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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-10-10 · Heft 41 (10.10.1902) · p. Seite 483

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 41 (10.10.1902)
Date
1902-10-10
Page
Seite 483 (sequence 5)
Language
German
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483 gegen Lins zu wetten, daß selbst vor solchen Thatsachen die Hetzer ihre Fahnen nicht senken werden. Der Parteitag der freisinnigen Volkspartei in Hamburg hat einen Antrag aus Königsberg angenommen, der für uns von besonderem Interesse ist. Rechtsanwalt Gyßling hatte diesen Antrag eingebracht, der verlangte, daß die Parlamentarischen Vertreter der Partei bei sich bietender Gelegenheit mit aller Energie sür die praktische Durchführung der vollen Gleichberechtigung aller Staatsbürger energisch eintreten sollen. Aus dem offiziellen Berichte über die Verhandlungen entnehmen wir darüber: Zunächst befürwortet G yßling-Königsberg seinen Antrag betr. Gleichberechtigung mit Bezugnahme aus den Fall Löhning. Männer jüdischer Abstammung oder bürgerlicher Herkunft oder politisch mißliebige Männer würden unter Mißachtung von Verfassung und Gesetz zurückgesetzt. Redner bittet den Parteitag, dagegen Protest zu erheben. Abgeordneter Kopsch bittet, den Fall Löhning herausznlasseu, da dieser Fall nicht vereinzelt dastehe. Redner wendet sich gegen die Ausführungen des Iustizniinisters im preußischen Abgeordnetenhause gelegentlich des Antrags Peltasohn. Der Minister habe von Imponderabilien gesprochen, mit denen er zu rechnen habe. Das heiße Willkür an Stelle von Recht und Verfassung setzen. Dagegen müsse der Parteitag protestiren (Beifall). Der Antrag Gyßling wird einstimmig angenommen. Er lautet: Der Parteitag bedauert, daß noch immer ein Theil unserer Staatsbürger seiner Religion oder Abstammung oder Herkunft wegen zurückgesetzt und von einzelnen Berufszweigen ganz ausgeschlossen wird, und spricht die Erwartung aus, daß die Abgeordneten der Partei energisch dafür eintreten werden, daß endlich die Bestimmung der Verfassung und des Gesetzes vom 8. Juli 1869 befolgt werde und die Besetzung der Aemter lediglich die Tüchtigkeit den Ausschlag gebe. * Ein kleiner Epilog zum Katholikentag in Mannheim wird uns aus Süddeutschland mitgetheilt. Während die Hauptredner der Versammlung mit anerkennenswerthem Sinn jeden Angriff vermieden, zog einer der jüngeren Heißsporne bei einer ganz indifferenten Gelegenheit doch gegen die Inden los. Der Assistent der Staatsbibliothek in München, Dr. Pfeiffer, tadelte es nämlich, daß man auf dem Gebiete wahrer Kunst bisweilen etwas zu empfindsam sei und gewissermaßen das Kind mit dem Bade ausschütte. Er zitirte dann mehrere Beispiele und fuhr wörtlich fort: „Durch derartige Vorkommnisse sei es jüdischen Antiquaren möglich gewesen, sich des Handels mit christlichen Kunstwerken zu bemächtigen. So habe ein jüdischer Antiquar ein Reliquiat der heiligen Zeno für etwa 400 Mark erstanden und einige Zeit darauf dem Germanischen Museum in Nürnberg für 17000 Mark verkauft." (Hört! hört!) Demgegenüber wird uns aus Nürnberg von zuverlässiger Seite gemeldet: „Ich kann Ihnen mit Bestimmtheit sagen, daß der Verkauf der Statue der heiligen Zeno an das Germanische Museum nicht von einem Jude», sondern von einem katholischen kaiserlich königlichen Hofantiquar in München bewirkt worden ist, dessen Name aus Wunsch genannt werden kann. Man glaubt in betheiligten Kreisen, daß derselbe etwa 6000 Mark daran verdient habe." ie Vorwürfe gegen die jüdischen Antiquare waren also völlig unberechtigt. 