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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-10-03 · Heft 40 (3.10.1902) · p. Seite 477

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 40 (3.10.1902)
Date
1902-10-03
Page
Seite 477 (sequence 11)
Language
German
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477 derung von Handel und Gewerbe zu. Schmerzlich empfand er es, daß das Resultat der Bestrebungen seiner Vorgänger auf dem Thron, eure Seidenmannsaktur ins Leben zu rufen, in einer einzigen damals noch bestehenden Seideufabrik bestand, die überdies unablässig mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte und nicht vorwärts kommen wollte. Diese traurige Lage des in Rede stehenden Gewerbes und das Fehlschlagen aller Pläne und aller Anstrengungen, es zu einem lebensfähigen zu gestalten, muß man sich klar machen, um zu begreifen, daß damals, also zu einer Zeit, wo die Juden in Preußen noch in dem jammervollsten Elend schmachteten, und ivo es mit ihren Rechten auf einen ehrlichen Erwerb noch recht schlecht bestellt war, einem Stammesangehörigen, dem Hirsch David, welcher allerdings bereits einen „Schutzbrief" besaß, gestattet wurde, in Potsdam eine Sammetfabrik zu errichten. Der Genannte hatte sich am 7. August 1730 mit einer Eingabe an das Generaldirektvrium gewandt, in der er die Bitte aussprach, man möge ihm die Fabrikation von Sammet und Seide gestatten und ihm das Monopol darauf für 12 Jahre garantiren. Natürlich wurde daraufhin der König mit Schriften überhäust, welche alle sich dahin aussprachen, um keinen Preis dem Juden den Betrieb des Gewerbes zu gestatten; ja selbst behördliche Organe der Hauptstadt schlossen sich diesen Bittstellern an. Indessen der König bestimmte durch Kabinetsordre an das Geueraldirektorium vom 17. Januar 1731, daß dem Ersuchen des Hirsch stattzugeben sei, und „daß er und seine Kinder auf zwölf Jahre das Privilegium haben sollen, daß außer der hiesigen Sammetmanufaktur in denen königlichen Landen niemanden erlaubet fein solle, Sammet machen zu lassen, und befehlen demnach dero General-Ober-Fiuanz-, Kriegs- und Domänendirectorio hiedurch in Gnaden, vor beinelten David Hirsch solches Privilegium ohnentgeltlich aussertigeu zu lassen und ihn, wie auch die Seinigen, jederzeit mit allen Nachdruck dabei zu schätzen und nicht zu gestatten, daß er deshalb von jemanden beeinträchtigt werde, inmaßen Sie denn auch kein Einwenden und Coutradiction dagegen gestatten wollen." Infolge dieser Kabinetsordre erhielt Hirsch unter dem 4. Febrnar 1731 das Privilegium ausgefertigt, das nicht nur im Bereich der kurmärkischen Kammer Giltigkeit hatte, sondern das auch auf Ansuchen des Hirsch an die Kammern zu Magdeburg, Halberstadt, Küstrin und Stettin zur Nachachtung amtlich mitgetheilt wurde. Auch das Gesuch des Hirsch, bei seinen vielen Reisen, die er im Interesse seines Geschäfts zu unternehmen hatte, von Leibzoll und Geleit befreit zu werden, wurde durch Jmmediatbericht des Generaldirektoriums vom 30. August 1731 dem König unterbreitet, welcher es durch die auf die Eingabe geschriebene Randbemerkung „Gut" bewilligte. Und — merkwürdig! — was den Bemühungen der hohen Staatsbeamten, was der Weisheit der behördlichen Organe trotz aller ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nicht gelungen war, der einfache Jude brachte es zu Wege: von Anfang an reüssirte seine Unternehmung, die, in bescheidenem Umfange angelegt, in kurzer Zeit schon zu stattlicher Höhe emporgedieh. Hirsch zog eine Anzahl Meister und Gesellen aus Hamburg, Holland und Kopenhagen heran, und war bald in der Lage, 15 