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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-09-26 · Heft 39 (26.9.1902) · p. Seite 459

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 39 (26.9.1902)
Date
1902-09-26
Page
Seite 459 (sequence 5)
Language
German
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Den Vereinigten Staaten sei jetzt wie immer die freiwillige Einwanderung aller derjenigen Fremdeil angenehm, die geeignet wären, sich mit dem politischen Staatskörper zu verschmelzen. Die Gesetze Amerikas sorgen für ihre Einverleibung in die Masse der Bürger, ohne einen Unterschied zu machen, dadurch, daß sie ihnen ganz dieselben Zugeständnisse gewähren, wie sie die Eingeborenen genießen. Gleiche bürgerliche Rechte sei im Inlande und gleicher Schutz sei im Auslande Allen verbürgt. Fast Niemand sei von der Einwanderung ausgeschlossen, nämlich nur ganz Mittellose, Verbrecher und solche Personen, die an allsteckenden oder unheilbaren Krankheiten leiden. Der freiwillige Charakter der Einwanderung sei das Wesentliche, daher würden solche Einwandernngslustige, deren Auswanderung aus anderen Staaten unterstützt oder erzwungen werde, serngehalten. Der Zweck dieser großmüthigen Behandlung des fremden Einwanderers sei. in gleicher Weise ihm und den Vereinigten Staaten zu nützen und einem anderen Staate nicht eine Zuflucht für seine unerwünschten Bevölkerungselemente zu bereiten. Die Lage der rumänischen Juden, die 400 000 Personen zählen, sei seit vielen Jahren ein Gegenstand ernster Beachtung seitens der Vereinigten Staaten. Die Verfolgung dieser Rasse unter der türkischen Herrschaft habe im Jahre 1872 scharfe Gegenvorstellungen der Vereinigten Staaten veranlaßt. Der Berliner Vertrag sei von Amerika als für das begangene Unrecht Abhilfe bringend begrüßt worden, da er ausdrücklich bestimmte, daß wegen der Religion unter der Bevölkerung Rumäniens kein Unterschied gemacht werden solle. Im Lause der Zeit habe Rumänien einen großen Theil dieser durchaus gerechten Bestimmungen illusorisch gemacht. Die Juden Rumäniens leien ausgeschlossen vom Staatsdienst und den gelehrten Berufen vom Landerwerb und sogar davoll, das Land als gewöhnliche Arbeiter zu bebauen; ferner sei ihnen verwehrt, in ländlichen Bezirken zu wohnen. Viele Zweige des Kleinhandels und des Handwerks seien ihnen verschlossen. In den Städten, wo sie als gewöhnliche Handwerker oder gemiethete Arbeiter zu leben gezwungen seien, dürsten sie von je einem Arbeitgeber nur in der Weise beschäftigt werden, daß auf einen jüdischen zwei rumänische Arbeitnehmer kommen. Ausgeschlossen von sast jedem Zugang zu den Erwerbsmitteln, seien sie unfähig, sich aus der ihnen anfgezwnngenen Erniedrigung, die sie erdulden, herau szn Hel fen und hätten keine andere Wahl, als sich nach anderen Ländern zu flüchten. Die Lehren der Geschichte und die Erfahrung des amerikanischen Volkes hätten gezeigt, daß die Inden in hohem Maße die geistigen und sittlichen Eigenschaften eines guten Bürgers besäßen, und keine Klasse sei in Nordamerika mehr willkommen, wenn sie nach Körper und Geist geeignet sei, amerikanische Mitbürger zu werden. Aber die Negierung der Vereinigten Staaten könne zu einem internati o n al en Unrech t nicht schweigell. Sie müsse durchaus gegen die Behandlung, der die Juden in Rumänien unterworfen seien. Widerspruch erheben, nicht allein deshalb, weil sie einen unanfechtbaren Grund habe, gegen das daraus entspringende Unrecht gegen die Vereinigten Staaten selbst Einspruch zu erheben, sondern im Namen der Menschlichkeit. Die Vereinigten Staaten könnten nicht ill autoritativer Form an die Abmachungen des Berliner Vertrages appelliren, bei dem sie keine unterzeichnende Macht waren und nicht hätten werden können, aber sie berufen