Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 37 (12.9.1902)
- Date
- 1902-09-12
- Page
- Seite 2 (sequence 16)
- Language
- German
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2 gemein gebilligt, vielmehr wird beabsichtigt, eine ihrem Zwecke voll entsprechende lebensfähige Kasse neu zu gründen, um der lästigen Hausbettelei wirksam zu steuern. I. Stolp, 3. September. Am gestrigen Tage, am Tage der Neumondsweihe, fand hier in einer erhebenden Feier die Einweihung der neuen Synagoge statt. Eine zahlreiche Festtheilnehmerschaft, darunter viele Christen, sammelte sich im Gotteshause, während im Garten vor dem Hauptportal die Vorsteher, Repräsentanten und Beamten der Gemeinde sowie die geladenen und zahlreich erschienenen Vertreter der Staats- und städtischen Behörden sich zur feierlichen Eröffnung des Gotteshauses versammelten. Vor dem noch verschlossenen Haupteingang sprach Fräulein Aron, die aus einem seidenen Kissen den vergoldeten Schlüssel trug, einen Poetischen Prolog. Hierauf übernahm Architekt Koch den Schlüssel mit einigen Worten, und der erste Vorsteher der Gemeinde, Rentier Golde, wandte sich dann, als ihm der Schlüssel übergeben war, an den Erstell Bürgermeister mit der Bitte, das Haus in seinen Schlitz zu nehmen. Bürgermeister Matthes öffnete hieraus mit dem ihm überreichten Schlüssel die Eingangsthür unter dem Wunsche, daß dieses Gebäude stets Gott zur Ehre und der Gemeinde zum Segen dastehen möge. Während drinnen ein Orgelpräludium intonirt wurde, zogen die offiziellen Festgäste in das Gotteshaus ein, wo nunmehr der eigentliche Weihedienst begann. Als die Thorarollen, von den Nabbillern, den Vorstehern und Repräsentanten getragen, ihren Einzug hielten, sang der unter der trefflichen Leitung des Kantors Badrian stehende, wohlgeschulte Synagogenchor aus dem 24. Psalm: „Erhebet, ihr Thore eure Häupter, erhebet euch, ewige Pforten, daß einziehe der König der Ehren" u. s. w. Der Vorbeter, Kantor Badrian, sang danach die Liturgie im Wechsel mit dem Chor, und nach einem feierlichen Umtragen der Thorarollen durch das Gotteshaus wurden dieselben in die heilige Lade gestellt, wozu Rabbiner Dr. Joseph die entsprechenden Schriftworte sprach. Hierauf folgte ein feierlicher Gesang: „Herr, den ich tief im Herzen trage, sei du mit mir" und dann die Handlung des Anzündens der ewigen Lampe, wozu Rabbiner Dr. Vogelstein aus Stettin das Gebet sprach. Der Chor sang dann Psalm 55, 5 und 7: „Kommt, laßt uns anbeten und knien und niederfallen" rc. Darauf bestieg der Rabbiner der hiesigen Gemeinde Dr. Joseph die Kanzel und hielt, getragen von sichtlich wahrnehmbarer Begeisterung, die Festpredigt und das Weihegebet. Zum Schluß sprach dann noch Rabbiner Dr. Goldschmidt ans Kolberg. Dann folgte als Schlußgesang der 150. Psalm: „Hallelujah, lobet den Herrn in seinem Heiligthum" rc., und damit war die erhebende Feier beendet. Abends fand in Kleins Hotel ein Festessen statt. Herr Oskar Cassel hieß alle Tischgäste willkommen, Herr Golde brachte das Kaiserhoch aus; Herr Moritz Aron begrüßte die eingeladenen Gäste. Rabbiner Dr. Joseph sprach auf den Vorstand und die Repräsentanten der Gemeinde, Dr. Wolffberg auf die Stadt Stolp, Bürgermeister Hirsch auf die Gemeinde, Herr I. Weise aus Architekt Koch, Herr Adolf Lewiu auf die Damen, Rabbiner Dr. Vogelstein auf die Jugend, Rabbiner Dr. Goldschmidt auf das Alter uud Rechtsanwalt Jacoby auf den 1. Vorsteher der Gemeinde, Herrn: Golde, unter Hervorhebung und Anerkennung von dessen vielen Mühen bei dem Zustandekommen des Baues und der Aufopferung, die er bewiesen. Erst in später Nachtstunde trennte sich die Festgesellschaft. Bemerkt ist worden, daß die evangelische Geistlichkeit unserer Stadt bei der Einweihungsseier gar nicht vertreten war; doch haben die evangelischen Geistlichen von St. Marien zusammen mit ihrem Superintendenten ein herzliches Glückwunschschreiben an den Synagogenvorstand zur Einweihung gesandt und darin ausgesprochen, daß ihr Fernbleiben eine einfache Befolgung der für sie noch immer geltenden Ministerialverfügung vom 2. März 1822 sei, durch welches, „da des Königs Majestät sich aufs neue mißbilligend über die Theilnahme christlicher Prediger an den jüdischen religiösen Feierlichkeiten geäußert haben", die Konsistorien angewiesen wurden, „das Cirkular vom 9. Juli 1821 allen Predigern durch die Superintendenten mit einem bestimmten Verbote der Theilnahme bekannt zu machen". In dem Ministerialreskript vom 9. Juli 1821 wird unter Bezugnahme auf eine darin auszugsweise mitgetheilte Allerhöchste Willensäußerung die Theilnahme christlicher Geistlichen an den gottesdienstlichen und religiösen Feierlichkeiten der Juden mißbilligt. 