Stühle zu beschäftigen. Um Lehrlinge aus dem Potsdamer Waiseuhause zu erhalten, wandte er sich durch Vermittelung des Generaldirektoriums an den König, der das diesbezügliche Gesuch durch den darauf gemachten Vermerk „sehr gut" ge nehmigte. Im Jahre 1732 hatte der Manufakturinspektor d'Alen?on mehrere Seidenarbeiter, zwei Meister und sechs Gesellen, aus der Schweiz und Frankreich nach Berlin gebracht, welche allerhand Sorten ganz- und halbseidener Stoffe zu fertigen verstanden. Es handelte sich darum, für diese einen Verleger zu schaffen, der sie beschäftigte und ihnen ihre Arbeit abnahm. Hierzu meldeten sich die Brüder Bvurguignon, die Besitzer jener oben erwähnten einzigen z. Zt. in Berlin bestehenden Fabrik, welche indeß zu diesem Zwecke 3000 Thaler aus der königlichen Kasse auf sechs Jahre zinslos geliehen haben wollten. Dem sparsamen König gefiel dieser Vorschlag, der ihm durch das Generaldirektor»«« übermittelt wurde, ganz und gar nicht, ebensowenig war er damit einverstanden, daß durch eine Anzeige im „Jntelligenzzettel" ein geeigneter Unternehmer gesucht würde, sondern er dekretirte schriftlich: „Sollen mit die Juden sprechen." Das Generaldirektorium wandte sich infolge dessen an Hirsch, und dieser erklärte sich denn auch ohne Weiteres bereit, den Verlag der Seidenarbeiter zu übernehmen. Dafür verlangte er weiter nichts, als freie Wohnung für dieselben und ferner ein dem Berliner Schutzjuden Samuel B endix unentgeltlich zu ertheilendes Schutzprivileg für alle seine Kinder. Mit dem Genannten wollte sich Hirsch associiren, weil er, der außer seiner Sammetfabrik auch noch den Verlag des Spandauer Zuchthauses hatte, wo er eine Anzahl Spinner und Wollweber beschäftigte und nicht alles gehörig zu übersehen und zu leiten sich kräftig genug fühlte. Friedrich Wilhelm gab sein Einverständniß mit dem Hirsch'schen Vorschläge durch die Randentscheidung „sehr gut" kund, und unter dem 10. Februar 1732 erhielt Hirsch die neue Konzession. Ueberhaupt war der König mit Hirsch außerordentlich zufrieden und „wegen seines Fleißes", den er bei der Errichtung der Sammet- und Seidenfabrikeu an den Tag gelegt hatte und weil er sich außerdem erboten hatte, in Potsdam noch eine Wollenplüschfabrik anzulegen, bewilligte ihm der Regent 1733 zwei Schutzprivilegien für wohlbemittelte Juden. Diese Patente verkaufte Hirsch, und zwar eines davon an Levin Ascher, der sich in Stendal niederlassen wollte. Natürlich erhob die dortige Kaufmannschaft sofort ein Wehgeschrei darüber, daß in dem Ort, in welchem bisher noch niemals ein Jude geduldet worden wäre, die Ansüssigmachung eines solchen gestattet werden sollte; durch seine Etablirung — so klagten sie — würden die christlichen Kaufleute in ihrem Erwerb schwer geschädigt, und die Acciseeiukttnfte durch die wegen derNähe der Grenze sicherlich eintretenden Defraudationen „die von den Juden doch stets zu befürchten seien," arg vermindert werden. Doch die diesbezüglichen Eingaben blieben erfolglos, und Lewin Ascher durfte sich in Stendal niederlassen. Noch eine weitere Vergünstigung wurde Hirsch gewährt. Er hatte sich darüber beschwert, daß außer der Abgabe auf die Rohseide, von der Accise noch ein Nachschuß bei Ueberführung der verarbeiteten Maaren von Potsdam nach Berlin verlangt wurde, und er bat. ihm diese Abgabe zu erlassen. Zwar wurde zunächst das Gesuch abgelehnt, doch auf eine erneute Eingabe des Hirsch wurde seinem Wunsche Folge gegeben, indeß zugleich verfügt, daß alle Materialien zur Fabrikation, die er nach Potsdam führte, sowie alle Maaren, die er von

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