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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-10-03 · Heft 40 (3.10.1902) · p. Seite 474

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 40 (3.10.1902)
Date
1902-10-03
Page
Seite 474 (sequence 8)
Language
German
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474 Geboten. Meiner Ansicht nach ist diese Satzung eine von denen, welche die Ethik des Jndenthmns am klarsten zum Ausdruck bringen. Wenn der Bibel ein Ruhm gebührt, so besteht er darin, daß sie die Weltgeschichte nicht nur vom Standpunkte des Wagenbesitzers, sondern auch von dem des Kutschers und Pferdes betrachtet. Es genügt nun nicht, die allgemeinen Grundsätze der Ethik aufzustellen, sie müssen auch durch Positive (kasuistische) Ausführungsbestiminungen gesichert werden. Den besten Beweis liefert Dr. Jelski selber. Theoretisch ist er gewiß ein Anhänger der Sabbathruhe; iu praxi würde er es aber nicht blos mit der Sabbathruhe für vereinbar halten, sondern geradezu als eine Förderung der Sabbathruhe, daß man am Sonnabend fahren darf. Damit ist grade durch die Ausführungen des Dr. Jelski der Beweis geliefert, daß der Ausspruch eines schönen ethischen Grundsatzes und dessen enthusiastische Ehrung in Worten so lange nichts bedeutet, als die Durchführung nicht konkret gesichert ist. Zu derselben Gedankenreihe führt die von unseren Gegnern wiederholt aufgestellte Forderung, die Juden unter Fremdenrecht zu stellen. Man wirft von dieser Seite den Juden vor, daß sie sich zur Höhe der christlichen Nächstenliebe nicht emporgeschwungen haben, und will sie deshalb unter „Fremdenrecht" stellen. Diese frommen Leute haben aber nicht begriffen, daß der Kern der Nächstenliebe die Liebe zum Fremden ist, und von diesem Gesichtspunkt aus ein Fremdenrecht als krivilkAium oäiosum die ungünstigere Behandlung des Fremden ein Unding ist. Darum ist der Grundsatz der Bibel „Einerlei Recht sei dir und dem Fremdling" für die Ethik weitaus bedeutsamer und wichtiger als die Vorschrift „Du sollst den Fremdling lieben wie dich selbst". Das bürgerliche Gesetzbuch muß eben von religiösem Geiste durchtränkt sein. Dies ist nicht etwa ein Fehler, sondern umgekehrt eine sittliche Forderung. Treffend sagt Kant (Deftnitivartikel znm ewigen Frieden. Anhang II a. E.): „Beides, die Menschenliebe und die Achtung fürs Recht der Menschen ist Pflicht; jene nur bedingte, diese aber unbedingte, schlechthin gebietende Pflicht, welche nicht übertrete» zu haben derjenige zuerst vö llig versichert seinmuß, der sich dem süßen Gefühl des Wohlthuns überlasse» will. Mit der Moral im ersteren Sinne (als Ethik) ist die Politik leicht einverstanden, um das Recht der Menschen ihren Oberen preiszugeben; aber mit der in der zweiten Bedeutung (als Nechtslehre), vor der sie ihreKnie beugen müßte findet sie es rat hsam, sich gar ni cht auf Vertrag einzulassem ihr lieber alle Realität abzustreiten und alle Pflichten auf lauter Wohlwollen anszudeuten." y Die jüdische Tradition, sich nicht auf abstrakte Prinzipien zu beschränken, sondern möglichst konkrete Vorschriften zu geben, entspricht auch der modernen Pädagogik. Die frühere Pädagogik hat geglaubt, dadurch erziehen zu können, daß sie bestimmte gute Lehren Vorträgen ließ; die Ergebnisse waren auch danach. Die moderne Pädagogik geht davon aus, bestimmte Gewöhnungen den Zöglingen beizubringen; durch die Gewohnheiten wird dann wesentlich das sittliche Verhalten mit bestimmt. Selbstverständlich kann die Fülle der rituellen Vorschriften