Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-04-12 · Heft 44 (12.4.1838) · p. Seite 174

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 44 (12.4.1838)
Date
1838-04-12
Page
Seite 174 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3224856-3224901--00947-3295591
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

174 loren, und der Gottesdienst leidet sichtlich darunter. Die Gemeinde sieht sich gedrungen, sich in unzählige Neben- und Privatsynagogcn zu zerstreuen. Sie vermißt einen Mittelpunkt für ihre Gebewersammtungen und muß das Erhebende einer zahlreichen gottesdienstlichen Vereinigung ganz entbehren. Wenn die täglich sich mindernde Iaht der Besucher unserer Hauptsynagogen noch nicht unter die vorgeschriebenen Zehn gesunken ist, so liegt dies darin, daß ein. Theil desselben vermöge ihrer Functionen anwesend sein müssen, und daß manche Gemeindeglieder dem Fortbestand derselben ein Opfer bringen und sich über das Widrige ihres Besuches hinaussetzen. Wohllöbl. Gemeindevorstand kennt dies Verhaltniß sehr wohl. Der im Marz 1834 ergangene Aufruf zu Beitragen für den Neubau einer Hauptsynagoge ist dazu der sprechendste Beleg. Dieses dankbar Mzuerkennende großartige Vorhaben ist aber an seiner eigenen Großartigkeit gescheitert. Die 'prachtvollste Herstellung eines solchen Neubaues konnte keinen Ersatz bieten für die der Andacht so wohlthuende Würde der Alterthümlichkeit, an welche sich so manche heilige Erinnerungen reihen, und welche ganz verwischt worden waren. Dieses und die ungeheuren Summen, welche ein solcher Neubau erfordert haben würde, ließen die sonst zu gemeinnützigen Zwecken reichlich zuströmenden Beiträge nur spärlich eingehen. Mußte dieß Unternehmen somit aufgegeben werden, so nimmt die Gegenwart desto dringender die Lebhafteste Fürsorge in Anspruch, und auf diese sehen sich die gehorsamst Unterzeichneten veranlaßt, das Augenmerk eines Wohll. Gemeindevorstandes, welchem schon so vieles Gute Ln der Gemeinde und für dieselbe zu erreichen, gelungen ist, zu lenken und den Wunsch auszusprechen, daß dem Innern der beiden Hauptsynagogen eine anständige Ausstattung zu Theil werden möge. Dadurch werden sodann gewiß viele Mißstände weichen, an welchen unsere Synagogen wegen Mangels an einer vorgeschriebenen Ordnung noch leiden, und solches wird dasjenige Ansehen gewinnen, welches einer Gemeinde, die sich in so vielen Stücken vor anhern auszeichnet, und dem Standpunkte unserer Glaubensgenossen, über welchen der gegenwärtige Justand unserer Synagogen nur irrige Begriffe erzeugen kann, überhaupt angemessen ist: Die hierzu erforderlichen Mittel werden sich durch Sammlungen in der Gemeinde Leicht aufbringen lassen, und einige der gehorsamst Unterzeichneten sind zu deren Veranstaltung erbötig, wenn die gehorsamste Bitte gewahrt wird: Wohllöbl. Gemeindevorstand wolle die Erneueerung der beiden Hauptsynägogen verfügen, und die Aufnahme von Beiträgen in der Gemeinde zu diesem Zwecke veranstalten. Eines Wohllöbl. Gemeindevorstandes Gehorsamsten. Franks. a.M. im Juni 1837. Unterzeichnet von sämmtlichen Mitgliedern des Rabbinats, und von 175 Gememdegliedem. Das hiesige Rabbinat" an den Wohllöbl. Vorstand der israelitischen Gemeinde. Unterfertigte Stelle beehrt sich auf die von Sekten des Wohllöbl. Vorstandes an sie gerichtete Frage: „ob der Vereinigung der beiden Haupt-Synagogen eine gesetzliche religiöse Vorschrift im Wege stehe?" zu erwiedern: daß es gewiß vom Rabbinat nicht weniger als von den meisten Gemeindegliedern schmerzlich empfunden wird, wie wenig der jetzige innere Zustand dieser Synagogen der Würde und dem Ansehen der hiesigen Gemeinde entspricht; fühlt auch nicht minder sich von dem allgemeinen Wunsche beseelt, daß der Wohllöbl. Vorstand baldmöglichst anordnen möge, mit den beiden Synagogen eine radikale Reparatur zur Verschönerung der inneren Raume vornehmen zu lassen, wodurch so manche Mißstande beseitigt würden, wobei das Rabbinat es sich besonders zur Pflicht macht, in Zuversicht vom Wohllöblichen Vorstande hierin unterstützt zu werden, alle liturgischen Verbesserungen wo möglichst einzuführen, und durch eine anzufertigende Synagogenordnung jeder, 4>Le Andacht störende Unterbrechung zu steuern, und dem Gottesdienste die ihm gebührende Weihe und Würde zu verschaffen, damit solcher seinen hochwichtigen Zwecken entspreche. — . Allein das Einreißen von Synagogen ist gesetzlich verboten , und somit steht allerdings der Ln Frage gestellten Vereinigung der beiden Haupt-Synagogen — abgesehen davon, daß eine solche Vereinigung, wodurch eine dem Gottesdienste geweihte Synagoge eingeht, nicht füglich zu erlauben ist —im vorliegenden Falle, wo solches nur durch das Einreißen derselben zu vollbringen ist, eine entschiedene gesetzliche Verordnung entgegen. Frankfurt, 7. Nov. 1837. Salomon A. Trier. Lazarus L. Wallau. Jacob Silberkron. Salomon Emanuel Baß. politische Controle. Die Verhandlungen der zweiten. Badenschen Kammer am 15. Juli 1837, im AuSzuge. (Schluß.)- Diese Rede hatte einen so riesen Eindruck auf die Versammlung gemacht, daß die erste Sorge der Judenfeinde sein mußte, ihn wieder zu verlöschen. Diese Sorge über-- nahm von Rotteck, und verwirklichte sie auf so hämische Weise, daß er allerdings der Emarrcipation diesmal mehr Schaden gethan, als der ärgste judengehäffrge und eisenmeni gersche Deklamator. Es bewährte sich hier abermals, was

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.