Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 44 (12.4.1838)
- Date
- 1838-04-12
- Page
- Seite 175 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3224856-3224901--00948-3295592- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
wir schon oft bemerkt, daß es bei weitem vorzuziehen ist, die Gegner ivi ihrem natürlichen Gewände des Haffes, als den Widersacher in der Brust verdeckten Krieg führen zu sehen. Er verhöhnte Welcker's Eifer und Begeisterung als leeren Pathos, nach welchem man glauben könnte, von Wunder was die Rede sei. Er brachte seinen alten Trugschluß vor, daß, so lange keine Preßfreiheit in Deutschland gegeben sei, so lange das deutsche Volk selbst nicht völlig emancipirt sei, so lange brauchte man den Juden dieRechte, die ihnen noch fehlen, nicht zu geben. Auf gleiche Weise sophististrte Rotteck weiter, indem er meinte, da man doch eben gehört, daß die Regierung Juden anstellen könne, so waren sie ja schon zum Staatsdienste befähigte Eben so stände es ja dem Großherzog frei, einen Juden in die erste Kammer zu setzen. Auch hatte er nichts dagegen, daß sie zur zweiten Kammer wählbar sein sollten, wenn darum nicht etwas an der Verfassung geändert werden müßte, und an der würde schon genug gerät-, telt. Es handle sich also nur darum, daß sie nicht von einer Gemeinde in die andere ziehen, und nicht Bürgermeister und Gemeinderäthe werden könnten — also nur staatsbürgerliche Einwohner waren: und da wären sie doch noch nickt genug mit den Christen affimilirt, um dessen enthoben werden zu können. — Demungeachtet wolle er den Juden alles dies zugestehen, sobald die Bundesversammlung die Preßfreiheit für Deutschland votiren, oder wenigstens Baden die Befugniß, sie sich zu geben, gestatten würde. Trefurt zögerte denn auch nicht, Rotteck seine ganze Sophisterei nachzuweisen, und wie nichtig der Einwand sei, man müsse darum an der Verfassung ändern. Ebenso trefflich entgegnen Bekk auf die allgemeine Bedingung, die Rotteck stellte: „Der Abg. v. Rotteck beruft sich auf den Art. 16 der Bundesacte, weil dort wie er sagt, die Verabredungen über eine gleichförmige Behandlung der Israeliten für den Bundestag Vorbehalten seien, wie ein ähnlicher Vorbehalt Ln Beziehung auf die Preßfreiheit gemacht worden, so wolle er der Bundesversammlung nicht vorgreifen, sondern erwarten, was diese thue. Ich glaube, der Abg. v. Rotteck hat hier einen blosen Scherz vorgetragen» Ich kann unmöglich glauben, daß der Abg. v. Rotteck darum, weil in einer ganz andern Sphäre, die mit der in Frage stehenden in gar keiner Verbindung steht, etwas nicht geschieht, was er haben will, irgend, einen auch nur entfernten Anlaß hernehmen könnte, nunmehr auch den Israeliten, die ihnen vernunftgemäß gebührenden Rechte vorzuenthalten, und deswegen, weil der Bundestag in Bezug auf Preßfreiheit unsere Gesetzgebung hemmt, ihm auch die alleinige Regulkrung der Rechtsverhältnisse der Israeliten anheimzugeben nnd bis dahin im Großherzogthum lediglich die Sache beim Alten zu lassen. Es käme mir dies so vor, wie wenn ein streitsüchtiger Mann, z. B. ein Proceßkrämer sagte, weil ich in diesem Punkte gegenüber von dem A nicht Recht erhalten "habe, so gebe ich auch dem v nicht Recht, damit ich auch einmal das Feld behaupte. Das ist aber kein Argument, mit dem man gegen eine so heilige Sache — man darf die vorliegende wol so nennen — zu Felde zieht. Ferner, daß wenn den Juden ein Staatsamt gegeben werden könne, dies noch himmelweit vom gesetzmäßigen Anspruch darauf verschieden sei. Es sei warlich nicht genug, zu sagen, man sei dem nicht entgegen, und dennoch dagegen zu stimmen. Wenn er meint, daß, wenn den Juden das Recht gegeben wird, in die Gemeinden überzuziehen, man damit den Gemeinden ein andres Recht, nemlich dies zu verweigern, entzöge: so stehe ein positives Recht nur einem negativen gegenüber, und freilich entzieht man stets dem privilegirten Gegenpart das Recht zu negiren, wenn man ein allgemeines Menschenrecht verwilligt :c." — Nachdem noch Sander seinen Bericht noch einmal vertheidigt hatte, sprach Bader einige wenige, aber kräftige Worte, aus denen wir folgende herausheben: „Daran, daß nichts Staatszweckwidrkges, nichts Sittenwidriges gelehrt werde, muß dem Staate allerdings gelegen sein, aber daß die wahre, reine, mosaische Religion nichts dergleichen lehre, ist eine längst geprüfte und ausgemachte Sache. Die Prüfung darüber mußte und hat stattgefunden bevor man über ihre Zulassung und Ausübung Lm Staate entschied. Ich sage, es ist eine ausgemachte Sache. Dafür könnten Hunderte von Belegen angeführt werden. Ich beschranke mich aber darauf, nur einige der neuesten Zeit anzuführen. Dahin gehört die in meinem Berichte schon erwähnte, bei Anlaß der Herausgabe eines neuen Religionslehrbuches bekannt gemachte, Erklärung der obersten Kirchenbehörde in Würtemberg. Dann habe ich hier ein anderes hieher gehörendes Actenstück. Es ist dieses die Rede, welche der Vorstand der oldenburgischen Regierung Staatsrath Fischer *) bei der feierlichen Eröffnung und Einweihung eines jüdischen Tempels unlängst gehalten hat. Ein Actenstück, das von allen Gegnern der Emanzipation gelesen und beherzigt zu werden verdiente. Dieser hochgestellte Staatsmann spricht sich darin offen zu Gunsten derselben aus, und erklärt, daß die jüdische Religion, die keine geheime Lehre sei, sondern in dem alten Testamente und den Überlieferungen der Rabbinen bestehe, nichts Staatsgefahrliches. oder Sittenwidriges enthalte." — Nachdem nun die Diseussion geschlossen worden, ergab es sich bei namentlichem Aufrufe, daß mit 36 Stimmen gegen 20 zur Tagesordnung geschritten wurde. *1 Diese Rede des StaatSrathS Fischer, von der bereits die zweite Auflage erschienen ist, ist beurtheilt in No. 70 vor. Jahres. D. Red. ,