmuggeln nnd sie als selbst fabrizirte in den Handel bringen. Außerdem wurden genaue Nachweisungen angeordnet über den Ein- und Verkauf von Sammet- und Seidenwaaren seitens der Kaufleute, über die Bezugsquellen u. dergl. Auch in der späteren Zeit hören wir nun fortwährend von Gotzkowskhschen Eingaben, die über das schlechte Geschäft nnd die Verursacher desselben, die Juden, klagen, und von Verordnungen und Gesetzen, die gegen die Juden erlassen worden „zum Schutze der heimischen Industrie". Oben — in Verbindung mit Bernhard Jsaac — ist schon der Bestimmung Erwähnung geschehen, nach welcher es den Juden, mit einigen Ausnahmen, fortab nicht mehr gestattet wurde, Seideugroßhandel zu betreiben; nur auf die Königsberger Inden in ihrer Gesammtheit ward auf Antrag des Generaldirektoriums die Verordnung nicht ausgedehnt, da sie erwiesenermaßen sehrgroße Mengen inländischer Seidenwaaren nach Rußland und Polen exportirten. Die anderen Juden versuchten alles Mögliche, dies sie in ihrer Existenz völlig lahmlegende Verbot rückgängig zu machen; sie erboten sich — mit den Berliner Juden, als den Vertretern der Jndenschaft des ganzen Landes, wurden die Verhandlungen geführt — für 16000 Thaler jährlich aus den Berliner Fabriken zn entnehmen, baten aber zugleich, daß ihnen, wenn sie vom Auslände stammende Maare wieder ins Ausland verkauften, der Eiugangszoll ebenso wie den christlichen Kaufleuten wiedererstattet werden möge. Das Letztere lehnte der König entschieden ab, und schließlich einigte mail sich dahin, daß die Juden weiterhin den Seidengroßhandel betreiben durften — gegen die Verpflichtung, jährlich für 24000 Thaler aus den heimischen Etablissements zu beziehen. Aber die Klagen über die Inden und die Chikanen, denen man sie aussetzte, nahmen ihren ungeschwächten Fortgang. So erstattete unter dem 26. Februar 1753 Gotzkowsky schon wieder einen Jmmediatbericht au den König, in dem er seiner Entrüstung darüber Ausdruck giebt, in welcher Weise sich die Juden ihrer Verpflichtung bezüglich der Abnahme des Quantums im Betrage von 24 000 Thnleru entledigten; sie bestellten nnr die schlechtesten Stoffe, bei denen die Fabrikanten nicht ihre Rechnung fänden, sie drückten die Preise ins Ungemessene und zwängen die Unternehmer, unter dein Herstellungspreise zu verkaufen, so daß der Ruin der Fabriken in naher Aussicht stehe; nach wie vor trieben sie Schmuggel, den sie mit Hilfe gefälschter Stempel in umfangreichem Maße ihren unsauberen Zwecken nutzbar machten — kurz, es fehlte nichts an dem Rüstzeug der Verdächtigungen, mit denen in alter wie in neuester Zeit der Kampf gegen Israel von seinen Feinden geführt wurde. Und Friedrich zeigte sich immer mehr geneigt, den Hetzern Gehör zu schenken. Während er im Anfang es ganz gern gesehen hatte, daß Juden in der Errichtung von Seidenfabriken vorangingen „zu mehreren Encouragement" der übrigen Kaufleute, behandelte er jetzt Gesuche jüdischer Unternehmer betreffend Errichtung von Etablissements der gedachten Art mit starker Zurückhaltung. Samuel Jacob hatte sich im Jahre 1752 erboten, aus eigenen Mitteln eine Seidenfabrik in Potsdam zu errichten und war nur die hierzu nothwendige Konzession eingekommen. Friedrich antwortete: „Ich trage sehr Bedenken, dergleichen Entreprisen von Seidenfabrikeil an Juden weiter zu akkordireu, nachdem die Erfahrung zeiget, daß dieselbe entweder, wenn sie allererst die Concession und den damit verknüpften Schutz erhalten haben