Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 38 (19.9.1902)
- Date
- 1902-09-19
- Page
- Seite 4 (sequence 18)
- Language
- German
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4 Rabbiner mit. daß sür ihn kein Anlaß vorliege, der Beschwerde Folge zu geben; er stellte aber demselben anheim, durch die Zeitungen bekannt zu machen, daß Stern nicht befähigt sei, den rituellen Vorschriften gerecht zu werden. Dies geschah auch, worauf aber der derzeitige Kläger den Rabbiner wegen Verbreitung unwahrer Thatsachen verklagte. Der Prozeß kam aber nicht zum Austrag, da der Rabbiner inzwischen starb. Hierauf wurde aber Stern angeklagt, eine Regierungspolizeiverordnuug übertreten zu haben, welche besagt, daß nur Solche zum Schächten berechtigt sein sollen, die den Befähigungsnachweis durch Approbation eines Rabbiners erbracht haben. Das Schöffengericht sprach Stern frei, da das Gesetz nicht den Sinn habe, die „jüdischen Eigenthümlichkeiten" zu schützen, sondern lediglich Thierquälereien zu verhüten. Außerdem habe Stern den Nachweis durch das oben angeführte Attest der beiden Gießener Rabbiner erbracht. Hieraus stützte sich der Kläger mit seiner heutigen Klage. Er sprach dem Frankfurter Magistrat das Recht ab, aus Grund einer Polizeiverordnung eine Verfügung gegen einen Einzelnen zu erlassen. Die Verwaltungsbehörde sei außerdem gehalten, das Urtheil eines ordentlichen Gerichtes zu respektiren. Der Regierungspräsidüit sei der Ansicht, daß lediglich die Fähigkeit entscheidend sei, während die Knltusgemeinde sich dem Frankfurter Magistrat anschließt, mit der Behauptung, das Schächten sei eine rituelle Funktion, Zu der nicht nur gehöre, daß der Betreffende die Fähigkeit besitze, sondern es auch darauf allkomme, ob er feinen religiösen Pflichten Nachkomme. Deshalb könne nur der Rabbiner des Bezirks, für welchen die Schlachtung erfolge, in der Lage sein, über die Berechtigung zu entscheiden. Der Bezirksausschuß entschied nach längerer Berathung: Der Klage des David Stern ist stattzugeben und ihm die Befähigung zur Ausübung des Schächtergewerbes zuzuerkennen. Das Gericht vertritt den Standpunkt des Oberverwaltungsgerichts, wonach Handlungen, die von Polizeiverordnungen mit Strafe bedroht werden, nicht von Verwaltungsbehörden unter Strafandrohung verboten werden können. Deshalb allein schon war die angefochtene Verfügung aufzuheben; im Uebrigen aber ist anzunehmen, daß Stern gemäß §8 1 und 3 der Polizeiverordnung von 1899 zur Ausübung des Schächtergewerbes berechtigt ist. 8. Darmstadt, 15. September. Der wohlbekannte Kantor und Religonslehrer der israelitischen Religionsgemeinde dahier, Herr Heinrich Oppenheimer, trat am 1. September nach beinahe 45jähriger Thätigkeit infolge geschwächter Gesundheit in den wohlverdienten Ruhestand. Herr Oppenheimer, welcher auch in den hiesigen Gesangvereinen seit langen Jahren vortheilhaft bekannt ist und an dem früheren Maurerschen Institut lange Zeit unterrichtete, wie auch Religionsunterricht an den hiesigen höheren Lehranstalten ertheilte, erfreute sich seines biederen Charakters und seines liebenswürdigen Wesens halber der Sympathie weitester Kreise. Bei seinem Ausscheiden aus dem Dienste verlieh Se. Königliche Hoheit der Großherzog dem verdienten Beamten und Lehrer das Silberne Kreuz des Philippsordens mit der Krone. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde aber gewährte dem treuen Beamten das seither bezogene Gehalt ungekürzt als Pension. Möge dem alten Herrn nach langer Arbeit ein froher Lebensabend beschieden sein! 6. München, 12. September. Das letzte Heft der amtlichen bayerischen Statistik bringt interessante Mittheilungen über die Volkszählung von 1900, sowie über die Bewegung der jüdischen Bevölkerung in diesem Jahre. Es wurden danach gezählt am 1. Dezember 1900 in den Provinzen überhaupt davon Juden Oberbayern . . . 1323 888 Seelen 9 076 Seelen Niederbayern . 678 192 294 „ Pfalz . . . . . 331 678 10108 „ Oberpfalz . . . . 553 841 „ 1472 „ Oberfranken . . . 608 116 3 322 „ Mittelfranken . . 815 895 13111 „ Unterfranken . . . 650 766 13 641 „ Schwaben . . . . 