sich ernstlich auf die Grundsätze, die im Vertrage aufgestellt seien, weil es die Grundsätze des internationalen Rechts und der. ewigen Gerechtigkeit seien, und weil sie die weltumfassende Duldung, die jener feierliche Pakt enthalte, verfechten und bereit seien, ihre moralische Unterstützung zu dessen Ausführung durch ihre Unterzeichner zu leihen. Denn das Vorgehen Rumäniens selbst habe die Vereinigten Staaten den unterzeichnenden Mächten als eine ill dieser Hinsicht nteressirte Partei thatsächlich zugesellt, i Man kann sich denken, welches Aufsehen diese Note überall erregt hat. Man muß zunächst die Antwort Rumäniens abwarten; dann erst können die Mächte ill Aktion treten. Der Berliner Vertreter der „Morning Post" behauptet allerdings, auch die britische Regierung habe an die Signaturmächte des Berliner Vertrages eine Note hinsichtlich der antisemitischen Handwerkergesetzgebnng in Rumänien gerichtet, die gleichlautend sei mit der amerikanischen Note. Die britische Negierung stelle die Frage, welche Ansicht die anderen Mächte sther die Angelegenheit haben, und suche festzustellen, ob vielleicht irgend eine gemernsame Aktion von den Vertragsmächten beschlossen werden könnte. Außerdem wird der „Neuen Freien Presse" von unterrichteter Seite Folgendes gemeldet: Oesterreich-Ungarn werde mit den übrigen Berliner Vertragsmächten Fühlung nehmen, um ein gemeinsames Vorgehen zu veranlassen. Demnächst werde wohl an die rumänische Regierung herangetreten werden, um von ihr nähere Auskunft über ihr Verhalten gegen die Fremden und insbesondere darüber zu erlangen, was sie zur Durchführung des Artikels 44 des Berliner Vertrages gethan hat. Dementsprechend werde dann eine voraussichtlich identische Antwort der Signaturmnchte auf die amerikanische Note erfolgen, in der darauf hingewiesen werden dürfte, daß die Vereinigten Staaten von Nordamerika nicht legitimirt seien, eine Entscheidung oder ein Vorgehen in der Frage der Fremdenverfolgung in Rumänien zu fordern, da sie nicht zu den Unterzeichnern des Berliner Vertrages gehörten. Dagegen würde in allem, was die amerikanische Note im Namen der Humanität und Civilisation vorträgt, die Antwort der Vertragsmächte nicht verfehlen, sich mit der Ausführung der Washingtoner Note einverstanden zu erklären. Wir brauchen wohl nicht erst zu sagen, mit welcher Genugthuung wir alle diese Mittheilungen begrüßen. Wir wissen noch nicht, ob eine Aktion der Mächte die Lage unserer unglücklichen Glaubensbrüder in Rumänien wirklich verbessern würde. Aber schon die Thatsache an sich ist eine hochwichtige und bedeutungsvolle, die jeden Freund der Humanität und Kulturgerade in unserer Zeit mit aufrichtiger Befriedigung erfüllen muß. „Im Kamen der Menschlichkeit/' Voll Prof. Dr. S. Kalischer. Gebot, das ich dir heute gebiete, ist dir nicht verborgen und nicht fern. Es ist nicht im Himmel, daß ihr saget, wer steige zum Himmel hinauf und hole es uns hernieder, es uns zu verkünden, daß wir es erfüllen. Und es ist nicht jenseits des Meeres, daß ihr saget, wer ziehe für uns über das Meer und bringe und verkünde es uns, daß wir es erfüllen. Sondern ganz nahe ist dir das Wort, in deinem Munde und deinem Herzen, es zu erfüllen." B. M. Kap. 30 V. 11—14.) Ist es uns wirklich nahe, „das Buch der Lehre", wie es im vorhergehenden Verse heißt, und womit „das Gebot" gemeint ist, in dem vor dreitausend Jahren die Heilsworte verkündet wurden: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst"; „Wie eirr Einheimischer von euch soll auch der Fremdling sein, der bei euch weilt, und du sollst ihn lieben wie dich selbst"; „Ein Gesetz soll sein für den Einheimischen wie für den Fremden"; „Ein Gesetz und ein Recht soll sein euch und dem Fremden";

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