zum Mißbrauch führen, wie alles in der Welt. Indessen habe ich noch immer gefunden, daß derjenige, welcher der bekannten Karikatur des Pharisäers entspricht, nicht ein Mann ist, der st Dieser Ausspruch Kants sollte der Geringachtung des „Gesetzes" im Gegensatz zur „Liebe" ein Ende machen. die religiösen Vorschriften aufs Peinlichste befolgt, sondern ein Mensch, der kritische Unterschiede macht. Es giebt beispielsweise viele Leute, die in der Befolgung einzelner Vorschriften sich nicht genug thun können, die aber gerade die eine Vorschrift nicht beobachten, daß man den zehnten Theil seines Einkommens an die Armen gebeil soll. Selbstverständlich soll hier nicht für jede einzelne rituelle Vorschrift eingetreten, sondern nur das Prinzip der konkreten (gelegentlich auch kasuistischen) Vorschriften als richtiges bezeichnet werden. Der Grundsatz, sich nicht auf abstrakte ethische Prinzipien zu beschränken, sondern diese in konkreten Vorschriften und Gebräuchen zum Ausdruck zu bringen, muß erziehlicher wirken und weitaus wirksamer sein als das bloße Aussprechen von Moralvorschriften und abstrakten Gedanken, um deren praktische Ausführurig keine Sorge getragen wird. Mit feinem Verständniß für das Wesen des Judenthums hat Zangwill in einem geistvollen Aufsatz*) allsgeführt, daß die „Sitte des Sabbathgastes mehr verdient, von den Juden geehrt und den Heiden gelehrt zu werden, als alle sogenannten Snblimitäten einer transcendentalen Religion." vr. ü. N. L. -KO4- N«>n Diesseits «der das Jenseits. Amerikanische Briefe aus Oesterreich. Von Professor Dr. G. Deutsch in Cincinnati. III. he ich meine eigenen Ansichten über die amerikanische Orthodoxie ausspreche, möchte ich nur als besonders orientiernd auf einen Artikel unter dem Titel „Hat Orthodoxie in Amerika eine Zukunft?" Hinweisen, der in dem Newyorker Tageblatt „The Sun" erschienen lst und im „American Jsraelite" vom 14. August d. I. nachgedruckt wurde. Der Verfasser, Peter Wiernik, ist ein russischer Jude, lebt mitten in dem sogenannten Newyorker Ghetto, d. h. in dem hauptsächlich von russisch-polnischen Juden bewohnten Osten Newhorks und ist an einem der Jargonblätter, wenn ich nicht irre, an der „Jüdische Easetten", beschäftigt. Er ist also sicherlich befähigt, über diese Verhältnisse ein Urtheil zu haben. Sein Artikel nimmt den Tod des kürzlich verstorbenen orthodoxen „Chief-Rabbi" von Newyork, bei dessen Beerdigung am 30. Juli sich so bedauerliche Pöbelexzesse ereigneten, zum Ausgangspunkt. Vor vierzehn Jahren ist Rabbi Jakob Joseph aus Wilna, wo er Maggid war, als Oberhaupt der zahlreichen russischen Chewras nach Newyork berufen worden. Die Organisation zerfiel bald, nachdem sie geschaffen war, und Rabbi Jakob Joseph war auf die freiwillig subskribierten Beiträge einzelner wohlthätiger Landsleute, also buchstäblich auf Almosen, angewiesen, soweit nicht die Lizenzen für Koscherfleisch, für Mazzos- Koscherwein u. s. w. ihm ein Einkommen abwarfen. Die große Mehrzahl der Theilnehmer am Leichenbegängnisse dokumentirte sich, wie Wiernik sagt, durch ihre rasirten Gesichter und durch ihre moderne Kleidung als emanzipirt von dem Prinzip, dessen Vertreter der verstorbene Rabbi hatte sein sollen. Wäre die Orthodoxie nur ein« Lehre, würde es sich bei ihr nur um die Authentizität deS Buches Daniel oder der rabbinischen Tradition handeln, so ginge ja die Sache. Die st „Ulk xroivtk ok rsspsetadilit^" in der Jubiläumsnummer des levisd Lkromels von 1893.

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