713 681 „ 3 904 „ 6176 057 Seelen 54 928 Seelen Die große Zahl von Juden in Oberbayern kommt auf Rechnung der Hauptstadt München, die bei 499 932 Seelen Gesammtbevölkerung 8739 Juden zählt, gleich 1,75 Prozent. Von den 8 Provinzen hat absolut und relativ die wenigsten Juden Niederbayern mit 294, gleich 0.043 Prozent, die meisten Untersranken mit 13 641, gleich 2,1 Prozent. —- Die Bevölkerungsbewegung während des Jahres 1900 zeigt für die Juden folgende Ziffern. Es wurden geboren: beide Eltern jüdisch 910 lebend 35 todt Vater jüdisch, Mutter katholisch . 10 „ — „ ,, „ Protestant. . 16 „ 5 ,, ,, „ sonstig . . ___ „ „ „ katholisch „ jüdisch . . 12 „ — „ „ Protestant. „ „ . . 11 „ — „ sonstig „ . . 1 „ 1 „ uneheliche Kinder jüdischer Mütter. 22 „ — „ Die Hälfte der Mischehen zu den israelitischen Geburten gerechnet, ergiebt 957 Lebendgeborene. Es starben über 740 Israeliten, so daß eine natürliche Vermehrung von 217 Seelen sich ergiebt. Oesterreich - Ungarn. LI Wien, 15. September. Ueber den Mordanschlag aus den Bergrath Max von Guttmann habe ich Ihnen ja bereits berichtet; nun hat Herr von Guttmann zum Dank für seine glückliche Errettung aus der Gefahr den Betrag von 400000 Kronen für zahlreiche wohlthätige Anstalten gespendet; darunter entfallen auf das von Wilhelm und David von Guttmann errichtete israelitische Mädchenwaisenhaus in Oberdöbling 50000 Kronen. — Am 12. d. M. wurde hier der antisemitische Journalist Otto Heinrich Böckler, der seit einem halben Jahre in Wien lebte, auf Verlangen des Berliner Landgerichts von der Polizei verhaftet. Das Berliner Landgericht verlangte seine Auslieferung wegen einer Vernrtheilung Böcklers, welche am 19. Oktober vorigen Jahres erfolgt ist. Böckler hatte am 18. April gegen den Justizrath Cassel die schwersten Verleumdungen veröffentlicht. Dem Justizrath Cassel wurde in jenem Artikel vorgeworfen, er habe als Pfleger und späterer Vormund des Rentiers Olbrich pflichtwidrig gehandelt, und es wurde ausgerechnet, daß Cassel auf diese Weise bei den zahlreichen Pflegschaften, die er verwaltete, etwa 100 000 Mark Mündelgelder hinter sich gebracht haben müsse. Die Verhandlung ergab, daß die Behauptungen absolut falsch waren. Böckler hatte sogar gerichtliche Beschlüsse, die er kannte, und die ihm nicht in den Kram paßten, einfach todtgeschwiegen. Böckler wurde zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt, entzog sich aber später der Verbüßung der Strafe durch die Flucht, und erst um Ostern herum wurde bekannt, daß er sich in Wien aufhielt. Es schweben außerdem, wie wir hören, gegen Böckler noch andere Klagen, die nur bisher nicht zur Verhandlung kommen konnten, weil Böckler nicht erreichbar war. Ob das Wiener Landgericht dem Gesuch', Böckler auszuliefern, entsprechen wird, steht dahin. — Dr. Nathan Sein selb ist zum Staatsbahndirektor-Stellvertreter in der sechsten Rangklasse der Staatsbeamten mit dem Titel eines Regierungsrathes ernannt worden. — Die 14—15 jährige Feige, Tochter der Frau Rachel Pistreich ans Uhmilow bei Tlumacz, wurde am 18. August d. I. durch Michael Bittner, einen Schmied aus Jeziorzany, in das Nonnenkloster zu Maryampol entführt. Die Mutter, welche nach ihrem Kinde suchte und anfangs nicht wußte, wer sie entführt und ob sie überhaupt entführt worden sei. kam, von einer Ahnung geleitet, nach Maryampol in das erwähnte Nonnenkloster und flehte um Herausgabe des Kindes oder wenigstens um Gestattung eines Wiedersehens mit demselben. Sie wurde aber mit dem Bemerken abgewiesen, daß das Kind sich nicht dort befinde. Erst später, als die Mutter nach Hause kam, erfuhr sie, daß Michael Bittner vor den Gendarmen gestanden habe, daß das Kind von ihm nach Maryampol zu den Nonnen gebracht worden sei, und zwar mit Einwilligung des Mädchens, wenn auch ohne Wissen der Eltern. Die verzweifelte Mutter hat sich all das Bezirksgericht in Tlumacz mit einer Eingabe gewendet, in welcher sie bat, daß ihr dasselbe auf Grund des ß 145 a. b. G. B. zur Wiedererlangung ihres Kindes behilflich sei. Das weitere Verfahren wurde vom Rechtsfchutzbüreau der Oesterreichisch- Jsraelitischen Union eingeleitet. Rußland. Czenstocharr, 14. September. Ein schweres Unglück ist über unsere friedliche Gemeinde hereingebrochen. Am 12. d.M. begann eine Judenverfolgung hier, wie wir sie seit einem Vierteljahrhundert in Polen nicht erlebt haben. Am Donnerstag um 10 Uhr Morgens verbreitete sich in der Stadt das Gerücht, eine christliche Frau wäre