Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 36 (5.9.1902)
- Date
- 1902-09-05
- Page
- Seite 423 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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423 ks heißt Wie Gildemeister dem praktischen Antisemitismus zu Leibe ging, davon ein anderes Mal. er ebenso national llich zwei nn man enn man ie, dessen rsuchen, rt fort: Einrich- »Len, die so giebt , irdische >a fragt lit dem Soziallt? Im ne man Abwenwerden Seligkeit tte wird anderen „Willst w. Es wurde, hodoxen kchristen- ) große u. s. w. Gebot viel ich och sehr attischen „was an den würfniß Nethode teligion 6n kloe llpolitik politisch Zwang, cht die )herren, nn mit )ie erste Fristen- Giotto Namen er ausrrde erhen der r rlothnügten, ig über n man lte, die ben es gerade fahren, Pf ums cen, zu attische Der italienische Kriegsminister Ottolenghi, der dem in der ersten Septemberwoche in Posen stattfindenden Kaisermanöver beiwohnen wird, ist bekanntlich Jude. Da erscheint es vielleicht angemessen, an jene Lücke zu erinnern, welche bei uns noch bezüglich des Grundsatzes der staatsbürgerlichen Gleichheit herrscht. Der bekannte Abgeordnete Theodor Barth sagte über dieses noch bei uns herrschende Vorurtheil: „Vielleicht leistet nichts dem Antisemitismus in den höheren Schichten der Gesellschaft einen solchen Vorschub als der Umstand, daß Juden praktisch von dem Offizierstande ausgeschlossen sind. Daß die Juden als solche dafür nicht befähigt seien, ist eine lächerliche Ausrede angesichts der Thatsache, daß Dieselben in den Armeen aller anderen großen Kulturvölker durch Repräsentanten vertreten sind, die hinter ihren christlichen Kameraden in nichts Zurückbleiben. Mit der konfessionellen Gleichberechtigung steht und fällt aber auch die Gleichberechtigung der Stände. Ueberbleibsel einer Anschauung, welche auch an der bürgerlichen Herkunft Anstoß nimmt, sind in Preußen — in der Armee wie in der Civilverwaltung — noch sichtbar genug. Kein Wunder, daß die konfessionellen Vorurtheile auch gerade in jenen junkerlichen Kreisen zu Hause sind, in denen das Bürgerthum ebenfalls als ein unberechtigter Eindringling in die höheren Stellen der Armee und Verwaltung angesehen wird. Demgegenüber muß der Grundsatz schroff aufgestellt werden, daß für die Besetzung aller Stellen im Staat nur die persönliche Qualifikation maßgebend sein darf." Das Oberverwaltungsgericht hat eine das Bestenerungsrecht der jüdischen Gemeinden betreffende Entscheidung von grundsätzlicher Wichtigkeit getroffen. Ein unverheirateter Justizrath Dr. Loeb in Wiesbaden war von der israelitischen Kultusgemeinde mit 30 Prozent der Einkommensteuer zu Gemeindeabgaben herangezogen worden. Nach fruchtlosem Einspruch bkschritt er den Klageweg, indem er behauptete, daß er nach einer Verordnung vom 7. Januar 1852 über die Kultus- Verhältnisse der Israeliten überhaupt nicht zur Kultussteuer herangezogen werden könne, da er als Junggeselle kein Familienhaupt ist. Abgesehen davon, sei es aber auf jeden Fall unzulässig, außer Zuschlägen zur Grund- und Gebäudesteuer auch Zuschläge zur Einkommensteuer zu verlangen. Der Bezirksausschuß erachtete den letzten Einwand für durchgreifend und erkannte auf eine erhebliche Ermäßigung der Kultusabgabe. Der Vorstand der Kultusgemeinde machte jedoch in seiner Berufung geltend, daß ein Junggeselle nicht besser behandelt werden könne als verheirathete Personen, und daß mit Genehmigung der Aufsichtsbehörden den Kultusgemeinden in Preußen das Recht zustehe, Zuschläge zu den Steuern zu erheben. Der II. Senat des Oberverwaltungsgerichts verwarf die Vorentscheidung, erkannte auf Abweisung der Klage des Justizraths. Ein jedes selbstständige Gemeindemitglied sei als steuerpflichtig zu erachten, einerlei ob verheirathet oder nicht, auch sei der Gemeinde das Recht nicht zu bestreiten, Zuschläge zu anderen Steuerarten als der Einkommensteuer zu erheben. «K» Wir haben schon wiederholt von der kulturfördernden Thätigkeit rumänischer Schulinspektoren gesprochen, speziell von Herrn Mustazza in Jassy, welcher nahezu 50 jüdische Schulen geschlossen hat, weil — so heißt