8. Jnowrazlaw, 1. September. In voller körperlicher und geistiger Frische feierte heute der hochgeachtete und sehr beliebte Rentier Moritz Dobkynski im Kreise seiner Kinder, Enkelinnen und sonstigen Verwandten und Bekannten seinen 80. Geburtstag. Zu diesem Feste wurden dem edlen Jubilar zahlreiche Ovationen gebracht, die beredtes Zeuguiß ablegten voll der großen Liebe und Verehrung, die man in unserer Stadt dem Jubilar allseitig entgegenbringt. Außer den zahlreichen Glückwunschschreiben und Telegrammen, die Dobkynski von Nah und Fern zugesandt erhielt, waren am Montag Vormittag 11 Uhr zur Beglückwünschung des Jubilars in dessen Wohnung erschienen: Ortsrabbiner Dr. Kohn. die Mitglieder des Synagogeuvorstandes und des Repräsentantenkollegiums der jüdischen Kultusgemeinde; ferner die Mitglieder des jüdischen Forschungshanses mit ihrem Rabbiner, Rabbinatsassessor Dr^ Tietz, und endlich Freunde und Bekannte. Im Namen des Vorstandes der Synagogengemeinde zu Jnowrazlaw wurde Rabbiner Dr. Kohn die ehrenvolle Aufgabe zu Theil, an den Jubilar recht warm empfundene Worte zu richten. In seiner Allsprache wies der Redner auf die hervorragenden Tugenden und Eigenschaften dieses frommen Mannes, speziell aber auf die zahlreichen großen Verdienste aus dem Gebiete der Wohlthätigkeit und Nächstenliebe hin. Mit dem üblichen Segen schloß er seine wirkungsvolle Ansprache. —- Zur persönlichen Vorstellung bei der Kaiserin in Posen am 3. d. M. hatte Frau Kommerzienrath Eva Levy-Jnowrazlaw eine Einladung erhalten. I.. Hannover, 1. September. Vor vielen Jahren wurde in unserer Gemeinde in hochherziger Weise von dem damals im Königreich Hannover uud weit über die Grenzen seines Vaterlandes bekannten Finanzmann Israel Simon ein Waisenhaus gegründet. Leider war der Urkunde eine Klausel beigefügt, die das Bestehen des Instituts gefährdete; es sollte nämlich niemals eine Spende angenommen werden, und wirklich führte diese Klausel vor einigen Jahren die Schließung der Anstalt herbei. Die Mittel, die Anfangs als vollkommen ausreichend sich zeigten, genügten bei den erhöhten Anforderungen uud geringeren Zinsen nicht mehr. Es ist nun dem Vorstande des geschlossenen Waisenhauses, der das vorhandene Kapital weiter verwaltete, gelungen, den Herrn Regierungspräsidenten zu veranlassen, auf Grund des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuchs die unheilvolle Klausel aufzuheben. Dem Vorstande gehören die Herren Landrabbiuer Dr. Gronemann, Justizrath Dr. E. Berend, A. Seligmann uud B. Löwenstein an. Dieser Tage wurde durch ein Cirkular einem Theil der Gemeinde über den günstigen Verlaus der Angelegenheit Mittheilung gemacht; sicherlich aber werden sich auch weitere Kreise hierfür interessiren; darum theilen wir aus dem Cirkular mit: „Die von dem großherzigen Spender neben dem Grundstücke zur Errichtung und Erhaltung des Waisenhauses bestimmten 90000 Mark hatte er selbst auf die Dauer nicht für ausreichend erachtet und sich deshalb die Vermehrung des Kapitals Vorbehalten. Diese Absicht ist leider wegen seiner späteren Verarmung nicht zur Ausführung gelangt, die beschränkte Bestimmung aber geblieben. Infolge dessen konnte die Anstalt nur eine sehr kleine Anzahl von Waisen — zuletzt nur sieben — ausnehmen, und mußte vor einigen Jahren sogar auf Grund des Art. 23 vorläufig geschlossen werden, bis sie durch Ansammlung der Zinsen in der Lage sein wird, ihren Betrieb wieder aufzu» nehmen. Wir wenden uns nunmehr an den Wohlthätigkeitssinn der wohlhabenden Mitglieder unserer Gemeinden mit der Bitte, durch regelmäßige Jahresbeiträge, Spenden bei besonderen Anlässen, wie durch größere Vermächtnisse uud Stiftungen die baldige Wiedereröffnung der Anstalt zu ermöglichen uud sie in den Stand zu setzen, ihre Wohlthaten in ausgedehntem Maße verwaisten Kindern zuzuwenden. Unser Streben muß darauf gerichtet sein, unsere kleine Anstalt zu einem großen jüdischen Provinzialwaisenhause auszubilden, wie es fast jede Provinz unserer preußischen Monarchie besitzt, dagegen unsere sonst mit gemeinnützigen Institutionen reich ausgestattete Provinz noch entbehrt. Ganz besonders aber machen wir auf die im Artikel 21 der Stiftungsurkunde aufgenommene neue Bestimmung aufmerksam, wonach Jeder, der mindestens 300 Mark der Anstalt zuwendet, beanspruchen darf, daß für ihn oder eine von ihm zu bestimmende Person am Jahrzeitstage die Gedächtnißfeier durch Anzünden eines Jahrzeitslichtes und Kaddisch im Waisenhause stattfiudet." Es ist zu wünschen, daß auch diesem Institute, das unserer Provinz mangelt, das ein Bedürfniß für Hannover ist und zum reichen Segen werden kann das größte Interesse entgegengebracht werde, besonders wenn konstatirt werden kann, daß durch den Wohlthätigkeitssinn unserer Glaubensgenossen Institute, die verhättnißmäßig gut fundirt sind, und denen reiche Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Erweiterungen vornehmen können.