4- Jn London ist zum fünften Male ein jüdischer Oberbürgermeister gewählt worden. Im Hinblick aus gewisse Vorgänge in Posen ist das gegenwärtig von besonderem Interesse. Zum Lordmayor der City von London wurde am Montag Sir Marcus Samuel gewählt, einer der ersten Vertreter des Handels mit Japan und Mitbegründer der Shell Transport-Company, die Ostasien mit Petroleum versorgt und chinesische Erzeugnisse nach Europa einführt. Vor der Wahl in Guildhall wnrde der neue Lordmayor gefragt, ob er sich im Amtsjahre aller Gründungen enthalten wolle. Darauf antwortete er: „Ich bin kein Gründer und hoffe es nie zu werden." Nach der Wahl hielt Sir Samuel Marcus die übliche Dankesrede. Als er der hohen Ehren gedachte, welche die Londoner Bürger ihm verliehen haben, sagte er: „Ich kann nicht vergessen, daß nicht überall dieselbe Freiheit Jenen meines Glaubens gewährt wird, wie sie, gottlob, in der City von London vorherrscht." Sir Samuel Marcus hat auch sonst an jüdischen Gemeindeallgelegenheiten lebhaften Antheil genommen. Bei uns hätte ein solcher Würdenträger wahrscheinlich vor allem sein Judenthum von sich geworfen. In jedem Falle aber hätte er es bei so feierlichem Anlasse sicher so viel als möglich verheimlicht. * In der letzten Zeit beginnt die Auswanderung russischer Juden nach Südafrika derartige Dimensionen anzunehmen, daß in manchen Gebieten des „Rayons" ganze Städtchen sich in Bewegung setzen, um das undankbare (Stief)mutterland zu verlassen und in das eben pazifizirte Südafrika einzuwandern. Natürlich wissen alle diese Armen, die im bekannten Leichtsinn ihre letzte Habe verschleudern und alle Schiffe hinter sich verbrennen, nicht, daß die Einwanderung nach Südafrika zur Zeit an Bedingungen geknüpft ist, die zu erfüllen nur sehr wenige von ihnen im Stande sind. Sie gelangen daher günstigsten Falles bis nach London, um hier zu erfahren, daß es bis dahin und nicht weiter geht. Der russische „Woschod" hat sich nun der dankenswerthen Mühe unterzogen, durch eine Anfrage bei den maßgebenden Behörden in London und Kapstadt über die von diesen all die Emigranten gestellten Ansprüche sich die nöthigen Informationen zu verschaffen. Das „Lmigrants I»- tdrmutio» Ot'tme" und das speziell für die Auswanderung nach Südafrika aä Iwe geschaffene „?6nnit Okllcs" theilten nun auf Anfrage mit, daß Jedermann, welcher nach Kapstadt auszuwandern wünscht, der letztgenannten Behörde nachstehende Bescheinigung vorzulegen hat : „Unterzeichneter bescheinigt bierdnrch, daß Vorzeiger dieses N. N. 100 Lstr. besitzt, resp. daß er im Stande ist, an Ort und Stelle an gelangt, sich selbstständig längere Zeit zu ernähren. Der Zweck seiner Reise ist.... N. N. ist aus seinem Heimathlande nicht vertrieben." Diese Bescheinigung muß im Emigrationslande vom englischen Konsul, in England selbst von einer Amtsperson oder einem angesehenen englischen Bürger unterzeichnet sein, worauf das „kermit Okkce" die erbetene Erlaubniß ohne weiteres ertheilt. Zu rathen wäre überdies den Emigranten, die Reise nach Südafrika mit einem englischen Schiff zu machen. Leider reicht diese in England erhaltene Erlaubniß nur zur Reise nach bis Kapstadt, während zur Weiterreise in das Innere des Landes eine zweite Erlaubniß der Kapregierung erforderlich ist. Diese ist aber weit schwerer zu erlangen als die vom Londoner „?ormit Oktics" und ist für russische Juden, für die von den Behörden in Kapstadt so verachteten Russians, fast gar nicht zu haben. Dies haben die 15 000 russischen Juden erfahreil müssen, welche früher in Transvaal gewohnt lind sich

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