es in den betreffenden Verfügungen — die Gegenstände nicht gemäß dem analytischen Programme der staatlichen Schule behandelt werden. Um all die Chikanen voll zu erfassen, muß man einen Blick aus die staatliche Unterrichtsverwaltung werfen, wie sich dieselbe seit Jahren konsequent gegen die Fremder: und die „Fremd- Einheimischen", das ist gegen die Juden, kehrt. Wir entnehmen Wiener Blättern darüber folgende Mittheilnngen: „Der öffentliche Volksunterricht ist unentgeltlich, sagt das Gesetz. Aber für jüdische Kinder wurden Taxen von 20 Francs für die Volks-, 30 Francs für die höheren Schulen festgesetzt. Als hiermit das Ziel, die jüdischen Kinder von der Schule abzuhalten, nicht in gewünschtem Maße erreicht wurde, wurden die Taxen ans 30 und 40 Francs und neuerlich gar auf 40 und 60 Francs erhöht. Und nun stelle man sich vor, was solche Summen jährlich per Kind für einen minder bemittelten, mit Kindern gesegneten Familienvater bedeuten. Ueberdies wird den jüdischen Kindern der Eintritt in die öffentliche Schule nur dann gestattet, wenn nach Unterbringung aller national-rumänischen Kinder noch Raum vorhanden ist. Auch dann darf die Anzahl der jüdischen Kinder in einer Schule nicht mehr als fünf Prozent sein. Und selbst wenn die Prozentziffer nicht erreicht ist, wird es nunmehr den Schuldirektoren nach deren freiem Belieben überlassen, jüdische Kinder zurückzuweisen. Um nun ihre Kinder nicht ohne Unterricht aufwachsen zu lassen, gingen die Juden daran, aus eigenen Mitteln Schulen zu errichten- Selbstverständlich hielten sie ihre aus eigenen Mitteln errichtete konfessionelle Schule am Samstag geschlossen und am Sonntag geöffnet. Letzteres verbot der Minister. Es dürfe nicht am Sonntag Schule gehalten werden. Die Juden fügten sich und schlossen ihre Schulen Samstag und Sonntag; fünf Tage Schulunterricht seien jedenfalls besser als gar keiner. Wieder folgte ein Verbot des Ministers. Nach der Schulordnung müsse sechs Tage in der Woche Schule gehalten werden. Die Juden fügten sich und verlegten die Religionsstunde auf den Samstag. Neuerliches Verbot des Ministers. Das Schulreglement schreibe genau die Verkeilung der Gegenstände auf die einzelnen Tage und Stunden vor. Wieder mußten sich die Juden fügen. Aber all das hindert eifrige, der sogenannten „Knlturliga" angehörende Schulinspektoren nicht, lokale, hygienische, analytischprogrammatische oder sonst allerlei Bedenken herauszufinden, um die Eröffnung von Schulen zu hindern oder bestehende Schulen zu schließen, wie letzteres beispielsweise seit einem Jahre in den: Jassyer Bezirke so durchgreifend von Herrn Mustazza geübt wird. Ein anderes Kapitel! Die Ausweisungen. Wir wollen einen Fall erzählen. In Jicila, Bezirk Tulcea (Dobrndscha), lebte ein sicherer Abraham Goldmann, 37 Jahre alt, verheirathet, Vater von vier Kindern. Der Mann hatte vier Jahre in der rumänischen Armee gedient. Mit Ausnahme dieser Militärdienstjahre hatte der Mann ununterbrochen in seinem Geburtsorte Jizila gewohnt. Er besaß dort ein kleines Feld, vier Hektare, welches er selbst bebaute, und hatte sogar noch Staatsländereien in Pacht, zwölf Hektare, wofür er den Jahreszins per 120 Francs pünktlichst entrichtete. Um denselben Zins wurde, als der Pachtvertrag im Jahre 1900 zu Ende ging, die Pacht einem echten Nationalrumänen verliehen. Der Grund für diesen Wechsel in der Person des Pächters war offenliegend ein konfessioneller. Nun geschah aber noch mehr. Der Mann, dem der Bürgermeister amtlich bestätigt, daß „er sich des besten Rufes erfreut", erhielt einen mündlichen Ausweisungsbefehl ohne irgend eine Begründung. Ein Paar Mal verhinderte der Bürgermeister die Ausweisung. Endlich im Frühjahre 1902 mußte dem Befehle des Präsekten Folge geleistet werden. Der Mann mußte um jeden Preis, um 80 Francs per Hektar, sein altes Besitzthum losschlagen. Der ausgediente rumänische Soldat mußte seinen Geburts- und Heimathsort verlassen; er. seine Frau, seiue vier unmündigen Kinder und dazu noch seine alten Eltern, welche seit Menschengedenken dort gewohnt hatten. Solche Fälle kommen zu Hunderten, seit Jahren zu vielen Tausenden vor."